s!lERNST&YOUNG - Familie Spiegel in Radeberg
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f<br />
f<br />
Stadt <strong>Radeberg</strong>, Landkreis Kamenz<br />
- Bürgermeister-<br />
Amt: Kämmerei<br />
Sachgebiet:<br />
Bearbeiter: Frau Bergk<br />
In Zusammenarbeit mit: Frau Hänel<br />
Geschäftszeichen:<br />
210-801.38<br />
Hier klicken, um zur übergeordneten Seite zu gelangen<br />
Beratungsfolge<br />
Technischer Ausschuss<br />
Stadtrat<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>e<br />
30.08.2005<br />
21.09.2005<br />
Datum:<br />
Beschlussvorlage<br />
17 .08 .2005<br />
Drucksache-Nr.: 66/05<br />
öffentlich O nichtöffentlich<br />
TOP<br />
E<strong>in</strong>gang Sekretariat:<br />
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 des Eigenbetriebes<br />
Abwasserentsorgung der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
* Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 12 der<br />
Sächsischen Eigenbetriebsverordnung für das Geschäftsjahr 2001 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der<br />
Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses<br />
Bilanzsumme<br />
davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />
das Anlagevermögen<br />
das Umlaufvermögen<br />
den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
davon entfallen auf der Passivseite auf<br />
das Eigenkapital<br />
die empfangenen Ertragszuschüsse<br />
den Sondeposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
den Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
die Rückstellungen<br />
* die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Beschluss-Gremium: Sitzung am<br />
Stadtrat 21.09.2005<br />
| | Laut Beschlussvorschlag:<br />
1 | Abweichender Beschlussvorschlag:<br />
102.570.264,54 DM<br />
94.856.024,83 DM<br />
7.714.239,71 DM<br />
0,00 DM<br />
-3.721.132,46 DM<br />
37.857.883,31 DM<br />
7.561.340,13 DM<br />
13.008.105,17 DM<br />
710.155,25 DM<br />
47.153.913,14 DM<br />
Fortsetzung auf Beiblatt<br />
Beschluss-Nr.:<br />
Für die Richtigkeit,<br />
<strong>Radeberg</strong>,<br />
Schriftführer/<strong>in</strong>:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates:<br />
Davon anwesend:<br />
Ja-Stimmen:<br />
Ne<strong>in</strong> - Stimmen:<br />
Enthaltungen:<br />
Aufgrund des § 20 Abs. 1, 3 SächsGemO waren ke<strong>in</strong>e Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung<br />
ausgeschlossen.
Begründung:<br />
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1997 gegründet.<br />
Bis 31.12.1996 wurde diese Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) im<br />
Haushalt der Stadt <strong>Radeberg</strong> nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Abwasserentsorgung e<strong>in</strong>schließlich<br />
anteiliger Schulden wurde zum 01.01.1997 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach §<br />
91 Geme<strong>in</strong>deordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen.<br />
Geführt wird das Sondervermögen Abwasserentsorgung ab 01.01.1997 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong> nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Am 01.01.1999 wurden dem Eigenbetrieb die Abwasser-<br />
Aufgabenbereiche der <strong>in</strong> die Stadt e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf übergeben.<br />
Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres e<strong>in</strong>en aus der Bilanz, der Gew<strong>in</strong>n- und<br />
Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie e<strong>in</strong>en Lagebericht aufzustellen.<br />
Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten nach Ende des<br />
Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit<br />
der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten.<br />
Die seit Betriebsführung durch die GEWA bestehenden Mängel <strong>in</strong> der Gebührenerhebung hatten und haben Auswirkungen auf die<br />
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 nicht beseitigen. Der am 17.01.2005 an den Bürgermeister übergebene<br />
Jahresabschluss wurde der mit der Prüfung beauftragten Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stadtratsbeschluss<br />
Nr.: 107/04) am 24.01.2005 übergeben. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte die Prüfung Ende März bis<br />
Mitte April 2005 durch. Der Prüfungsbericht der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lag dem Bürgermeister Ende<br />
Juni vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte dem Jahresabschluss 2001 den une<strong>in</strong>geschränkten ^<br />
Bestätigungsvermerk, der auf den Seiten 21 und 22 des Prüfungsberichtes wiedergegeben ist.<br />
Nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG erteilt die überörtliche Prüfungse<strong>in</strong>richtung, der Rechnungshof Leipzig, nach Kenntnisnahme des<br />
Prüfungsberichtes den abschließenden Vermerk, der am 15.07.2005 dem Bürgermeister vorlag.<br />
Der Vorschlag zur Ergebnisverwendung begründet sich darauf, dass die durch gerichtliche Entscheidungen gestoppten<br />
Beitragserhebungen durch die neuen Globalberechnungen zur Ermittlung der Beiträge und die Neukalkulation von<br />
Gebühren aufgrund neuerer gesetzlicher Vorgaben längerfristig zu e<strong>in</strong>er Verbesserung des Ergebnisses beitragen.<br />
Nach § 17 Abs. 3 SächsEigBG hat nach Vorberatung im Betriebsausschuss der Stadtrat den Jahresabschluss festzustellen und<br />
über die Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen und die Betriebsleitung zu<br />
entlasten.<br />
Die den Beschlussvorschlag begründeten Unterlagen werden wie folgt verteilt<br />
- vollständigen Exemplar des Jahresabschlusses erhält<br />
• dreimal die Fraktion der CDU,<br />
• zweimal die Fraktion der SPD und der Freien Wähler,<br />
• e<strong>in</strong>mal die Fraktion der PDS,<br />
- die Bilanz, die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht erhalten alle anderen Stadträte<br />
Dem Beschlussvorschlag beigefügt ist das Schreiben des Sächsischen Rechnungshofes Leipzig mit dem abschließenden Vermerk zur Prüfun<br />
Jahresabschlüsse 2001 und 2002.<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen?<br />
I I Ja LJ Ne<strong>in</strong> Kurze Darstellung der e<strong>in</strong>maligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der<br />
jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen E<strong>in</strong>nahmen:<br />
Veranschlagung: Haushaltsstelle<br />
I I Verwaltungshaushalt<br />
I I Vermögenshaushalt
Beiblatt zur BV 66/05 - Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 des<br />
Eigenbetriebes Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Fortsetzung des Beschlussvorschlages:<br />
Jahresverlust 280.468,38 DM<br />
Summe der Erträge 8.903.245,58 DM<br />
Summe der Aufwendungen 9.183.713,96 DM<br />
2. Behandlung des Jahresverlustes<br />
Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
3. Entlastung der Betriebsleitung<br />
Die BetriebXeiWng wird für das Geschäftsjahr 2001 entlastet.<br />
7<br />
I Lemm<br />
Bürgermeister
SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF<br />
Postfach 10 10 50 • 04010 Leipzig<br />
Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>:<br />
Herrn Bürgermeister Lemri<br />
Markt 19 ]<br />
01454 <strong>Radeberg</strong> |<br />
L<br />
~i<br />
SACHSISCHER i<br />
RECHNUNGSHOF<br />
Leipzi|, den<br />
Tel.: ((|3 41)2 55-6<br />
E-Mai{*<br />
Bearbeiter/<strong>in</strong><br />
Aktem pichen<br />
((Bitte ^ei Antwort<br />
angeben.)<br />
Ihre Zeichen<br />
Ihre Nachricht vom<br />
13.07.2005<br />
3 08<br />
.•';.'5 im<br />
Petra.Rogowski@srh.sachsen.de<br />
Frau Rogowski<br />
2-2262/324 5239/05<br />
Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung<br />
<strong>Radeberg</strong> der Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 31.12.2001 und 31.12.2002 - Abschließender<br />
Vermerk der überörtlichen Prüfungse<strong>in</strong>richtung<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lemm,<br />
die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüftmgsgesellschaft, hat die Jahresabschlüsse und Lage-<br />
berichte des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> der Stadt <strong>Radeberg</strong> zum<br />
31.12.2001 und 31.12.2002 gem. § 110 SächsGemO i. V. m. § 17 SächsEigBG geprüft.<br />
Die Berichte zu den Prüfungen wurden dem Sächsischen Rechnungshof mit Schreiben des<br />
Abschlussprüfers vom 28.06.2005 zugesandt.<br />
Der Abschlussprüfer erteilte dem Jahresabschluss auf den 31.12.2001 e<strong>in</strong>en une<strong>in</strong>geschränk-<br />
ten Bestätigungsvermerk. Dem Jahresabschluss auf dem 31.12.2002 erteilte der Abschluss-<br />
prüfer den'une<strong>in</strong>geschränkten Bestätigungsvermerk unter der Bed<strong>in</strong>gung, dass der Vorjahres-<br />
abschluss <strong>in</strong> der von ihm geprüften und testierten Fassung festgestellt wird.<br />
Die Auswertung der Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2001 und 2002 hat zu<br />
folgenden Feststellungen gefuhrt:<br />
1. Der Eigenbetrieb war <strong>in</strong> beiden Wirtschaftsjahren bilanziell überschuldet. Das negative<br />
Eigenkapital betrug zum 31.12.2001 3.721 TDM und zum 31.12.2002 1.143 T€. Die e<strong>in</strong>-<br />
geleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage s<strong>in</strong>d fortzufuh-<br />
ren.<br />
Dienstgebäude: Schongauerstraße 3<br />
04329 Leipzig<br />
Telefon: (03 41) 2 55 - 60 00 Internet: www rechnungshof sachsen de<br />
Telefax: (03 41) 2 55 - 61 20 E-Mail*: poststelle@srh sachsen de<br />
* Ke<strong>in</strong> Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente
2. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2001 unter Berücksichtigung von Sonderposten<br />
53,3 % und wird vom Abschlussprüfer als stabil angesehen. Jedoch bestanden Verb<strong>in</strong>d-<br />
lichkeiten gegenüber dem AZV „Obere Röder" aus Kapital- und Betriebskostenumlagen,<br />
welche bei Fälligkeit zu e<strong>in</strong>em beachtlichen Liquiditätsabfluss führen würden. Für die<br />
Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage ist die fristgemäße Realisierung der Beitragsforderungen von<br />
besonderer Bedeutung. Der Abschlussprüfer weist auf die zügige Umsetzung der Neuer-<br />
stellung e<strong>in</strong>er Globalberechnung h<strong>in</strong>.<br />
3. Die Fristen zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2001 und 2002 wurden<br />
SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten aufzustellen. Die ordnungsgemäße Feststel-<br />
lung der Jahresabschlüsse muss gem. § 17 Abs. 3 SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres<br />
nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen.<br />
4. Seit der Betriebsführung der GEWA traten erhebliche Mängel <strong>in</strong> der Gebührenabrechnung<br />
auf. Grund hierfür war, dass im Betriebsfuhrungsvertrag ke<strong>in</strong>e kaufmännische Abrech-<br />
nung, wie ausgeschrieben, vere<strong>in</strong>bart wurde, sondern nur die Gebührenabrechnung über<br />
e<strong>in</strong> Abrechnungsprogramm e<strong>in</strong>schließlich Mahnung erfolgt. Da gemäß dem Gebührenab-<br />
rechnungsprogramm die E<strong>in</strong>nahmen der Tr<strong>in</strong>k- und Abwassergebühren aller Mitgliedes-'<br />
kommunen des AZV über e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bankkonto abgewickelt werden, ergibt sich<br />
bereits hier e<strong>in</strong> Zuordnungsproblem zu den Aufgabenbereichen Tr<strong>in</strong>k- und Abwasser und<br />
<strong>in</strong> der Trennung nach Mitgliedskommunen.<br />
5. Das Mahnwesen h<strong>in</strong>sichtlich der Gebühren ist durch den Betriebsführer organisiert. Nach<br />
Feststellungen des Abschlussprüfers gab es teilweise erhebliche zeitliche Verzögerungen.<br />
Für e<strong>in</strong>zelne überfällige Forderungen lagen dem Vollstreckungsamt die relevanten Ab-<br />
rechnungsunterlagen erst verspätet vor, weswegen <strong>in</strong>soweit ke<strong>in</strong>e Vollstreckungsversuche<br />
erfolgen konnten. Bis zum Prüfungszeitpunkt (im April 2005) wurde sich über Inhalt, Art<br />
6. Die Verfahrensabläufe im Rechnungswesen bzw. die Form der von externen<br />
Dienstleistern bereitgestellten Daten erlauben ke<strong>in</strong>e zeitnahe Erfassung von Geschäftsvor-<br />
fallen - <strong>in</strong>sbesondere im Bezug auf die Abbildung von Abwassergebühren und -beitragen -<br />
<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung.<br />
7. Die Erhebung der Abwasserbeiträge erfolgt <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em externen Inge-<br />
nieurbüro. Die zeitnahe und vollständige Erhebung richtet sich vor allem nach dem Abar-<br />
beitungsstand im Ingenieurbüro. E<strong>in</strong>e Kontrolle durch den Eigenbetrieb zu Richtigkeit der<br />
Beitragshöhe, etwa <strong>in</strong> Form von Stichproben, f<strong>in</strong>det auskunftsgemäß nicht statt.
8. Zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller Nutzer der öffentlichen Abwasser-<br />
anlagen empfiehlt der Abschlussprüfer e<strong>in</strong>en Abgleich von Stammdaten der Gebühren-<br />
pflichtigen zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem Betriebsführer. Nach Auskunft des Ei-<br />
genbetriebes wurde im Jahr 2004 mit e<strong>in</strong>er solchen Abstimmung begonnen, die noch nicht<br />
abgeschlossen wurde.<br />
Nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG muss der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlus-<br />
ses ortsüblich bekannt gegeben werden. In dieser Bekanntgabe s<strong>in</strong>d der Bestätigungsvermerk<br />
des Abschlussprüfers und e<strong>in</strong> abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungse<strong>in</strong>richtung<br />
anzugeben.<br />
Nachfolgend unser abschließender Vermerk gem. § 17 Abs. 4 SächsEigBG:<br />
Der Sächsische Rechnungshof nimmt die Berichte des Abschlussprüfers zu den Prüfun-<br />
gen der Jahresabschlüsse und Lageberichte zur Kenntnis und erteilt den Jahresab-<br />
schlüssen und Lageberichten des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> der<br />
Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 31.12.2001 und 31.12.2002 den abschließenden Vermerk mit fol-<br />
genden H<strong>in</strong>weisen:<br />
1. Der Eigenbetrieb ist bilanziell überschuldet. Das negative Eigenkapital betrug zum<br />
31.12.2001 3.721 TDM und zum 31.12.2002 1.143 T€. Die e<strong>in</strong>geleiteten Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage s<strong>in</strong>d fortzuführen.<br />
2. Die Fristen zur Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2001<br />
und 2002 wurden - wie auch <strong>in</strong> den Vorjahren - nicht e<strong>in</strong>gehalten.<br />
Wir bitten Sie künftig dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorschriften e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden.<br />
Durch die mangelhafte Leistungserfiillung durch die GEWA mbH und auch durch das Ingeni-<br />
eurbüro (vgl. Nr. 7) s<strong>in</strong>d für die Stadt <strong>Radeberg</strong> erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Nachteile entstanden.<br />
Wir haben die Rechtsaufsichtsbehörde <strong>in</strong>formiert, um <strong>in</strong>sbesondere zu klären, <strong>in</strong>wieweit<br />
Schadenersatzansprüche für die mangelhafte Betriebsführung durch die GEWA mbH und für<br />
die zögerliche Erhebung der Abwasserbeiträge bed<strong>in</strong>gt durch die Zusammenarbeit mit dem<br />
externen Ingenieurbüro geprüft und geltend gemacht wurden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. B<strong>in</strong>us
Prüfungsbericht<br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
<strong>Radeberg</strong><br />
Jahresabschluss und Lagebericht<br />
31. Dezember 2001<br />
=!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Ernst & Young AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
A. Prüfungsauftrag 1<br />
B. Grundsätzliche Feststellungen 2<br />
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2<br />
II. Unregelmäßigkeiten 4<br />
C. Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse 5<br />
I. Wirtschaftliche Grundlagen 5<br />
II. Ertragslage 6<br />
III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage 8<br />
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13<br />
E. Feststellungen zur Rechnungslegung 15<br />
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15<br />
1. Vorj ahresabschluss 15<br />
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16<br />
3. Jahresabschluss 16<br />
4. Lagebericht 17<br />
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 18<br />
1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 18<br />
2. Zusammenfassende Beurteilung 19<br />
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20<br />
G. Bestätigungsvermerk 21<br />
7194/05
s!l ERNST &YouNG<br />
ANLAGEN<br />
1 Bilanz zum 31. Dezember 2001<br />
2 Gew<strong>in</strong>n-und Verlustrechnung für 2001<br />
3 Anhang für 2001<br />
4 Lagebericht für 2001<br />
5 Rechtliche Verhältnisse<br />
6 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
für das Geschäftsjahr 2001<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />
7194/05
=U ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
AZV<br />
cbm<br />
GEWA<br />
HGrG<br />
KStG<br />
SäschsEigBG<br />
SächsEigBVO<br />
SächsGemO<br />
SächsKAG<br />
SächsWG<br />
Vj.<br />
7194/05<br />
Abwasserzweckverband<br />
Kubikmeter<br />
GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH,<br />
Dresden<br />
Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
Körperschaftsteuergesetz<br />
Sächsisches Eigenbetriebsgesetz<br />
Sächsische Eigenbetriebsverordnung<br />
Sächsische Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
Sächsisches Kommunalabgabengesetz<br />
Sächsisches Wassergesetz<br />
Vorjahr
MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
A. PRÜFUNGSAUFTRAG<br />
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, (im<br />
Folgenden kurz: "Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>" oder "Eigenbetrieb") hat uns aufgrund des<br />
Beschlusses des Stadtrates der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 15. Dezember 2004 mit der Prüfung des<br />
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 unter E<strong>in</strong>beziehung der zugrunde liegenden<br />
Buchführung und des Lageberichts beauftragt.<br />
Auftragsgemäß haben wir auch die E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften des § 53 HGrG und den dazu<br />
vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG"<br />
beachtet. Wir verweisen auf unsere Feststellungen <strong>in</strong> Anlage 6 zu diesem Bericht.<br />
Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Auftragsbed<strong>in</strong>gungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
vom 1. Januar 2002.<br />
Über Gegenstand sowie Art und Umfang der von uns gemäß §§110 SächsGemO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
mit § 17 SächsEigBG sowie §§ 316 ff. HGB durchgeführten Abschlussprüfung berichten<br />
wir im Abschnitt D.<br />
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung<br />
bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V.. Düsseldorf<br />
(IDW PS 450).<br />
7194/05
MI ERNST &YouNG<br />
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN<br />
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter<br />
Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs und se<strong>in</strong>er voraussichtlichen Entwicklung<br />
durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend.<br />
-^ Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs<br />
Hervorzuheben s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />
• Das Geschäftsjahr schließt mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust von TDM 280 ab. Gegenüber dem Vorjahr<br />
hat sich das Ergebnis um TDM 3.322 verbessert. Das Vorjahresergebnis war wesentlich<br />
durch e<strong>in</strong>malige Sondere<strong>in</strong>flüsse bee<strong>in</strong>flusst.<br />
• Die Umsatzerlöse verr<strong>in</strong>gerten sich im Geschäftsjahr um TDM 154 auf TDM 7.900. Die<br />
entsorgten Abwassermengen lagen mit ca. 1.194 Tcbm ger<strong>in</strong>gfügig unter der Vorjahresmenge<br />
(1.260 Tcbm). Die Erträge aus Abwassergebühren betrugen TDM 5.296<br />
(Vj.: TDM 5.648). Die Erträge aus der Weiterberechnung von laufenden Straßenentwässerungskosten<br />
verr<strong>in</strong>gerten sich um TDM 23 auf TDM 506. Demgegenüber erhöhten sich die<br />
Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse um TDM 224 auf TDM 2.098.<br />
• Die bezogenen Leistungen sanken gegenüber dem Vorjahr um <strong>in</strong>sgesamt TDM 3.531. Der<br />
Rückgang betrifft <strong>in</strong>sbesondere die im Vorjahr berücksichtigten Nachforderungen an Betriebskostenumlagen<br />
<strong>in</strong> Höhe von TDM 3.193.<br />
• Das Ergebnis wurde durch die Zufuhrungen zu den E<strong>in</strong>zelwert- und Pauschalwertberichtigungen<br />
um TDM 1.057, der Erhöhung der Instandhaltungsaufwendungen um TDM 50 sowie<br />
durch höhere Rechts- und Beratungskosten um TDM 18 bee<strong>in</strong>flusst.<br />
• Die durchgeführten Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.016 dienen dem Ausbau bzw. der<br />
Erneuerung der Abwasserentsorgungsanlagen.<br />
• Aufgrund des Jahres verlusts und der Verluste der Vorjahre weist der Eigenbetrieb zum<br />
31. Dezember 2001 e<strong>in</strong> negatives Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.721 aus und ist damit<br />
bilanziell überschuldet.<br />
7194/05
MIERNST&<strong>YOUNG</strong><br />
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs<br />
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> im<br />
Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden s<strong>in</strong>d. Wir<br />
halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist <strong>in</strong>sbesondere auf folgende<br />
Kernaussagen h<strong>in</strong>zuweisen:<br />
• Hauptaugenmerk neben der Erhöhung des Anschlussgrades muss <strong>in</strong> den kommenden Jahren<br />
auf die Erarbeitung e<strong>in</strong>er rechtssicheren Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge<br />
unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus der gerichtlichen Entscheidung zu e<strong>in</strong>er<br />
Klage gegen den Abwasserbeitrag e<strong>in</strong>er Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>in</strong> 2001, die den <strong>in</strong> die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge e<strong>in</strong>gegangenen Umlagemaßstab<br />
der Kapitalumlage als fehlerhaft gegenüber dem anzuwendenden SächsKAG<br />
festgestellt hat, gelegt werden.<br />
• Risiken der künftigen Entwicklung für den Eigenbetrieb bestehen aus Sicht der Betriebsleitung<br />
vor allem aus f<strong>in</strong>anzieller Sicht. Danach ist die Beitragserhebung, <strong>in</strong>sbesondere für<br />
den Ortsteil Ullersdorf, aufgrund rechtlicher Gegebenheiten durch zeitliche Verzögerungen<br />
mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Eigenbetriebs<br />
gekennzeichnet.<br />
Enftvicklungsbee<strong>in</strong>trächtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen<br />
In Erfüllung unserer Berichtspflicht im S<strong>in</strong>ne des § 321 Abs. 1 S. 3 HGB über Tatsachen, die<br />
den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder se<strong>in</strong>e Entwicklung wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigen<br />
können, weisen wir <strong>in</strong>sbesondere auf den von der Betriebsleitung im Lagebericht<br />
dargestellten Sachverhalt h<strong>in</strong>, wonach der Eigenbetrieb zum 31. Dezember 2001 bilanziell<br />
überschuldet ist und e<strong>in</strong> negatives Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.721 ausweist.<br />
