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Strahlenschutzanweisung - Physik-Department TU München - TUM

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<strong>Strahlenschutzanweisung</strong> <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong> Seite 13<br />

Aufbewahrung<br />

4.16. Für die vorübergehende Aufbewahrung der Quellen in den Labors sind<br />

diese in unbrennbaren und gekennzeichneten Behältern einzuschließen<br />

(abschließbare Stahlschränke, Tresore). Quellen, die länger nicht benutzt<br />

werden, sind dem Strahlenschutz (Z62) zu übergeben; sie werden den<br />

Experimentatoren bei Bedarf jederzeit wieder ausgehändigt.<br />

4.17. Ein Quellenwechsel in Versuchsaufbauten (z.B. in Kryostaten) darf nur im<br />

Beisein des im Lehrstuhl verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten<br />

oder desen Vertreter stattfinden.<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Stand: 19.09.11

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