08.05.2013 Aufrufe

s!lERNST&YOUNG - Familie Spiegel in Radeberg

s!lERNST&YOUNG - Familie Spiegel in Radeberg

s!lERNST&YOUNG - Familie Spiegel in Radeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

f<br />

f<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong>, Landkreis Kamenz<br />

- Bürgermeister-<br />

Amt: Kämmerei<br />

Sachgebiet:<br />

Bearbeiter: Frau Bergk<br />

In Zusammenarbeit mit: Frau Hänel<br />

Geschäftszeichen:<br />

210-801.38<br />

Hier klicken, um zur übergeordneten Seite zu gelangen<br />

Beratungsfolge<br />

Technischer Ausschuss<br />

Stadtrat<br />

Sitzungsterm<strong>in</strong>e<br />

30.08.2005<br />

21.09.2005<br />

Datum:<br />

Beschlussvorlage<br />

17 .08 .2005<br />

Drucksache-Nr.: 66/05<br />

öffentlich O nichtöffentlich<br />

TOP<br />

E<strong>in</strong>gang Sekretariat:<br />

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 des Eigenbetriebes<br />

Abwasserentsorgung der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

* Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 12 der<br />

Sächsischen Eigenbetriebsverordnung für das Geschäftsjahr 2001 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses<br />

Bilanzsumme<br />

davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />

das Anlagevermögen<br />

das Umlaufvermögen<br />

den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

davon entfallen auf der Passivseite auf<br />

das Eigenkapital<br />

die empfangenen Ertragszuschüsse<br />

den Sondeposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

den Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

die Rückstellungen<br />

* die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Beschluss-Gremium: Sitzung am<br />

Stadtrat 21.09.2005<br />

| | Laut Beschlussvorschlag:<br />

1 | Abweichender Beschlussvorschlag:<br />

102.570.264,54 DM<br />

94.856.024,83 DM<br />

7.714.239,71 DM<br />

0,00 DM<br />

-3.721.132,46 DM<br />

37.857.883,31 DM<br />

7.561.340,13 DM<br />

13.008.105,17 DM<br />

710.155,25 DM<br />

47.153.913,14 DM<br />

Fortsetzung auf Beiblatt<br />

Beschluss-Nr.:<br />

Für die Richtigkeit,<br />

<strong>Radeberg</strong>,<br />

Schriftführer/<strong>in</strong>:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates:<br />

Davon anwesend:<br />

Ja-Stimmen:<br />

Ne<strong>in</strong> - Stimmen:<br />

Enthaltungen:<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 1, 3 SächsGemO waren ke<strong>in</strong>e Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.


Begründung:<br />

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1997 gegründet.<br />

Bis 31.12.1996 wurde diese Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) im<br />

Haushalt der Stadt <strong>Radeberg</strong> nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Abwasserentsorgung e<strong>in</strong>schließlich<br />

anteiliger Schulden wurde zum 01.01.1997 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach §<br />

91 Geme<strong>in</strong>deordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen.<br />

Geführt wird das Sondervermögen Abwasserentsorgung ab 01.01.1997 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Am 01.01.1999 wurden dem Eigenbetrieb die Abwasser-<br />

Aufgabenbereiche der <strong>in</strong> die Stadt e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf übergeben.<br />

Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres e<strong>in</strong>en aus der Bilanz, der Gew<strong>in</strong>n- und<br />

Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie e<strong>in</strong>en Lagebericht aufzustellen.<br />

Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten nach Ende des<br />

Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit<br />

der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten.<br />

Die seit Betriebsführung durch die GEWA bestehenden Mängel <strong>in</strong> der Gebührenerhebung hatten und haben Auswirkungen auf die<br />

Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 nicht beseitigen. Der am 17.01.2005 an den Bürgermeister übergebene<br />

Jahresabschluss wurde der mit der Prüfung beauftragten Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stadtratsbeschluss<br />

Nr.: 107/04) am 24.01.2005 übergeben. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte die Prüfung Ende März bis<br />

Mitte April 2005 durch. Der Prüfungsbericht der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lag dem Bürgermeister Ende<br />

Juni vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte dem Jahresabschluss 2001 den une<strong>in</strong>geschränkten ^<br />

Bestätigungsvermerk, der auf den Seiten 21 und 22 des Prüfungsberichtes wiedergegeben ist.<br />

Nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG erteilt die überörtliche Prüfungse<strong>in</strong>richtung, der Rechnungshof Leipzig, nach Kenntnisnahme des<br />

Prüfungsberichtes den abschließenden Vermerk, der am 15.07.2005 dem Bürgermeister vorlag.<br />

Der Vorschlag zur Ergebnisverwendung begründet sich darauf, dass die durch gerichtliche Entscheidungen gestoppten<br />

Beitragserhebungen durch die neuen Globalberechnungen zur Ermittlung der Beiträge und die Neukalkulation von<br />

Gebühren aufgrund neuerer gesetzlicher Vorgaben längerfristig zu e<strong>in</strong>er Verbesserung des Ergebnisses beitragen.<br />

Nach § 17 Abs. 3 SächsEigBG hat nach Vorberatung im Betriebsausschuss der Stadtrat den Jahresabschluss festzustellen und<br />

über die Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen und die Betriebsleitung zu<br />

entlasten.<br />

Die den Beschlussvorschlag begründeten Unterlagen werden wie folgt verteilt<br />

- vollständigen Exemplar des Jahresabschlusses erhält<br />

• dreimal die Fraktion der CDU,<br />

• zweimal die Fraktion der SPD und der Freien Wähler,<br />

• e<strong>in</strong>mal die Fraktion der PDS,<br />

- die Bilanz, die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht erhalten alle anderen Stadträte<br />

Dem Beschlussvorschlag beigefügt ist das Schreiben des Sächsischen Rechnungshofes Leipzig mit dem abschließenden Vermerk zur Prüfun<br />

Jahresabschlüsse 2001 und 2002.<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen?<br />

I I Ja LJ Ne<strong>in</strong> Kurze Darstellung der e<strong>in</strong>maligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der<br />

jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen E<strong>in</strong>nahmen:<br />

Veranschlagung: Haushaltsstelle<br />

I I Verwaltungshaushalt<br />

I I Vermögenshaushalt


Beiblatt zur BV 66/05 - Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 des<br />

Eigenbetriebes Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Fortsetzung des Beschlussvorschlages:<br />

Jahresverlust 280.468,38 DM<br />

Summe der Erträge 8.903.245,58 DM<br />

Summe der Aufwendungen 9.183.713,96 DM<br />

2. Behandlung des Jahresverlustes<br />

Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Entlastung der Betriebsleitung<br />

Die BetriebXeiWng wird für das Geschäftsjahr 2001 entlastet.<br />

7<br />

I Lemm<br />

Bürgermeister


SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF<br />

Postfach 10 10 50 • 04010 Leipzig<br />

Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>:<br />

Herrn Bürgermeister Lemri<br />

Markt 19 ]<br />

01454 <strong>Radeberg</strong> |<br />

L<br />

~i<br />

SACHSISCHER i<br />

RECHNUNGSHOF<br />

Leipzi|, den<br />

Tel.: ((|3 41)2 55-6<br />

E-Mai{*<br />

Bearbeiter/<strong>in</strong><br />

Aktem pichen<br />

((Bitte ^ei Antwort<br />

angeben.)<br />

Ihre Zeichen<br />

Ihre Nachricht vom<br />

13.07.2005<br />

3 08<br />

.•';.'5 im<br />

Petra.Rogowski@srh.sachsen.de<br />

Frau Rogowski<br />

2-2262/324 5239/05<br />

Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung<br />

<strong>Radeberg</strong> der Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 31.12.2001 und 31.12.2002 - Abschließender<br />

Vermerk der überörtlichen Prüfungse<strong>in</strong>richtung<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lemm,<br />

die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüftmgsgesellschaft, hat die Jahresabschlüsse und Lage-<br />

berichte des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> der Stadt <strong>Radeberg</strong> zum<br />

31.12.2001 und 31.12.2002 gem. § 110 SächsGemO i. V. m. § 17 SächsEigBG geprüft.<br />

Die Berichte zu den Prüfungen wurden dem Sächsischen Rechnungshof mit Schreiben des<br />

Abschlussprüfers vom 28.06.2005 zugesandt.<br />

Der Abschlussprüfer erteilte dem Jahresabschluss auf den 31.12.2001 e<strong>in</strong>en une<strong>in</strong>geschränk-<br />

ten Bestätigungsvermerk. Dem Jahresabschluss auf dem 31.12.2002 erteilte der Abschluss-<br />

prüfer den'une<strong>in</strong>geschränkten Bestätigungsvermerk unter der Bed<strong>in</strong>gung, dass der Vorjahres-<br />

abschluss <strong>in</strong> der von ihm geprüften und testierten Fassung festgestellt wird.<br />

Die Auswertung der Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2001 und 2002 hat zu<br />

folgenden Feststellungen gefuhrt:<br />

1. Der Eigenbetrieb war <strong>in</strong> beiden Wirtschaftsjahren bilanziell überschuldet. Das negative<br />

Eigenkapital betrug zum 31.12.2001 3.721 TDM und zum 31.12.2002 1.143 T€. Die e<strong>in</strong>-<br />

geleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage s<strong>in</strong>d fortzufuh-<br />

ren.<br />

Dienstgebäude: Schongauerstraße 3<br />

04329 Leipzig<br />

Telefon: (03 41) 2 55 - 60 00 Internet: www rechnungshof sachsen de<br />

Telefax: (03 41) 2 55 - 61 20 E-Mail*: poststelle@srh sachsen de<br />

* Ke<strong>in</strong> Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente


2. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2001 unter Berücksichtigung von Sonderposten<br />

53,3 % und wird vom Abschlussprüfer als stabil angesehen. Jedoch bestanden Verb<strong>in</strong>d-<br />

lichkeiten gegenüber dem AZV „Obere Röder" aus Kapital- und Betriebskostenumlagen,<br />

welche bei Fälligkeit zu e<strong>in</strong>em beachtlichen Liquiditätsabfluss führen würden. Für die<br />

Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage ist die fristgemäße Realisierung der Beitragsforderungen von<br />

besonderer Bedeutung. Der Abschlussprüfer weist auf die zügige Umsetzung der Neuer-<br />

stellung e<strong>in</strong>er Globalberechnung h<strong>in</strong>.<br />

3. Die Fristen zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2001 und 2002 wurden<br />

SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten aufzustellen. Die ordnungsgemäße Feststel-<br />

lung der Jahresabschlüsse muss gem. § 17 Abs. 3 SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres<br />

nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen.<br />

4. Seit der Betriebsführung der GEWA traten erhebliche Mängel <strong>in</strong> der Gebührenabrechnung<br />

auf. Grund hierfür war, dass im Betriebsfuhrungsvertrag ke<strong>in</strong>e kaufmännische Abrech-<br />

nung, wie ausgeschrieben, vere<strong>in</strong>bart wurde, sondern nur die Gebührenabrechnung über<br />

e<strong>in</strong> Abrechnungsprogramm e<strong>in</strong>schließlich Mahnung erfolgt. Da gemäß dem Gebührenab-<br />

rechnungsprogramm die E<strong>in</strong>nahmen der Tr<strong>in</strong>k- und Abwassergebühren aller Mitgliedes-'<br />

kommunen des AZV über e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bankkonto abgewickelt werden, ergibt sich<br />

bereits hier e<strong>in</strong> Zuordnungsproblem zu den Aufgabenbereichen Tr<strong>in</strong>k- und Abwasser und<br />

<strong>in</strong> der Trennung nach Mitgliedskommunen.<br />

5. Das Mahnwesen h<strong>in</strong>sichtlich der Gebühren ist durch den Betriebsführer organisiert. Nach<br />

Feststellungen des Abschlussprüfers gab es teilweise erhebliche zeitliche Verzögerungen.<br />

Für e<strong>in</strong>zelne überfällige Forderungen lagen dem Vollstreckungsamt die relevanten Ab-<br />

rechnungsunterlagen erst verspätet vor, weswegen <strong>in</strong>soweit ke<strong>in</strong>e Vollstreckungsversuche<br />

erfolgen konnten. Bis zum Prüfungszeitpunkt (im April 2005) wurde sich über Inhalt, Art<br />

6. Die Verfahrensabläufe im Rechnungswesen bzw. die Form der von externen<br />

Dienstleistern bereitgestellten Daten erlauben ke<strong>in</strong>e zeitnahe Erfassung von Geschäftsvor-<br />

fallen - <strong>in</strong>sbesondere im Bezug auf die Abbildung von Abwassergebühren und -beitragen -<br />

<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung.<br />

7. Die Erhebung der Abwasserbeiträge erfolgt <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em externen Inge-<br />

nieurbüro. Die zeitnahe und vollständige Erhebung richtet sich vor allem nach dem Abar-<br />

beitungsstand im Ingenieurbüro. E<strong>in</strong>e Kontrolle durch den Eigenbetrieb zu Richtigkeit der<br />

Beitragshöhe, etwa <strong>in</strong> Form von Stichproben, f<strong>in</strong>det auskunftsgemäß nicht statt.


8. Zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller Nutzer der öffentlichen Abwasser-<br />

anlagen empfiehlt der Abschlussprüfer e<strong>in</strong>en Abgleich von Stammdaten der Gebühren-<br />

pflichtigen zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem Betriebsführer. Nach Auskunft des Ei-<br />

genbetriebes wurde im Jahr 2004 mit e<strong>in</strong>er solchen Abstimmung begonnen, die noch nicht<br />

abgeschlossen wurde.<br />

Nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG muss der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlus-<br />

ses ortsüblich bekannt gegeben werden. In dieser Bekanntgabe s<strong>in</strong>d der Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers und e<strong>in</strong> abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungse<strong>in</strong>richtung<br />

anzugeben.<br />

Nachfolgend unser abschließender Vermerk gem. § 17 Abs. 4 SächsEigBG:<br />

Der Sächsische Rechnungshof nimmt die Berichte des Abschlussprüfers zu den Prüfun-<br />

gen der Jahresabschlüsse und Lageberichte zur Kenntnis und erteilt den Jahresab-<br />

schlüssen und Lageberichten des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> der<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 31.12.2001 und 31.12.2002 den abschließenden Vermerk mit fol-<br />

genden H<strong>in</strong>weisen:<br />

1. Der Eigenbetrieb ist bilanziell überschuldet. Das negative Eigenkapital betrug zum<br />

31.12.2001 3.721 TDM und zum 31.12.2002 1.143 T€. Die e<strong>in</strong>geleiteten Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage s<strong>in</strong>d fortzuführen.<br />

2. Die Fristen zur Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2001<br />

und 2002 wurden - wie auch <strong>in</strong> den Vorjahren - nicht e<strong>in</strong>gehalten.<br />

Wir bitten Sie künftig dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorschriften e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden.<br />

Durch die mangelhafte Leistungserfiillung durch die GEWA mbH und auch durch das Ingeni-<br />

eurbüro (vgl. Nr. 7) s<strong>in</strong>d für die Stadt <strong>Radeberg</strong> erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Nachteile entstanden.<br />

Wir haben die Rechtsaufsichtsbehörde <strong>in</strong>formiert, um <strong>in</strong>sbesondere zu klären, <strong>in</strong>wieweit<br />

Schadenersatzansprüche für die mangelhafte Betriebsführung durch die GEWA mbH und für<br />

die zögerliche Erhebung der Abwasserbeiträge bed<strong>in</strong>gt durch die Zusammenarbeit mit dem<br />

externen Ingenieurbüro geprüft und geltend gemacht wurden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. B<strong>in</strong>us


Prüfungsbericht<br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

<strong>Radeberg</strong><br />

Jahresabschluss und Lagebericht<br />

31. Dezember 2001<br />

=!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

A. Prüfungsauftrag 1<br />

B. Grundsätzliche Feststellungen 2<br />

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2<br />

II. Unregelmäßigkeiten 4<br />

C. Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse 5<br />

I. Wirtschaftliche Grundlagen 5<br />

II. Ertragslage 6<br />

III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage 8<br />

D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13<br />

E. Feststellungen zur Rechnungslegung 15<br />

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15<br />

1. Vorj ahresabschluss 15<br />

2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16<br />

3. Jahresabschluss 16<br />

4. Lagebericht 17<br />

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 18<br />

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 18<br />

2. Zusammenfassende Beurteilung 19<br />

F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20<br />

G. Bestätigungsvermerk 21<br />

7194/05


s!l ERNST &YouNG<br />

ANLAGEN<br />

1 Bilanz zum 31. Dezember 2001<br />

2 Gew<strong>in</strong>n-und Verlustrechnung für 2001<br />

3 Anhang für 2001<br />

4 Lagebericht für 2001<br />

5 Rechtliche Verhältnisse<br />

6 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

für das Geschäftsjahr 2001<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

7194/05


=U ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

AZV<br />

cbm<br />

GEWA<br />

HGrG<br />

KStG<br />

SäschsEigBG<br />

SächsEigBVO<br />

SächsGemO<br />

SächsKAG<br />

SächsWG<br />

Vj.<br />

7194/05<br />

Abwasserzweckverband<br />

Kubikmeter<br />

GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH,<br />

Dresden<br />

Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

Körperschaftsteuergesetz<br />

Sächsisches Eigenbetriebsgesetz<br />

Sächsische Eigenbetriebsverordnung<br />

Sächsische Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

Sächsisches Kommunalabgabengesetz<br />

Sächsisches Wassergesetz<br />

Vorjahr


MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

A. PRÜFUNGSAUFTRAG<br />

Der Betriebsleiter des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, (im<br />

Folgenden kurz: "Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>" oder "Eigenbetrieb") hat uns aufgrund des<br />

Beschlusses des Stadtrates der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 15. Dezember 2004 mit der Prüfung des<br />

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 unter E<strong>in</strong>beziehung der zugrunde liegenden<br />

Buchführung und des Lageberichts beauftragt.<br />

Auftragsgemäß haben wir auch die E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften des § 53 HGrG und den dazu<br />

vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG"<br />

beachtet. Wir verweisen auf unsere Feststellungen <strong>in</strong> Anlage 6 zu diesem Bericht.<br />

Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Auftragsbed<strong>in</strong>gungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 2002.<br />

Über Gegenstand sowie Art und Umfang der von uns gemäß §§110 SächsGemO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit § 17 SächsEigBG sowie §§ 316 ff. HGB durchgeführten Abschlussprüfung berichten<br />

wir im Abschnitt D.<br />

Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung<br />

bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V.. Düsseldorf<br />

(IDW PS 450).<br />

7194/05


MI ERNST &YouNG<br />

B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN<br />

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter<br />

Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs und se<strong>in</strong>er voraussichtlichen Entwicklung<br />

durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend.<br />

-^ Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />

• Das Geschäftsjahr schließt mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust von TDM 280 ab. Gegenüber dem Vorjahr<br />

hat sich das Ergebnis um TDM 3.322 verbessert. Das Vorjahresergebnis war wesentlich<br />

durch e<strong>in</strong>malige Sondere<strong>in</strong>flüsse bee<strong>in</strong>flusst.<br />

• Die Umsatzerlöse verr<strong>in</strong>gerten sich im Geschäftsjahr um TDM 154 auf TDM 7.900. Die<br />

entsorgten Abwassermengen lagen mit ca. 1.194 Tcbm ger<strong>in</strong>gfügig unter der Vorjahresmenge<br />

(1.260 Tcbm). Die Erträge aus Abwassergebühren betrugen TDM 5.296<br />

(Vj.: TDM 5.648). Die Erträge aus der Weiterberechnung von laufenden Straßenentwässerungskosten<br />

verr<strong>in</strong>gerten sich um TDM 23 auf TDM 506. Demgegenüber erhöhten sich die<br />

Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse um TDM 224 auf TDM 2.098.<br />

• Die bezogenen Leistungen sanken gegenüber dem Vorjahr um <strong>in</strong>sgesamt TDM 3.531. Der<br />

Rückgang betrifft <strong>in</strong>sbesondere die im Vorjahr berücksichtigten Nachforderungen an Betriebskostenumlagen<br />

<strong>in</strong> Höhe von TDM 3.193.<br />

• Das Ergebnis wurde durch die Zufuhrungen zu den E<strong>in</strong>zelwert- und Pauschalwertberichtigungen<br />

um TDM 1.057, der Erhöhung der Instandhaltungsaufwendungen um TDM 50 sowie<br />

durch höhere Rechts- und Beratungskosten um TDM 18 bee<strong>in</strong>flusst.<br />

• Die durchgeführten Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.016 dienen dem Ausbau bzw. der<br />

Erneuerung der Abwasserentsorgungsanlagen.<br />

• Aufgrund des Jahres verlusts und der Verluste der Vorjahre weist der Eigenbetrieb zum<br />

