Strahlenschutzanweisung - Physik-Department TU München - TUM
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<strong>Strahlenschutzanweisung</strong> <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong> Seite 5<br />
2. Genehmigungsumfang<br />
2. 1.Umschlossene radioaktive Stoffe<br />
In den Laborräumen des <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong>s darf mit umschlossenen radioaktiven<br />
+07<br />
Stoffen bis zu einer Gesamtaktivität vom 1,00*10 fachen der Freigrenzen der<br />
Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter Beachtung der Summenformel<br />
umgegangen werden.<br />
Wobei darauf geachtet werden muss, dass die Aktivität pro Laborraum nicht das<br />
+06<br />
1,00*10 fache der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter<br />
Beachtung der Summenformel überschreitet.<br />
2.2. Offene radioaktive Stoffe in fester Form zu messtechnischen Zwecken<br />
(Kalibrierpräparate)<br />
In den Laborräumen<br />
- 1078, 1269, 2124, 2142 und 2172 des Lehrstuhls E12,<br />
- Faradaykäfig (Raum unter 3501) und 3519 des Lehrstuhls E 15,<br />
- 1085, 1760, 1774 und 3549 des Lehrstuhls E 18,<br />
- 1259 der Abteilung Z62 sowie<br />
- „nur zur Lagerung“ im Tresorraum 1277<br />
darf mit offenen radioaktiven Stoffen in fester Form zu messtechnischen Zwecken<br />
(Kalibrierstrahler) bis zu einer Gesamtaktivitätvon von bis zum 1,00*10 +05<br />
fachen der<br />
Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter Beachtung der<br />
Summenformel umgegangen werden.<br />
Offene radioaktive Stoffe in fester Form zu messtechnischen Zwecken haben keine<br />
durch Dichtheitsprüfung zertifizierte feste, nichtaktive Hülle. Es handelt sich um<br />
radioaktive Stoffe, die von Z 62 registriert wurden und die bei ordentlicher<br />
Handhabung abriebfest sind.<br />
2.3.Offene radioaktive Stoffe<br />
In den Laborräumen des <strong>Physik</strong>-<strong>Department</strong>s darf mit offenen radioaktiven Stoffen<br />
bis zum 1,00fachen der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV unter<br />
Beachtung der Summenformel und nach Zustimmung von Z62 umgegangen<br />
werden.<br />
Die Aktivität der umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffe darf<br />
zusammen das 1,00*10 +07<br />
fache der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte<br />
2 StrlSchV unter Beachtung der Summenformel nicht übersteigen.<br />
Bei einem längerem Nichtgebrauch werden die radioaktiven Stoffe an Z 62<br />
zurückgegenen (und bei Bedarf wieder ausgeteilt). Bei kurzfristigem Nichtgebrauch<br />
können die radioaktiven Stoffe in den lehrstuhlinternen Tresoren gelagert werden.<br />
Alle radioaktiven Stoffe werden durch Z62 registriert.<br />
Die Genehmigung schließt den innerbetrieblichen Transport in Schutzbehältern ein.<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Stand: 19.09.11