Kommunale Sommerferienbetreuung 2
Merkblatt für die Eltern zur kommunalen Sommerferienbetreuung 2013 Zeitraum: Die kommunale Sommerferienbetreuung 2013 wird vom 19. August bis 06. September 2013, jeweils von Montag bis Freitag angeboten. Es ist möglich, die Betreuung wochenweise zu buchen. Die Kinder können ab 7.30 Uhr bis spätestens 8.30 Uhr zum Treffpunkt in den Räumen der Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule (Zimmer Nr. 207/208) gebracht werden. Bei Ganztagsbetreuung können die Kinder zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr abgeholt werden. Bei Halbtagsbetreuung müssen die Eltern bereit sein, die Kinder bei Ausflügen um 12.30 Uhr auch vor Ort abzuholen. Die Bring- und Holzeiten richten sich danach, welcher Zeitraum gebucht wurde. Bei Ganztagsbetreuung besteht zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr Anwesenheitspflicht, damit auch ganztägige Angebote s.u. unternommen werden können. Programm: Während der Betreuung ihrer Kinder werden verschiedene Programmpunkte angeboten, wie z.B. Wanderungen, Freibadausflüge, Museumsbesuche, Ausflüge in den Wald, Mal- und Bastelstunden, etc. Eintrittsgelder sowie Entgelte für Busfahrten innerhalb Hüttlingen werden teilweise von der Gemeinde übernommen. Gebühren: Die Gebühren betragen – 55 Euro pro Kind und Woche bei einer Betreuungszeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr (ohne Essen) – 60 Euro pro Kind und Woche bei einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr (ohne Essen) – 100 Euro pro Kind und Woche bei einer Betreuungszeit von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr – 110 Euro pro Kind und Woche bei einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr Bei Ganztagesbetreuung ist in der Gebühr täglich ein Mittagessen enthalten. Eine Rückerstattung des Betrags kann erst nach einer Woche krankheitsbedingtem Fehlen des Kindes erfolgen (entsprechende ärztliche Bescheinigung erforderlich). Verpflegung: In der Anmeldegebühr bei Ganztagesbetreuung sind die Kosten für ein tägliches Mittagessen enthalten. Bitte geben Sie darüber hinaus Ihren Kindern ausreichend Getränke und Vesper für zwischendurch mit. Anlaufstelle: Räume der Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule, Zimmer Nr. 207/208. Notfälle: In Notfällen ist die Leiterin der Sommerferienbetreuung über folgende Handynummer für Sie erreichbar: (Nr. wird noch bekannt gegeben). Selbstverständlich können Sie auch über die Gemeindeverwaltung Hüttlingen (Telefonnummer 07361/9778-0) Kontakt aufnehmen. Besonderheiten/Bemerkungen: Im Falle eines Unfalls ist die Leiterin der Betreuung berechtigt entsprechendes medizinisches Personal zur Hilfe zu holen. Allergien (z. B. auf spezielle Nahrungsmittel, Insektenstiche etc.) bzw. gesundheitliche Einschränkungen oder Auffälligkeiten der Kinder sind der Leiterin der Sommerferienbetreuung rechtzeitig vor Beginn der Sommerferienbetreuung mitzuteilen. Ebenso ist sie darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Ihr Kind Medikamente einnehmen muss. Bitte teilen Sie es darüber hinaus mit, wenn Ihr Kind Vegetarier ist oder bestimmte Lebensmittel nicht zu sich nehmen darf. Hallenbelegung Die Schlierbachhalle ist durch zahlreiche sportliche und kulturelle Aktivitäten die ganze Woche hindurch, nahezu rund um die Uhr, ausgebucht. Entsprechend schwer ist es, Änderungen im regelmäßigen Belegungsplan zu bewirken. In den vergangenen Jahren hat sich weiteres Konfliktpotential in der Form entwickelt, dass der Aufbau für kulturelle oder private Veranstaltungen zunehmend in die Zeiten der sportlichen Nutzungen vorverlegt wurde. Der Gemeinderat hat hierzu Folgendes festgelegt: a) Bei der Anmietung darf die Schlierbachhalle erst am Tag vor dem, für den Gebühr bezahlt wird, ab 22.30 Uhr zum Aufbau betreten werden. b) Sofern der Aufbau früher erfolgen soll, muss dies bei der jährlichen Kulturausschusssitzung mit dem It. Belegungsplan regelmäßigen Hallenbenutzer abgestimmt werden. Weicht der Benutzer vom Belegungsplan nicht ab, wird die Halle erst um 22.30 Uhr zum Aufbau überlassen! c) Hausmeister Josef IIg wird beauftragt die o. g. Nutzungen zu dokumentieren, um einen Überblick zu bekommen, wann der Aufbau erfolgt. So kann es nicht angehen, dass am Freitag der Sport wegen dem Aufbau weichen muss, am Samstag aber keine Arbeiten erfolgen, z. B. weil es für den sonstigen Nutzer „praktischer” ist, wenn er bereits am Freitag aufbaut. Für Vermietungen, die nicht bei der jährlichen Kulturausschusssitzung bekannt waren gilt sinngemäß das Gleiche. Die Halle ist seitens der Gemeinde erst ab 22.30 Uhr vor dem Veranstaltungstag freigegeben. Sofern der regelmäßige Hallenbenutzer dennoch weicht, hat er dies gegenüber seinen Vereinsmitgliedern selbst zu vertreten. Meldepflichten für Gewerbetreibende Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> weist darauf hin, dass die Gewerbetreibenden zur Meldung folgender Tatbestände nach der Gewerbeordnung verpflichtet sind: – Beginn eines Gewerbebetriebes – Aufgabe eines Gewerbebetriebes – Verlegung des Betriebes bzw. Geschäftssitzes (Umzüge) – Änderung der Rechtsform des Betriebes (z.B. Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH) – Änderung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit (auch Hinzunahme neuer Geschäftsbereiche) Die jeweiligen Anzeigen hierfür sind vor Eintritt des neuen Sachverhaltes rechtzeitig anzuzeigen, darauf sei besonders hingewiesen. Immer wieder kommt es vor, dass Gewerbetreibende die Anzeigen verspätet erstatten. Die Bußgeldvorschriften sehen bei einem Verstoß gegen die Gewerbeordnung hohe Geldbußen vor. Aus eigenem Interesse sollte daher die Anzeige nach der Gewerbeordnung rechzeitig bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Steuererklärungsvordrucke 2012 Wegfall des Zentralversands Seit dem Jahr 2012 werden in Baden-Württemberg, wie dies bereits im Großteil der anderen Bundesländer der Fall ist, keine Steuererklärungsvordrucke mehr an die Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Gründe hierfür sind unter anderem, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (nähere Informationen unter www.elster.de) oder die Steuererklärungsvordrucke direkt aus dem Internet herunterladen (www.fa-baden-württemberg.de oder von den Homepages der Finanzämter). Die gesetzliche Verpflichtung, die Steuererklärungen abzugeben, bleibt davon unberührt. Für Sie soll daher weiterhin die Möglichkeit 3