Unter Berücksichtigung von Sonderposten und empfangenen Ertragszuschüssen ergibt sich<br />
zum Stichtag für das wirtschaftliche Eigenkapital e<strong>in</strong>e Eigenkapitalquote von 53,3 %. Die Betriebsleitung<br />
sieht demzufolge den Fortbestand des Eigenbetriebs gesichert.<br />
Zur angespannten Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage haben auch Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang<br />
mit der Erhebung von Abwasserbeiträgen beigetragen. E<strong>in</strong>erseits s<strong>in</strong>d dadurch teilweise<br />
zeitliche Verzögerungen bei der Realisierung von Beitragsforderungen e<strong>in</strong>getreten. Anderseits<br />
konnte im Geschäftsjahr 2001 ke<strong>in</strong>e Beitragserhebung für den Ortsteil Ullersdorf<br />
durchgeführt werden.<br />
7194/05
EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
H<strong>in</strong>sichtlich weitergehender Erläuterungen verweisen wir auf die Ausführungen des Eigenbetriebs<br />
im Lagebericht <strong>in</strong> der Anlage 4 zu diesem Bericht.<br />
II. Unregelmäßigkeiten<br />
Bei der Durchführung der Abschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführte Tatsache<br />
festgestellt, die e<strong>in</strong>en Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften darstellt oder erkennen<br />
lässt.<br />
Sonstige gesetzliche Regelungen<br />
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Zeitraumes von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />
für das Geschäftsjahr 2001 ist erst im November 2004 aufgestellt worden.<br />
7194/05
=!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
C. ANALYSE DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE<br />
I. Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Tätigkeiten und F<strong>in</strong>anzierung<br />
Die wesentliche Tätigkeit des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung.<br />
Die Aufgaben des Eigenbetriebs s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 1 der Betriebssatzung geregelt. Danach hat der Eigenbetrieb<br />
die Betreibung, Herstellung und Erhaltung der örtlichen Abwasseranlagen sowie<br />
die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen und deren<br />
Ref<strong>in</strong>anzierung zur Aufgabe.<br />
Die Beseitigung des im Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> anfallenden Abwassers gemäß § 63 Abs. 1<br />
SachsWG ist Aufgabe des AZV "Obere Röder", dessen Mitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist. Der<br />
Zweckverband erhebt zur Deckung se<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzbedarfs von se<strong>in</strong>en Mitgliedern Betriebskosten-<br />
und Kapitalumlagen.<br />
Zur F<strong>in</strong>anzierung der eigenen notwendigen Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen sowie zu deren laufendem<br />
Betrieb erhebt die Stadt <strong>Radeberg</strong> Gebühren und Beiträge. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>anziert<br />
sich der Eigenbetrieb gemäß § 3 der Betriebssatzung aus Zweckzuweisungen des Freistaats<br />
und aus Krediten. Im Geschäftsjahr 2001 wurden ke<strong>in</strong>e Investitionszuschüsse des Freistaats<br />
Sachsen vere<strong>in</strong>nahmt. Im Jahr 2001 erg<strong>in</strong>gen Bescheide über Abwasserbeiträge mit e<strong>in</strong>en Gesamtbetrag<br />
von <strong>in</strong>sgesamt TDM 4.011 (Vj.: TDM 3.603). Demgegenüber stehen Zuführungen<br />
zu E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen aus Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> Höhe von TDM 799<br />
sowie widerspruchsbehaftete Abwasserbeitragsbescheide <strong>in</strong> Höhe von TDM 300.<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Radeberg</strong> hat auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 des SächsWG e<strong>in</strong>e<br />
Abwassersatzung beschlossen, <strong>in</strong> der <strong>in</strong>sbesondere nachfolgende wesentliche Festlegungen<br />
zur Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> geregelt s<strong>in</strong>d:<br />
Anschluss- und Benutzungszwang sowie Befreiungstatbestände<br />
• Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
7194/05<br />
Abwasserbeitrag<br />
Abwassergebühren
=U ERNST &YouNG<br />
Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2001 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter,<br />
II. Ertragslage<br />
Aus den Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnungen der beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich nach<br />
Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht.<br />
Umsatzerlöse<br />
Gesamtleistung<br />
Materialaufwand<br />
Abschreibungen<br />
Sonstiger Betriebsaufwand<br />
./. übrige betriebliche Erträge<br />
Betrieblicher Aufwand<br />
Betriebsergebnis<br />
F<strong>in</strong>anzergebnis<br />
Neutrales Ergebnis<br />
Jahreseqgebnis<br />
2001<br />
TDM<br />
7.900<br />
7.900<br />
4.261<br />
2.173<br />
391<br />
-220<br />
6.605<br />
1.295 SB<br />
-1.071<br />
-504<br />
-280<br />
%<br />
100,0<br />
100,0<br />
53,9<br />
27.5<br />
4.9<br />
-2,8<br />
83.5<br />
16.5<br />
ssssssssss<br />
2000<br />
TDM<br />
8.054<br />
8.054<br />
4.599<br />
2.186<br />
311<br />
-196<br />
6.900<br />
1.154 SB<br />
-1.149<br />
-3.607<br />
-3.602<br />
%<br />
100,0<br />
100,0<br />
57,1<br />
27,1<br />
3,9<br />
-2,4<br />
85.7<br />
14.3<br />
SSSSSB<br />
Veränderung<br />
TDM %<br />
-154<br />
-154<br />
-338<br />
-13<br />
80<br />
-24<br />
-295<br />
141<br />
78<br />
3.103<br />
3.322<br />
-1,9<br />
-1,9<br />
-7,3<br />
-0,6<br />
25,7<br />
-12,2<br />
-4.3<br />
12.2<br />
6.8<br />
86.0<br />
92.2<br />
Der Rückgang der Umsatzerlöse ist vor allem durch ger<strong>in</strong>gere Umsatzerlöse aus Abwassergebühren<br />
(TDM 5.296; Vj.: TDM 5.648) sowie niedrigere Erlöse aus der Weiterberechnung<br />
von laufenden Straßenentwässerungskosten (TDM 506; Vj.: TDM 529) bed<strong>in</strong>gt. Demgegenüber<br />
stehen höhere Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen<br />
(TDM 2.098; Vj.: 1.874).<br />
Die Verr<strong>in</strong>gerung des Materialaufwands resultiert aus der Verm<strong>in</strong>derung der bezogenen<br />
Leistungen. Unter den bezogenen Leistungen werden <strong>in</strong>sbesondere die an den AZV "Obere<br />
Röder" zu entrichtende Betriebskostenumlage (TDM 4.179) ausgewiesen. Weiterh<strong>in</strong> wurden<br />
Aufwendungen für die Re<strong>in</strong>igung von Straßene<strong>in</strong>läufen erfasst (TDM 82).<br />
7194/05
sü ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Der sonstige Betriebsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Rechts- und Beratungskosten<br />
Instandhaltungsaufwendungen<br />
Verwaltungskosten der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Abwasserabgabe<br />
Fremdleistungen<br />
Aufwendungen aus Rückbau und Verschrottungen<br />
Buchführungskosten<br />
sonstige<br />
2001<br />
TDM<br />
157<br />
120<br />
63<br />
30<br />
10<br />
7<br />
2<br />
2<br />
391<br />
2000<br />
TDM<br />
Die übrigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung<br />
des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TDM 214).<br />
Die Verbesserung des F<strong>in</strong>anzergebnisses resultiert vor allem aus gesunkenen Z<strong>in</strong>saufwendungen<br />
fiir Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten (TDM 1.197; Vj.: TDM 1317).<br />
Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Erträge<br />
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens<br />
aus Investitionszuschüssen<br />
Erträge aus der Auflösung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Periodenfremde Erträge<br />
Erträge aus Zuschreibungen der Kapitalumlage<br />
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen<br />
Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen<br />
Aufwendungen<br />
Aufwendungen aus der Zuführung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Aufwendungen aus der Zuführung von Pauschalwertberichtigungen<br />
Periodenfremde Aufwendungen<br />
Nachforderungen aus Betriebskostenumlagen<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Forderungsverluste<br />
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens<br />
7194/05<br />
2001<br />
TDM<br />
208<br />
159<br />
145<br />
67<br />
8<br />
0<br />
587<br />
-671<br />
-386<br />
-34<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
-1.091<br />
-504<br />
2000<br />
TDM<br />
208<br />
2<br />
28<br />
0<br />
7<br />
189<br />
434<br />
-190<br />
0<br />
-129<br />
-3.193<br />
-499<br />
-15<br />
-15<br />
-4.041<br />
-3.607<br />
1<br />
139<br />
70<br />
61<br />
36<br />
0<br />
0<br />
2<br />
3<br />
311
El ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Erfolgsabweichung zum Wirtschaftsplan verweisen wir auf die Ausführungen<br />
der Eigenbetriebsleitung im Lagebericht <strong>in</strong> der Anlage 4 zu diesem Bericht.<br />
III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage<br />
Vermögens- und Kapitalstruktur<br />
Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach<br />
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den Bilanzen der beiden<br />
letzten Geschäftsjahre. Forderungen und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von mehr<br />
als e<strong>in</strong>em Jahr s<strong>in</strong>d als langfristig behandelt.<br />
Vermögen<br />
Anlagevermögen<br />
Langfristige Forderungen<br />
Kurzfristige Forderungen<br />
Flüssige Mittel<br />
Kapital<br />
Wirtschaftliches Eigenkapital<br />
Langfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Kurzfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
31.12.2001<br />
TDM<br />
94.856<br />
1.031<br />
4.712<br />
1.971<br />
102.570<br />
54.706<br />
37.393<br />
10.471<br />
102.570<br />
%<br />
92,5<br />
1,0<br />
4.6<br />
19<br />
100.0<br />
53.3<br />
36,5<br />
10,2<br />
100,0<br />
31.12.2000<br />
TDM<br />
94.667<br />
1.643<br />
7.154<br />
2.650<br />
106.114<br />
53.524<br />
33.065<br />
19.525<br />
106.114<br />
%<br />
89,3<br />
1,5<br />
6,7<br />
2,5<br />
100.0<br />
50.4<br />
31,2<br />
18,4<br />
100,0<br />
Veränderung<br />
TDM<br />
189<br />
-612<br />
-2.442<br />
-679<br />
-3.544<br />
1.182<br />
4.328<br />
-9.054<br />
-3.544<br />
Der Anstieg des Anlagevermögens ist im Wesentlichen auf die im Vergleich zu den Abschreibungen<br />
höheren Zugänge zum Anlagevermögen zurückzufuhren. Die Zugänge zum Anlagevermögen<br />
belaufen sich auf TDM 2.296. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen<br />
betreffen die an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlagen <strong>in</strong> Höhe<br />
von TDM 1.279. Bei den Zugängen zum Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen<br />
um Investitionen <strong>in</strong> das Abwasserleitungsnetz <strong>in</strong> Höhe von TEUR 981. Demgegenüber<br />
