Strahlenschutzanweisung - Physik-Department TU München - TUM
Strahlenschutzanweisung - Physik-Department TU München - TUM
Strahlenschutzanweisung - Physik-Department TU München - TUM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Strahlenschutzanweisung</strong> <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong> Seite 13<br />
Aufbewahrung<br />
4.16. Für die vorübergehende Aufbewahrung der Quellen in den Labors sind<br />
diese in unbrennbaren und gekennzeichneten Behältern einzuschließen<br />
(abschließbare Stahlschränke, Tresore). Quellen, die länger nicht benutzt<br />
werden, sind dem Strahlenschutz (Z62) zu übergeben; sie werden den<br />
Experimentatoren bei Bedarf jederzeit wieder ausgehändigt.<br />
4.17. Ein Quellenwechsel in Versuchsaufbauten (z.B. in Kryostaten) darf nur im<br />
Beisein des im Lehrstuhl verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten<br />
oder desen Vertreter stattfinden.<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Stand: 19.09.11