31. Dezember 2001 e<strong>in</strong> negatives Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.721 aus und ist damit<br />

bilanziell überschuldet.<br />

7194/05


MIERNST&<strong>YOUNG</strong><br />

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs<br />

Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> im<br />

Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden s<strong>in</strong>d. Wir<br />

halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist <strong>in</strong>sbesondere auf folgende<br />

Kernaussagen h<strong>in</strong>zuweisen:<br />

• Hauptaugenmerk neben der Erhöhung des Anschlussgrades muss <strong>in</strong> den kommenden Jahren<br />

auf die Erarbeitung e<strong>in</strong>er rechtssicheren Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge<br />

unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus der gerichtlichen Entscheidung zu e<strong>in</strong>er<br />

Klage gegen den Abwasserbeitrag e<strong>in</strong>er Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>in</strong> 2001, die den <strong>in</strong> die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge e<strong>in</strong>gegangenen Umlagemaßstab<br />

der Kapitalumlage als fehlerhaft gegenüber dem anzuwendenden SächsKAG<br />

festgestellt hat, gelegt werden.<br />

• Risiken der künftigen Entwicklung für den Eigenbetrieb bestehen aus Sicht der Betriebsleitung<br />

vor allem aus f<strong>in</strong>anzieller Sicht. Danach ist die Beitragserhebung, <strong>in</strong>sbesondere für<br />

den Ortsteil Ullersdorf, aufgrund rechtlicher Gegebenheiten durch zeitliche Verzögerungen<br />

mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Eigenbetriebs<br />

gekennzeichnet.<br />

Enftvicklungsbee<strong>in</strong>trächtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen<br />

In Erfüllung unserer Berichtspflicht im S<strong>in</strong>ne des § 321 Abs. 1 S. 3 HGB über Tatsachen, die<br />

den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder se<strong>in</strong>e Entwicklung wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

können, weisen wir <strong>in</strong>sbesondere auf den von der Betriebsleitung im Lagebericht<br />

dargestellten Sachverhalt h<strong>in</strong>, wonach der Eigenbetrieb zum 31. Dezember 2001 bilanziell<br />

überschuldet ist und e<strong>in</strong> negatives Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.721 ausweist.<br />

Unter Berücksichtigung von Sonderposten und empfangenen Ertragszuschüssen ergibt sich<br />

zum Stichtag für das wirtschaftliche Eigenkapital e<strong>in</strong>e Eigenkapitalquote von 53,3 %. Die Betriebsleitung<br />

sieht demzufolge den Fortbestand des Eigenbetriebs gesichert.<br />

Zur angespannten Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage haben auch Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang<br />

mit der Erhebung von Abwasserbeiträgen beigetragen. E<strong>in</strong>erseits s<strong>in</strong>d dadurch teilweise<br />

zeitliche Verzögerungen bei der Realisierung von Beitragsforderungen e<strong>in</strong>getreten. Anderseits<br />

konnte im Geschäftsjahr 2001 ke<strong>in</strong>e Beitragserhebung für den Ortsteil Ullersdorf<br />

durchgeführt werden.<br />

7194/05


EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

H<strong>in</strong>sichtlich weitergehender Erläuterungen verweisen wir auf die Ausführungen des Eigenbetriebs<br />

im Lagebericht <strong>in</strong> der Anlage 4 zu diesem Bericht.<br />

II. Unregelmäßigkeiten<br />

Bei der Durchführung der Abschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführte Tatsache<br />

festgestellt, die e<strong>in</strong>en Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften darstellt oder erkennen<br />

lässt.<br />

Sonstige gesetzliche Regelungen<br />

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Zeitraumes von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2001 ist erst im November 2004 aufgestellt worden.<br />

7194/05


=!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

C. ANALYSE DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE<br />

I. Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Tätigkeiten und F<strong>in</strong>anzierung<br />

Die wesentliche Tätigkeit des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung.<br />

Die Aufgaben des Eigenbetriebs s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 1 der Betriebssatzung geregelt. Danach hat der Eigenbetrieb<br />

die Betreibung, Herstellung und Erhaltung der örtlichen Abwasseranlagen sowie<br />

die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen und deren<br />

Ref<strong>in</strong>anzierung zur Aufgabe.<br />

Die Beseitigung des im Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> anfallenden Abwassers gemäß § 63 Abs. 1<br />

SachsWG ist Aufgabe des AZV "Obere Röder", dessen Mitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist. Der<br />

Zweckverband erhebt zur Deckung se<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzbedarfs von se<strong>in</strong>en Mitgliedern Betriebskosten-<br />

und Kapitalumlagen.<br />

Zur F<strong>in</strong>anzierung der eigenen notwendigen Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen sowie zu deren laufendem<br />

Betrieb erhebt die Stadt <strong>Radeberg</strong> Gebühren und Beiträge. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>anziert<br />

sich der Eigenbetrieb gemäß § 3 der Betriebssatzung aus Zweckzuweisungen des Freistaats<br />

und aus Krediten. Im Geschäftsjahr 2001 wurden ke<strong>in</strong>e Investitionszuschüsse des Freistaats<br />

Sachsen vere<strong>in</strong>nahmt. Im Jahr 2001 erg<strong>in</strong>gen Bescheide über Abwasserbeiträge mit e<strong>in</strong>en Gesamtbetrag<br />

von <strong>in</strong>sgesamt TDM 4.011 (Vj.: TDM 3.603). Demgegenüber stehen Zuführungen<br />

zu E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen aus Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> Höhe von TDM 799<br />

sowie widerspruchsbehaftete Abwasserbeitragsbescheide <strong>in</strong> Höhe von TDM 300.<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Radeberg</strong> hat auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 des SächsWG e<strong>in</strong>e<br />

Abwassersatzung beschlossen, <strong>in</strong> der <strong>in</strong>sbesondere nachfolgende wesentliche Festlegungen<br />

zur Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> geregelt s<strong>in</strong>d:<br />

Anschluss- und Benutzungszwang sowie Befreiungstatbestände<br />

• Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

7194/05<br />

Abwasserbeitrag<br />

Abwassergebühren


=U ERNST &YouNG<br />

Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2001 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter,<br />

II. Ertragslage<br />

Aus den Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnungen der beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich nach<br />

Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht.<br />

Umsatzerlöse<br />

Gesamtleistung<br />

Materialaufwand<br />

Abschreibungen<br />

Sonstiger Betriebsaufwand<br />

./. übrige betriebliche Erträge<br />

Betrieblicher Aufwand<br />

Betriebsergebnis<br />

F<strong>in</strong>anzergebnis<br />

Neutrales Ergebnis<br />

Jahreseqgebnis<br />

2001<br />

TDM<br />

7.900<br />

7.900<br />

4.261<br />

2.173<br />

391<br />

-220<br />

6.605<br />

1.295 SB<br />

-1.071<br />

-504<br />

-280<br />

%<br />

100,0<br />

100,0<br />

53,9<br />

27.5<br />

4.9<br />

-2,8<br />

83.5<br />

16.5<br />

ssssssssss<br />

2000<br />

TDM<br />

8.054<br />

8.054<br />

4.599<br />

2.186<br />

311<br />

-196<br />

6.900<br />

1.154 SB<br />

-1.149<br />

-3.607<br />

-3.602<br />

%<br />

100,0<br />

100,0<br />

57,1<br />

27,1<br />

3,9<br />

-2,4<br />

85.7<br />

14.3<br />

SSSSSB<br />

Veränderung<br />

TDM %<br />

-154<br />

-154<br />

-338<br />

-13<br />

80<br />

-24<br />

-295<br />

141<br />

78<br />

3.103<br />

3.322<br />

-1,9<br />

-1,9<br />

-7,3<br />

-0,6<br />

25,7<br />

-12,2<br />

-4.3<br />

12.2<br />

6.8<br />

86.0<br />

92.2<br />

Der Rückgang der Umsatzerlöse ist vor allem durch ger<strong>in</strong>gere Umsatzerlöse aus Abwassergebühren<br />

(TDM 5.296; Vj.: TDM 5.648) sowie niedrigere Erlöse aus der Weiterberechnung<br />

von laufenden Straßenentwässerungskosten (TDM 506; Vj.: TDM 529) bed<strong>in</strong>gt. Demgegenüber<br />

stehen höhere Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen<br />

(TDM 2.098; Vj.: 1.874).<br />

Die Verr<strong>in</strong>gerung des Materialaufwands resultiert aus der Verm<strong>in</strong>derung der bezogenen<br />

Leistungen. Unter den bezogenen Leistungen werden <strong>in</strong>sbesondere die an den AZV "Obere<br />

Röder" zu entrichtende Betriebskostenumlage (TDM 4.179) ausgewiesen. Weiterh<strong>in</strong> wurden<br />

Aufwendungen für die Re<strong>in</strong>igung von Straßene<strong>in</strong>läufen erfasst (TDM 82).<br />

7194/05


sü ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Der sonstige Betriebsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Rechts- und Beratungskosten<br />

Instandhaltungsaufwendungen<br />

Verwaltungskosten der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Abwasserabgabe<br />

Fremdleistungen<br />

Aufwendungen aus Rückbau und Verschrottungen<br />

Buchführungskosten<br />

sonstige<br />

2001<br />

TDM<br />

157<br />

120<br />

63<br />

30<br />

10<br />

7<br />

2<br />

2<br />

391<br />

2000<br />

TDM<br />

Die übrigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung<br />

des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TDM 214).<br />

Die Verbesserung des F<strong>in</strong>anzergebnisses resultiert vor allem aus gesunkenen Z<strong>in</strong>saufwendungen<br />

fiir Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten (TDM 1.197; Vj.: TDM 1317).<br />

Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Erträge<br />

Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens<br />

aus Investitionszuschüssen<br />

Erträge aus der Auflösung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Periodenfremde Erträge<br />

Erträge aus Zuschreibungen der Kapitalumlage<br />

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen<br />

Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen<br />

Aufwendungen<br />

Aufwendungen aus der Zuführung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Aufwendungen aus der Zuführung von Pauschalwertberichtigungen<br />

Periodenfremde Aufwendungen<br />

Nachforderungen aus Betriebskostenumlagen<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Forderungsverluste<br />

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens<br />

7194/05<br />

2001<br />

TDM<br />

208<br />

159<br />

145<br />

67<br />

8<br />

0<br />

587<br />

-671<br />

-386<br />

-34<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

-1.091<br />

-504<br />

2000<br />

TDM<br />

208<br />

2<br />

28<br />

0<br />

7<br />

189<br />

434<br />

-190<br />

0<br />

-129<br />

-3.193<br />

-499<br />

-15<br />

-15<br />

-4.041<br />

-3.607<br />

1<br />

139<br />

70<br />

61<br />

36<br />

0<br />

0<br />

2<br />

3<br />

311


El ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Erfolgsabweichung zum Wirtschaftsplan verweisen wir auf die Ausführungen<br />

der Eigenbetriebsleitung im Lagebericht <strong>in</strong> der Anlage 4 zu diesem Bericht.<br />

III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage<br />

Vermögens- und Kapitalstruktur<br />

Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach<br />

betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den Bilanzen der beiden<br />

letzten Geschäftsjahre. Forderungen und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von mehr<br />

als e<strong>in</strong>em Jahr s<strong>in</strong>d als langfristig behandelt.<br />

Vermögen<br />

Anlagevermögen<br />

Langfristige Forderungen<br />

Kurzfristige Forderungen<br />

Flüssige Mittel<br />

Kapital<br />

Wirtschaftliches Eigenkapital<br />

Langfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Kurzfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

31.12.2001<br />

TDM<br />

94.856<br />

1.031<br />

4.712<br />

1.971<br />

102.570<br />

54.706<br />

37.393<br />

10.471<br />

102.570<br />

%<br />

92,5<br />

1,0<br />

4.6<br />

19<br />

100.0<br />

53.3<br />

36,5<br />

10,2<br />

100,0<br />

31.12.2000<br />

TDM<br />

94.667<br />

1.643<br />

7.154<br />

2.650<br />

106.114<br />

53.524<br />

33.065<br />

19.525<br />

106.114<br />

%<br />

89,3<br />

1,5<br />

6,7<br />

2,5<br />

100.0<br />

50.4<br />

31,2<br />

18,4<br />

100,0<br />

Veränderung<br />

TDM<br />

189<br />

-612<br />

-2.442<br />

-679<br />

-3.544<br />

1.182<br />

4.328<br />

-9.054<br />

-3.544<br />

Der Anstieg des Anlagevermögens ist im Wesentlichen auf die im Vergleich zu den Abschreibungen<br />

höheren Zugänge zum Anlagevermögen zurückzufuhren. Die Zugänge zum Anlagevermögen<br />

belaufen sich auf TDM 2.296. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen<br />

betreffen die an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlagen <strong>in</strong> Höhe<br />

von TDM 1.279. Bei den Zugängen zum Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen<br />

um Investitionen <strong>in</strong> das Abwasserleitungsnetz <strong>in</strong> Höhe von TEUR 981. Demgegenüber<br />

stehen die im Geschäftsjahr vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen <strong>in</strong> Höhe von<br />

TDM 2.173.<br />

Die langfristigen Forderungen be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />

<strong>in</strong> Höhe von TDM 1.030.<br />

7194/05<br />

%<br />

0,2<br />

-37,2<br />

-34,1<br />

-25,6<br />

-3.3<br />

2.2<br />

13,1<br />

-46,4<br />

-3,3


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Die Entwicklung der kurzfristigen Forderungen stellt sich wie folgt dar:<br />

Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />

E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Forderungen aus Säumniszuschlägen/Mahngebühren<br />

auf Abwasserbeiträge<br />

E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Forderungen aus Abwassergebühren<br />

E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Forderungen gegen den AZV "Ober Röder"<br />

Forderungen gegen den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung,<br />

<strong>Radeberg</strong><br />

Pauschalwertberichtigungen<br />

Übrige<br />

31.12.2001<br />

TDM<br />

6.311<br />

-2.523<br />

375<br />

-220<br />

985<br />

-654<br />

651<br />

227<br />

-446<br />

6<br />

4.712<br />

31.12.2000<br />

TDM<br />

6.746<br />

-1.725<br />

248<br />

-116<br />

1.160<br />

-245<br />

906<br />

227<br />

-60<br />

13<br />

7.154<br />

Veränderung<br />

TDM<br />

-435<br />

-798<br />

127<br />

-104<br />

-175<br />

-409<br />

-255<br />

0<br />

-386<br />

-7<br />

-2.442<br />

Der Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen<br />

aus der Erhöhung der E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen (TEUR 1.311) sowie der Pauschalwertberichtigung<br />

(TEUR 386).<br />

Die Forderungen gegen den AZV "Obere Röder" betreffen den Anteil des Eigenbetriebs am<br />

Guthaben des Gebührenoberkontos <strong>in</strong> Höhe von TDM 651.<br />

Bezüglich der Veränderung der flüssigen Mittel verweisen wir auf unsere Ausfuhrungen unter<br />

"F<strong>in</strong>anzlage" im folgenden Abschnitt.<br />

7194/05


MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Bilanzielles Eigenkapital<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

31.12.2001<br />

TDM<br />

-3.721<br />

37.858<br />

7.561<br />

13.008<br />

54.706<br />

31.12.2000<br />

TDM<br />

-3.441<br />

37.122<br />

6.627<br />

13.216<br />

53.524<br />

Veränderung<br />

TDM<br />

-280<br />

736<br />

934<br />

-208<br />

1.182<br />

Die Veränderung des bilanziellen Eigenkapitals betrifft den Jahresverlust des Geschäftsjahres.<br />

Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />

des Entsorgungsgebietes gemäß SächsKAG verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame<br />

Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO. Im Jahr des Zuganges<br />

erfolgt vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Gegenposition<br />

des von Erschließungsträgern unentgeltlich übertragenen Anlagevermögens enthalten.<br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen werden <strong>in</strong> Höhe der Anschaffung- und<br />

Herstellungskosten für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung<br />

entfallen. Die Autlösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden<br />

Vermögensgegenstände.<br />

Die Entwicklung der empfangenen Ertragszuschüsse und der Sonderposten stellt sich wie<br />

folgt dar:<br />

Auf- Zu-<br />

1.1.2001 Abgänge lösung führung 31.12.2001<br />

TDM TDM TDM TDM TDM<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Abwasserbeiträge<br />

Investitionszuschüsse Erschließungsträger<br />

Sonderposten<br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

32.188<br />

4.934<br />

37.122<br />

6.627<br />

13.216<br />

19.843<br />

56.965<br />

78<br />

0<br />

78<br />

0<br />

0<br />

0<br />

78<br />

2.031<br />

67<br />

2.098<br />

359<br />

208<br />

567<br />

2.665<br />

2.912<br />

0<br />

2.912<br />

1.293<br />

0<br />

1.293<br />

4.205<br />

32.991<br />

4.867<br />

37.858<br />

7.561<br />

13.008<br />

20.569<br />

58.427<br />

7194/05 10


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Die Zugänge des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen betreffen <strong>in</strong> Höhe<br />

von TDM 1.260 die im Geschäftsjahr erstmalig berücksichtigten anteiligen Straßenentwässerungskosten<br />

<strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlagen.<br />

Die langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten betreffen neben den mittel- und langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten <strong>in</strong> Höhe von TDM 19.525 sowie den mittel- und langfristigen<br />

Darlehensverb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.729<br />

vor allem Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere Röder" <strong>in</strong> Höhe von TDM 15.836.<br />

Diese betreffen die Kapitalumlagen und die Betriebskostenumlage für die Geschäftsjahre<br />

1997 bis 2001 des AZV. Der AZV "Obere Röder" hat die Betriebskosten- und Kapitalumlage<br />

der Jahre 1997 bis e<strong>in</strong>schließlich 2001 z<strong>in</strong>slos gestundet.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten langfristige sonstige Rückstellungen<br />

für mögliche Rückzahlungen von Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> Höhe von TDM 300 enthalten.<br />

Die kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de<br />

und Zweckverbänden<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

sonstige Rückstellungen<br />

sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

2001<br />

TDM<br />

7.161<br />

2.726<br />

410<br />

138<br />

36<br />

2000<br />

TDM<br />

16.042<br />

2.713<br />

396<br />

355<br />

19<br />

10.471 19.525<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr verweisen wir<br />

auf die Angaben des Eigenbetriebs im Anhang <strong>in</strong> der Anlage 3 zu diesem Bericht.<br />

7194/05 11


01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

F<strong>in</strong>anzlage<br />

Die Veränderung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden<br />

anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:<br />

1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Periodenergebnis<br />

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />

Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />

Zunahme der Rückstellungen<br />

Sonstige zahlungsunwirksamen Erträge<br />

Verlust aus Anlagenabgängen<br />

Abnahme der Vorräte, der Forderungen<br />

aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva<br />

Abnahme der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

Auszahlungen für Investitionen <strong>in</strong> das Sachanlagevermögen<br />

Auszahlungen für Investitionen <strong>in</strong> das immaterielle Anlagevermögen<br />

Zunahme der empfangenen Ertragszuschüssen<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

3. Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehensverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus der Aufnahme von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />

Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />

4. F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />

Zahlungswirksame Veränderung des<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds (Zwischensummen 1-3)<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />

5. Zusammensetzung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds<br />

2001<br />

TDM<br />

-280<br />

2.173<br />

-66<br />

314<br />

-1.767<br />

0<br />

Liquide Mittel<br />

1.971<br />

2.650<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode 1.971 2.650<br />

2.156<br />

-1.425<br />

1.105<br />

-1.016<br />

-1.280<br />

2.912<br />

616<br />

-150<br />

13.121<br />

-15.371<br />

-2.400<br />

-679<br />

2.650<br />

1 971<br />

2000<br />

TDM<br />

-3.602<br />

2.685<br />

0<br />

118<br />

-2.059<br />

15<br />

2.744<br />

1.646<br />

1.547<br />

-2.415<br />

0<br />

2.396<br />

-19<br />

-150<br />

0<br />

-2.321<br />

-2.471<br />

-943<br />

3.593<br />

2.650<br />

7194/05 12


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Der positive Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert aus der Zunahme der empfangenen<br />

Ertragszuschüssen für Abwasserbeiträge.<br />

Die unter dem Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit dargestellten E<strong>in</strong>zahlungen aus der<br />

Aufnahme von F<strong>in</strong>anzkrediten beziehen sich auf die im Geschäftsjahr vorgenommene Umschuldung<br />

bestehender Bankkredite zur Anpassung an die allgeme<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sentwicklung <strong>in</strong> Höhe<br />

von TDM 13.121. Netto ergeben sich Auszahlungen für die vorgenommenen planmäßigen<br />