stehen die im Geschäftsjahr vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen <strong>in</strong> Höhe von<br />
TDM 2.173.<br />
Die langfristigen Forderungen be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />
<strong>in</strong> Höhe von TDM 1.030.<br />
7194/05<br />
%<br />
0,2<br />
-37,2<br />
-34,1<br />
-25,6<br />
-3.3<br />
2.2<br />
13,1<br />
-46,4<br />
-3,3
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Die Entwicklung der kurzfristigen Forderungen stellt sich wie folgt dar:<br />
Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />
E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Forderungen aus Säumniszuschlägen/Mahngebühren<br />
auf Abwasserbeiträge<br />
E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Forderungen aus Abwassergebühren<br />
E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Forderungen gegen den AZV "Ober Röder"<br />
Forderungen gegen den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung,<br />
<strong>Radeberg</strong><br />
Pauschalwertberichtigungen<br />
Übrige<br />
31.12.2001<br />
TDM<br />
6.311<br />
-2.523<br />
375<br />
-220<br />
985<br />
-654<br />
651<br />
227<br />
-446<br />
6<br />
4.712<br />
31.12.2000<br />
TDM<br />
6.746<br />
-1.725<br />
248<br />
-116<br />
1.160<br />
-245<br />
906<br />
227<br />
-60<br />
13<br />
7.154<br />
Veränderung<br />
TDM<br />
-435<br />
-798<br />
127<br />
-104<br />
-175<br />
-409<br />
-255<br />
0<br />
-386<br />
-7<br />
-2.442<br />
Der Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen<br />
aus der Erhöhung der E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen (TEUR 1.311) sowie der Pauschalwertberichtigung<br />
(TEUR 386).<br />
Die Forderungen gegen den AZV "Obere Röder" betreffen den Anteil des Eigenbetriebs am<br />
Guthaben des Gebührenoberkontos <strong>in</strong> Höhe von TDM 651.<br />
Bezüglich der Veränderung der flüssigen Mittel verweisen wir auf unsere Ausfuhrungen unter<br />
"F<strong>in</strong>anzlage" im folgenden Abschnitt.<br />
7194/05
MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Bilanzielles Eigenkapital<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
31.12.2001<br />
TDM<br />
-3.721<br />
37.858<br />
7.561<br />
13.008<br />
54.706<br />
31.12.2000<br />
TDM<br />
-3.441<br />
37.122<br />
6.627<br />
13.216<br />
53.524<br />
Veränderung<br />
TDM<br />
-280<br />
736<br />
934<br />
-208<br />
1.182<br />
Die Veränderung des bilanziellen Eigenkapitals betrifft den Jahresverlust des Geschäftsjahres.<br />
Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />
des Entsorgungsgebietes gemäß SächsKAG verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame<br />
Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO. Im Jahr des Zuganges<br />
erfolgt vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Gegenposition<br />
des von Erschließungsträgern unentgeltlich übertragenen Anlagevermögens enthalten.<br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen werden <strong>in</strong> Höhe der Anschaffung- und<br />
Herstellungskosten für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung<br />
entfallen. Die Autlösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden<br />
Vermögensgegenstände.<br />
Die Entwicklung der empfangenen Ertragszuschüsse und der Sonderposten stellt sich wie<br />
folgt dar:<br />
Auf- Zu-<br />
1.1.2001 Abgänge lösung führung 31.12.2001<br />
TDM TDM TDM TDM TDM<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Abwasserbeiträge<br />
Investitionszuschüsse Erschließungsträger<br />
Sonderposten<br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
32.188<br />
4.934<br />
37.122<br />
6.627<br />
13.216<br />
19.843<br />
56.965<br />
78<br />
0<br />
78<br />
0<br />
0<br />
0<br />
78<br />
2.031<br />
67<br />
2.098<br />
359<br />
208<br />
567<br />
2.665<br />
2.912<br />
0<br />
2.912<br />
1.293<br />
0<br />
1.293<br />
4.205<br />
32.991<br />
4.867<br />
37.858<br />
7.561<br />
13.008<br />
20.569<br />
58.427<br />
7194/05 10
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Die Zugänge des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen betreffen <strong>in</strong> Höhe<br />
von TDM 1.260 die im Geschäftsjahr erstmalig berücksichtigten anteiligen Straßenentwässerungskosten<br />
<strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlagen.<br />
Die langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten betreffen neben den mittel- und langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten <strong>in</strong> Höhe von TDM 19.525 sowie den mittel- und langfristigen<br />
Darlehensverb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.729<br />
vor allem Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere Röder" <strong>in</strong> Höhe von TDM 15.836.<br />
Diese betreffen die Kapitalumlagen und die Betriebskostenumlage für die Geschäftsjahre<br />
1997 bis 2001 des AZV. Der AZV "Obere Röder" hat die Betriebskosten- und Kapitalumlage<br />
der Jahre 1997 bis e<strong>in</strong>schließlich 2001 z<strong>in</strong>slos gestundet.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten langfristige sonstige Rückstellungen<br />
für mögliche Rückzahlungen von Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> Höhe von TDM 300 enthalten.<br />
Die kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de<br />
und Zweckverbänden<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
sonstige Rückstellungen<br />
sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
2001<br />
TDM<br />
7.161<br />
2.726<br />
410<br />
138<br />
36<br />
2000<br />
TDM<br />
16.042<br />
2.713<br />
396<br />
355<br />
19<br />
10.471 19.525<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr verweisen wir<br />
auf die Angaben des Eigenbetriebs im Anhang <strong>in</strong> der Anlage 3 zu diesem Bericht.<br />
7194/05 11
01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
F<strong>in</strong>anzlage<br />
Die Veränderung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden<br />
anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:<br />
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Periodenergebnis<br />
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />
Zunahme der Rückstellungen<br />
Sonstige zahlungsunwirksamen Erträge<br />
Verlust aus Anlagenabgängen<br />
Abnahme der Vorräte, der Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva<br />
Abnahme der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
Auszahlungen für Investitionen <strong>in</strong> das Sachanlagevermögen<br />
Auszahlungen für Investitionen <strong>in</strong> das immaterielle Anlagevermögen<br />
Zunahme der empfangenen Ertragszuschüssen<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
3. Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehensverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
E<strong>in</strong>zahlungen aus der Aufnahme von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />
Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />
4. F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />
Zahlungswirksame Veränderung des<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds (Zwischensummen 1-3)<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />
5. Zusammensetzung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds<br />
2001<br />
TDM<br />
-280<br />
2.173<br />
-66<br />
314<br />
-1.767<br />
0<br />
Liquide Mittel<br />
1.971<br />
2.650<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode 1.971 2.650<br />
2.156<br />
-1.425<br />
1.105<br />
-1.016<br />
-1.280<br />
2.912<br />
616<br />
-150<br />
13.121<br />
-15.371<br />
-2.400<br />
-679<br />
2.650<br />
1 971<br />
2000<br />
TDM<br />
-3.602<br />
2.685<br />
0<br />
118<br />
-2.059<br />
15<br />
2.744<br />
1.646<br />
1.547<br />
-2.415<br />
0<br />
2.396<br />
-19<br />
-150<br />
0<br />
-2.321<br />
-2.471<br />
-943<br />
3.593<br />
2.650<br />
7194/05 12
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Der positive Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert aus der Zunahme der empfangenen<br />
Ertragszuschüssen für Abwasserbeiträge.<br />
Die unter dem Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit dargestellten E<strong>in</strong>zahlungen aus der<br />
Aufnahme von F<strong>in</strong>anzkrediten beziehen sich auf die im Geschäftsjahr vorgenommene Umschuldung<br />
bestehender Bankkredite zur Anpassung an die allgeme<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sentwicklung <strong>in</strong> Höhe<br />
von TDM 13.121. Netto ergeben sich Auszahlungen für die vorgenommenen planmäßigen<br />
Tilgungen von Darlehensverb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>in</strong> Höhe von TDM 2.250.<br />
D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG<br />
Gegenstand der Prüfung<br />
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den<br />
Jahresabschluss und den Lagebericht auf die E<strong>in</strong>haltung der e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Vorschriften<br />
geprüft.<br />
Wir haben bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und<br />
Nr. 2 HGrG und den hierzu vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten ..Fragenkatalog<br />
zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob<br />
die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung<br />
mit den e<strong>in</strong>schlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung<br />
geführt worden s<strong>in</strong>d.<br />
Die Betriebsleitung trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene<br />
<strong>in</strong>terne Kontrollsystem, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die uns erteilten<br />
Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben<br />
im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.<br />
Art und Umfang der Prüfung<br />
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen <strong>in</strong> den Monaten März bis zum 2. Mai 2005<br />
durchgeführt. E<strong>in</strong>zelheiten über die Prüfungsdurchführung haben wir nach Art, Umfang und<br />
Ergebnis <strong>in</strong> unseren Arbeitspapieren dokumentiert.<br />
7194/05 13
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der § 110 SächsGemO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
§ 17 SächsEigBG sowie § 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufuhren, dass mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />
beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von<br />
wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen s<strong>in</strong>d.<br />
Auf dieser Basis haben wir die Prüfung des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt,<br />
solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung<br />
zu erkennen, die sich auf die Darstellung e<strong>in</strong>es den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />
