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Strahlenschutzanweisung - Physik-Department TU München - TUM

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<strong>Strahlenschutzanweisung</strong> <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong> Seite 5<br />

2. Genehmigungsumfang<br />

2. 1.Umschlossene radioaktive Stoffe<br />

In den Laborräumen des <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong>s darf mit umschlossenen radioaktiven<br />

+07<br />

Stoffen bis zu einer Gesamtaktivität vom 1,00*10 fachen der Freigrenzen der<br />

Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter Beachtung der Summenformel<br />

umgegangen werden.<br />

Wobei darauf geachtet werden muss, dass die Aktivität pro Laborraum nicht das<br />

+06<br />

1,00*10 fache der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter<br />

Beachtung der Summenformel überschreitet.<br />

2.2. Offene radioaktive Stoffe in fester Form zu messtechnischen Zwecken<br />

(Kalibrierpräparate)<br />

In den Laborräumen<br />

- 1078, 1269, 2124, 2142 und 2172 des Lehrstuhls E12,<br />

- Faradaykäfig (Raum unter 3501) und 3519 des Lehrstuhls E 15,<br />

- 1085, 1760, 1774 und 3549 des Lehrstuhls E 18,<br />

- 1259 der Abteilung Z62 sowie<br />

- „nur zur Lagerung“ im Tresorraum 1277<br />

darf mit offenen radioaktiven Stoffen in fester Form zu messtechnischen Zwecken<br />

(Kalibrierstrahler) bis zu einer Gesamtaktivitätvon von bis zum 1,00*10 +05<br />

fachen der<br />

Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter Beachtung der<br />

Summenformel umgegangen werden.<br />

Offene radioaktive Stoffe in fester Form zu messtechnischen Zwecken haben keine<br />

durch Dichtheitsprüfung zertifizierte feste, nichtaktive Hülle. Es handelt sich um<br />

radioaktive Stoffe, die von Z 62 registriert wurden und die bei ordentlicher<br />

Handhabung abriebfest sind.<br />

2.3.Offene radioaktive Stoffe<br />

In den Laborräumen des <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong>s darf mit offenen radioaktiven Stoffen<br />

bis zum 1,00fachen der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter<br />

Beachtung der Summenformel und nach Zustimmung von Z62 umgegangen<br />

werden.<br />

Die Aktivität der umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffe darf<br />

zusammen das 1,00*10 +07<br />

fache der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte<br />

2 StrlSchV unter Beachtung der Summenformel nicht übersteigen.<br />

Bei einem längerem Nichtgebrauch werden die radioaktiven Stoffe an Z 62<br />

zurückgegenen (und bei Bedarf wieder ausgeteilt). Bei kurzfristigem Nichtgebrauch<br />

können die radioaktiven Stoffe in den lehrstuhlinternen Tresoren gelagert werden.<br />

Alle radioaktiven Stoffe werden durch Z62 registriert.<br />

Die Genehmigung schließt den innerbetrieblichen Transport in Schutzbehältern ein.<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Stand: 19.09.11

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