Tilgungen von Darlehensverb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>in</strong> Höhe von TDM 2.250.<br />

D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG<br />

Gegenstand der Prüfung<br />

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den<br />

Jahresabschluss und den Lagebericht auf die E<strong>in</strong>haltung der e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Vorschriften<br />

geprüft.<br />

Wir haben bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und<br />

Nr. 2 HGrG und den hierzu vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten ..Fragenkatalog<br />

zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob<br />

die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit den e<strong>in</strong>schlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung<br />

geführt worden s<strong>in</strong>d.<br />

Die Betriebsleitung trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene<br />

<strong>in</strong>terne Kontrollsystem, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die uns erteilten<br />

Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben<br />

im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.<br />

Art und Umfang der Prüfung<br />

Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen <strong>in</strong> den Monaten März bis zum 2. Mai 2005<br />

durchgeführt. E<strong>in</strong>zelheiten über die Prüfungsdurchführung haben wir nach Art, Umfang und<br />

Ergebnis <strong>in</strong> unseren Arbeitspapieren dokumentiert.<br />

7194/05 13


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der § 110 SächsGemO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

§ 17 SächsEigBG sowie § 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufuhren, dass mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />

beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von<br />

wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen s<strong>in</strong>d.<br />

Auf dieser Basis haben wir die Prüfung des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt,<br />

solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung<br />

zu erkennen, die sich auf die Darstellung e<strong>in</strong>es den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />

Bildes der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich<br />

auswirken.<br />

Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung e<strong>in</strong>er Prüfungsstrategie.<br />

Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des<br />

Unternehmens, se<strong>in</strong>er Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken. Sie wird darüber h<strong>in</strong>aus von der<br />

Größe und Komplexität des Unternehmens und der Wirksamkeit se<strong>in</strong>es rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems bee<strong>in</strong>flusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben<br />

wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen)<br />

und der E<strong>in</strong>zelfallprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes,<br />

des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmens<strong>in</strong>dividuellen<br />

Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und<br />

Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den E<strong>in</strong>satz von<br />

Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung<br />

beachtet.<br />

In Anbetracht der überschaubaren Größe des Unternehmens und der Übersichtlichkeit se<strong>in</strong>er<br />

Verfahrensabläufe haben wir im vorliegenden Fall im Wesentlichen E<strong>in</strong>zelfallprüfungen<br />

durchgeführt. Dabei haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt bzw. erwähnenswerte<br />

Prüfungshandlungen durchgeführt:<br />

• Prüfung wesentlicher Zugänge zum Sachanlagevermögen sowie der Entwicklung der Sonderposten<br />

und empfangenen Ertragszuschüsse<br />

• Prüfung der Werthaltigkeit ausgewiesener Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände<br />

• Analyse der im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellungen h<strong>in</strong>sichtlich dem Grund<br />

und der Höhe der Bilanzierung<br />

7194/05 14


MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

• Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung<br />

Weiterh<strong>in</strong> haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:<br />

• E<strong>in</strong>holung und Auswertung e<strong>in</strong>er Saldenbestätigung von der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

• E<strong>in</strong>holung und Auswertung e<strong>in</strong>er Saldenbestätigung vom AZV "Obere Röder"<br />

E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Rechtsanwaltsbestätigungen und Saldenbestätigungen<br />

von Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es festzustellen,<br />

ob der Lagebericht im E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss steht und e<strong>in</strong>e zutreffende Vorstellung<br />

von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie ob die Risiken der künftigen Entwicklung<br />

zutreffend dargestellt s<strong>in</strong>d. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit<br />

es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir<br />

haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung<br />

gewonnen haben, beurteilt.<br />

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise s<strong>in</strong>d erteilt worden. Die Betriebsleitung<br />

hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt.<br />

E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG<br />

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung<br />

1. Vorjahresabschluss<br />

Der Vorjahresabschluss wurde auf der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2004 festgestellt.<br />

Der Vorjahresabschluss wurde gemäß § 17 Abs. 4 SächsEigBG im amtlichen Teil der Wochenzeitung<br />

"Die <strong>Radeberg</strong>er" vom 7. Januar 2005 bekannt gemacht. Der Jahresabschluss<br />

wurde <strong>in</strong> der Zeit vom 10. Januar bis zum 18. Januar 2005 öffentlich ausgelegt.<br />

7194/05 15


MIERNST&<strong>YOUNG</strong><br />

2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />

Die Organisation der Buchführung, das <strong>in</strong>terne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen<br />

ermöglichen die vollständige, richtige und geordnete Erfassung und Buchung der<br />

Geschäftsvorfalle. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen von Nebenbuchhaltungen und<br />

externen Erfassungen der Abwassergebühren und -beitrage war e<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung<br />

der Geschäfts vorfalle im Geschäftsjahr 2001 nicht gegeben.<br />

Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />

Abbildung <strong>in</strong> Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt.<br />

Der Eigenbetrieb lässt se<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzbuchhaltung teilweise im Serviceverfahren durch die Diplom-F<strong>in</strong>anzwirt<br />

Kurt Fröschl Steuerberatungsgesellschaft mbH, <strong>Radeberg</strong>, durchführen. Dieser<br />

externe Dienstleister arbeitet mit dem Softwarepaket DATEV. Die Anlagenbuchhaltung<br />

erfolgt ebenfalls EDV-gestützt mit der Software DATEV. Die Übernahme der Daten erfolgt<br />

automatisch. Debitoren- und Kreditorenkontokorrent werden teils im Datev-Programm mit<br />

automatischer Übernahme <strong>in</strong>s Hauptbuch und teils <strong>in</strong> externen Nebenbuchführungen erfasst,<br />

deren Übernahme <strong>in</strong>s Hauptbuch manuell erfolgt.<br />

E<strong>in</strong> Teil der für den Eigenbetrieb relevanten Nebenbuchhaltungen (Gebührene<strong>in</strong>zug, Beitragse<strong>in</strong>zug)<br />

wird bei der GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH. Dresden, bzw.<br />

durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> geführt. Die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> arbeitet<br />

mit dem Softwarepaket SASKIA-HKR 2.20 der Saskia Informations-Systeme GmbH. Die<br />

GEWA arbeitet mit dem Softwarepaket IRD - Integriertes Rechnungswesen im Dialog.<br />

Die Verfahrensabläufe <strong>in</strong> der Buchführung haben im Berichtsjahr ke<strong>in</strong>e nennenswerten organisatorischen<br />

Änderungen erfahren.<br />

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.<br />

3. Jahresabschluss<br />

Der Jaliresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach<br />

den Vorschriften des § 17 SächsEigBG und §§7 bis 11 SächsEigBVO aufgestellt worden.<br />

Auf den Jahresabschluss f<strong>in</strong>den gemäß § 7 SächsEigBVO die Vorschriften für den Jahresab-<br />

7194/05 16


MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

schluss von großen Kapitalgesellschaften Anwendung. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus der Betriebssatzung ergeben sich nicht.<br />

Aufbauend auf der von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Dresden, geprüften Vorjahresbilanz ist der vorliegende Jahresabschluss aus<br />

den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt<br />

worden. Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.<br />

E<strong>in</strong>zelheiten zur Bewertung s<strong>in</strong>d im Anhang sowie <strong>in</strong> Abschnitt E II "Gesamtaussage des<br />

Jahresabschlusses" dargestellt.<br />

Die Angaben im Anhang s<strong>in</strong>d vollständig und zutreffend.<br />

4. Lagebericht<br />

Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen<br />

im E<strong>in</strong>klang und vermittelt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e zutreffende Vorstellung von der Lage<br />

des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung nach § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB hat zu dem Ergebnis getuhrt.<br />

dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend<br />

dargestellt s<strong>in</strong>d. Die Angaben nach § 11 SächsEigBVO und § 289 Abs. 2 HGB s<strong>in</strong>d vollständig<br />

und zutreffend.<br />

7194/05 17


=U ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses<br />

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen<br />

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Anhang sowie - weiter gehend - <strong>in</strong> Abschnitt<br />

C IV "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage" erläutert. Hervorzuheben s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Ausübung von Beurteilungsspielräumen, der Inanspruchnahme von gesetzlichen Wahlrechten<br />

und der Änderung von Bewertungsgrundlagen <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />

Anlagevermögen<br />

Die l<strong>in</strong>earen Abschreibungen ausgewählter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

werden wie folgt vorgenommen:<br />

Nutzungsdauer<br />

Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 10 Jahre<br />

Entsorgungsanlagen 20 - 80 Jahre<br />

Sammlungsanlagen 33 Jahre<br />

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden die an den AZV "Obere Röder"<br />

geleisteten bzw. zu leistenden Kapitalumlagen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen auf die beim AZV mittels Kapitalumlage<br />

f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben. Im Vorjahresabschluss erfolgte<br />

e<strong>in</strong> Ausweis unter den F<strong>in</strong>anzanlagen.<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />

des Entsorgungsgebiets gemäß Sächsischen Kommunalabgabengesetz verm<strong>in</strong>dert<br />

um die ertragswirksame Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO.<br />

Im Jahr des Zugangs erfolgt vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />

unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgt <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden<br />

Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />

7194/05 18


MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

Der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />

für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung entfallen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil der Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den<br />

AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlage diesem Sonderposten zugeführt. Die Auflösung<br />

erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüsse<br />

Das Investitionsvorhaben des Eigenbetriebs wurde zum Teil durch Investitionszuschüsse f<strong>in</strong>anziert.<br />

Die Investitionszuschüsse wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

passivisch abgegrenzt. Der Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten<br />

Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />

2. Zusammenfassende Beurteilung<br />

Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung s<strong>in</strong>d wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss<br />

<strong>in</strong>sgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong><br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-. F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />

des Eigenbetriebs vermittelt. Auf unsere vorstehenden Ausführungen <strong>in</strong> Abschnitt E II 1<br />

"Wesentliche Bewertungsgrundlagen" weisen wir h<strong>in</strong>.<br />

7194/05 19


EU ERNST &YouNG<br />

F. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS<br />

Wir haben im Rahmen unserer Abschlussprüfung die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1<br />

und 2 HGrG und den dazu vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Fragenkatalog<br />

zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

nach § 53 HGrG" beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,<br />

d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den e<strong>in</strong>schlägigen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt<br />

worden s<strong>in</strong>d. Die im Gesetz und <strong>in</strong> den dazu vorliegenden Prüfungsgrundsätzen geforderten<br />

Angaben haben wir <strong>in</strong> Anlage 6 zu diesem Bericht zusammengestellt.<br />

Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass die Verfahrensabläufe der Buchhaltung und die Form der von externen<br />

Dienstleistern bereitgestellten Daten h<strong>in</strong>sichtlich der Abwassergebühren und -beitrage<br />

ke<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung von GeschäftsvorföUen <strong>in</strong> diesen Bereichen <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />

des Eigenbetriebs ermöglichen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hat unsere Prüfung ke<strong>in</strong>e Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

7194/05 20


01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

G. BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

M Wir haben den Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und den<br />

Lagebericht der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen <strong>in</strong><br />

der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe<br />

ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der<br />

vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu<br />

planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />

Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />

Vermögens-. F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />

Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontroll Systems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong><br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen der gesetzlichen Vertreter<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts. Wir s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

7194/05 21


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.<br />

Der Lagebericht gibt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs<br />

und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."<br />

Dresden, 2. Mai 2005<br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Fleischer Kunz<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

7194/05 22


Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Bilanz zum 31. Dezember 2001<br />

AKTIVA<br />

A ANLAGEVERMÖGEN<br />

I Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Kapitalumlagen<br />

II Sachanlagen<br />

1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und<br />

anderen Bauten<br />

2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />

3 Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />

4 Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />

5 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

B UMLAUFVERMÖGEN<br />

I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

2 Forderungen an die Geme<strong>in</strong>de, andere Eigenbetriebe und Zweckverbände<br />

3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

II Guthaben bei Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

294.741,00<br />

2.631,07<br />

720.620.00<br />

58.514.203,00<br />

490.826.38<br />

4.857.398,91<br />

878.379,72<br />

7.767,38<br />

34.833.003,38<br />

60.023.021,45<br />

5.743.546.01<br />

1.970.643,70<br />

7.714.239,71<br />

102.570.264,54<br />

31.12.2000<br />

DM TDM<br />

374 3<br />

768<br />

58.310<br />

572<br />

(»0.027<br />

7.652<br />

1.133<br />

12<br />

8.797<br />

2.650<br />

11.447<br />

PASSIVA<br />

A EIGENKAPITAL<br />

I Rucklagen<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />

II Verlust<br />

1 Verlust der Vorjahre<br />

2 Jahresverlust<br />

B EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE<br />

C SONDERPOSTEN AUS STRASSENENTWÄSSERUNGS-<br />

KOSTENANTEILEN<br />

D SONDERPOSTEN AUS INVESTITIONSZUSCHÜSSEN<br />

E RÜCKSTELLUNGEN<br />

DM<br />

-3 888 264,33<br />

-280 468 38<br />

447 600,25<br />

-4 168 732,71<br />

-3 721 132,46<br />

37 857 883,31<br />

7 561 340,13<br />

13 008 105,17<br />

Anlage 1<br />

31 12 2000<br />

DM TDM<br />

-287<br />

-3 602<br />

Sonstige Rückstellungen 710 155,25 396<br />

F VERBINDLICHKEITEN<br />

1 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

2 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

3 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de und Zweckverbänden<br />

4 Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

22 250 380 87<br />

39 550,00<br />

24 726 394,26<br />

137 588 01<br />

47 153 913,14<br />

102 570 264,54<br />

-3 441<br />

37 122<br />

6 627<br />

13 216<br />

24 516<br />

19<br />

27 304<br />

355<br />

52 194<br />

106 114


Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für 2001<br />

1. Umsatzerlöse<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge<br />

3. Materialaufwand<br />

Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

6. Sonstige Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />

7. Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />

8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresverlust<br />

DM<br />

7.899.978,83<br />

807.519,33<br />

4.261.027,72<br />

2.172.985,01<br />

1.483.105,51<br />

195.747,42<br />

1.266.595,72<br />

DM<br />

8.707.498,16<br />

7.917.118,24<br />

-1.070.848,30<br />

-280.468,38<br />

Anlage 2<br />

2000<br />

TDM<br />

8.054<br />

630<br />

_8._684_<br />

7.792<br />

2.685<br />

660<br />

1JLB7<br />

231<br />

1.380<br />

-1.149<br />

-3.602<br />

Nachrichtlich:<br />

Behandlung des Jahresverlusts<br />

- auf neue Rechnung vorzutragen -280.468,38 -3.602<br />

7194/05


Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Anhang für 2001<br />

Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise<br />

Anlage 3<br />

Gemäß § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) ist für den Schluss e<strong>in</strong>es<br />

jeden Wirtschaftsjahres e<strong>in</strong> Jahresabschlüsse bestehend aus Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

und Anhang sowie e<strong>in</strong> Lagebericht, aufzustellen. Gemäß § 7 der SächsEigBVO werden<br />

die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung,<br />

die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang der großen Kapitalgesellschaften<br />

im Dritten Buch des HGB s<strong>in</strong>ngemäß angewandt.<br />

Für die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />

Der Jahresabschluss ist <strong>in</strong> DM aufgestellt.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen im Ausweis gab<br />

es bezüglich folgendem Sachverhalt:<br />

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden <strong>in</strong> Abweichung zum Vorjahresabschluss<br />

die an den Abwasserzweckverband "Obere Röder", <strong>Radeberg</strong> (im Folgenden: AZV<br />

oder AZV "Obere Röder" genannt), dessen Verbandsmitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist, geleisteten<br />

bzw. zu leistenden Kapitalumlagen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden im vorliegenden<br />

Jahresabschluss entsprechend angepasst.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen auf<br />

die beim AZV mittels Kapitalumlage f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,<br />

um planmäßige Abschreibungen verm<strong>in</strong>dert.<br />

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

des Anlagevermögens werden die im Gutachten "Betriebsabrechnung <strong>in</strong> der<br />

kommunalen Abwasserbeseitigung" der kommunalen Geme<strong>in</strong>schaftsstelle für Verwaltungs-<br />

7194/05 1/9


Anlage 3<br />

Vere<strong>in</strong>fachung, Köln, ermittelten Abschreibungssätze für die Abwasserbeseitigung grundsätzlich<br />

angesetzt. Darüber h<strong>in</strong>aus erfolgt die Abschreibung auf der Grundlage der steuerlich anerkannten<br />

Höchstsätze. Die Anlagegüter werden l<strong>in</strong>ear abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />

auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei beweglichen<br />

Vermögensgegenständen wird die Halbjahresregelung von R 44 Abs. 2 EStR <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zum Nennwert angesetzt. Allen<br />

risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen Rechnung<br />

getragen; das allgeme<strong>in</strong>e Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.<br />

Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />

des Entsorgungsgebiets gemäß Sächsischem Kommunalabgabengesetz<br />

verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3<br />

SächsEigBVO. Im Jahr des Zugangs erfolgt vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von<br />

2,5 %.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />

unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgte <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der<br />

betreffenden Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />

Der Sonderposten aus Straßenenhvässerungskostenanteüen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />

tiir Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung<br />

entfallen. Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil der Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 %<br />

der an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlage diesem Sonderposten zugeführt.<br />

Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen wird entsprechend der Nutzungsdauer der<br />

bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle Ungewissen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten. Sie s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

7194/05 2/9


Erläuterungen zur Bilanz<br />

Anlagevermögen<br />

Anlage 3<br />

Die Entwicklung der e<strong>in</strong>zelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen<br />

des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />

Forderungen an die Geme<strong>in</strong>de, andere Eigenbetriebe und<br />

Zweckverbände<br />

davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />

31.12.2001<br />

TDM<br />

4.857<br />

(1.030)<br />

878<br />

(0)<br />

8<br />

(1)<br />

5.743<br />

31.12.2000<br />

TDM<br />

7.652<br />

(1.643)<br />

1.133<br />

(0)<br />

12<br />

(0)<br />

8.797<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />

und Abwassergebühren. Der Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

enthält E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.397 sowie e<strong>in</strong>e Pauschalwertberichtigung<br />

<strong>in</strong> Höhe von TDM 446.<br />

Die Forderungen an die Geme<strong>in</strong>de, andere Eigenbetriebe und Zweckverbände enthalten Forderungen<br />

an den AZV "Ober Röder" <strong>in</strong> Höhe von TDM 651, welche den Anteil am Guthaben<br />

des Gebührenoberkontos betreffen. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die vom Eigenbetrieb verauslagten<br />

und weiterberechneten Baukosten für den Bereich Tr<strong>in</strong>kwasser an den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> sowie Aufrechnungen von Gebührenforderungen und -<br />

guthaben zwischen den Bereichen Abwasser und Tr<strong>in</strong>kwasser enthalten.<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ausgleichsansprüchen<br />

(TDM 4) sowie Forderungen aus Überzahlungen (TDM 3).<br />

7194/05 3/9


Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

Anlage 3<br />

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen betrifft Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für<br />

den Abwasserbereich. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter<br />

<strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungsbeträge (TDM 208) aufgelöst. Im Geschäftsjahr<br />

2001 wurden ke<strong>in</strong>e Investitionszuschüsse des Freistaates Sachsen vere<strong>in</strong>nahmt.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Rückzahlungsverpflichtungen<br />

aus Abwasserbeiträgen<br />

Prüfl<strong>in</strong>gs- und<br />

Beratungskosten<br />

Abwasserabgabe<br />

Z<strong>in</strong>sen für Fördermittel<br />

Übrige<br />

Gesamt<br />

1.1.2001<br />

DM<br />

0,00<br />

193.092,88<br />

137.044,00<br />

53.131,08<br />

12.617,51<br />

395.885,47<br />

Verbrauch<br />

DM<br />

0,00<br />

44.913,81<br />

29.524,00<br />

0,00<br />

7.003,12<br />

81.440,93<br />

Auflösung<br />

DM<br />

0,00<br />

7.947,58<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

7.947,58<br />

Zuführung<br />

DM<br />

300.000,00<br />

71.482,11<br />

29.400,00<br />

0,00<br />

2.776,18<br />

403.658,29<br />

31.12.2001<br />

DM<br />

300.000,00<br />

211.713,60<br />

136.920,00<br />

53.131,08<br />

8.390,57<br />

710.155,25<br />

Die Rückstellung für Rückzahlungsverpflichtungen aus Abvvasserbeiträgen ist zur Abbildung<br />

des Risikos aus der eventuellen Rückzahlung der erhobenen Abwasserbeiträge auf widerspruchsbehaftete<br />