Bildes der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich<br />
auswirken.<br />
Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung e<strong>in</strong>er Prüfungsstrategie.<br />
Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des<br />
Unternehmens, se<strong>in</strong>er Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken. Sie wird darüber h<strong>in</strong>aus von der<br />
Größe und Komplexität des Unternehmens und der Wirksamkeit se<strong>in</strong>es rechnungslegungsbezogenen<br />
<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems bee<strong>in</strong>flusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben<br />
wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen)<br />
und der E<strong>in</strong>zelfallprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes,<br />
des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmens<strong>in</strong>dividuellen<br />
Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und<br />
Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den E<strong>in</strong>satz von<br />
Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung<br />
beachtet.<br />
In Anbetracht der überschaubaren Größe des Unternehmens und der Übersichtlichkeit se<strong>in</strong>er<br />
Verfahrensabläufe haben wir im vorliegenden Fall im Wesentlichen E<strong>in</strong>zelfallprüfungen<br />
durchgeführt. Dabei haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt bzw. erwähnenswerte<br />
Prüfungshandlungen durchgeführt:<br />
• Prüfung wesentlicher Zugänge zum Sachanlagevermögen sowie der Entwicklung der Sonderposten<br />
und empfangenen Ertragszuschüsse<br />
• Prüfung der Werthaltigkeit ausgewiesener Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände<br />
• Analyse der im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellungen h<strong>in</strong>sichtlich dem Grund<br />
und der Höhe der Bilanzierung<br />
7194/05 14
MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
• Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung<br />
Weiterh<strong>in</strong> haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:<br />
• E<strong>in</strong>holung und Auswertung e<strong>in</strong>er Saldenbestätigung von der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
• E<strong>in</strong>holung und Auswertung e<strong>in</strong>er Saldenbestätigung vom AZV "Obere Röder"<br />
E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Rechtsanwaltsbestätigungen und Saldenbestätigungen<br />
von Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es festzustellen,<br />
ob der Lagebericht im E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss steht und e<strong>in</strong>e zutreffende Vorstellung<br />
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie ob die Risiken der künftigen Entwicklung<br />
zutreffend dargestellt s<strong>in</strong>d. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit<br />
es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir<br />
haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung<br />
gewonnen haben, beurteilt.<br />
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise s<strong>in</strong>d erteilt worden. Die Betriebsleitung<br />
hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt.<br />
E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG<br />
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung<br />
1. Vorjahresabschluss<br />
Der Vorjahresabschluss wurde auf der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2004 festgestellt.<br />
Der Vorjahresabschluss wurde gemäß § 17 Abs. 4 SächsEigBG im amtlichen Teil der Wochenzeitung<br />
"Die <strong>Radeberg</strong>er" vom 7. Januar 2005 bekannt gemacht. Der Jahresabschluss<br />
wurde <strong>in</strong> der Zeit vom 10. Januar bis zum 18. Januar 2005 öffentlich ausgelegt.<br />
7194/05 15
MIERNST&<strong>YOUNG</strong><br />
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />
Die Organisation der Buchführung, das <strong>in</strong>terne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen<br />
ermöglichen die vollständige, richtige und geordnete Erfassung und Buchung der<br />
Geschäftsvorfalle. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen von Nebenbuchhaltungen und<br />
externen Erfassungen der Abwassergebühren und -beitrage war e<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung<br />
der Geschäfts vorfalle im Geschäftsjahr 2001 nicht gegeben.<br />
Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />
Abbildung <strong>in</strong> Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt.<br />
Der Eigenbetrieb lässt se<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzbuchhaltung teilweise im Serviceverfahren durch die Diplom-F<strong>in</strong>anzwirt<br />
Kurt Fröschl Steuerberatungsgesellschaft mbH, <strong>Radeberg</strong>, durchführen. Dieser<br />
externe Dienstleister arbeitet mit dem Softwarepaket DATEV. Die Anlagenbuchhaltung<br />
erfolgt ebenfalls EDV-gestützt mit der Software DATEV. Die Übernahme der Daten erfolgt<br />
automatisch. Debitoren- und Kreditorenkontokorrent werden teils im Datev-Programm mit<br />
automatischer Übernahme <strong>in</strong>s Hauptbuch und teils <strong>in</strong> externen Nebenbuchführungen erfasst,<br />
deren Übernahme <strong>in</strong>s Hauptbuch manuell erfolgt.<br />
E<strong>in</strong> Teil der für den Eigenbetrieb relevanten Nebenbuchhaltungen (Gebührene<strong>in</strong>zug, Beitragse<strong>in</strong>zug)<br />
wird bei der GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH. Dresden, bzw.<br />
durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> geführt. Die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> arbeitet<br />
mit dem Softwarepaket SASKIA-HKR 2.20 der Saskia Informations-Systeme GmbH. Die<br />
GEWA arbeitet mit dem Softwarepaket IRD - Integriertes Rechnungswesen im Dialog.<br />
Die Verfahrensabläufe <strong>in</strong> der Buchführung haben im Berichtsjahr ke<strong>in</strong>e nennenswerten organisatorischen<br />
Änderungen erfahren.<br />
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.<br />
3. Jahresabschluss<br />
Der Jaliresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach<br />
den Vorschriften des § 17 SächsEigBG und §§7 bis 11 SächsEigBVO aufgestellt worden.<br />
Auf den Jahresabschluss f<strong>in</strong>den gemäß § 7 SächsEigBVO die Vorschriften für den Jahresab-<br />
7194/05 16
MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
schluss von großen Kapitalgesellschaften Anwendung. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften.<br />
Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus der Betriebssatzung ergeben sich nicht.<br />
Aufbauend auf der von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Dresden, geprüften Vorjahresbilanz ist der vorliegende Jahresabschluss aus<br />
den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt<br />
worden. Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.<br />
E<strong>in</strong>zelheiten zur Bewertung s<strong>in</strong>d im Anhang sowie <strong>in</strong> Abschnitt E II "Gesamtaussage des<br />
Jahresabschlusses" dargestellt.<br />
Die Angaben im Anhang s<strong>in</strong>d vollständig und zutreffend.<br />
4. Lagebericht<br />
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen<br />
im E<strong>in</strong>klang und vermittelt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e zutreffende Vorstellung von der Lage<br />
des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung nach § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB hat zu dem Ergebnis getuhrt.<br />
dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend<br />
dargestellt s<strong>in</strong>d. Die Angaben nach § 11 SächsEigBVO und § 289 Abs. 2 HGB s<strong>in</strong>d vollständig<br />
und zutreffend.<br />
7194/05 17
=U ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses<br />
1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen<br />
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Anhang sowie - weiter gehend - <strong>in</strong> Abschnitt<br />
C IV "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage" erläutert. Hervorzuheben s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Ausübung von Beurteilungsspielräumen, der Inanspruchnahme von gesetzlichen Wahlrechten<br />
und der Änderung von Bewertungsgrundlagen <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />
Anlagevermögen<br />
Die l<strong>in</strong>earen Abschreibungen ausgewählter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
werden wie folgt vorgenommen:<br />
Nutzungsdauer<br />
Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 10 Jahre<br />
Entsorgungsanlagen 20 - 80 Jahre<br />
Sammlungsanlagen 33 Jahre<br />
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden die an den AZV "Obere Röder"<br />
geleisteten bzw. zu leistenden Kapitalumlagen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen auf die beim AZV mittels Kapitalumlage<br />
f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben. Im Vorjahresabschluss erfolgte<br />
e<strong>in</strong> Ausweis unter den F<strong>in</strong>anzanlagen.<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />
des Entsorgungsgebiets gemäß Sächsischen Kommunalabgabengesetz verm<strong>in</strong>dert<br />
um die ertragswirksame Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO.<br />
Im Jahr des Zugangs erfolgt vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />
unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgt <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />
Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden<br />
Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />
7194/05 18
MI ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
Der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />
für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung entfallen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil der Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den<br />
AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlage diesem Sonderposten zugeführt. Die Auflösung<br />
erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüsse<br />
Das Investitionsvorhaben des Eigenbetriebs wurde zum Teil durch Investitionszuschüsse f<strong>in</strong>anziert.<br />
Die Investitionszuschüsse wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
passivisch abgegrenzt. Der Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten<br />
Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />
2. Zusammenfassende Beurteilung<br />
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung s<strong>in</strong>d wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss<br />
<strong>in</strong>sgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong><br />
