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Wasserzähler - OEWA Wasser & Abwasser GmbH

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Zulassungszeichen<br />

Beispiel eines <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s<br />

Nenndruck<br />

Herstellungsjahr<br />

Zählernummer<br />

Verbrauchsmenge<br />

Einige <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> weisen auch Dezimalstellen<br />

auf. Bei der Ablesung werden jedoch nur die vollen<br />

Kubikmeter erfasst.<br />

Nenndurchfluss<br />

<strong>OEWA</strong> <strong>Wasser</strong> und <strong>Abwasser</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Niederlassung Burg<br />

Blumenstraße 9b<br />

39288 Burg<br />

Telefon: 03921/93630 E-Mail: NLBurg@oewa.de<br />

Fax: 03921/936340 Web: www.oewa.de<br />

Notfalltelefon: 03921/93630<br />

<strong>Wasser</strong>verband Burg<br />

Blumenstraße 9b<br />

39288 Burg<br />

Web: www.wasserverband-burg.de<br />

Kundensprechzeiten:<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 – 17:00 Uhr<br />

Dienstag: 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr<br />

<strong>OEWA</strong> <strong>Wasser</strong> und <strong>Abwasser</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Ein Unternehmen der<br />

Bitte rufen Sie an,<br />

unsere Kunden-<br />

berater helfen<br />

Ihnen gern weiter.<br />

Information zum Thema:<br />

<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>


Wie funktionieren <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>?<br />

<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> sind Messgeräte, mit denen der Kalt-<br />

und Warmwasserverbrauch erfasst wird. Der <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong><br />

des <strong>Wasser</strong>versorgers ist direkt hinter der<br />

Hauptabsperrvorrichtung im Haus oder im <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>schacht<br />

an der Grundstücksgrenze installiert.<br />

Mit diesen Messeinrichtungen stellt der <strong>Wasser</strong>versorger<br />

die vom Kunden in einem bestimmten Zeitraum<br />

verbrauchte <strong>Wasser</strong>menge fest.<br />

Was macht der Ableser?<br />

Die verbrauchte Trinkwassermenge wird durch Ablesung<br />

des <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s ermittelt. Diese abgelesene<br />

Menge bildet die Abrechnungsgrundlage. Die<br />

Zähler werden durch den Kunden selbst abgelesen.<br />

Die Ablesung erfolgt meistens jährlich oder in einem<br />

anderen Rhythmus (je nach Satzung bzw. Preisblatt).<br />

Durch die regelmäßige Ablesung des Zählers können<br />

der <strong>Wasser</strong>verbrauch überwacht und damit<br />

auftretende Unregelmäßigkeiten rechtzeitig festgestellt<br />

werden.<br />

Werden <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> gewechselt?<br />

<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> unterliegen der Eichfrist und müssen<br />

deshalb in regelmäßigen Abständen gewechselt<br />

werden. Grundlagen dafür bilden das Gesetz über<br />

das Eich- und Messwesen und die Eichordnung. Die<br />

Kosten für den Wechsel der <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> trägt der<br />

<strong>Wasser</strong>versorger.<br />

Maßgeblich ist der Hauptwasserzähler!<br />

Der Hauptwasserzähler liegt in der Verantwortung<br />

Ihres <strong>Wasser</strong>versorgers und ist die einzig geltende<br />

Grundlage für die Abrechnung. Differenzen zu den<br />

Nebenzählern können in den technischen Gegebenheiten<br />

Ihrer Hauswasseranlage liegen. Ursachen für<br />

solche Differenzen können sein:<br />

Schleichmengen nicht korrekt schließender<br />

Armaturen,<br />

eine zeitliche Verschiebung der Ablesetermine<br />

zwischen dem Hauptzähler und den Neben-<br />

zählern,<br />

allgemeine Zapfstellen, z.B. Füllleitungen der<br />

Heizungsanlage, Außenzapfstellen und Zapf-<br />

ventile innerhalb von Waschküchen,<br />

Sicherheits- und Überdruckventile (z. B. Heizung,<br />

Boiler) mit Anschluss an das <strong>Abwasser</strong>netz,<br />

falsche Einbaulage von Zwischenwasserzählern.<br />

Achtung! <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> vor Frost<br />

und Beschädigung schützen!<br />

Wenn die Tage und Nächte frostig werden, müssen<br />

die <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> geschützt werden. Die Verantwortung<br />

dafür liegt beim Grundstückseigentümer, dem<br />

Kunden. Die Maßnahmen hängen vor allem vom<br />

Standort des <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s ab. Im Keller genügt<br />

es meist schon, die Fenster zu schließen. Befindet<br />

sich der Zähler im Schacht, sollte Styropor benutzt<br />

werden. Der Austausch eines durch Frost zerstörten<br />

<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s ist kostenpflichtig.<br />

Gartenzähler / Abzugszähler<br />

Neben dem Hauptzähler kann sich der Kunde auf Antrag<br />

und mit Genehmigung des Trinkwasserver- bzw.<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungsunternehmens zusätzliche<br />

<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> vom Versorgungsunternehmen installieren<br />

lassen. Diese erfassen die Mengen, die nicht als<br />

Schmutzwasser anfallen (sogenannte Gartenzähler).<br />

Der Kunde hat von Versorgungsunternehmen den<br />

<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> sowie die dazugehörige Einbaugarnitur<br />

käuflich zu erwerben und die Kosten des Zählereinbaus<br />

zu tragen. Die erforderlichen Arbeiten an der<br />

kundeneigenen Anlage zwecks Einbau des Gartenzählers<br />

müssen von einem zugelassenen Installationsunternehmen<br />

erfolgen bzw. gem. den geltenden<br />

technischen Vorschriften ausgeführt werden.

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