Abwasserbeitragsbescheide gebildet worden.<br />

Die Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten betrifft Jahresabschluss- und Prüfungskosten<br />

für die Geschäftsjahre 1998 bis 2001.<br />

Die Rückstellung für die Abwasserabgabe ist für die E<strong>in</strong>leitung von Abwassern aus dem Ortsnetz<br />

gebildet worden und betrifft für die Abwasserabgabe 1997 bis 2001.<br />

Die Rückstellungen für Z<strong>in</strong>sen für Fördermittel betreffen Z<strong>in</strong>sen für die nicht fristgerechte<br />

Verwendung von Zuschüssen aus Mitteln des Investitionsförderungsgesetzes des Bundes<br />

(IFG) und Zuschüssen aus Mitteln des F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetzes (FAG) für Baumaßnahmen<br />

im Ortsteil Liegau-Augustusbad der Jahre 1996 bis 1997.<br />

7194/05 4/9


Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Anlage 3<br />

Die Restlaufzeiten der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d im Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel im E<strong>in</strong>zelnen dargestellt.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel<br />

4.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

der Geme<strong>in</strong>de und<br />

Zweckverbänden<br />

Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

bis zu e<strong>in</strong>em<br />

Jahr<br />

TDM<br />

Davon mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit 31.12 2000<br />

2.726<br />

36<br />

7.161<br />

138<br />

10.061<br />

zwischen<br />

e<strong>in</strong>em und<br />

fünfJahren<br />

TDM<br />

11.920<br />

3<br />

16.438<br />

0<br />

28.361<br />

von mehr als<br />

fünf Jahren<br />

TDM<br />

7.605<br />

0<br />

1 127<br />

0<br />

8.732<br />

Gesamt<br />

TDM<br />

22.251<br />

39<br />

24.726<br />

138<br />

47.154<br />

Restlaufzeit<br />

bis zu e<strong>in</strong>em<br />

Jahr<br />

TDM<br />

2.713<br />

19<br />

16.042<br />

355<br />

19.129<br />

Gesamt<br />

TDM<br />

24.516<br />

19<br />

27.304<br />

355<br />

52.194<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten betreffen Darlehen zur F<strong>in</strong>anzierung der<br />

vorgenommenen Anlagen<strong>in</strong>vestitionen. Besicherungen für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

Kredit<strong>in</strong>stituten bestehen nicht.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de und Zweckverbänden enthalten Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gegenüber dem AZV "Obere Köder" <strong>in</strong> Höhe von TDM 16.155. Diese betreffen im<br />

Wesentlichen die Kapitalumlagen (TDM 8.688) und die Betriebskostenumlage (TDM 6.231)<br />

für die Wirtschaftsjahre 1997 bis 2001 des AZV. Der AZV hat im Geschäftsjahr den Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den<br />

die Betriebskosten- und Kapitalumlage der Jahre 1997 bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

2001 z<strong>in</strong>slos gestundet. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

für das bestehende Verrechnungskonto <strong>in</strong> Höhe von TDM 6.692 und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten für<br />

e<strong>in</strong> von der Stadt <strong>Radeberg</strong> an den Eigenbetrieb ausgereichtes Darlehen <strong>in</strong> Höhe von<br />

TDM 1.879 enthalten.<br />

Die sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten betreffen im Wesentlichen kreditorische Debitoren für Abwassergebühren<br />

<strong>in</strong> Höhe von TDM 137.<br />

7194/05 5/9


Sonstige f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen<br />

Anlage 3<br />

Aus dem Betriebsführungsvertrag mit der Abwasserzweckverband "Obere Röder" vom 6. Mai<br />

1997 entstehen dem Eigenbetrieb jährlich Aufwendungen für die Betriebsführung. Das jährliche<br />

Betriebsfiihrungsentgelt ist <strong>in</strong> der jährlich an den Abwasserzweckverband "Obere Röder"<br />

zu entrichtenden Betriebskostenumlage enthalten und kann somit nicht beziffert werden. Im<br />

Geschäftsjahr 2001 s<strong>in</strong>d Aufwendungen für die Betriebskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von<br />

TDM 4.179 entstanden.<br />

Der Betriebsführungsvertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen.<br />

Erläuterungen zur Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

Umsatzerlöse<br />

Umsatzerlöse<br />

- Erlöse aus Abwasser gebühren<br />

- Weiterberechnung von laufenden Straßenentwässerungskosten<br />

- Auflösung Empfangener Ertragszuschüsse<br />

- Sonstige Erlöse<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

2001<br />

TDM<br />

5.296<br />

506<br />

2.098 0<br />

7.900<br />

%<br />

67,0<br />

6,4<br />

26,6<br />

0,0<br />

100,0<br />

2000<br />

TDM<br />

5.648<br />

529<br />

1.874 3<br />

8.054<br />

%<br />

70.1<br />

6.6<br />

23.3<br />

0,0<br />

100,0<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>lialten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung<br />

des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TDM 359), Erträge aus der Auflösung<br />

des Sonderpostens aus Investitionszuschüsse (TDM 208), Erträge aus der Auflösung<br />

von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen (TDM 159), periodenfremde Erträge<br />

(TDM 145) sowie Erträge aus Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

(TDM 67).<br />

7194/05 6/9


Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

Anlage 3<br />

Diese Position betrifft den Aufwand für die Betriebskostenumlage des AZV "Obere Röder"<br />

(TDM 4.179) sowie Aufwendungen für die Kanalre<strong>in</strong>igung (TDM 82).<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Aufwendungen für<br />

Zuführungen zu E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen (TDM 671), Aufwendungen für<br />

Zuführungen zur Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (TDM 386), Rechts- und Beratungskosten<br />

(TDM 157), Instandhaltungsaufwendungen (TDM 120) sowie periodenfremde<br />

Aufwendungen (TDM 34).<br />

Sonstige Angaben<br />

Betriebsausschuss (Technischer Ausschuss)<br />

Im Wirtschaftsjahr setzte sich der Betriebsausschuss wie folgt zusammen:<br />

Herr Gerhard Lemm Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

(Vorsitzender des Betriebsausschusses)<br />

Herr Dr. Manfred Blochwitz Diplom-Ingenieur<br />

Herr Dr. Frank Petzold Physiker<br />

Herr Deltev Dauph<strong>in</strong> Architekt<br />

Herr Christop Klaer Bankkaufmann<br />

Herr Siegfried Hennig R<strong>in</strong>derzuchtmeister<br />

Ständige Mitglieder mit beratender Stimme s<strong>in</strong>d:<br />

Herr Wolfgang Bräunig Diplom-Ingenieur<br />

Herr Dr. Karl-Wilhelm Leege Informatiker<br />

Herr Hans-Peter Klemm Diplom-Ingenieur/Rentner<br />

Herr Re<strong>in</strong>hold Ciaassen Diplom-Ingenieur<br />

7194/05 7/9


Betriebsleitung<br />

Anlage 3<br />

Die Betriebsleitung wurde im Geschäftsjahr 2001 durch Herrn Gerhard Lemm, Bürgermeister<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong>, wahrgenommen.<br />

Mitarbeiter<br />

Der Eigenbetrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2001 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter. Die Leistungen der<br />

Mitarbeiter der Stadt <strong>Radeberg</strong> wurden dem Eigenbetrieb nach e<strong>in</strong>em Umlageschlüssel <strong>in</strong><br />

Rechnung gestellt.<br />

Vorschlag zur Verwendung des Jahresverlusts<br />

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust <strong>in</strong> Höhe von DM 280.468,38 auf neue<br />

Rechnung vorzutragen.<br />

<strong>Radeberg</strong>, den 2. Mai 2005<br />

Gerhard Lemm<br />

Betriebsleitung<br />

7194/05 8/9


Entwicklung des Anlagevermögens 2001<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Kapitalumlage<br />

II. Sachanlagen<br />

1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,<br />

Betriebs- und anderen Bauten<br />

2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />

3 Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />

4 Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />

5 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen<br />

Buchwerte Kennzahlen<br />

Durchschnitt- Durchschnitt-<br />

Anfangs- Um- Anfangs- Zu- licherAb- licher<br />

bestand Zugänge buchungen Endstand bestand Zugänge Schreibungen Endstand 31 12 2001 31 12 2000 schreibungssatz Restbuchwert<br />

DM DM DM DM DM DM DM DM DM TDM v H vH.<br />

39 459 361,52 1 279 182 03<br />

795 597,78 0 00<br />

2 500,00 131 07<br />

941 342,22 0 00<br />

63 097 120,06 980 514,33<br />

572 183,17 36 033,05<br />

65 408 743,23<br />

104 868 104,75<br />

1 016 678,45<br />

2 295 860,48<br />

0 00<br />

0,00<br />

0,00<br />

117 389,84<br />

-117 389 84<br />

0,00 40 738 543,55 4 819 802,91 1 152 602,70 66 865,44 5 905 540,17 34 833 003,38 34 640<br />

0,00<br />

0 00<br />

795 597 78<br />

2 631,07<br />

941 342,22<br />

64 195 024,23<br />

490 826,38<br />

66 425 421 68<br />

107 163 965,23<br />

421 297,78<br />

0,00<br />

173 726,22<br />

4 786 993,92<br />

0 00<br />

5 382 017 92<br />

10 201 820,83<br />

79 559,00<br />

0,00<br />

46 996,00<br />

893 827,31<br />

0,00<br />

1 020 382 31<br />

2 172 985 01<br />

0,00 500 856 78 294 741,00<br />

0,00 0,00 2 631,07<br />

0,00 220 722,22 720 620,00<br />

0;00 5 680 821,23 58 514 203,00<br />

0,00 0,00 490 826,38<br />

0 00<br />

66 865 44<br />

6 402 400,23 60 023 021 45<br />

12 307 940,40 94 856 024,83<br />

374<br />

3<br />

768<br />

58 310<br />

572<br />

60 027<br />

94 667<br />

2,8<br />

10,0<br />

0,0<br />

5,0<br />

1,4<br />

0 0<br />

1,5<br />

2,0<br />

Anlage 3<br />

85,5<br />

37,0<br />

100 0<br />

76,6<br />

91,2<br />

100,0<br />

90,4<br />

88,5<br />

9/9


Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Lagebericht für 2001<br />

Anlage 4<br />

Nach § 17 Abs. 1 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) ist zum Schluss e<strong>in</strong>es jeden<br />

Wirtschaftsjahres neben der Bilanz, der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung und dem Anhang e<strong>in</strong><br />

Lagebericht von der Betriebsleitung zu erstellen. Der Inhalt hat den Festlegungen nach § 11<br />

Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) zu entsprechen.<br />

1. Geschäftsverlauf und Lage<br />

Nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz obliegt der Stadt <strong>Radeberg</strong> die Abwasserbeseitigungspflicht<br />

<strong>in</strong> ihrem Gebiet. Die Stadt führt zur Erledigung dieser Pflichtaufgabe mit Wirkung<br />

ab 1. Januar 1997 auf der Grundlage des SächsEigBG i. V. m. der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

des Freistaats Sachsen den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> als Sondervermögen<br />

der Stadt. Bis zum 31. Dezember 1996 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt als kostenrechnende<br />

E<strong>in</strong>richtung geführt.<br />

Dem Eigenbetrieb wurden zum Stichtag 1. Januar 1997 die städtischen Anlagen der Abwasserentsorgung<br />

als Vermögen übertragen. Der Eigenbetrieb handelt nach der Betriebssatzung<br />

vom 27. November 1996, die am 8. Februar 1997 <strong>in</strong> Kraft getreten ist sowie der ersten Änderung<br />

vom 14. Juni 2000. Betriebsleiter des Eigenbetriebs ist der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>.<br />

Die Geschäfte des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung werden durch Mitarbeiter der<br />

Stadtverwaltung besorgt. Die dafür entstandenen Personalausgaben werden dem Eigenbetrieb<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Ausgehend von der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 über die E<strong>in</strong>gliederung<br />

der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> mit Wirkung<br />

zum 1. Januar 1999 wurde die Stadt <strong>Radeberg</strong> Rechtsnachfolger der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf. Dem Eigenbetrieb wurden am 1. Januar 1999 die Abwasserentsorgungsanlagen<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Kreditschulden sowie die Kassenbestände der Gebührenkonten<br />

der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Vermögen übergeben.<br />

Die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist mit Beschluss der entsprechenden Gremien der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom<br />

21. März 1991 seit 27. Mai 1991 Mitglied im Abwasserzweckverband "Obere Röder" (nachfolgend<br />

AZV), der se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> <strong>Radeberg</strong> hat.<br />

Die zum 1. April 1995 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederte Geme<strong>in</strong>de Liegau-Augustusbad<br />

ist seit dem 13. Januar 1993 Mitglied im AZV.<br />

7194/05 1/12


Anlage 4<br />

Mitglieder des AZV s<strong>in</strong>d auch die Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derats<br />

vom 19. März/25. September 1991 und Ullersdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derats<br />

vom 25. März 1991.<br />

Der Bürgermeister und sechs vom Stadtrat gewählte Vertreter vertreten den Eigenbetrieb <strong>in</strong><br />

der Verbandsversammlung des AZV.<br />

Mit Vere<strong>in</strong>barung vom 6. Mai 1997 zwischen der Stadt und dem AZV, die auch die damaligen<br />

Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf abgeschlossen hatten, hat der<br />

AZV die technische Betriebsführung der örtlichen Abwasseranlagen und die verwaltungsmäßige<br />

Abwicklung des Gebührene<strong>in</strong>zugs übernommen. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen<br />

geschaffen, dass Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation der im Eigentum der<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad und der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf bef<strong>in</strong>dlichen Abwasseranlagen durch den AZV <strong>in</strong> Betriebsfuhrung<br />

vergeben werden konnten.<br />

Diese Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation, außer Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen,<br />

fuhrt die Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH, Betrieb <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />

GEWA genannt) mit e<strong>in</strong>em Vertrag über die Betriebsführung durch. Der Umfang der<br />

Betriebsfuhrung ist im Betriebsftihrungsvertrag festgelegt. Für die Abgrenzung zwischen Instandhaltung<br />

und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen ist im Vertrag festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />

e<strong>in</strong>em Wert bis zu DM 5.000 sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen an der Ortskanalisation bis zu e<strong>in</strong>er<br />

Länge von max. 20 m als Instandhaltung def<strong>in</strong>iert werden und somit zum Leistungsumfang<br />

der Betriebsiuhrung zählen. Die Leistungen werden mit e<strong>in</strong>em Betriebsführungsentgelt abgegolten.<br />

Während der Betriebsfuhrung durch die GEWA wurde e<strong>in</strong>e Klarstellung <strong>in</strong> der <strong>in</strong> 1997 mit<br />

dem AZV geschlossenen Vere<strong>in</strong>barung erforderlich. Der 1. Nachtrag zu dieser Vere<strong>in</strong>barung<br />

<strong>in</strong> Bezug auf Organisation und technische Abwicklung der Hausanschlüsse wurde am<br />

9. April 2002 geschlossen.<br />

E<strong>in</strong> wesentliches Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebs ist die Vorbereitung und Durchfuhrung von<br />

Investitionen (Neuanlagen, Ersatz<strong>in</strong>vestitionen und das Hausanschlusswesen) zur Erhöhung<br />

des Anschlussgrads an die öffentliche Abwasserentsorgung, deren fachliche Planung und<br />

Durchfuhrung an Ingenieurbüros gebunden werden. Für die Stadt war 2001 das Ingenieurbüro<br />

Dänekamp + Partner tätig.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet vor dem<br />

1. Januar 1999 (Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem Ortsteil Liegau-Augustusbad) ist die Satzung<br />

über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 17. Dezember 1996 <strong>in</strong> der<br />

dritten überarbeiteten Fassung vom 12. April 2000.<br />

7194/05 2/12


Anlage 4<br />

Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> als Ortsteile e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den<br />

Großerkmannsdorf und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung<br />

über die E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den, bis<br />

neues Ortsrecht entsteht, weiter.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Gebiet des Ortsteils Großerkmannsdorf<br />

ist die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 28. Februar<br />

1997, die Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der überarbeiteten Fassung vom<br />

8. Dezember 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserversorgung auf dem Gebiet des Ortsteils Ullersdorf<br />

ist die vorläufige Satzung der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf über die Erhebung von Abwassergebühren<br />

vom 17. Dezember 1993.<br />

Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong> s<strong>in</strong>d der Stadtrat und der Technische Ausschuss<br />

(als Betriebsausschuss) die beschließenden Gremien für Angelegenheiten des Eigenbetriebs.<br />

Seit der Betriebsführung der GEWA treten erhebliche Mängel <strong>in</strong> der Gebührenabrechnung<br />

auf. Grund hierfür ist, dass im Betriebsführungsvertrag ke<strong>in</strong>e kaufmännische Abrechnung,<br />

wie ausgeschrieben, vere<strong>in</strong>bart wurde, sondern nur die Gebührenabrechnung über e<strong>in</strong> Abrechnungsprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Mahnung erfolgt. Da gemäß dem Gebührenabrechnungsprogramm<br />

die E<strong>in</strong>nahmen der Tr<strong>in</strong>k- und Abwassergebühren aller Mitgliedskommunen des<br />

AZV über e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bankkonto abgewickelt werden, ergibt sich bereits hier e<strong>in</strong> Zuordnungsproblem<br />

zu den Aufgabenbereichen Tr<strong>in</strong>k- bzw. Abwasser und <strong>in</strong> der Trennung nach<br />

Mitgliedskommunen.<br />

Die Auswirkungen der Betriebsführungsmängel sowie die nachträgliche Erfassung des Vermögens<br />

der zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf auf die zu erstellenden Jahresabschlüsse und deren Prüfungen haben zu e<strong>in</strong>er<br />

verspäteten Beschlussfassung der Vorjahresabschlüsse geführt.<br />

So konnte dem Stadtrat erst am 24. September 2003 der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />

1999 und am 15. Dezember 2004 der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />

2000 zur Feststellung vorgelegt werden. Die aufgetretenen Mängel <strong>in</strong> der Betriebsführung<br />

ließen sich auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001<br />

nicht beseitigen und führten zu aufwendigen Kontrollrechnungen.<br />

Der Eigenbetrieb ist zum 31. Dezember 2001 bilanziell überschuldet und weist e<strong>in</strong> negatives<br />

Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.721 aus.<br />

7194/05 3/12


Anlage 4<br />

Zur angespannten Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage haben auch Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang<br />

mit der Erhebung von Abwasserbeiträgen beigetragen. E<strong>in</strong>erseits s<strong>in</strong>d dadurch teilweise<br />

zeitliche Verzögerungen bei der Realisierung von Beitragsforderungen e<strong>in</strong>getreten. Anderseits<br />

konnte im Geschäftsjahr 2001 ke<strong>in</strong>e Beitragserhebung ftir den Ortsteil Ullersdorf<br />

durchgeführt werden.<br />

2. Rentabilitätsverhältnisse<br />

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat die satzungsgemäße Aufgabe, die örtlichen<br />

Abwasseranlagen zu betreiben, herzustellen und zu erhalten. Weiterh<strong>in</strong> hat er als Mitglied<br />

des AZV gemäß den festgelegten Anteilen die f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die Betreibung, die<br />

Herstellung und Erhaltung der überörtlichen Abwasseranlagen bereitzustellen.<br />

Der Eigenbetrieb f<strong>in</strong>anziert sich aus mit Satzung festgelegten Abwassergebühren und<br />

-beitragen.<br />

Mit Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung mit allen Mitgliedern des AZV über die Betriebsführung<br />

durch den AZV sollte die Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Effizienz <strong>in</strong> der Aufgabenerfüllung mit der<br />

e<strong>in</strong>heitlichen technischen Betriebsführung der Orts- und Verbandsanlagen, e<strong>in</strong>schließlich des<br />

Gebührene<strong>in</strong>zugs, geschaffen und die Kostendeckung der satzungsgemäß festgelegten Abwassergebühren<br />

gesichert werden.<br />

Mit den satzungsgemäßen Abwasserbeiträgen sollen die vorf<strong>in</strong>anzierten und noch bis Ende<br />

des Globalberechnungszeitraumes durchzuführenden Investitionen der Ortskanalisation und<br />

die über die Kapitalumlage an den AZV zu f<strong>in</strong>anzierenden überörtlichen Verbandsanlagen<br />

ref<strong>in</strong>anziert und mit den satzungsgemäß festgelegten Gebühren die laufenden Kosten abgedeckt<br />

werden.<br />

Die Erhebung von Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem Ortsteil Liegau-<br />