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-. F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />
des Eigenbetriebs vermittelt. Auf unsere vorstehenden Ausführungen <strong>in</strong> Abschnitt E II 1<br />
"Wesentliche Bewertungsgrundlagen" weisen wir h<strong>in</strong>.<br />
7194/05 19
EU ERNST &YouNG<br />
F. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS<br />
Wir haben im Rahmen unserer Abschlussprüfung die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1<br />
und 2 HGrG und den dazu vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Fragenkatalog<br />
zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
nach § 53 HGrG" beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,<br />
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den e<strong>in</strong>schlägigen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt<br />
worden s<strong>in</strong>d. Die im Gesetz und <strong>in</strong> den dazu vorliegenden Prüfungsgrundsätzen geforderten<br />
Angaben haben wir <strong>in</strong> Anlage 6 zu diesem Bericht zusammengestellt.<br />
Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass die Verfahrensabläufe der Buchhaltung und die Form der von externen<br />
Dienstleistern bereitgestellten Daten h<strong>in</strong>sichtlich der Abwassergebühren und -beitrage<br />
ke<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung von GeschäftsvorföUen <strong>in</strong> diesen Bereichen <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />
des Eigenbetriebs ermöglichen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus hat unsere Prüfung ke<strong>in</strong>e Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
7194/05 20
01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
G. BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
M Wir haben den Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und den<br />
Lagebericht der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, für das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen <strong>in</strong><br />
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe<br />
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />
über den Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der<br />
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu<br />
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />
Vermögens-. F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
<strong>in</strong>ternen Kontroll Systems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong><br />
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen der gesetzlichen Vertreter<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />
Lageberichts. Wir s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
7194/05 21
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.<br />
Der Lagebericht gibt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs<br />
und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."<br />
Dresden, 2. Mai 2005<br />
Ernst & Young AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Fleischer Kunz<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
7194/05 22
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Bilanz zum 31. Dezember 2001<br />
AKTIVA<br />
A ANLAGEVERMÖGEN<br />
I Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Kapitalumlagen<br />
II Sachanlagen<br />
1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und<br />
anderen Bauten<br />
2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />
3 Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />
4 Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />
5 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
B UMLAUFVERMÖGEN<br />
I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
2 Forderungen an die Geme<strong>in</strong>de, andere Eigenbetriebe und Zweckverbände<br />
3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
II Guthaben bei Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
294.741,00<br />
2.631,07<br />
720.620.00<br />
58.514.203,00<br />
490.826.38<br />
4.857.398,91<br />
878.379,72<br />
7.767,38<br />
34.833.003,38<br />
60.023.021,45<br />
5.743.546.01<br />
1.970.643,70<br />
7.714.239,71<br />
102.570.264,54<br />
31.12.2000<br />
DM TDM<br />
374 3<br />
768<br />
58.310<br />
572<br />
(»0.027<br />
7.652<br />
1.133<br />
12<br />
8.797<br />
2.650<br />
11.447<br />
PASSIVA<br />
A EIGENKAPITAL<br />
I Rucklagen<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />
II Verlust<br />
1 Verlust der Vorjahre<br />
2 Jahresverlust<br />
B EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE<br />
C SONDERPOSTEN AUS STRASSENENTWÄSSERUNGS-<br />
KOSTENANTEILEN<br />
D SONDERPOSTEN AUS INVESTITIONSZUSCHÜSSEN<br />
E RÜCKSTELLUNGEN<br />
DM<br />
-3 888 264,33<br />
-280 468 38<br />
447 600,25<br />
-4 168 732,71<br />
-3 721 132,46<br />
37 857 883,31<br />
7 561 340,13<br />
13 008 105,17<br />
Anlage 1<br />
31 12 2000<br />
DM TDM<br />
-287<br />
-3 602<br />
Sonstige Rückstellungen 710 155,25 396<br />
F VERBINDLICHKEITEN<br />
1 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
2 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
3 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de und Zweckverbänden<br />
4 Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
22 250 380 87<br />
39 550,00<br />
24 726 394,26<br />
137 588 01<br />
47 153 913,14<br />
102 570 264,54<br />
-3 441<br />
37 122<br />
6 627<br />
13 216<br />
24 516<br />
19<br />
27 304<br />
355<br />
52 194<br />
106 114
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für 2001<br />
1. Umsatzerlöse<br />
2. Sonstige betriebliche Erträge<br />
3. Materialaufwand<br />
Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
6. Sonstige Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />
7. Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresverlust<br />
DM<br />
7.899.978,83<br />
807.519,33<br />
4.261.027,72<br />
2.172.985,01<br />
1.483.105,51<br />
195.747,42<br />
1.266.595,72<br />
DM<br />
8.707.498,16<br />
7.917.118,24<br />
-1.070.848,30<br />
-280.468,38<br />
Anlage 2<br />
2000<br />
TDM<br />
8.054<br />
630<br />
_8._684_<br />
7.792<br />
2.685<br />
660<br />
1JLB7<br />
231<br />
1.380<br />
-1.149<br />
-3.602<br />
Nachrichtlich:<br />
Behandlung des Jahresverlusts<br />
- auf neue Rechnung vorzutragen -280.468,38 -3.602<br />
7194/05
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Anhang für 2001<br />
Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise<br />
Anlage 3<br />
Gemäß § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) ist für den Schluss e<strong>in</strong>es<br />
jeden Wirtschaftsjahres e<strong>in</strong> Jahresabschlüsse bestehend aus Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
und Anhang sowie e<strong>in</strong> Lagebericht, aufzustellen. Gemäß § 7 der SächsEigBVO werden<br />
die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung,<br />
die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang der großen Kapitalgesellschaften<br />
im Dritten Buch des HGB s<strong>in</strong>ngemäß angewandt.<br />
Für die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />
Der Jahresabschluss ist <strong>in</strong> DM aufgestellt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen im Ausweis gab<br />
es bezüglich folgendem Sachverhalt:<br />
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden <strong>in</strong> Abweichung zum Vorjahresabschluss<br />
die an den Abwasserzweckverband "Obere Röder", <strong>Radeberg</strong> (im Folgenden: AZV<br />
oder AZV "Obere Röder" genannt), dessen Verbandsmitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist, geleisteten<br />
bzw. zu leistenden Kapitalumlagen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden im vorliegenden<br />
Jahresabschluss entsprechend angepasst.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen auf<br />
die beim AZV mittels Kapitalumlage f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben.<br />
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,<br />
um planmäßige Abschreibungen verm<strong>in</strong>dert.<br />
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
des Anlagevermögens werden die im Gutachten "Betriebsabrechnung <strong>in</strong> der<br />
kommunalen Abwasserbeseitigung" der kommunalen Geme<strong>in</strong>schaftsstelle für Verwaltungs-<br />
7194/05 1/9
Anlage 3<br />
Vere<strong>in</strong>fachung, Köln, ermittelten Abschreibungssätze für die Abwasserbeseitigung grundsätzlich<br />
angesetzt. Darüber h<strong>in</strong>aus erfolgt die Abschreibung auf der Grundlage der steuerlich anerkannten<br />
Höchstsätze. Die Anlagegüter werden l<strong>in</strong>ear abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />
auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei beweglichen<br />
Vermögensgegenständen wird die Halbjahresregelung von R 44 Abs. 2 EStR <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zum Nennwert angesetzt. Allen<br />
risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen Rechnung<br />
getragen; das allgeme<strong>in</strong>e Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.<br />
Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />
des Entsorgungsgebiets gemäß Sächsischem Kommunalabgabengesetz<br />
verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3<br />
SächsEigBVO. Im Jahr des Zugangs erfolgt vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von<br />
2,5 %.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />
unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgte <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />
Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der<br />
betreffenden Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />
Der Sonderposten aus Straßenenhvässerungskostenanteüen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />
tiir Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung<br />
entfallen. Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil der Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 %<br />
der an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlage diesem Sonderposten zugeführt.<br />
Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />
Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen wird entsprechend der Nutzungsdauer der<br />
bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle Ungewissen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten. Sie s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
7194/05 2/9
Erläuterungen zur Bilanz<br />
Anlagevermögen<br />
Anlage 3<br />
Die Entwicklung der e<strong>in</strong>zelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen<br />
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />
Forderungen an die Geme<strong>in</strong>de, andere Eigenbetriebe und<br />
Zweckverbände<br />
davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />
31.12.2001<br />
TDM<br />
4.857<br />
(1.030)<br />
878<br />
