Wasserzähler - OEWA Wasser & Abwasser GmbH
Wasserzähler - OEWA Wasser & Abwasser GmbH
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Zulassungszeichen<br />
Beispiel eines <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s<br />
Nenndruck<br />
Herstellungsjahr<br />
Zählernummer<br />
Verbrauchsmenge<br />
Einige <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> weisen auch Dezimalstellen<br />
auf. Bei der Ablesung werden jedoch nur die vollen<br />
Kubikmeter erfasst.<br />
Nenndurchfluss<br />
<strong>OEWA</strong> <strong>Wasser</strong> und <strong>Abwasser</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Niederlassung Burg<br />
Blumenstraße 9b<br />
39288 Burg<br />
Telefon: 03921/93630 E-Mail: NLBurg@oewa.de<br />
Fax: 03921/936340 Web: www.oewa.de<br />
Notfalltelefon: 03921/93630<br />
<strong>Wasser</strong>verband Burg<br />
Blumenstraße 9b<br />
39288 Burg<br />
Web: www.wasserverband-burg.de<br />
Kundensprechzeiten:<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 – 17:00 Uhr<br />
Dienstag: 9:00 – 18:00 Uhr<br />
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr<br />
<strong>OEWA</strong> <strong>Wasser</strong> und <strong>Abwasser</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Ein Unternehmen der<br />
Bitte rufen Sie an,<br />
unsere Kunden-<br />
berater helfen<br />
Ihnen gern weiter.<br />
Information zum Thema:<br />
<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>
Wie funktionieren <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>?<br />
<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> sind Messgeräte, mit denen der Kalt-<br />
und Warmwasserverbrauch erfasst wird. Der <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong><br />
des <strong>Wasser</strong>versorgers ist direkt hinter der<br />
Hauptabsperrvorrichtung im Haus oder im <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>schacht<br />
an der Grundstücksgrenze installiert.<br />
Mit diesen Messeinrichtungen stellt der <strong>Wasser</strong>versorger<br />
die vom Kunden in einem bestimmten Zeitraum<br />
verbrauchte <strong>Wasser</strong>menge fest.<br />
Was macht der Ableser?<br />
Die verbrauchte Trinkwassermenge wird durch Ablesung<br />
des <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s ermittelt. Diese abgelesene<br />
Menge bildet die Abrechnungsgrundlage. Die<br />
Zähler werden durch den Kunden selbst abgelesen.<br />
Die Ablesung erfolgt meistens jährlich oder in einem<br />
anderen Rhythmus (je nach Satzung bzw. Preisblatt).<br />
Durch die regelmäßige Ablesung des Zählers können<br />
der <strong>Wasser</strong>verbrauch überwacht und damit<br />
auftretende Unregelmäßigkeiten rechtzeitig festgestellt<br />
werden.<br />
Werden <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> gewechselt?<br />
<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> unterliegen der Eichfrist und müssen<br />
deshalb in regelmäßigen Abständen gewechselt<br />
werden. Grundlagen dafür bilden das Gesetz über<br />
das Eich- und Messwesen und die Eichordnung. Die<br />
Kosten für den Wechsel der <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> trägt der<br />
<strong>Wasser</strong>versorger.<br />
Maßgeblich ist der Hauptwasserzähler!<br />
Der Hauptwasserzähler liegt in der Verantwortung<br />
Ihres <strong>Wasser</strong>versorgers und ist die einzig geltende<br />
Grundlage für die Abrechnung. Differenzen zu den<br />
Nebenzählern können in den technischen Gegebenheiten<br />
Ihrer Hauswasseranlage liegen. Ursachen für<br />
solche Differenzen können sein:<br />
Schleichmengen nicht korrekt schließender<br />
Armaturen,<br />
eine zeitliche Verschiebung der Ablesetermine<br />
zwischen dem Hauptzähler und den Neben-<br />
zählern,<br />
allgemeine Zapfstellen, z.B. Füllleitungen der<br />
Heizungsanlage, Außenzapfstellen und Zapf-<br />
ventile innerhalb von Waschküchen,<br />
Sicherheits- und Überdruckventile (z. B. Heizung,<br />
Boiler) mit Anschluss an das <strong>Abwasser</strong>netz,<br />
falsche Einbaulage von Zwischenwasserzählern.<br />
Achtung! <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> vor Frost<br />
und Beschädigung schützen!<br />
Wenn die Tage und Nächte frostig werden, müssen<br />
die <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> geschützt werden. Die Verantwortung<br />
dafür liegt beim Grundstückseigentümer, dem<br />
Kunden. Die Maßnahmen hängen vor allem vom<br />
Standort des <strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s ab. Im Keller genügt<br />
es meist schon, die Fenster zu schließen. Befindet<br />
sich der Zähler im Schacht, sollte Styropor benutzt<br />
werden. Der Austausch eines durch Frost zerstörten<br />
<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong>s ist kostenpflichtig.<br />
Gartenzähler / Abzugszähler<br />
Neben dem Hauptzähler kann sich der Kunde auf Antrag<br />
und mit Genehmigung des Trinkwasserver- bzw.<br />
<strong>Abwasser</strong>entsorgungsunternehmens zusätzliche<br />
<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> vom Versorgungsunternehmen installieren<br />
lassen. Diese erfassen die Mengen, die nicht als<br />
Schmutzwasser anfallen (sogenannte Gartenzähler).<br />
Der Kunde hat von Versorgungsunternehmen den<br />
<strong><strong>Wasser</strong>zähler</strong> sowie die dazugehörige Einbaugarnitur<br />
käuflich zu erwerben und die Kosten des Zählereinbaus<br />
zu tragen. Die erforderlichen Arbeiten an der<br />
kundeneigenen Anlage zwecks Einbau des Gartenzählers<br />
müssen von einem zugelassenen Installationsunternehmen<br />
erfolgen bzw. gem. den geltenden<br />
technischen Vorschriften ausgeführt werden.