Augustusbad sollte für das der Globalberechnung zugrunde gelegte Anlagevermögen (1991<br />

bis 2001), TDM 60.000 an E<strong>in</strong>nahmen zur Deckung der Vorf<strong>in</strong>anzierungen und der noch zu<br />

erwartenden Investitionen bis Ende 2001 e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, davon TDM 29.000 für die Investitionen<br />

<strong>in</strong> die Ortskanalisation.<br />

Die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Großerkmannsdorf sollte für das der Globalberechnung<br />

zugrunde gelegte Anlagevermögen (1991 bis 1999), TDM 511 an E<strong>in</strong>nahmen<br />

zur Deckung der Vorf<strong>in</strong>anzierungen und der noch zu erwartenden Investitionen bis Ende 1999<br />

e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, davon TDM 365 für die Investitionen <strong>in</strong> die Ortskanalisation.<br />

7194/05 4/12


Anlage 4<br />

Die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil UUersdorf konnte aufgrund mangelnder<br />

Satzungsregelungen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de UUersdorf nicht erfolgen, so dass die Investitionen <strong>in</strong><br />

die Ortsanlagen durch Darlehen f<strong>in</strong>anziert werden mussten. Nach E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> ist die Bewertung des Anlagevermögens Voraussetzung für die Globalberechnung<br />

und der daraus zu beschließenden Beitragshöhen. Die Bewertung erfolgte erst im Zuge des<br />

Jahresabschlusses 1999, der erst 2002 aufgestellt wurde.<br />

Die Entwicklung des Beitragsvolumens ist <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />

<strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich OT Großerkmannsdorf<br />

und OT Liegau-<br />

Augustusbad<br />

abzgl. Wertberichtigungen<br />

abzgl. widerspruchsbehaftete Abwasserbeitragsbescheide<br />

bis 31.12.2000<br />

erhobene Beiträge<br />

DM<br />

39.648.265,06<br />

-1.724.700,98<br />

0,00<br />

37.923.564,08<br />

Bescheide<br />

<strong>in</strong> 2001<br />

DM<br />

4.010.755,27<br />

-798.272,03<br />

-300.000,00<br />

2.912.483,24<br />

Korrekturen<br />

der Vorjahre<br />

DM<br />

-78.746,84<br />

0,00<br />

0,00<br />

-78.746,84<br />

Stand<br />

31.12.2001<br />

DM<br />

43.580.273,49<br />

-2.522.973,01<br />

-300.000,00<br />

40.757.300,48<br />

Auf die Liquidität des Eigenbetriebs wirken sich die offenen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />

der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad sowie die gestundeten<br />

Beitragsforderungen negativ aus. Negative Auswirkungen haben auch die z<strong>in</strong>slosen Stundungen<br />

für Beiträge im Ortsteil Großerkmannsdorf für Landwirte, die nach den H<strong>in</strong>weisen des<br />

Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern zur Anwendung des § 3 SächsKAG solange erfolgt,<br />

wie der landwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher Führung existiert.<br />

Hauptaugenmerk neben der Erhöhung des Anschlussgrades muss <strong>in</strong> den kommenden Jahren<br />

auf die Erarbeitung e<strong>in</strong>er rechtssicheren Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge <strong>in</strong><br />

Auswirkungen aus der gerichtlichen Entscheidung zu e<strong>in</strong>er Klage gegen den Abwasserbeitrag<br />

e<strong>in</strong>er Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de des AZV <strong>in</strong> 2001, die den <strong>in</strong> die Globalberechnung zur Ermittlung<br />

der Beiträge e<strong>in</strong>gegangenen Umlagemaßstab der Kapitalumlage als fehlerhaft gegenüber dem<br />

anzuwendenden SächsKAG festgestellt hat, gelegt werden.<br />

7194/05 5/12


3. Investitionsgeschehen<br />

Anlage 4<br />

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs, Teil Vermögensplan, waren im Geschäftsjahr 2001<br />

folgende Investitionen vorgesehen:<br />

• 2. BA Erneuerung Kanal Obergraben und Kirchstraße/An der Kirche (Kernstadt)<br />

• Neubau Abwasseranlagen im Quartier 11 (Kernstadt)<br />

• Neubau Abwasseranlagen im Bereich Röderbrücke Stolpener Straße (Kernstadt)<br />

• Neubau Abwasseranlagen Langebrücker Straße 1. BA und An den Folgen (OT Liegau-<br />

Augustbad)<br />

• Erneuerung AW-Anlagen Hauptstraße (OT Großerkmannsdorf) im Zusammenhang mit<br />

dem Straßenbau S 177 durch das StBA Meißen<br />

• Herstellung von Hausanschlüssen<br />

Entsprechend dem Wirtschaftsplan wurden fertig gestellt:<br />

. SW-Kanal auf der Kirchstraße DM 167.019.77<br />

. MW-Kanal Stolpener Straße DM 211.404,70<br />

. Straßenabläufe Quartier 11, Langbe<strong>in</strong>straße DM 33.403,85<br />

. SW- und RW-Kanal An den Folgen DM 320.397,40<br />

• Herstellung von Hausanschlüssen DM 101.390,77<br />

Im Zusammenhang mit der Stadtsanierung erfolgten noch Restabrechnungen zum MW-Kanal<br />

Berggasse <strong>in</strong> Höhe von DM 943,93.<br />

Erneuerungen von SW-Kanälen wurden <strong>in</strong> der Kernstadt im Bereich Schillerstraße und Feldhausstraße,<br />

im OT Großerkmannsdorf im Bereich Ernst-Thälmann-Straße und Am Heiderand,<br />

im Bereich Hauptstraße im OT Liegau und Am Teich im OT Ullersdorf <strong>in</strong> Höhe von<br />

DM 157.350,13 erforderlich.<br />

7194/05 6/12


Anlage 4<br />

Im Bereich Am Sandberg, Flügelweg und Schloßstraße wurde mit dem Bau von Ortssammlern<br />

begonnen (DM 36.033,05).<br />

Für Verteilungs- und Sammlungsanlagen wurden <strong>in</strong> 2001 Investitionen von <strong>in</strong>sgesamt<br />

DM 1.016.547,38 getätigt.<br />

4. Vermögen-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgte auf der Grundlage des mit Stadtratsbeschluss Nr. 123/00 festgesetzten<br />

Wirtschaftsplans, der als Anlage zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 durch<br />

Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde vom 12. Februar 2001 nicht beanstandet wurde. Der<br />

Wirtschaftsplan hat e<strong>in</strong> Gesamtvolumen von DM 12.574.893,50. Im Erfolgsplan waren Erträge<br />

von DM 5.844.639,50 und Aufwendungen von DM 6.050.196,50 vorgesehen. Der Jahresverlust<br />

von DM 205.557,00 sollte durch E<strong>in</strong>nahmen im Vermögensplan ausgeglichen werden.<br />

Im Vermögensplan waren Ausgaben <strong>in</strong> Höhe von DM 6.730.254,00 vorgesehen, dafür für Investitionen<br />

DM 1.146.250,00, für Tilgungsleistungen DM2.152.199,00 und für die Kapitalumlage<br />

an den AZV DM 2.486.278,00, die aus Abwasserbeiträgen f<strong>in</strong>anziert werden sollten.<br />

Für die Liquidität des Eigenbetriebs wurde der Höchstbetrag für Kassenkredite mit<br />

DM 980.000,00 festgesetzt, der nicht beansprucht wurde.<br />

Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Plan um DM 74.91138 verschlechtert.<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden der Plan und das Ergebnis gegenübergestellt und die<br />

Auswirkungen dargestellt:<br />

Umsatzerlöse<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Summe<br />

Materialaufwand<br />

Abschreibungen<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />

Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

= Jahresverlust<br />

Ergebnis<br />

2001<br />

DM<br />

7.899.978,83<br />

807.519,33<br />

8.707.498,16<br />

-4.261.027,72<br />

-2.172.985,01<br />

-1.483.105,51<br />

195.747,42<br />

-1.266.595,72<br />

-280.468,38<br />

Plan<br />

2001<br />

DM<br />

5.789.509,50<br />

500,00<br />

5.790.009,50<br />

-3.669.367,00<br />

-739.970,00<br />

-739.866,50<br />

54.630,00<br />

-900.993,00<br />

-205.557,00<br />

Ergebnisauswirkung<br />

DM<br />

2.110.469,33<br />

807.019,33<br />

2.917.488,66<br />

-591.660,72<br />

-1.433.015,01<br />

-743.239,01<br />

141.117,42<br />

-365.602,72<br />

-74.911,38<br />

7194/05 7/12


Anlage 4<br />

Die Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis haben ihre Ursachen zum<strong>in</strong>dest teilweise <strong>in</strong><br />

den zum Zeitpunkt der Planung nicht verfugbaren Vorjahres werten.<br />

In den Umsatzerlösen s<strong>in</strong>d Abwassergebühren von DM 5.296,085,17 enthalten, die gegenüber<br />

der Planung um DM 493.424,33 niedriger ausgefallen s<strong>in</strong>d.<br />

Umsatzerhöhend wirkten sich mit DM 505.602,86 die nicht geplanten Straßenentwässerungskosten<br />

aus, die vom Haushalt der Stadt zu tragen s<strong>in</strong>d, da sie nach dem SächsKAG nicht E<strong>in</strong>gang<br />

<strong>in</strong> die Gebührenkalkulation f<strong>in</strong>den dürfen. Nicht <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>bezogen wurden auch<br />

die Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse (Abwasserbeiträge und Erschließungsträger).<br />

Dementsprechend wirkten die erzielten Erträge von DM 2.098.290,80<br />

ebenfalls umsatzerhöhend.<br />

Aufgrund der zur Planung noch nicht vorliegenden Anteile an Fördermitteln für die Abwasseranlagen<br />

konnten außerdem ke<strong>in</strong>e Erlöse aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüsse<br />

e<strong>in</strong>gestellt werden, die im Ergebnis die sonstigen betrieblichen Erträge um<br />

DM 207.875,21 erhöhten.<br />

Ebenfalls nicht geplant werden konnten Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus<br />

Straßenentwässerungskostenanteilen, die wie die laufenden Aufwendungen für die Straßenentwässerung<br />

nach SächsKAG nicht <strong>in</strong> den Beiträgen enthalten s<strong>in</strong>d, sondern vom Haushalt<br />

der Stadt zu tragen s<strong>in</strong>d. Diese Erträge von DM 358.471,49 verbesserten ebenfalls das Ergebnis.<br />

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge werden auch Erträge aus der Auflösung von<br />

der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen und aus der Auflösung von Rückstellungen<br />

sowie periodenfremde Erträge ausgewiesen, die zu e<strong>in</strong>er Ergebnisverbesserung beitrugen.<br />

Die im Materialaufwand enthaltene und an den AZV zu entrichtende Betriebskostenumlage<br />

konnte zum Planungszeitraum nur geschätzt werden. Der am 16. November 2001 rechtwirksam<br />

gewordene Wirtschaftsplan des AZV sah für <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>e um DM 510.067,70 gegenüber<br />

der Planung höhere Betriebskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von DM 4.179.434,70 vor.<br />

Aufgrund der zur Planung noch nicht vorliegenden Abschreibungswerte auf das Sachanlagevermögen<br />

entstanden Mehraufwendungen von DM 280.412,31. Ebenfalls s<strong>in</strong>d die Abschreibungen<br />

auf die Kapitalumlage <strong>in</strong> Höhe von DM 1.152.602,70 nicht <strong>in</strong> der Planung enthalten.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber der Planung um<br />

DM 743.239,01, die durch neutrale Aufwendungen <strong>in</strong> Höhe von DM 1.092.294,73 begründet<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

An Z<strong>in</strong>saufwendungen wurden planungsseitig nur die direkt zuordenbaren Darlehen e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Für die im Haushalt bis 1996 nicht durch andere E<strong>in</strong>nahmen gedeckten Ausgaben (auch<br />

7194/05 8/12


Anlage 4<br />

Abwasser<strong>in</strong>vestitionen) wurden Darlehen aufgenommen. Die anteilige Zuordnung derartiger<br />

Darlehen zum Eigenbetrieb erfolgte erst <strong>in</strong> der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 1997 und<br />

planungsseitig <strong>in</strong> 2002, woraus Abweichungen zwischen Planansatz und tatsächlichem Z<strong>in</strong>saufwand<br />

entstanden.<br />

5. Erläuterungen zu e<strong>in</strong>zelnen Bilanzpositionen<br />

5.1 Anlagevermögen<br />

Die Bilanzposition Anlagevermögen ist untergliedert <strong>in</strong> immaterielle Vermögensgegenstände<br />

und Sachanlagen. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen das mit Kapitalumlagen<br />

f<strong>in</strong>anzierte Anlagevermögen des AZV aus. Die Sachanlagen begründen das Anlagevermögen<br />

des Eigenbetriebs.<br />

Die Position Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen<br />

Bauten, das die Außenanlagen zu Abwasseranlagen be<strong>in</strong>haltet, reduzierte sich durch darauf<br />

entfallende Abschreibungen von DM 79.559,00 auf DM 294.741,00.<br />

Die Position Grundstücke, gründstücksgleiche Rechte ohne Bauten, welche Grunddienstbarkeiten<br />

enthält, erhöhte sich im Geschäftsjahr durch e<strong>in</strong>en Zugang <strong>in</strong> Höhe von DM 131,07.<br />

5.2 Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital hat sich im Wirtschaftsjahr 2001 wie folgt entwickelt:<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />

Verlust<br />

Stand<br />

1.1.2001<br />

DM<br />

447.600,25<br />

-3.888.264,33<br />

-3.440.664,08<br />

Zugänge(+)<br />

Abgänge (-)<br />

DM<br />

0,00<br />

-280.468,38<br />

-280.468,38<br />

Stand<br />

31.12.2001<br />

DM<br />

447.600,25<br />

-4.168.732,71<br />

-3.721.132,46<br />

Weiterh<strong>in</strong> wirken sich die noch nicht erhobenen Beiträge für den Ortsteil Ullersdorf und die<br />

noch nicht vollständig gezahlten Abwasserbeiträge für kommunale Grundstücke negativ aus.<br />

7194/05 9/12


5.3 Rückstellungen<br />

Rückzahlungsverpflichtungen<br />

aus Abwasserbeiträgen<br />

Jahresabschluss- und<br />

Prüfungskosten<br />

Fördermittelz<strong>in</strong>sen<br />

Ausstehende Rechnungen<br />

Abwasserabgabe<br />

5.4 Umsatzerlöse<br />

Stand<br />

1.1.2001<br />

DM<br />

0,00<br />

193.092,88<br />

53.131,08<br />

12.617,51<br />

137.044,00<br />

395.885,47<br />

Inanspruchnahme<br />

DM<br />

0,00<br />

44.913,81<br />

0,00<br />

7.003,12<br />

29.524,00<br />

81.440,93<br />

Auflösung<br />

DM<br />

0,00<br />

7.947,58<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

7.947,58<br />

Zufuhrung<br />

DM<br />

300.000,00<br />

71.482,11<br />

0,00<br />

2.776,18<br />

29.400,00<br />

403.658,29<br />

Stand<br />

31.12.2001<br />

DM<br />

300.000,00<br />

211.713,60<br />

53.131,08<br />

8.390,57<br />

136.920,00<br />

710.155,25<br />

Anlage 4<br />

Die Umsatzerlöse aus Abwassergebühren von DM5.296.085,17 s<strong>in</strong>d gegenüber dem Plan<br />

von DM 5.789.509,50 um DM493.424,33 niedriger ausgefallen. Die Abnahmemengen von<br />

Großkunden, hier besonders der He<strong>in</strong>richsthaler Milchwerke, s<strong>in</strong>d gegenüber dem Vorjahr<br />

rückläufig.<br />

Die Abwassergebühren des OT Ullersdorf tragen zum negativen Ergebnis bereits planungsseitig<br />

bei, da die Gebühren nicht kostendeckend s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Kalkulation der Gebühren über die<br />

gesamte Stadt <strong>Radeberg</strong> ist <strong>in</strong> Arbeit.<br />

Dennoch wurde der Planansatz der gesamten Umsatzerlöse überschritten. Dies beruht mit<br />

DM 505.602,86 auf nicht geplanten Straßenentwässerungskosten, die vom Haushalt der Stadt<br />

zu tragen s<strong>in</strong>d, da sie nach SächsKAG nicht E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Gebührenkalkulation f<strong>in</strong>den dürfen.<br />

Nicht <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>bezogen wurden auch die Erträge aus der Auflösung empfangener<br />

Ertragszuschüsse (Abwasserbeiträge und Erschließungsträger). Dementsprechend wirkten<br />

die erzielten Erträge von DM 2.098.290,80 ebenfalls umsatzerhöhend.<br />

Die Forderungen aus Abwassergebühren s<strong>in</strong>d auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2001 mit DM331.296,17<br />

enthalten.<br />

7194/05<br />

10/12


Anlage 4<br />

Aus folgender Tabelle werden die abgerechneten Abwassermengen und deren Entwicklung<br />

ersichtlich:<br />

Kernstadt <strong>Radeberg</strong><br />

Ortsteil Großerkmannsdorf<br />

Ortsteil Liegau-Augustusbad<br />

Ortsteil Ullersdorf<br />

Summe Jahr 1998<br />

Summe Jahr 1999<br />

Summe Jahr 2000<br />

Summe Jahr 2001<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

AW-Menge<br />

Kle<strong>in</strong>abnehmer<br />

<strong>in</strong> cbm<br />

534.724<br />

552.604<br />

509.726<br />

510.406<br />

56.221<br />

52.514<br />

53.169<br />

13.272<br />

38.916<br />

48.795<br />

49.492<br />

58.472<br />

54.739<br />

54.430<br />

547.996<br />

706.213<br />

665.774<br />

667.497<br />

AW-Menge<br />

Großabnehmer<br />

<strong>in</strong> cbm<br />

620.329<br />

539.901<br />

594.070<br />

526.313<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

620.329<br />

539.901<br />

594.070<br />

526.313<br />

AW-Menge<br />

gesamt<br />

<strong>in</strong> cbm<br />

1.155.053<br />

1.092.505<br />

1.103.796<br />

1.036.719<br />

56.221<br />

52.514<br />

53.169<br />

13.272<br />

38.916<br />

48.795<br />

49.492<br />

58.472<br />

54.739<br />

54.430<br />

1.168.325<br />

1.246.114<br />

1.259.844<br />

1.193.810<br />

AW-Gebühr<br />

gemäß Satzung<br />

<strong>in</strong> DM<br />

4,51<br />

4,51<br />

4,51<br />

4,51<br />

5,88<br />

5,88<br />

5,88<br />

4,51<br />

4,51<br />

4,51<br />

4,51<br />

2,85<br />

2,85<br />

2,85<br />

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

Aufgrund von richterlichen E<strong>in</strong>zelentscheidungen im Geschäftsjahr 2001 <strong>in</strong> Sachen Beitragsbescheidung<br />

werden Risiken für die Folgejahre gesehen. Das Verwaltungsgericht erkennt e<strong>in</strong>en<br />

Widerspruch <strong>in</strong> der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>rechnung<br />

der Verbandsanlagen auf Basis der E<strong>in</strong>wohnerwerte gegenüber der im SächsKAG<br />

bestimmten Fläche an.<br />

Das Verwaltungsgericht erkennt weiter bei der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge,<br />

dass Beitragspflichtige, die an Mischwasserkanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d und solche,<br />

die im Trennsystem ihr Abwasser entsorgen können, unterschiedlich im Beitrag und Gebühr<br />

bemessen werden müssen.<br />

Im Ergebnis bedeutet das, dass alle Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den des AZV neue Globalberechnungen<br />

zu erstellen haben und e<strong>in</strong> Maßstab zur Verteilung der Verbandsanlagen gefunden werden<br />

muss, der <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu br<strong>in</strong>gen ist. Weiterh<strong>in</strong><br />

müssen zur Ermittlung nach den unterschiedlichen Abwassersystemen die Zuordnung der<br />

7194/05 11/12


Anlage 4<br />

Grundstücke zu diesen erfolgen, was neben dem erheblichen Zeitaufwand mit erheblichen<br />

Mehraufwendungen verbunden se<strong>in</strong> wird.<br />

Bis zur Erstellung e<strong>in</strong>er neuen Globalberechnung kann demgemäß auch ke<strong>in</strong>e Beitragssatzung<br />

für den Ortsteil Ullersdorf <strong>in</strong> Kraft gesetzt werden.<br />

Mit der Änderung des SächsKAG zum 1. April 2004 wurde der vom Gericht beanstandete<br />

Umlagemaßstab als nunmehr anwendbar bestimmt. Das heißt, dass die bisherigen Aufwendungen<br />

für die Globalberechnungen aller Mitgliedskommunen für e<strong>in</strong>en flächenbezogenen<br />