(0)<br />
8<br />
(1)<br />
5.743<br />
31.12.2000<br />
TDM<br />
7.652<br />
(1.643)<br />
1.133<br />
(0)<br />
12<br />
(0)<br />
8.797<br />
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />
und Abwassergebühren. Der Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
enthält E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.397 sowie e<strong>in</strong>e Pauschalwertberichtigung<br />
<strong>in</strong> Höhe von TDM 446.<br />
Die Forderungen an die Geme<strong>in</strong>de, andere Eigenbetriebe und Zweckverbände enthalten Forderungen<br />
an den AZV "Ober Röder" <strong>in</strong> Höhe von TDM 651, welche den Anteil am Guthaben<br />
des Gebührenoberkontos betreffen. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die vom Eigenbetrieb verauslagten<br />
und weiterberechneten Baukosten für den Bereich Tr<strong>in</strong>kwasser an den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> sowie Aufrechnungen von Gebührenforderungen und -<br />
guthaben zwischen den Bereichen Abwasser und Tr<strong>in</strong>kwasser enthalten.<br />
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ausgleichsansprüchen<br />
(TDM 4) sowie Forderungen aus Überzahlungen (TDM 3).<br />
7194/05 3/9
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
Anlage 3<br />
Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen betrifft Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für<br />
den Abwasserbereich. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter<br />
<strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungsbeträge (TDM 208) aufgelöst. Im Geschäftsjahr<br />
2001 wurden ke<strong>in</strong>e Investitionszuschüsse des Freistaates Sachsen vere<strong>in</strong>nahmt.<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Rückzahlungsverpflichtungen<br />
aus Abwasserbeiträgen<br />
Prüfl<strong>in</strong>gs- und<br />
Beratungskosten<br />
Abwasserabgabe<br />
Z<strong>in</strong>sen für Fördermittel<br />
Übrige<br />
Gesamt<br />
1.1.2001<br />
DM<br />
0,00<br />
193.092,88<br />
137.044,00<br />
53.131,08<br />
12.617,51<br />
395.885,47<br />
Verbrauch<br />
DM<br />
0,00<br />
44.913,81<br />
29.524,00<br />
0,00<br />
7.003,12<br />
81.440,93<br />
Auflösung<br />
DM<br />
0,00<br />
7.947,58<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
7.947,58<br />
Zuführung<br />
DM<br />
300.000,00<br />
71.482,11<br />
29.400,00<br />
0,00<br />
2.776,18<br />
403.658,29<br />
31.12.2001<br />
DM<br />
300.000,00<br />
211.713,60<br />
136.920,00<br />
53.131,08<br />
8.390,57<br />
710.155,25<br />
Die Rückstellung für Rückzahlungsverpflichtungen aus Abvvasserbeiträgen ist zur Abbildung<br />
des Risikos aus der eventuellen Rückzahlung der erhobenen Abwasserbeiträge auf widerspruchsbehaftete<br />
Abwasserbeitragsbescheide gebildet worden.<br />
Die Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten betrifft Jahresabschluss- und Prüfungskosten<br />
für die Geschäftsjahre 1998 bis 2001.<br />
Die Rückstellung für die Abwasserabgabe ist für die E<strong>in</strong>leitung von Abwassern aus dem Ortsnetz<br />
gebildet worden und betrifft für die Abwasserabgabe 1997 bis 2001.<br />
Die Rückstellungen für Z<strong>in</strong>sen für Fördermittel betreffen Z<strong>in</strong>sen für die nicht fristgerechte<br />
Verwendung von Zuschüssen aus Mitteln des Investitionsförderungsgesetzes des Bundes<br />
(IFG) und Zuschüssen aus Mitteln des F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetzes (FAG) für Baumaßnahmen<br />
im Ortsteil Liegau-Augustusbad der Jahre 1996 bis 1997.<br />
7194/05 4/9
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Anlage 3<br />
Die Restlaufzeiten der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d im Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel im E<strong>in</strong>zelnen dargestellt.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel<br />
4.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
der Geme<strong>in</strong>de und<br />
Zweckverbänden<br />
Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
bis zu e<strong>in</strong>em<br />
Jahr<br />
TDM<br />
Davon mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit 31.12 2000<br />
2.726<br />
36<br />
7.161<br />
138<br />
10.061<br />
zwischen<br />
e<strong>in</strong>em und<br />
fünfJahren<br />
TDM<br />
11.920<br />
3<br />
16.438<br />
0<br />
28.361<br />
von mehr als<br />
fünf Jahren<br />
TDM<br />
7.605<br />
0<br />
1 127<br />
0<br />
8.732<br />
Gesamt<br />
TDM<br />
22.251<br />
39<br />
24.726<br />
138<br />
47.154<br />
Restlaufzeit<br />
bis zu e<strong>in</strong>em<br />
Jahr<br />
TDM<br />
2.713<br />
19<br />
16.042<br />
355<br />
19.129<br />
Gesamt<br />
TDM<br />
24.516<br />
19<br />
27.304<br />
355<br />
52.194<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten betreffen Darlehen zur F<strong>in</strong>anzierung der<br />
vorgenommenen Anlagen<strong>in</strong>vestitionen. Besicherungen für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
Kredit<strong>in</strong>stituten bestehen nicht.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de und Zweckverbänden enthalten Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
gegenüber dem AZV "Obere Köder" <strong>in</strong> Höhe von TDM 16.155. Diese betreffen im<br />
Wesentlichen die Kapitalumlagen (TDM 8.688) und die Betriebskostenumlage (TDM 6.231)<br />
für die Wirtschaftsjahre 1997 bis 2001 des AZV. Der AZV hat im Geschäftsjahr den Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den<br />
die Betriebskosten- und Kapitalumlage der Jahre 1997 bis e<strong>in</strong>schließlich<br />
2001 z<strong>in</strong>slos gestundet. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
für das bestehende Verrechnungskonto <strong>in</strong> Höhe von TDM 6.692 und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten für<br />
e<strong>in</strong> von der Stadt <strong>Radeberg</strong> an den Eigenbetrieb ausgereichtes Darlehen <strong>in</strong> Höhe von<br />
TDM 1.879 enthalten.<br />
Die sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten betreffen im Wesentlichen kreditorische Debitoren für Abwassergebühren<br />
<strong>in</strong> Höhe von TDM 137.<br />
7194/05 5/9
Sonstige f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen<br />
Anlage 3<br />
Aus dem Betriebsführungsvertrag mit der Abwasserzweckverband "Obere Röder" vom 6. Mai<br />
1997 entstehen dem Eigenbetrieb jährlich Aufwendungen für die Betriebsführung. Das jährliche<br />
Betriebsfiihrungsentgelt ist <strong>in</strong> der jährlich an den Abwasserzweckverband "Obere Röder"<br />
zu entrichtenden Betriebskostenumlage enthalten und kann somit nicht beziffert werden. Im<br />
Geschäftsjahr 2001 s<strong>in</strong>d Aufwendungen für die Betriebskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von<br />
TDM 4.179 entstanden.<br />
Der Betriebsführungsvertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen.<br />
Erläuterungen zur Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
Umsatzerlöse<br />
Umsatzerlöse<br />
- Erlöse aus Abwasser gebühren<br />
- Weiterberechnung von laufenden Straßenentwässerungskosten<br />
- Auflösung Empfangener Ertragszuschüsse<br />
- Sonstige Erlöse<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
2001<br />
TDM<br />
5.296<br />
506<br />
2.098 0<br />
7.900<br />
%<br />
67,0<br />
6,4<br />
26,6<br />
0,0<br />
100,0<br />
2000<br />
TDM<br />
5.648<br />
529<br />
1.874 3<br />
8.054<br />
%<br />
70.1<br />
6.6<br />
23.3<br />
0,0<br />
100,0<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>lialten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung<br />
des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TDM 359), Erträge aus der Auflösung<br />
des Sonderpostens aus Investitionszuschüsse (TDM 208), Erträge aus der Auflösung<br />
von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen (TDM 159), periodenfremde Erträge<br />
(TDM 145) sowie Erträge aus Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
(TDM 67).<br />
7194/05 6/9
Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
Anlage 3<br />
Diese Position betrifft den Aufwand für die Betriebskostenumlage des AZV "Obere Röder"<br />
(TDM 4.179) sowie Aufwendungen für die Kanalre<strong>in</strong>igung (TDM 82).<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Aufwendungen für<br />
Zuführungen zu E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen (TDM 671), Aufwendungen für<br />
Zuführungen zur Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (TDM 386), Rechts- und Beratungskosten<br />
(TDM 157), Instandhaltungsaufwendungen (TDM 120) sowie periodenfremde<br />
Aufwendungen (TDM 34).<br />
Sonstige Angaben<br />
Betriebsausschuss (Technischer Ausschuss)<br />
Im Wirtschaftsjahr setzte sich der Betriebsausschuss wie folgt zusammen:<br />
Herr Gerhard Lemm Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
(Vorsitzender des Betriebsausschusses)<br />
Herr Dr. Manfred Blochwitz Diplom-Ingenieur<br />
Herr Dr. Frank Petzold Physiker<br />
Herr Deltev Dauph<strong>in</strong> Architekt<br />
Herr Christop Klaer Bankkaufmann<br />
Herr Siegfried Hennig R<strong>in</strong>derzuchtmeister<br />
Ständige Mitglieder mit beratender Stimme s<strong>in</strong>d:<br />
Herr Wolfgang Bräunig Diplom-Ingenieur<br />
Herr Dr. Karl-Wilhelm Leege Informatiker<br />
Herr Hans-Peter Klemm Diplom-Ingenieur/Rentner<br />
Herr Re<strong>in</strong>hold Ciaassen Diplom-Ingenieur<br />
7194/05 7/9
Betriebsleitung<br />
Anlage 3<br />
Die Betriebsleitung wurde im Geschäftsjahr 2001 durch Herrn Gerhard Lemm, Bürgermeister<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong>, wahrgenommen.<br />
Mitarbeiter<br />
Der Eigenbetrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2001 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter. Die Leistungen der<br />
Mitarbeiter der Stadt <strong>Radeberg</strong> wurden dem Eigenbetrieb nach e<strong>in</strong>em Umlageschlüssel <strong>in</strong><br />
Rechnung gestellt.<br />
Vorschlag zur Verwendung des Jahresverlusts<br />
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust <strong>in</strong> Höhe von DM 280.468,38 auf neue<br />
Rechnung vorzutragen.<br />
<strong>Radeberg</strong>, den 2. Mai 2005<br />
Gerhard Lemm<br />
Betriebsleitung<br />
7194/05 8/9
Entwicklung des Anlagevermögens 2001<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Kapitalumlage<br />
II. Sachanlagen<br />
1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,<br />
Betriebs- und anderen Bauten<br />
2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />
3 Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />
4 Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />
5 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen<br />
Buchwerte Kennzahlen<br />
Durchschnitt- Durchschnitt-<br />
Anfangs- Um- Anfangs- Zu- licherAb- licher<br />
