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Vogelwäldele.pdf - Stadt Neuenburg am Rhein

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> Stand: 09.10.2006<br />

Bebauungsplan und Fassung: Frühzeitige Beteiligung<br />

örtliche Bauvorschriften „<strong>Vogelwäldele</strong>“ gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 11 von 15<br />

Die bestehenden Ackerflächen stellen nur eine geringe Bereicherung des Landschaftsbildes<br />

dar. Der Eingriff in dieses Schutzgut ist daher als gering bis mittel zu<br />

bewerten. Als Freiraum und für die Erholung hat das Gebiet aufgrund o.g. Nutzung eine<br />

geringe Bedeutung.<br />

Für das Klima hat das Plangebiet aufgrund der Nutzung, Größe und Lage eine geringe<br />

bis mittlere Bedeutung.<br />

6.11 Grünordnerische Maßnahmen<br />

Ein vollständiger grünordnerischer Beitrag mit einer detaillierten Eingriffs- Ausgleichsbilanz<br />

wird im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Entwurf der Offenlagefassung erarbeitet. Nachfolgend<br />

sind nach derzeitigem Planungsstand folgende grünordnerischen Maßnahmen<br />

vorgesehen, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan entsprechend aufgenommen<br />

werden:<br />

1. Boden<br />

• Anlage der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke als Grünflächen<br />

• Ausführung von kupfer-, zink- und bleigedeckten Dächern nur, wenn sie beschichtet,<br />

oder in ähnlicher Weise behandelt sind<br />

• Hinweise zur Erhaltung des Bodens und der Sicherung der Bodenfunktionen<br />

(Massenausgleich etc.)<br />

2. Wasser<br />

• Ausführung der Wege- und Stellplatzflächen in einer wasserdurchlässigen<br />

Oberflächenbefestigung (z.B. Pflaster mit Rasenfugen bzw. anderen wasserdurchlässigen<br />

Fugen, Schotterrasen, wassergebundene Decke, Drainpflaster)<br />

• Extensive Begrünung der flachen bzw. flachgeneigten Dächern von Garagen,<br />

Carports und Nebengebäuden<br />

• Vollständige Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers von öffentlichen<br />

Straßen, sowie Dachflächen und sonstiger versiegelter Flächen im Plangebiet<br />

3. Klima/Luft<br />

• Ein- und Durchgrünung des Plangebiets mit standortheimischen Bäumen und<br />

Sträuchern<br />

• Aufgelockerte Bebauung mit grundstücksbezogenen Baufenstern<br />

4. Pflanzen/Tiere/Biotope<br />

• Pflanzgebot von standortheimischen Laubbäumen und Sträuchern, sowie<br />

hochstämmigen Obstbäumen auf den privaten Grundstücksflächen und der öffentlichen<br />

Grünfläche <strong>am</strong> südlichen Ortsrand<br />

• Anlage von Versickerungsmulden auf den privaten und öffentlichen Grünflächen<br />

5. Landschaftsbild<br />

• Intensive Eingrünung des Plangebiets im Süden zur offenen Landschaft mit<br />

standortheimischen Bäumen und Sträuchern<br />

• Begrenzung von Einfriedigungen auf eine Höhe von 0,80 m zu den Verkehrsflächen<br />

• Ausschluss von Stacheldraht<br />

• Zulässigkeit von Maschendraht- und Drahtzäunen nur mit Heckenhinterpflanzung

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