Maßstab für das Anlagevermögen des AZV nicht verwertbar s<strong>in</strong>d. Auch der E<strong>in</strong>richtungsbegriff<br />

der Teil- bzw. Vollentsorgung <strong>in</strong> der vom Gericht beanstandenden Weise entfallt, so dass<br />

auch diese Aufwendungen nicht verwertbar s<strong>in</strong>d.<br />

Die auf Basis der Gesetzesänderung vorzunehmende Globalberechnung zur Ermittlung der<br />

Beiträge und die Kalkulation der Gebühren sollen im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen<br />

se<strong>in</strong>. Die Satzung soll auf Grundlage der vom SSG erarbeiteten Mustersatzung erarbeitet werden<br />

und umgehend <strong>in</strong> Kraft gesetzt werden.<br />

<strong>Radeberg</strong>, den 2. Mai 2005<br />

Gerhard Lemm<br />

Bürgermeister<br />

7194/05 12/12


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Rechtliche Verhältnisse<br />

1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen<br />

Anlage 5<br />

Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 Sachs WG Pflichtaufgabe der Kommune. Zur<br />

Erledigung der Abwasserbeseitigung führt die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>en Eigenbetrieb.<br />

Es gilt die Satzung <strong>in</strong> der Fassung vom 27. November 1996 mit Nachtrag vom 14. Juni 2000.<br />

Auf Basis e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 zwischen der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> und den Geme<strong>in</strong>den Ullersdorf und Großerkmannsdorf wurde e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gliederung<br />

dieser Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 1. Januar 1999 beschlossen.<br />

Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung<br />

die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den weiter. Für Großerkmannsdorf gilt damit die<br />

Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der zuletzt geänderten Fassung vom<br />

25. November 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997. Für Ullersdorf<br />

gilt die Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 1993.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Betreibung, die Herstellung und Erhaltung der örtlichen<br />

Abwasseranlagen sowie die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen<br />

und deren Ref<strong>in</strong>anzierung.<br />

Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt <strong>Radeberg</strong> (Kalenderjahr).<br />

Stammkapital<br />

E<strong>in</strong> Stammkapital wurde <strong>in</strong> der Satzung gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 SächsEigBG nicht festgesetzt.<br />

7194/05 1/7


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Stadtrat<br />

Anlage 5<br />

Der Stadtrat entscheidet gemäß § 8 der Betriebssatzung über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs,<br />

soweit nicht der Bürgermeister oder der Technische Ausschuss zuständig s<strong>in</strong>d.<br />

Der Stadtrat entscheidet <strong>in</strong>sbesondere über<br />

• die Entlastung der Betriebsleitung<br />

die Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes bzw. Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebs<br />

• die Bestimmung e<strong>in</strong>es Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und die Erteilung des<br />

E<strong>in</strong>vernehmens zum Prüfungsauftrag nach § 110 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 4 SächsGemO<br />

• die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen <strong>in</strong> unbeschränkter Höhe von<br />

mehr als sechs Monaten und e<strong>in</strong>em Betrag von mehr als TDM 120 im E<strong>in</strong>zelfall<br />

Betriebsausschuss<br />

Den Betriebsausschuss bildet der Technische Ausschuss. Der Technische Ausschuss berät<br />

gemäß § 7 der Betriebssatzung alle Angelegenheiten vor. soweit dies nicht dem Stadtrat vorbehalten<br />

ist. Daneben entscheidet er über die Inanspruchnahme der Ausgabenansätze sowie<br />

über die Stundung von Forderungen im Rahmen der <strong>in</strong> der Betriebssatzung vorgegebenen<br />

Grenzen.<br />

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses s<strong>in</strong>d im Anhang namentlich aufgeführt.<br />

Betriebsleitung<br />

Der Betriebsleitung obliegt die laufende Betriebsftihrung des kaufmännischen und technischen<br />

Bereiches. Diese s<strong>in</strong>d für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs verantwortlich<br />

und vollziehen die Beschlüsse des Stadtrats und Entscheidungen des Bürgermeisters <strong>in</strong> Angelegenheiten<br />

des Eigenbetriebs. Dabei ist der technische Bereich dem Amtsleiter Stadtbauamt<br />

und der kaufmännische Bereich dem Bereich F<strong>in</strong>anzen der Stadtverwaltung zugeordnet.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>, Herr Gerhard Lemm, nimmt die Aufgaben des Betriebsleiters<br />

wahr. Er vertritt die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben, die Beauftragung rechtsgeschäftlicher<br />

Vollmacht bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters.<br />

7194/05 2/7


EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Stadtratsbeschlüsse<br />

Anlage 5<br />

In der Stadtratssitzung am 25. April 2001 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />

• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1997 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />

Höhe von DM 1.623.554,39. Der Stadtrat beschloss, den Jahresverlust auf neue Rechnung<br />

vorzutragen.<br />

• Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 1997<br />

• Bestellung der Wirtschaftsprüfergesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Dresden,<br />

zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 1998 bis 2000<br />

In der Stadtratssitzung am 19. September 2001 wurde der Jahresabschluss zum<br />

31. Dezember 1998 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong> Höhe von DM639.741,15 festgestellt. Der<br />

Stadtrat beschloss, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung<br />

wurde für das Geschäftsjahr 1998 die Entlastung erteilt.<br />

In der Stadtratssitzung am 30. November 2001 wurde der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr<br />

2002 des Eigenbetriebs festgesetzt.<br />

In den vier Sitzungen des Stadtrats im Geschäftsjahr 2002 wurden folgende wesentlichen Beschlüsse<br />

gefasst.<br />

In der Sitzung des Stadtrates am 27 März 2002 stimmte der Stadtrat dem 1. Nachtrag zur<br />

Vere<strong>in</strong>barung zwischen dem AZV "Obere Röder" und der Stadt <strong>Radeberg</strong> über den Betrieb<br />

der Ortsnetze zu.<br />

In der Stadtratssitzung am 18. Dezember 2002 wurde der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr<br />

2003 des Eigenbetriebs festgesetzt.<br />

In der Stadtratssitzung am 30. April 2003 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />

• Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 18. Dezember 2002 über die Festsetzung des<br />

Wirtschaftsplans 2003 und die erneute Festsetzung des geänderten Wirtschaftsplans für<br />

das Geschäftsjahr 2003 des Eigenbetriebs.<br />

• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des zum 31. Dezember 1998 bestehenden Vermögens und der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

des Aufgabenbereiches Abwasser der Geme<strong>in</strong>de Großerkmannsdorf <strong>in</strong> den Eigenbetrieb<br />

zum 1. Januar 1999.<br />

7194/05 3/7


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

In der Stadtratssitzung am 28. Mai 2003 wurde die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des zum 31. Dezember 1998<br />

bestehenden Vermögens und der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des Aufgabenbereichs Abwasser der Geme<strong>in</strong>de<br />

Ullersdorf <strong>in</strong> den Eigenbetrieb zum 1. Januar 1999 beschlossen.<br />

In der Stadtratssitzung am 24. September 2003 wurde der Jahresabschluss zum<br />

31. Dezember 1999 mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von DM 1.976.870,25 festgestellt. Der<br />

Stadtrat beschloss, den Jahresgew<strong>in</strong>n auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung<br />

wurde für das Geschäftsjahr 1999 die Entlastung erteilt.<br />

In der Stadtratssitzung am 29. Oktober 2003 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans<br />

für das Geschäftsjahr 2004 des Eigenbetriebs.<br />

In der Stadtratssitzung am 29. September 2004 wurde zur Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbands<br />

"Oberer Röder" die Verbandssatzung <strong>in</strong> der Fassung vom<br />

6. September 2004 beschlossen.<br />

In der Stadtratssitzung vom 27. Oktober 2004 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans<br />

für das Geschäftsjahr 2005 für den Eigenbetrieb.<br />

In der Stadtratssitzung vom 15. Dezember 2004 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />

Höhe von DM 3.601.839.04<br />

Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2000<br />

Bestellung der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer<br />

für die Geschäftsjahre 2001 bis 2003<br />

2. Wesentliche Verträge<br />

Betriebsführungsvertrag zwischen dem Abwasserzweckverband "Obere RÖder" und<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Mit Vertrag vom 6. Mai 1997 übertrug die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>zelne Aufgaben beim Betrieb<br />

der Ortskanalisation auf den Abwasserzweckverband "Obere Röder". Der AZV übernimmt<br />

für die Stadt die technische Betriebsführung der Ortskanalisation. Dazu gehören:<br />

7194/05 4/7


EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

• Technischer Betrieb, Inspektion und Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Ortskanalisation<br />

• Organisation des Entstördienstes, Beseitigung der Störungen und Auswertung der Störfälle<br />

Organisation und technische Abwicklung von neuen Hausanschlüssen<br />

Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen im Bereich des Ortsnetzes s<strong>in</strong>d Sache der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong>. Neubaumaßnahmen s<strong>in</strong>d vorab mit dem AZV abzustimmen. Für die Abgrenzung<br />

zwischen Instandhaltung und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen wird festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />

Kosten bis zu DM 5.000 sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen am Abwasserbeseitigungsnetz bis zu e<strong>in</strong>er<br />

Länge von maximal 20 m Instandhaltungen s<strong>in</strong>d.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus übernimmt der AZV "Obere Röder M weiter die verwaltungsmäßige Abwicklung<br />

des Gebührene<strong>in</strong>zugs. Dazu gehören:<br />

• Zählerablesung<br />

• Rechnungserstellung für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Gebührene<strong>in</strong>zug e<strong>in</strong>schließlich Mahnwesen<br />

Der Erlass von Satzungen über die Abwasserbeseitigung sowie über die Festsetzung von Beiträgen<br />

und Gebühren ist Aufgabe der Geme<strong>in</strong>de.<br />

Der Vertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Als Entgelt wurde grundsätzlich die dem Zweckverband aus der Übernahme der genannten<br />

Aufgaben entstehenden Aufwendungen vere<strong>in</strong>bart.<br />

Der Zweckverband ließ die genannten Aufgaben im Jahr 2001 durch die GEWA Gesellschaft<br />

für Wasser und Abwasser mbH, Dresden, im Rahmen e<strong>in</strong>es weiteren Betriebsfuhrungsvertrags<br />

vom 3. November 1997 ausführen. Dieser Vertrag hat e<strong>in</strong>e Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2007. Auskunftsgemäß bedient sich die GEWA seit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> 1999 vollzogenen EDV-<br />

Wechsel mit der Energieversorgung Sachsen Ost AG, Dresden, ihrerseits ebenfalls e<strong>in</strong>es externen<br />

Dienstleisters.<br />

Im Laufe der ersten drei Jahre der Betriebsführung durch die GEWA s<strong>in</strong>d verschiedene Punkte<br />

des Betriebsführungsvertrags zwischen dem AZV und der GEWA strittig geworden. Deshalb<br />

s<strong>in</strong>d der AZV und die GEWA übere<strong>in</strong>gekommen, diese Punkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em modifizierten<br />

7194/05 5/7


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

Betriebsführungsvertrag klarzustellen. E<strong>in</strong> entsprechender Nachtrag zum Betriebsfuhrungsvertrag<br />

zwischen dem AZV und der GEWA ist am 21. Dezember 2001 unterzeichnet worden.<br />

Aufgrund dieses Nachtrags ist am 8. Februar 2002 e<strong>in</strong> Nachtrag zum Betriebsfiihrungsvertrag<br />

zwischen dem AZV "Obere Röder" und der Stadt <strong>Radeberg</strong> geschlossen worden, welcher sich<br />

auf die gesamte Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich der e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>deten Ortsteile Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf bezieht.<br />

In dem Nachtrag wurden gegenüber dem ursprünglichen Betriebsfiihrungsvertrag folgende<br />

Punkte klargestellt:<br />

• Zu den Leistungen der GEWA gehört die Prüfung der Anschlussmöglichkeit und Empfehlung<br />

des Anschlusspunkts, die Erteilung des Schachtsche<strong>in</strong>s sowie die Überleitung<br />

bzw. Aufnahme der Anschlüsse <strong>in</strong> den Gebührene<strong>in</strong>zug und die Übernahme der vom<br />

bauausführenden Betrieb erstellten Bestandspläne <strong>in</strong> die Bestandsunterlagen<br />

Die GEWA hat die an die Gebührenpflichtigen zu versendenden Gebührenbescheide<br />

unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Satzung zu erstellen<br />

Die von der GEWA jährlich zu erstellenden Auswertungen für den Jahresabschluss s<strong>in</strong>d<br />

spätestens am 31. März des Folgejahres zu übergeben<br />

Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung <strong>in</strong><br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />

"Ingenieurbüro" genannt)<br />

Mit Vertrag vom 30. November 1995 und Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung vom 29. Januar 1997 hat<br />

die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung der Grundlagen für die Beitragsbemessung<br />

sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die Beitragsbescheide der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

beauftragt. Der Vertrag ist <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende<br />

kündbar. Die Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung des<br />

Ortsteiles Großerkmannsdorf und Ullersdorf ist nicht Bestandteil des Vertrags.<br />

Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung im<br />

Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner,<br />

<strong>Radeberg</strong> (nachfolgend "Ingenieurbüro ft genannt)<br />

Mit Vertrag vom 26. Juni 2000 hat die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung<br />

der Grundlagen für die Beitragsbemessung sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die<br />

7194/05 6/7


EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

Beitragsbescheide für den Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> beauftragt. Der Vertrag ist<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.<br />

3. Steuerliche Verhältnisse<br />

Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 des SachsWG Pflichtaufgabe der Kommunen.<br />

Im Ergebnis dessen erfüllt der Eigenbetrieb hoheitliche Aufgaben und ist demzufolge<br />

ke<strong>in</strong> Betrieb gewerblicher Art (§4 Abs. 5 Satz 1 KStG) und somit auch nicht steuerpflichtig.<br />

7194/05 7/7


sä ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Feststellungen im Rahmen der Prüfung<br />

gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

für das Geschäftsjahr 2001<br />

FRAGENKATALOG<br />

Anlage 6<br />

1. Zusammensetzung und Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung<br />

a) Ist die Verteilung der Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

des Überwachungsorgans oder der Ausschüsse <strong>in</strong> die Entscheidungsprozesse der<br />

Geschäftsführung sachgerecht?<br />

Die Aufgabenverteilung zwischen Betriebsleitung (Bürgermeister), Stadtrat und Betriebsausschuss<br />

ist <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der Betriebssatzung des Eigenbetriebs geregelt und entspricht den<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

Gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs werden die Aufgaben des Betriebsausschusses<br />

durch den Technischen Ausschuss der Stadt <strong>Radeberg</strong> wahrgenommen.<br />

b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und<br />

wurden Niederschriften hierüber erstellt?<br />

Sitzungen des Stadtrats und des Technischen Ausschusses (Betriebsausschuss des Eigenbetriebs<br />

Abwasserentsorgung) f<strong>in</strong>den regelmäßig auf der Grundlage e<strong>in</strong>es Sitzungsplans statt. ^<br />

Im Jahr 2001 beschäftigte sich der Stadtrat <strong>in</strong> sieben Sitzungen mit dem Eigenbetrieb. Die<br />

Ausfuhrungen und Beschlüsse werden protokolliert.<br />

c) Hat der Abschlussprüfer an der Bilanzsitzung des Überwachungsorgans teilgenommen?<br />

Die Teilnahme des Abschlussprüfers erfolgte <strong>in</strong> der Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

am 15. Dezember 2004, <strong>in</strong> der auch der Jahresabschluss 2000 des Eigenbetriebs festgestellt<br />

wurde.<br />

7194/05 1/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

d) In welchen weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d, § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

tätig?<br />

Auskunftsgemäß ist der Betriebsleiter (Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>) <strong>in</strong> den Kontrollgremien<br />

jener Gesellschaften tätig, an denen die Stadt beteiligt ist.<br />

2. Regelungen für Überwachungsorgan und Geschäftsleitung<br />

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und e<strong>in</strong>en Geschäftsverteilungsplan<br />

für die Geschäftsleitung? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens?<br />

Neben den Regelungen der Betriebssatzung ergeben sich die Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />

aus der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong>. Daneben gilt die Geschäftsordnung für<br />

den Stadtrat.<br />

E<strong>in</strong>e nach SächsEigBG und § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Betriebsleitung durch den<br />

Bürgermeister zu erlassende Geschäftsordnung existiert nicht. Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> eigenes<br />

Personal beschäftigt und Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsfuhrung<br />

im Berichtsjahr durch e<strong>in</strong>en externen Betriebsführer wahrgenommen wurden, ist dies aus unserer<br />

Sicht nicht zu beanstanden.<br />

b) S<strong>in</strong>d die Regelungen zur Konzernleitung (Konzernplanung, Konzernsteuerung,<br />

Konzernkontrolle) sachgerecht?<br />

Dieser Punkt ist für den Eigenbetrieb nicht relevant, da ke<strong>in</strong> Konzern vorliegt.<br />

c) S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tochterunternehmen des geprüften Unternehmens Vorgänge, die bei<br />

Durchführung im Mutterunternehmen der Zustimmung des Überwachungsorgans<br />

unterliegen würden, an die Zustimmung des Überwachungsorgans des Mutterunternehmens<br />

gebunden?<br />

Der Eigenbetrieb unterhält ke<strong>in</strong>e Beziehungen zu Unternehmen, E<strong>in</strong>richtungen oder sonstigen<br />

Körperschaften, die als Tochterunternehmen zu qualifizieren s<strong>in</strong>d.<br />

7194/05 2/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

3. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen<br />

Anlage 6<br />

a) Gibt es e<strong>in</strong>en den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,<br />

aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten<br />

AVeisungsbefugnisse ersichtlich s<strong>in</strong>d, wird danach verfahren und erfolgt dessen<br />

regelmäßige Überprüfung?<br />

Aufgrund der Größe und Struktur des Eigenbetriebs existiert ke<strong>in</strong> gesonderter Organisationsplan.<br />

Zuständigkeiten für von der Stadtverwaltung wahrgenommene Aufgaben im technischen und<br />

kaufmännischen Bereich ergeben sich aus § 5 der Eigenbetriebssatzung. Dar<strong>in</strong> ist u. a. geregelt,<br />

dass die fachliche Planung und Durchführung von Investitionen weitestgehend über das<br />

Bauamt der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong> (<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros) erfolgt.<br />

Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche des Betriebsfiihrers (GEWA Gesellschaft für Wasser<br />

und Abwasser mbH) ergeben sich aus den Betriebsfuhrungsverträgen. Wir verweisen auf unsere<br />

Ausführungen <strong>in</strong> Anlage 5 zu diesem Bericht.<br />

Arbeitsbereiche der ebenfalls extern vergebenen Leistungen der Beitragsbescheiderstellung<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong>,<br />

geschlossenen Vertrag vom 30. November 1995 und der Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung<br />

vom 29. Januar 1997 def<strong>in</strong>iert.<br />

E<strong>in</strong>e von diesen Gegebenheiten abweichende Verfahrensweise haben wir im Rahmen unserer<br />

Prüfung nicht festgestellt.<br />

b) Ist sichergestellt, dass wesentliche mite<strong>in</strong>ander unvere<strong>in</strong>bare Funktionen (z. B.<br />

Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt s<strong>in</strong>d?<br />

Mite<strong>in</strong>ander unvere<strong>in</strong>bare Funktionen s<strong>in</strong>d organisatorisch grundsätzlich getrennt.<br />

c) Gibt es zur Sachbearbeitung Richtl<strong>in</strong>ien, Arbeitsanweisungen und Arbeitshilfen<br />

und wird danach verfahren (z. B. Erlass und Stundung, Ausbuchung von Differenzen)?<br />

Für den Eigenbetrieb gelten grundsätzlich die Richtl<strong>in</strong>ien und Arbeitsanweisungen der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong>. In diesem Zusammenhang s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Richtl<strong>in</strong>ie zur Stundung von Abwasserbeiträgen<br />

sowie die Dienstanweisung zu Stundung/Niederschlagung/Erlass von Forde-<br />

7194/05 3/23


EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

rungen zu nennen. Daneben gelten die allgeme<strong>in</strong>en Regelungen aus der Satzung des Eigenbetriebs.<br />

E<strong>in</strong>e von diesen Gegebenheiten abweichende Verfahrensweise haben wir im Rahmen unserer<br />

Prüfung nicht festgestellt.<br />

d) Gibt es geeignete Richtl<strong>in</strong>ien für wesentliche Entscheidungsprozesse (<strong>in</strong>sbesondere<br />

Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen und Kreditaufnahme<br />

und -gewährung) und werden diese e<strong>in</strong>gehalten?<br />

Die laufenden betrieblichen Entscheidungsprozesse unterliegen im Wesentlichen dem Aufgabenbereich<br />

der Betriebsleitung und ergeben sich <strong>in</strong>sbesondere aus der Betriebssatzung.<br />

e) Besteht e<strong>in</strong>e ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung,<br />

EDV)?<br />

Die laufende Dokumentation und Ablage von Verträgen erfolgt im Verantwortungsbereich<br />

der Betriebsleitung und <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>. Verträge werden<br />

<strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der ursächlich betroffenen Fachabteilung dokumentiert.<br />

f) Liegen schriftliche Dienstverträge mit den Mitgliedern der Betriebsleitung vor?<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong> nimmt die Funktion des Betriebsleiters wahr.<br />

4. Planungswesen<br />

a) Entspricht das Planungswesen - auch im H<strong>in</strong>blick auf Planungshorizont und Fortschreibung<br />

von Daten - den Bedürfnissen des Unternehmens?<br />

Das Planungswesen ist (auch h<strong>in</strong>sichtlich Planungshorizont) an den gesetzlichen Forderungen<br />

ausgerichtet und entspricht damit grundlegenden Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Jedoch existiert<br />

ke<strong>in</strong>e schlüssige Fortschreibung der Planansätze, was <strong>in</strong>sbesondere durch die verspätete<br />

Ermittlung von Ist-Daten (z. B. Jahresabschluss) bed<strong>in</strong>gt ist.<br />

7194/05 4/23


sü ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

b) Welche Planungsrechnungen (z. B. Wirtschaftsplan, Ergebnisplanung, Investitions-<br />

und F<strong>in</strong>anzplanung, Personalplanung) werden erstellt? S<strong>in</strong>d ggf, weitere Planungsrechnungen<br />

erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben?<br />

Entsprechend § 15 SächsEigBG stellt die Betriebsleitung jährlich e<strong>in</strong>en Wirtschaftsplan auf<br />

Der Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht und wird<br />

entsprechend § 4 SächsEigBVO um e<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>anzplan ergänzt.<br />

c) Wie ist der Planungsprozess geregelt und wurden diese Regelungen e<strong>in</strong>gehalten?<br />

Der Planungsprozess unterliegt der Betriebsleitung und wird durch die Satzung des Eigenbetriebs<br />

bestimmt.<br />

In diesem Rahmen wird der Entwurf des Wirtschaftsplans von der Stadtkämmerei <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit dem Bauamt erstellt. Zuarbeiten über erforderliche Investitionen, den Erhaltungsaufwand<br />

und den <strong>in</strong>genieurtechnischen Aufwand leistet das Bauamt; alle anderen sonstigen<br />

betrieblichen Aufwendungen, die Abschreibungen und Tilgungsleistungen sowie die<br />

Deckung der Ausgaben durch Erträge werden durch die Stadtkämmerei erarbeitet. Nach Vorberatungen<br />

zum Wirtschaftsplan im Betriebsausschuss erfolgt e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den Stadtrat,<br />

welcher über den Wirtschaftsplan beschließt.<br />

Für den Wirtschaftsplan 2001, welcher am 8. November 2000 durch den Stadtrat beschlossen<br />

wurde, wurden diese Regelungen grundsätzlich e<strong>in</strong>gehalten. Wie im Vorjahr s<strong>in</strong>d die zum 1.<br />

Januar 1999 e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf berücksichtigt.<br />

d) Werden Planabweichungen - auch bei Strukturänderungen des Unternehmens -<br />

systematisch untersucht? "^<br />

Planabweichungen werden systematisch untersucht.<br />

e) Werden <strong>in</strong> der Investitionsplanung Projekte, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sachlichen Zusammenhang<br />

mit anderen Projekten stehen, so aufgeführt, dass dieser Zusammenhang erkennbar<br />

wird?<br />

Im Vermögensplan s<strong>in</strong>d die geplanten Investitionsmaßnalimen getrennt nach e<strong>in</strong>zelnen Straßen<br />

bzw. Vorhaben aufgeführt. Übergreifende Projekte werden grundsätzlich als separate<br />

Maßnahme dargestellt.<br />

7194/05 5/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

f) Ist <strong>in</strong> der kurzfristigen Investitionsplanung e<strong>in</strong> bei e<strong>in</strong>zelnen Projekten bestehender<br />

sachlicher Zusammenhang mit Projekten vorhergehender oder nachfolgender<br />

Perioden erkennbar?<br />

Der sachliche Zusammenhang ist gegeben.<br />

5. Rechnungswesen, Informationssystem und Controll<strong>in</strong>g<br />

a) Entspricht die verfahrensübergreifende Organisation der DV im Rechnungswesen<br />

den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln (z. B. über die formale<br />

Freigabe von Programmen durch den Anwender, die Zugangsberechtigungen, die<br />

Befugnis zum Änderungsdienst, die Aktualität der Dokumentation, die Datensicherung<br />

und den Datenschutz) und wird entsprechend verfahren?<br />

Die Anlagenbuchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses wurden im Berichtsjahr im<br />

Serviceverfahren durch e<strong>in</strong>e Steuerberatungsgesellschaft realisiert.<br />

E<strong>in</strong> Teil der für den Eigenbetrieb relevanten Nebenbuchhaltungen (Gebührene<strong>in</strong>zug, Beitragse<strong>in</strong>zug)<br />

wird beim Betriebsführer bzw. durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> geführt.<br />

b) Wurde die Ordnungsmäßigkeit im Berichtsjahr implementierter, rechnungslegungsrelevanter<br />

Verfahren vor Implementierung durch e<strong>in</strong>en Sachverständigen<br />

geprüft?<br />

Auskunftsgemäß liegen bei der zum E<strong>in</strong>satz kommenden Software grundsätzlich entsprechende<br />

Prüfungen vor. Für das <strong>in</strong> der Kämmerei zur Anwendung kommende Programm hat<br />

uns e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung entsprechend § 87 Abs. 2 SächsGemO vorgelegen.<br />

Bei der seit 1999 im Bereich der Gebührenerhebung und -abrechnung zur Anwendung kommenden<br />

Software M IRD - Integriertes Rechnungswesen im Dialog" handelt es sich auskunftsgemäß<br />

um e<strong>in</strong>e Branchenlösung für Ver- und Entsorgungsunternehmen; e<strong>in</strong>e Prüfbesche<strong>in</strong>igung<br />

hat uns nicht vorgelegen.<br />

7194/05 6/23


s!l ERNST &YouNG<br />

Anlage 6<br />

c) Ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden?<br />

Die E<strong>in</strong>haltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist gewährleistet. Die Archivierung erfolgt<br />

entsprechend der Ordnung der Stadtverwaltung.<br />

Unterlagen zur Gebühren- und Beitragserhebung werden im Wesentlichen beim Betriebsführer<br />

bzw. im mit der Beitragserhebung beauftragten Ingenieurbüro aufbewahrt. E<strong>in</strong>e Überleitung<br />

dieser Unterlagen zur Stadt <strong>Radeberg</strong>, etwa <strong>in</strong> Form von Kopien, halten wir für s<strong>in</strong>nvoll.<br />

d) Entspricht das Rechnungswesen der Größe und den besonderen Anforderungen<br />

des Unternehmens?<br />

Das Rechnungswesen entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen<br />

des Eigenbetriebs. Die Abwicklung wesentlicher Geschäftsprozesse (Erarbeitung rechtskräftiger<br />

Unterlagen zur Beitragserhebung, Gebührenerhebung und -abrechnung, Teile der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung,<br />

Erstellung des Jahresabschlusses) hat der Eigenbetrieb ausgelagert. Dies erfordert<br />

im Eigenbetrieb zusätzliche Koord<strong>in</strong>ationstätigkeiten, deren Ausgestaltung entsprechend<br />

unseren Prüfungsfeststellungen weiter optimiert werden sollte.<br />

Die Verfahrensabläufe im Rechnungswesen bzw. die Form der von externen Dienstleistern<br />

bereitgestellten Daten erlauben ke<strong>in</strong>e zeitnahe Erfassung von Geschäfts vorfallen - <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Abbildung von Abwassergebühren und -beitragen - <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung.<br />

e) Über welche Formen der Kostenrechnung verfügt das Unternehmen, liefert die<br />

Kostenrechnung brauchbare Ergebnisse und werden diese weiter verwertet?<br />

Auf Basis der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung verfügt der Eigenbetrieb über e<strong>in</strong>e Kostenartenrechnung.<br />

E<strong>in</strong>e Kostenstellenrechnung wird nicht geführt.<br />

f) Bestehen e<strong>in</strong>e laufende Liquiditätskontrolle, z. B, e<strong>in</strong> Liquiditätsmanagement, und<br />

e<strong>in</strong>e Kreditüberwachung?<br />

Die Liquidität steht unter ständiger Kontrolle der Betriebsleitung. Die Überwachung der Kredite<br />

obliegt der Stadtkämmerei auf der Grundlage von vorliegenden Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsplänen.<br />

7194/05 7/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

g) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah <strong>in</strong> Rechnung gestellt und<br />

e<strong>in</strong>gezogen werden? Werden gegebenenfalls angemessene Abschlagszahlungen<br />

e<strong>in</strong>gefordert?<br />

Abwasserbeiträge werden <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em externen Ingenieurbüro erhoben.<br />

Dabei richtet sich die zeitnahe und vollständige Erhebung vor allem nach dem Abarbeitungsstand<br />

im Ingenieurbüro. E<strong>in</strong>e Kontrolle durch den Eigenbetrieb zur Richtigkeit der Beitragshöhe,<br />

etwa <strong>in</strong> Form von Stichproben, f<strong>in</strong>det auskunftsgemäß nicht statt. Grundlage für die<br />

Entstehung und Fälligkeit der Beiträge ist die Abwassersatzung, welche u. a. die Fälligkeit der<br />

Beiträge <strong>in</strong> zwei Raten regelt. Daneben werden beantragte Stundungen von Beiträgen auf der<br />

Basis der Stundungsrichtl<strong>in</strong>ie bearbeitet; dies schließt die Berechnung von Stundungsz<strong>in</strong>sen<br />

e<strong>in</strong>. Im Jahresabschluss 2001 s<strong>in</strong>d die bis zum 31. Dezember 2001 erstellten Beitragsbescheide<br />

unter Berücksichtigung wertaufliellender Erkenntnisse ausgewiesen. Im Übrigen verweisen<br />

wir auf die Angaben des Eigenbetriebs im Lagebericht (Anlage 4 zu diesem Bericht).<br />

Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt über den externen Betriebsführer des Eigenbetriebs.<br />

E<strong>in</strong>e zeitnahe Erhebung wird grundsätzlich durch unterjährige Abschlagszahlungen auf<br />

die Jahresgebühr sichergestellt. E<strong>in</strong>e vollständige und zeitnahe E<strong>in</strong>ziehung von durch den Betriebsftihrer<br />

gemahnten Forderungen durch das Vollstreckungsamt der Stadt <strong>Radeberg</strong> war<br />

nach unseren Feststellungen im Berichtsjahr nicht gewährleistet.<br />

Zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller Nutzer der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

ist der Abgleich von Stammdaten der Gebührenpflichtigen zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

und dem Betriebsführer empfehlenswert. Für das Jahr 2001 hat e<strong>in</strong>e solche Abstimmung nicht<br />

stattgefunden, auskunftsgemäß wurde im Jahr 2004 damit begonnen und bislang nicht abgeschlossen.<br />

h) Besteht e<strong>in</strong> Controll<strong>in</strong>g, umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche<br />

und wie ist es im Unternehmen organisatorisch angesiedelt?<br />

E<strong>in</strong> eigenständiges Controll<strong>in</strong>g für den Eigenbetrieb besteht nicht. Die Aufgaben des Controll<strong>in</strong>gs<br />

wurden hauptsächlich durch die Betriebsleitung wahrgenommen.<br />

i) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen e<strong>in</strong>e Steuerung und/oder Überwachung<br />

der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Beteiligung besteht?<br />

Der Eigenbetrieb hat ke<strong>in</strong>e Tochterunternehmen oder wesentliche Beteiligungen.<br />

7194/05 8/23


EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

j) Bietet das <strong>in</strong>terne Informationssystem die Voraussetzungen dafür, dass die Führungsebenen<br />

die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen von der Geschäfts-/<br />

Konzerngeschäftsführung zeitnah erhalten? Ergeben sich Anhaltspunkte dafür,<br />

dass diese nicht ausreichend genutzt werden?<br />

E<strong>in</strong> derartiges <strong>in</strong>ternes Informationssystem ist strukturbed<strong>in</strong>gt im Eigenbetrieb nicht vorhanden.<br />

Jedoch ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf die beachtliche Zeitspanne zwischen Bilanzstichtag<br />

und Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

6. Risikofrüherkennungssystem<br />

a) Hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung Maßnahmen ergriffen und nach Art<br />

und Umfang Frühwarnsignale def<strong>in</strong>iert, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken<br />

rechtzeitig erkannt werden können?<br />

b) Reichen diese Maßnahmen aus und s<strong>in</strong>d sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?<br />

c) S<strong>in</strong>d diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Wird deren Beachtung und<br />

Durchführung <strong>in</strong> der Unternehmenspraxis sichergestellt?<br />

d) Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kont<strong>in</strong>uierlich und systematisch<br />

mit den aktuellen Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?<br />

E<strong>in</strong> Risikofrüherkennungssystem, das Risikofelder, Frühwarnsignale und Maßnahmen zum<br />

Risikomanagement schriftlich def<strong>in</strong>iert und dokumentiert, wurde durch den Eigenbetrieb <strong>in</strong><br />

Anbetracht se<strong>in</strong>er Größe und Branche bisher nicht e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

7194/05 9/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

7. F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente, andere Term<strong>in</strong>geschäfte, Optionen und Derivate<br />

Anlage 6<br />

a) Hat die Geschäfts-/Konzernführung den Geschäftsumfang zum E<strong>in</strong>satz von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumenten<br />

sowie von anderen Term<strong>in</strong>geschäften, Optionen und Derivaten<br />

festgelegt? Dazu gehören:<br />

Welche Produkte/Instrumente dürfen e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />

Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />

• Wie werden die Bewertungse<strong>in</strong>heiten def<strong>in</strong>iert und dokumentiert und <strong>in</strong> welchem<br />

Umfang dürfen offene Posten entstehen?<br />

• S<strong>in</strong>d die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich<br />

zulässig s<strong>in</strong>d bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden<br />

dürfen (z. B. antizipatives Hedg<strong>in</strong>g)?<br />

b) Werden Z<strong>in</strong>sderivate zu anderen Zwecken e<strong>in</strong>gesetzt als zur Optimierung von<br />

Kreditkonditionen und zur Begrenzung von Z<strong>in</strong>sänderungsrisiken?<br />

c) Hat die Geschäfts-YKonzerngeschäftsführung e<strong>in</strong> dem Geschäftsumfang entsprechendes<br />

Instrumentarium zur Verfügung gestellt, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Bezug auf:<br />

• Erfassung der Geschäfte<br />

Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse<br />

• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung<br />

• Kontrolle der Geschäfte?<br />

d) Gibt es e<strong>in</strong>e Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedg<strong>in</strong>g) dienende<br />

Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?<br />

e) Hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?<br />

Dieser Fragenkomplex entfallt, da ke<strong>in</strong>e derartigen F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente bestanden und der E<strong>in</strong>satz<br />

dieser Instrumente auch nicht geplant ist.<br />

7194/05 10/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

8. Interne Revision<br />

Anlage 6<br />

a) Besteht e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision als eigenständige Stelle oder wird<br />

diese Funktion durch e<strong>in</strong>e andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?<br />

b) Wie ist die Anb<strong>in</strong>dung der <strong>in</strong>ternen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?<br />

Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?<br />

c) Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision nicht<br />

anforderungsgerecht besetzt ist?<br />

d) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der <strong>in</strong>ternen Revision/<br />

Konzernrevision? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?<br />

e) Hat die <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und<br />

um welche handelt es sich?<br />

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der <strong>in</strong>ternen<br />

Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision<br />

die Umsetzung ihrer Empfehlungen?<br />

g) Hat die <strong>in</strong>terne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?<br />

Die Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat <strong>in</strong> Anbetracht ihrer Größe und Organisation ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne<br />

Revision e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

9. Versicherungsschutz<br />

a) Ist für den Prüfer erkennbar, dass wesentliche, üblicherweise gedeckte Risiken<br />

nicht versichert s<strong>in</strong>d?<br />

Der Eigenbetrieb ist über die Stadt <strong>Radeberg</strong> gegen Haftpflicht-Schäden an den Abwasserleitungen<br />

versichert. Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e Prüfung der Angemessenheit und Vollständigkeit<br />

des Versicherungsschutzes durch uns nicht stattgefunden hat, sondern e<strong>in</strong>em versicherungstechnischen<br />

Sachverständigen vorbehalten bleiben muss.<br />

7194/05 11/23


M ERNST &YÖUNG<br />

Anlage 6<br />

b) In welcher Höhe haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr Schadenfälle als unbzw.<br />

unterversichert erwiesen?<br />

Im Rahmen unserer Prüfung s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e un- bzw. unterversicherten Schadenfalle bekannt<br />

geworden.<br />

c) Wird der Versicherungsschutz regelmäßig aktualisiert?<br />

Die Aktualisierung dieses Versicherungsschutzes erfolgt auskunftsgemäß jährlich.<br />

10. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen<br />

a) Ist die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen<br />

Rechtsgeschäften und Maßnahmen e<strong>in</strong>geholt worden?<br />

Die Regelungen zu Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Eigenbetriebssatzung, im SäehsKomZG und <strong>in</strong> der SächsGemO getroffen. Unsere Prüfung hat<br />

ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans<br />

zu zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht e<strong>in</strong>geholt worden ist.<br />

b) Ist anderweitigen Regelungen und Vorgaben entsprochen worden?<br />

Nach unseren Feststellungen wurden, soweit erforderlich, die erforderlichen Zustimmungen<br />

e<strong>in</strong>geholt.<br />

c) S<strong>in</strong>d anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig<br />

behandelte Maßnahmen vorgenommen worden (z. B. Zerlegung<br />

<strong>in</strong> Teilmaßnahmen)?<br />

Unsere Prüfung führte nicht zu Feststellungen, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen<br />

ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen<br />

wurden.<br />

7194/05 12/23


01 ERNST &YouNG<br />

Anlage 6<br />

d) Waren die Unterlagen, die die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung dem Überwachungsorgan<br />

zur Verfügung gestellt hat, geeignet, um diesem e<strong>in</strong>e betriebswirtschaftlich<br />

s<strong>in</strong>nvolle Entscheidung zu ermöglichen (z. B. Alternativendarstellungen<br />

unter Risikoaspekten)?<br />

Die dem Überwachungsorgan zur Verfügung gestellten Unterlagen waren ausreichend, um<br />

betriebswirtschaftlich s<strong>in</strong>nvolle Entscheidungen zu ermöglichen.<br />

11. Übere<strong>in</strong>stimmung der Geschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung<br />

und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen des Überwachungsorgans<br />

a) Stimmen die Geschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung<br />

und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen des Überwachungsorgans übere<strong>in</strong>?<br />

Bei unserer Prüfung haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte ergeben, nach denen die Geschäftstätigkeit<br />

nicht im Rahmen von Gesetz, Satzung oder b<strong>in</strong>denden Beschlüssen von Stadtrat bzw.<br />

Technischem Ausschuss lag.<br />

b) Hat das Unternehmen se<strong>in</strong>e gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung des Jahres-/<br />

Konzernabschlusses des Vorjahres (z. B. gemäß § 325 HGB) erfüllt?<br />

Der Jahresabschluss 2000 wurde am 15. Dezember 2004 durch den Stadtrat der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 4 SächsEigBG erfolgte<br />

am 7. Januar 2005.<br />

12. Berichterstattung an das Überwachungsorgan<br />

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?<br />

Der Stadtrat wurde über die nach Satzung bestimmten Sachverhalte <strong>in</strong>formiert.<br />

7194/05 13/23


MI ERNST & <strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

b) Vermitteln die Berichte e<strong>in</strong>en zutreffenden E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die wirtschaftliche Lage des<br />

Unternehmens/Konzerns und <strong>in</strong> die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?<br />

Werden Strukturveränderungen <strong>in</strong> Form von Überleitungsrechnungen berücksichtigt?<br />

Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird zutreffend dargestellt.<br />

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge zeitnah unterrichtet?<br />

Liegen <strong>in</strong>sbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte<br />

Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche<br />

Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?<br />

Im Geschäftsjahr 2001 lagen ke<strong>in</strong>e risikoreichen bzw. nicht ordnungsgemäß abgewickelten<br />

