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Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und historische ...

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Einleitung <strong>und</strong> Zielsetzung<br />

Böden reguliert, in denen zahlreiche Gebäude, auch Denkmale, f<strong>und</strong>amentiert sind. <strong>Die</strong><br />

Erhaltung dieser Gebäude könnte in Gefahr geraten, wenn Gr<strong>und</strong>wasserstände verän-­‐<br />

dert werden. Das kann auch archäologische F<strong>und</strong>stellen betreffen, die in Feuchtberei-­‐<br />

chen besonders häufig, aber zum größeren Teil noch nicht erschlossen sind. Größere<br />

Umgestaltungen in diesen Auenbereichen stellen eine potenzielle Gefährdung des<br />

archäologischen Erbes dar. So kann die Herstellung naturnaher Zustände in Fließgewäs-­‐<br />

sern <strong>und</strong> Auen in Konflikt zu der Bewahrung kulturhistorisch bedeutsamer Güter<br />

treten. <strong>Die</strong> kultur<strong>historische</strong>n Aspekte des Umgangs mit Gewässern werden in der<br />

<strong>Wasserrahmenrichtlinie</strong> weitgehend ausgeklammert.<br />

Das derzeitige Erscheinungsbild vieler Fließgewässer <strong>und</strong> insbesondere ihrer Wasser-­‐<br />

bauten <strong>und</strong> Nutzungsstrukturen spiegeln die wirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong> die<br />

technischen Fortschritte der vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erte wider. In <strong>und</strong> an Gewässern<br />

befinden sich Bauwerke von kultur<strong>historische</strong>r Bedeutung, die als erzählende Elemente<br />

für das Verständnis kulturlandschaftlicher Zusammenhänge, für das Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> die Identität der Heimat von vielen Menschen bedeutsam sind. Daher ist es<br />

zunächst wichtig, die kultur<strong>historische</strong> Bedeutung von Wasserbauten zu erkennen,<br />

auch wenn sie nicht in jedem Fall ohne weiteres auf der Hand liegt.<br />

<strong>Die</strong> Umgestaltung der Fließgewässer im Zusammenhang mit der Umsetzung der<br />

<strong>Wasserrahmenrichtlinie</strong> darf nicht zu einem flächenhaften Verlust unseres kulturellen<br />

Erbes im Wasserbau führen. Der Rückbau von Wehren <strong>und</strong> Schleusen, die Umge-­‐<br />

staltung von künstlichen Be-­‐ <strong>und</strong> Entwässerungssystemen stehen nicht selten in einem<br />

Konflikt mit dem Gebot, <strong>historische</strong> Zeugnisse unserer Kultur, also auch des Wasser-­‐<br />

baus, zu bewahren. <strong>Die</strong>ses Gebot findet bislang gerade bei Wasserbauten kaum<br />

Beachtung. Zwar bleiben eingetragene Kulturdenkmale wie Wassermühlen meist vom<br />

Umbau oder gar Abriss verschont, ihre konstituierend dazugehörigen Elemente wie<br />

Mühlwehre, -­‐gräben <strong>und</strong> Teiche sowie die Vielzahl der „unscheinbaren“ <strong>historische</strong>n<br />

Wasserbaurelikte werden bei der Entwicklung <strong>und</strong> Durchführung der Maßnahmen<br />

jedoch sehr häufig nicht berücksichtigt – möglicherweise oft aus Unkenntnis über ihren<br />

kulturgeschichtlichen Wert.<br />

Historische Kulturlandschaften tragen zur Eigenart, Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit der Land-­‐<br />

schaft bei <strong>und</strong> sind mit ihren Kultur-­‐, Bau-­‐ <strong>und</strong> Bodendenkmälern gemäß § 1 Nr. 4 (1)<br />

des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zu erhalten. <strong>Die</strong> Passage im Gesetzestext lautet: „Zur<br />

dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie des Erholungswertes<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften <strong>und</strong> historisch gewach-­‐<br />

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