Vogelwäldele.pdf - Stadt Neuenburg am Rhein
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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> Stand: 09.10.2006<br />
Bebauungsplan und Fassung: Frühzeitige Beteiligung<br />
örtliche Bauvorschriften „<strong>Vogelwäldele</strong>“ gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 11 von 15<br />
Die bestehenden Ackerflächen stellen nur eine geringe Bereicherung des Landschaftsbildes<br />
dar. Der Eingriff in dieses Schutzgut ist daher als gering bis mittel zu<br />
bewerten. Als Freiraum und für die Erholung hat das Gebiet aufgrund o.g. Nutzung eine<br />
geringe Bedeutung.<br />
Für das Klima hat das Plangebiet aufgrund der Nutzung, Größe und Lage eine geringe<br />
bis mittlere Bedeutung.<br />
6.11 Grünordnerische Maßnahmen<br />
Ein vollständiger grünordnerischer Beitrag mit einer detaillierten Eingriffs- Ausgleichsbilanz<br />
wird im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Entwurf der Offenlagefassung erarbeitet. Nachfolgend<br />
sind nach derzeitigem Planungsstand folgende grünordnerischen Maßnahmen<br />
vorgesehen, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan entsprechend aufgenommen<br />
werden:<br />
1. Boden<br />
• Anlage der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke als Grünflächen<br />
• Ausführung von kupfer-, zink- und bleigedeckten Dächern nur, wenn sie beschichtet,<br />
oder in ähnlicher Weise behandelt sind<br />
• Hinweise zur Erhaltung des Bodens und der Sicherung der Bodenfunktionen<br />
(Massenausgleich etc.)<br />
2. Wasser<br />
• Ausführung der Wege- und Stellplatzflächen in einer wasserdurchlässigen<br />
Oberflächenbefestigung (z.B. Pflaster mit Rasenfugen bzw. anderen wasserdurchlässigen<br />
Fugen, Schotterrasen, wassergebundene Decke, Drainpflaster)<br />
• Extensive Begrünung der flachen bzw. flachgeneigten Dächern von Garagen,<br />
Carports und Nebengebäuden<br />
• Vollständige Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers von öffentlichen<br />
Straßen, sowie Dachflächen und sonstiger versiegelter Flächen im Plangebiet<br />
3. Klima/Luft<br />
• Ein- und Durchgrünung des Plangebiets mit standortheimischen Bäumen und<br />
Sträuchern<br />
• Aufgelockerte Bebauung mit grundstücksbezogenen Baufenstern<br />
4. Pflanzen/Tiere/Biotope<br />
• Pflanzgebot von standortheimischen Laubbäumen und Sträuchern, sowie<br />
hochstämmigen Obstbäumen auf den privaten Grundstücksflächen und der öffentlichen<br />
Grünfläche <strong>am</strong> südlichen Ortsrand<br />
• Anlage von Versickerungsmulden auf den privaten und öffentlichen Grünflächen<br />
5. Landschaftsbild<br />
• Intensive Eingrünung des Plangebiets im Süden zur offenen Landschaft mit<br />
standortheimischen Bäumen und Sträuchern<br />
• Begrenzung von Einfriedigungen auf eine Höhe von 0,80 m zu den Verkehrsflächen<br />
• Ausschluss von Stacheldraht<br />
• Zulässigkeit von Maschendraht- und Drahtzäunen nur mit Heckenhinterpflanzung