Geschäftsvorfalle vor.<br />

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung dem Überwachungsorgan<br />

auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?<br />

E<strong>in</strong>e Berichterstattung auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans gab es nicht.<br />

e) Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG<br />

oder unternehmens<strong>in</strong>ternen Vorschriften) nicht <strong>in</strong> allen Fällen ausreichend war?<br />

Im Geschäftsjahr 2001 gab es ke<strong>in</strong>e diesbezüglichen Anhaltspunkte.<br />

13. Durchführung von Investitionen<br />

a) Werden Investitionen (<strong>in</strong> Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige F<strong>in</strong>anzanlagen,<br />

immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung<br />

auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, F<strong>in</strong>anzierbarkeit und Risiken geprüft?<br />

Die Planung von Investitionen erfolgt fast ausschließlich über das Bauamt der Stadtverwaltung.<br />

Wesentliche Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant sowie<br />

auf ihre Durchführbarkeit untersucht. Die Wirtschaftlichkeit, die F<strong>in</strong>anzierbarkeit und die<br />

Risiken werden vor Verabschiedung des Investitionsplans bzw. vor der Auftragsvergabe geprüft.<br />

7194/05 14/23


MU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

b) Waren die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung ausreichend, um e<strong>in</strong> Urteil<br />

über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung<br />

von Grundstücken oder Beteiligungen)?<br />

Investitionsvorhaben werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben, was die Beurteilung der<br />

Angemessenheit des Preises ermöglicht.<br />

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung von Investitionen laufend<br />

überwacht und Abweichungen untersucht?<br />

Vorbereitung, Durchfuhrung und Preisabweichungen bei Investitionen werden i. d. R. durch<br />

Ingenieurbüros im Rahmen der Abwicklung der Investition überwacht.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus obliegt die Kontrolle über die Investitionen und deren F<strong>in</strong>anzierung der Stadtverwaltung,<br />

<strong>in</strong>sbesondere dem Bauamt.<br />

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn<br />

ja, <strong>in</strong> welcher Höhe und aus welchen Gründen?<br />

Bei den im Geschäftsjahr vorgenommenen Investitionen kam es zu ke<strong>in</strong>en Überschreitungen.<br />

Die im Wirtschaftsplan 2001 festgelegten Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.146 wurden mit<br />

den tatsächlich vorgenommenen Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.016 unterschritten.<br />

e) Wurden bei bezuschussten Investitionen Auflagen der Zuschussgeber beachtet?<br />

Wegen nicht fristgemäßer Verwendung von Fördermitteln für die Abwasserortskanäle im<br />

Ortsteil Liegau-Augustusbad, ausgereicht durch das Regierungspräsidium Dresden, bestanden<br />

zum 31. Dezember 2001 Z<strong>in</strong>sverpflichtungen <strong>in</strong> Höhe von TDM 54.<br />

14. Auftrags vergäbe, Lieferpflichten und Entgeltregelungen<br />

a) Liegen offenkundige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF,<br />

EU-Regelungen) vor?<br />

Im Rahmen unserer Prüfung s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e derartigen Verstöße bekannt geworden.<br />

7194/05 15/23


MERNST&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

b) Werden ansonsten Konkurrenzangebote e<strong>in</strong>geholt und berücksichtigt, bei Konzernunternehmen<br />

auch <strong>in</strong>nerhalb des Konzerns?<br />

Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> Konzern im handelsrechtlichen S<strong>in</strong>n ist, entfallt die Beantwortung<br />

dieser Frage.<br />

c) Werden wichtige Liefer- und Abnahmeverträge vor Abschluss und während ihrer<br />

Abwicklung auf ihre <strong>in</strong>nerbetrieblichen Auswirkungen untersucht?<br />

Vor Abschluss von Liefer- und Abnahmeverträgen werden grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote<br />

e<strong>in</strong>geholt. Die Untersuchung und laufende Überprüfung obliegt der Betriebsleitung.<br />

d) Liegen den vertraglichen Beziehungen zu Abnehmern/Benutzern allgeme<strong>in</strong>e privatrechtliche<br />

Vertragsbed<strong>in</strong>gungen oder öffentlich-rechtliche Satzungen zugrunde<br />

und werden diese jeweils auf dem laufenden Stand gehalten? Stehen privatrechtliche<br />

und öffentlich-rechtliche Entgeltregelungen offensichtlich nicht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />

mit der Rechtslage (z. B. VOPR 30/53, Gebührenrecht)?<br />

Den Beziehungen zu den Abnehmern/Benutzern liegt die öffentlich-rechtliche Satzung über<br />

die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt <strong>Radeberg</strong> zugrunde, aus<br />

welcher sich der Anschluss- und Benutzerzwang ergibt. Bezüglich der Ortsteile Ullersdorf<br />

und Großerkmannsdorf gilt das jeweilige Ortsrecht der vormaligen Geme<strong>in</strong>den Ullersdorf und<br />

Großerkmannsdorf.<br />

Im Jahr 2001 erkannte das Verwaltungsgericht e<strong>in</strong>en Widerspruch <strong>in</strong> der Globalberechnung<br />

zur Ermittlung der Beiträge h<strong>in</strong>sichtlich der im Sächsischen Kommunalabgabengesetz bestimmten<br />

Basis nach der Fläche an. Des Weiteren stellte das Verwaltungsgericht fest, dass bei<br />

der Globalberechnung zur Beitragsermittlung Beitragspflichtige, die an Mischwasserkanalisationen<br />

angeschlossen s<strong>in</strong>d, anders behandelt werden müssen als Beitragspflichtige, die im<br />

Trennsystem ihre Abwässer entsorgen. Im Ergebnis dessen müssen im gesamten Verbandsgebiet<br />

des AZV "Obere Röder" neue Globalberechnungen erstellt werden.<br />

15. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven<br />

a) Besteht <strong>in</strong> wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?<br />

Es besteht ke<strong>in</strong> nicht betriebsnotwendiges Vermögen.<br />

7194/05 16/23


sü ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

b) S<strong>in</strong>d Bestände auffallend hoch oder niedrig?<br />

Der Eigenbetrieb verfugt über ke<strong>in</strong>e Bestände.<br />

Anlage 6<br />

c) S<strong>in</strong>d nach Art, Umfang und/oder Konditionen ungewöhnliche Kredite aufgenommen<br />

oder gewährt worden?<br />

Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e ungewöhnlichen Kredite aufgenommen oder gewährt worden.<br />

d) S<strong>in</strong>d Haftungsverhältnisse und sonstige f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen nach Art<br />

und/oder Umfang ungewöhnlich und s<strong>in</strong>d sie im Jahresabschluss ausreichend erläutert<br />

worden?<br />

Es bestehen ke<strong>in</strong>e Haftungsverhältnisse bzw. über den Jahresabschluss h<strong>in</strong>ausgehende sonstige<br />

f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen. Diese s<strong>in</strong>d ausreichend im Anhang des Jahresabschlusses des<br />

Eigenbetriebs dargestellt.<br />

e) In welchen Posten bestehen wesentliche stille Reserven?<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass ke<strong>in</strong>e stillen Reserven bestehen.<br />

16. F<strong>in</strong>anzierung<br />

a) S<strong>in</strong>d längerfristig gebundene Vermögenswerte <strong>in</strong> ausreichendem Umfang langfristig<br />

f<strong>in</strong>anziert?<br />

Das Anlagevermögen ist zu 78,3 % (Vj.: 79,6 %) durch Eigenkapital, Sonderposten und empfangene<br />

Ertragszuschüsse sowie mittel- und langfristige Bankverb<strong>in</strong>dlichkeiten f<strong>in</strong>anziert.<br />

b) S<strong>in</strong>d formal kurzfristige Vermögenswerte nur längerfristig realisierbar?<br />

Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Reihe von Raten- und<br />

Stundungsvere<strong>in</strong>barungen getroffen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Frage e) im Fragenkreis 16.<br />

7194/05 17/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

c) Ist die Liquidität des Unternehmens/Konzerns ausreichend gesichert, z. B. durch<br />

ausreichende Kreditl<strong>in</strong>ien oder e<strong>in</strong>en konzern<strong>in</strong>ternen F<strong>in</strong>anzausgleich sowie Abstimmung<br />

von Fremdkapitalaufnahme und Kapitalbedarf?<br />

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2001 verfugte der Eigenbetrieb über e<strong>in</strong>en Bestand an liquiden<br />

Mitteln <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.971. Die Zahlungsbereitschaft war im gesamten Wirtschaftsjahr<br />

gewährleistet. Kontokorrentkredite wurden nicht <strong>in</strong> Anspruch genommen. Die Liquidität<br />

des Eigenbetriebs war im Berichtsjahr <strong>in</strong>sbesondere durch die bislang z<strong>in</strong>slose Stundung<br />

von Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem AZV "Obere Röder" gewährleistet.<br />

d) In welchem Umfang erwirtschaftet das Unternehmen die benötigten Mittel aus eigener<br />

Kraft?<br />

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit als Kennzahl der Innenf<strong>in</strong>anzierungskraft<br />

e<strong>in</strong>es Unternehmens hat sich von TDM 1.547 auf TDM 1.121 im Berichtsjahr verschlechtert.<br />

Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte den negativen Cashflow aus<br />

der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit nicht kompensieren, so dass sich der F<strong>in</strong>anzmittelfond <strong>in</strong>sgesamt<br />

um TDM 679 verr<strong>in</strong>gerte.<br />

Hierzu verweisen wir auch auf den Punkt C III "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage" im Hauptteil<br />

dieses Berichts.<br />

e) Erfolgt e<strong>in</strong>e Kreditüberwachung und ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet,<br />

dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv e<strong>in</strong>gezogen werden?<br />

E<strong>in</strong>e laufende Kreditüberwachung erfolgt durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong>.<br />

Das Mahnwesen h<strong>in</strong>sichtlich der Gebühren ist durch den Betriebsftihrer organisiert. Nach<br />

Mahnung von noch nicht e<strong>in</strong>gezogenen Forderungen werden diese dem Vollstreckungsamt<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> zur weiteren Bearbeitung übergeben. Nach unseren Feststellungen haben<br />

sich dabei teilweise erhebliche zeitliche Verzögerungen ergeben. Für e<strong>in</strong>zelne überfällige<br />

Forderungen des Berichtsjahrs lagen dem Vollstreckungsamt die relevanten Abrechnungsunterlagen<br />

erst verspätet vor, weswegen <strong>in</strong>soweit ke<strong>in</strong>e Vollstreckungsversuche erfolgen konnten.<br />

Jedoch wurde sich bis zum Prüfungszeitpunkt (im April 2005) über Inhalt, Art und Turnus<br />

der vom Betriebsfiihrer bereitzustellenden Unterlagen verständigt.<br />

Die Beitragsforderungen werden durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> buchhalterisch geführt<br />

und h<strong>in</strong>sichtlich des Zahlungse<strong>in</strong>gangs überwacht. Dies schließt das Mal<strong>in</strong>wesen und die<br />

7194/05 18/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Durchfuhrung von Vollstreckungshandlungen mit e<strong>in</strong>. Dieser Prozess entspricht im Wesentlichen<br />

der Verwaltung/Bearbeitung offener Forderungen der Stadt außerhalb des Abwasserbereichs.<br />

f) Werden für Kapitalaufnahmen und Geldanlage Vergleichsangebote e<strong>in</strong>geholt?<br />

Für Kapitalaufnahmen werden grundsätzlich Vergleichsangebote e<strong>in</strong>geholt. Im Wirtschaftsjahr<br />

2001 s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e neuen Bankkredite aufgenommen worden. Jedoch s<strong>in</strong>d bestehende<br />

Bankkredite zur Anpassung an die allgeme<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sentwicklung umgeschuldet worden. E<strong>in</strong><br />

von der Stadt <strong>Radeberg</strong> gewährtes verz<strong>in</strong>sliches Darlehen <strong>in</strong> Höhe von ursprünglich<br />

TDM 2.255 wurde im Jahr 2001 planmäßig fortgeschrieben. Festgeld- und Term<strong>in</strong>geldanlagen<br />

wurden im Berichtsjahr ausschließlich über die Hausbank vorgenommen.<br />

g) Wie ist die F<strong>in</strong>anzlage des Konzerns zu beurteilen, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?<br />

Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />

h) Werden längerfristige Guthaben der laufenden Konten angemessen verz<strong>in</strong>slich<br />

angelegt?<br />

Längerfristige Guthaben wurden <strong>in</strong> Festgeld- oder Term<strong>in</strong>geldanlagen angelegt.<br />

i) Werden Kreditbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften zu angemessenen<br />

Konditionen abgewickelt?<br />

Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />

j) Besteht e<strong>in</strong> zentrales Cash-Management und werden die hierfür geltenden Regelungen<br />

e<strong>in</strong>gehalten?<br />

Es besteht ke<strong>in</strong> zentrales Cash-Management.<br />

k) Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Leas<strong>in</strong>g- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung<br />

der Kreditl<strong>in</strong>ien abgeschlossen wurden?<br />

Derartige Feststellungen haben wir beim Eigenbetrieb nicht getroffen.<br />

7194/05 19/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

1) In welchem Umfang hat das Unternehmen F<strong>in</strong>anz-ZFördermittel der öffentlichen<br />

Hand erhalten?<br />

Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anz-ZFördermittel der öffentlichen Hand erhalten.<br />

17. Eigenkapitalausstattung und Gew<strong>in</strong>nverwendung<br />

a) Verfügt das Unternehmen über e<strong>in</strong>e angemessene Eigenkapitalausstattung? Bestehen<br />

F<strong>in</strong>anzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung?<br />

b) Ist der Gew<strong>in</strong>nverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)<br />

mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vere<strong>in</strong>bar?<br />

c) S<strong>in</strong>d Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage erforderlich?<br />

Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2001 e<strong>in</strong> negatives Eigenkapital aus, was <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch den Jahresverlust 2000 bed<strong>in</strong>gt ist.<br />

Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung von Sonderposten und Ertragszuschüssen beträgt<br />

zum Bilanzstichtag 53,3 % (Vj.: 50,4 %) und kann im Vergleich zum Vorjahr als stabil<br />

angesehen werden. Die langfristige F<strong>in</strong>anzierung ist aufgrund des hohen Anteils von mittelund<br />

langfristigem Fremdkapital gesichert.<br />

Jedoch bestehen zum Bilanzstichtag weiterh<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere<br />

Röder" aus Kapital- und Betriebskostenumlagen, welche bei Fälligkeit zu e<strong>in</strong>em beachtlichen<br />

Liquiditätsabfluss führen werden. Deshalb ist für die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage weiterh<strong>in</strong><br />

die fristgemäße Realisierung der Beitragsforderungen von besonderer Bedeutung. Vor diesem<br />

H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d auch die gerichtlichen Entscheidungen mit der Folge der Notwendigkeit der<br />

Neuerstellung der Globalberechnung zu beachten und zügig umzusetzen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong>e stabile Ertragslage des Eigenbetriebs von grundlegender Bedeutung,<br />

da zum<strong>in</strong>dest mittel- bis langfristig e<strong>in</strong>e nachhaltige Auswirkung auf die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage<br />

besteht. Wir verweisen auf die Fragenkomplexe 19 und 20.<br />

E<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>nverwendungsvorschlag ist aufgrund des Verlustvortrags und des laufenden Jahresverlusts<br />

nicht von Relevanz.<br />

7194/05 20/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

Wir verweisen im Übrigen auf den Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />

18. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit<br />

Anlage 6<br />

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?<br />

Der Eigenbetrieb betätigt sich nur im Abwasserbereich.<br />

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von e<strong>in</strong>maligen Vorgängen geprägt?<br />

Das Jahresergebnis 2001 ist nicht durch e<strong>in</strong>malige Vorgänge geprägt.<br />

c) Werden Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften (bzw, mit den Gesellschaftern/der<br />

Geme<strong>in</strong>de) zu angemessenen Konditionen abgewickelt?<br />

Die von der Stadt <strong>Radeberg</strong> erhobene Verwaltungskostenumlage bemisst sich nach den anteiligen<br />

Personalkosten der mit Aufgaben für den Eigenbetrieb betreuten Bediensteten laut Stellenbeschreibung.<br />

d) Wie hoch s<strong>in</strong>d die Innenumsätze bei den e<strong>in</strong>zelnen Konzernunternehmen und wie<br />

hoch s<strong>in</strong>d deren Anteile am jeweiligen Gesamtumsatz? Haben sich gegenüber dem<br />

Vorjahr wesentliche Veränderungen ergeben?<br />

Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> Konzern im handelsrechtlichen S<strong>in</strong>n ist, entfällt die Beantwortung<br />

dieser Frage.<br />

e) Wie setzen sich erhobene Konzernumlagen <strong>in</strong>haltlich und zahlenmäßig zusammen?<br />

Die Stadt <strong>Radeberg</strong> hat im Berichtsjahr e<strong>in</strong>e Verwaltungskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt<br />

TDM 63 (Vorjahr: TDM 62) erhoben. Diese betrifft ausschließlich die Personalkosten<br />

der mit Aufgaben für den Eigenbetrieb betreuten Bediensteten.<br />

f) Bestehen erwähnenswerte Überkapazitäten oder Liquiditätsengpässe?<br />

Erwähnenswerte Überkapazitäten oder Liquiditätsengpässe haben wir im Berichtsjahr nicht<br />

festgestellt.<br />

7194/05 21/23


s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

g) Wurden <strong>in</strong> größerem Umfang stille Reserven aufgelöst?<br />

Anlage 6<br />

Im Berichtsjahr wurden ke<strong>in</strong>e wesentlichen stillen Reserven aufgelöst. Zu den neutralen E<strong>in</strong>flüssen<br />

auf das Jahresergebnis verweisen wir auf Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses<br />

Berichts.<br />

19. Verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte und ihre Ursachen<br />

a) Gab es verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte und was waren ihre Ursachen? Waren die Verluste<br />

bee<strong>in</strong>flussbar?<br />

Wir verweisen auf unsere Angaben unter Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />

Da getrennte Ergebnisrechnungen für Kernstadt und Ortsteile nicht geflilirt werden können,<br />

s<strong>in</strong>d Aussagen zur kostendeckenden Beitrags- und Gebührenerhebung nicht abschließend<br />

möglich. Wir verweisen aber auf die weite Spanne der Abwassergebühr von 2,85 DM/cbm <strong>in</strong><br />

Ullersdorf und 5,88 DM/cbm <strong>in</strong> Großerkmannsdorf und die Tatsache, dass aufgrund der fehlenden<br />

Globalberechnung e<strong>in</strong>e Beitragserhebung <strong>in</strong> Ullersdorf bislang nicht erfolgt ist.<br />

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um<br />

welche Maßnahmen handelt es sich?<br />

Aufgrund der verspäteten Erstellung der Jahresabschlüsse des AZV waren zeitnahe Steuerungsmaßnahmen<br />

zur Verlustbegrenzung nur e<strong>in</strong>geschränkt möglich.<br />

c) Bestehen besondere Risiken aus schwebenden Geschäften?<br />

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ke<strong>in</strong>e derartigen Risiken festgestellt.<br />

7194/05 22/23


01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />

20. Jahresverlust und se<strong>in</strong>e Ursachen<br />

a) Was s<strong>in</strong>d die Ursachen des Jahresverlusts?<br />

Anlage 6<br />

b) S<strong>in</strong>d die Ursachen des Jahresverlusts betriebsbed<strong>in</strong>gt (z. B. Verlustartikel, unwirtschaftliche<br />

Produktion/Verwaltung, unzulängliche Organisation) oder ist der<br />

Fehlbetrag <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf außerbetriebliche Vorgänge (z. B. konjunkturelle<br />

Entwicklung, Änderung der Wettbewerbsverhältnisse) zurückzuführen?<br />

Im Berichtsjahr entstand e<strong>in</strong> Jahresverlust von TDM 280.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Ursachen des Jahresverlusts verweisen wir auf die Erläuterungen der Ertragslage<br />

im Abschnitt C. II. "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />

21. Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage<br />

a) Welche Maßnahmen wurden e<strong>in</strong>geleitet bzw. s<strong>in</strong>d beabsichtigt, um die Ertragslage<br />

des Unternehmens zu verbessern?<br />

E<strong>in</strong>e Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage wird durch die folgenden Maßnahmen<br />

angestrebt:<br />

• Erhebung kostendeckender Abwassergebühren<br />

• Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf und Überarbeitung der Globalberechnung<br />

für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

b) S<strong>in</strong>d weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich?<br />

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage s<strong>in</strong>d unseres Erachtens erforderlich.<br />

7194/05 23/23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!