bestand Zugänge buchungen Endstand bestand Zugänge Schreibungen Endstand 31 12 2001 31 12 2000 schreibungssatz Restbuchwert<br />
DM DM DM DM DM DM DM DM DM TDM v H vH.<br />
39 459 361,52 1 279 182 03<br />
795 597,78 0 00<br />
2 500,00 131 07<br />
941 342,22 0 00<br />
63 097 120,06 980 514,33<br />
572 183,17 36 033,05<br />
65 408 743,23<br />
104 868 104,75<br />
1 016 678,45<br />
2 295 860,48<br />
0 00<br />
0,00<br />
0,00<br />
117 389,84<br />
-117 389 84<br />
0,00 40 738 543,55 4 819 802,91 1 152 602,70 66 865,44 5 905 540,17 34 833 003,38 34 640<br />
0,00<br />
0 00<br />
795 597 78<br />
2 631,07<br />
941 342,22<br />
64 195 024,23<br />
490 826,38<br />
66 425 421 68<br />
107 163 965,23<br />
421 297,78<br />
0,00<br />
173 726,22<br />
4 786 993,92<br />
0 00<br />
5 382 017 92<br />
10 201 820,83<br />
79 559,00<br />
0,00<br />
46 996,00<br />
893 827,31<br />
0,00<br />
1 020 382 31<br />
2 172 985 01<br />
0,00 500 856 78 294 741,00<br />
0,00 0,00 2 631,07<br />
0,00 220 722,22 720 620,00<br />
0;00 5 680 821,23 58 514 203,00<br />
0,00 0,00 490 826,38<br />
0 00<br />
66 865 44<br />
6 402 400,23 60 023 021 45<br />
12 307 940,40 94 856 024,83<br />
374<br />
3<br />
768<br />
58 310<br />
572<br />
60 027<br />
94 667<br />
2,8<br />
10,0<br />
0,0<br />
5,0<br />
1,4<br />
0 0<br />
1,5<br />
2,0<br />
Anlage 3<br />
85,5<br />
37,0<br />
100 0<br />
76,6<br />
91,2<br />
100,0<br />
90,4<br />
88,5<br />
9/9
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Lagebericht für 2001<br />
Anlage 4<br />
Nach § 17 Abs. 1 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) ist zum Schluss e<strong>in</strong>es jeden<br />
Wirtschaftsjahres neben der Bilanz, der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung und dem Anhang e<strong>in</strong><br />
Lagebericht von der Betriebsleitung zu erstellen. Der Inhalt hat den Festlegungen nach § 11<br />
Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) zu entsprechen.<br />
1. Geschäftsverlauf und Lage<br />
Nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz obliegt der Stadt <strong>Radeberg</strong> die Abwasserbeseitigungspflicht<br />
<strong>in</strong> ihrem Gebiet. Die Stadt führt zur Erledigung dieser Pflichtaufgabe mit Wirkung<br />
ab 1. Januar 1997 auf der Grundlage des SächsEigBG i. V. m. der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
des Freistaats Sachsen den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> als Sondervermögen<br />
der Stadt. Bis zum 31. Dezember 1996 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt als kostenrechnende<br />
E<strong>in</strong>richtung geführt.<br />
Dem Eigenbetrieb wurden zum Stichtag 1. Januar 1997 die städtischen Anlagen der Abwasserentsorgung<br />
als Vermögen übertragen. Der Eigenbetrieb handelt nach der Betriebssatzung<br />
vom 27. November 1996, die am 8. Februar 1997 <strong>in</strong> Kraft getreten ist sowie der ersten Änderung<br />
vom 14. Juni 2000. Betriebsleiter des Eigenbetriebs ist der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>.<br />
Die Geschäfte des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung werden durch Mitarbeiter der<br />
Stadtverwaltung besorgt. Die dafür entstandenen Personalausgaben werden dem Eigenbetrieb<br />
<strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />
Ausgehend von der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 über die E<strong>in</strong>gliederung<br />
der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> mit Wirkung<br />
zum 1. Januar 1999 wurde die Stadt <strong>Radeberg</strong> Rechtsnachfolger der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf. Dem Eigenbetrieb wurden am 1. Januar 1999 die Abwasserentsorgungsanlagen<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Kreditschulden sowie die Kassenbestände der Gebührenkonten<br />
der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Vermögen übergeben.<br />
Die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist mit Beschluss der entsprechenden Gremien der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom<br />
21. März 1991 seit 27. Mai 1991 Mitglied im Abwasserzweckverband "Obere Röder" (nachfolgend<br />
AZV), der se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> <strong>Radeberg</strong> hat.<br />
Die zum 1. April 1995 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederte Geme<strong>in</strong>de Liegau-Augustusbad<br />
ist seit dem 13. Januar 1993 Mitglied im AZV.<br />
7194/05 1/12
Anlage 4<br />
Mitglieder des AZV s<strong>in</strong>d auch die Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derats<br />
vom 19. März/25. September 1991 und Ullersdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derats<br />
vom 25. März 1991.<br />
Der Bürgermeister und sechs vom Stadtrat gewählte Vertreter vertreten den Eigenbetrieb <strong>in</strong><br />
der Verbandsversammlung des AZV.<br />
Mit Vere<strong>in</strong>barung vom 6. Mai 1997 zwischen der Stadt und dem AZV, die auch die damaligen<br />
Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf abgeschlossen hatten, hat der<br />
AZV die technische Betriebsführung der örtlichen Abwasseranlagen und die verwaltungsmäßige<br />
Abwicklung des Gebührene<strong>in</strong>zugs übernommen. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen<br />
geschaffen, dass Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation der im Eigentum der<br />
Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad und der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf bef<strong>in</strong>dlichen Abwasseranlagen durch den AZV <strong>in</strong> Betriebsfuhrung<br />
vergeben werden konnten.<br />
Diese Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation, außer Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen,<br />
fuhrt die Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH, Betrieb <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />
GEWA genannt) mit e<strong>in</strong>em Vertrag über die Betriebsführung durch. Der Umfang der<br />
Betriebsfuhrung ist im Betriebsftihrungsvertrag festgelegt. Für die Abgrenzung zwischen Instandhaltung<br />
und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen ist im Vertrag festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />
e<strong>in</strong>em Wert bis zu DM 5.000 sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen an der Ortskanalisation bis zu e<strong>in</strong>er<br />
Länge von max. 20 m als Instandhaltung def<strong>in</strong>iert werden und somit zum Leistungsumfang<br />
der Betriebsiuhrung zählen. Die Leistungen werden mit e<strong>in</strong>em Betriebsführungsentgelt abgegolten.<br />
Während der Betriebsfuhrung durch die GEWA wurde e<strong>in</strong>e Klarstellung <strong>in</strong> der <strong>in</strong> 1997 mit<br />
dem AZV geschlossenen Vere<strong>in</strong>barung erforderlich. Der 1. Nachtrag zu dieser Vere<strong>in</strong>barung<br />
<strong>in</strong> Bezug auf Organisation und technische Abwicklung der Hausanschlüsse wurde am<br />
9. April 2002 geschlossen.<br />
E<strong>in</strong> wesentliches Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebs ist die Vorbereitung und Durchfuhrung von<br />
Investitionen (Neuanlagen, Ersatz<strong>in</strong>vestitionen und das Hausanschlusswesen) zur Erhöhung<br />
des Anschlussgrads an die öffentliche Abwasserentsorgung, deren fachliche Planung und<br />
Durchfuhrung an Ingenieurbüros gebunden werden. Für die Stadt war 2001 das Ingenieurbüro<br />
Dänekamp + Partner tätig.<br />
Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet vor dem<br />
1. Januar 1999 (Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem Ortsteil Liegau-Augustusbad) ist die Satzung<br />
über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 17. Dezember 1996 <strong>in</strong> der<br />
dritten überarbeiteten Fassung vom 12. April 2000.<br />
7194/05 2/12
Anlage 4<br />
Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> als Ortsteile e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den<br />
Großerkmannsdorf und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung<br />
über die E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den, bis<br />
neues Ortsrecht entsteht, weiter.<br />
Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Gebiet des Ortsteils Großerkmannsdorf<br />
ist die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 28. Februar<br />
1997, die Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der überarbeiteten Fassung vom<br />
8. Dezember 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997.<br />
Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserversorgung auf dem Gebiet des Ortsteils Ullersdorf<br />
ist die vorläufige Satzung der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf über die Erhebung von Abwassergebühren<br />
vom 17. Dezember 1993.<br />
Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong> s<strong>in</strong>d der Stadtrat und der Technische Ausschuss<br />
(als Betriebsausschuss) die beschließenden Gremien für Angelegenheiten des Eigenbetriebs.<br />
Seit der Betriebsführung der GEWA treten erhebliche Mängel <strong>in</strong> der Gebührenabrechnung<br />
auf. Grund hierfür ist, dass im Betriebsführungsvertrag ke<strong>in</strong>e kaufmännische Abrechnung,<br />
wie ausgeschrieben, vere<strong>in</strong>bart wurde, sondern nur die Gebührenabrechnung über e<strong>in</strong> Abrechnungsprogramm<br />
e<strong>in</strong>schließlich Mahnung erfolgt. Da gemäß dem Gebührenabrechnungsprogramm<br />
die E<strong>in</strong>nahmen der Tr<strong>in</strong>k- und Abwassergebühren aller Mitgliedskommunen des<br />
AZV über e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bankkonto abgewickelt werden, ergibt sich bereits hier e<strong>in</strong> Zuordnungsproblem<br />
zu den Aufgabenbereichen Tr<strong>in</strong>k- bzw. Abwasser und <strong>in</strong> der Trennung nach<br />
Mitgliedskommunen.<br />
Die Auswirkungen der Betriebsführungsmängel sowie die nachträgliche Erfassung des Vermögens<br />
der zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf auf die zu erstellenden Jahresabschlüsse und deren Prüfungen haben zu e<strong>in</strong>er<br />
verspäteten Beschlussfassung der Vorjahresabschlüsse geführt.<br />
So konnte dem Stadtrat erst am 24. September 2003 der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />
1999 und am 15. Dezember 2004 der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />
2000 zur Feststellung vorgelegt werden. Die aufgetretenen Mängel <strong>in</strong> der Betriebsführung<br />
ließen sich auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001<br />
nicht beseitigen und führten zu aufwendigen Kontrollrechnungen.<br />
Der Eigenbetrieb ist zum 31. Dezember 2001 bilanziell überschuldet und weist e<strong>in</strong> negatives<br />
Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TDM 3.721 aus.<br />
7194/05 3/12
Anlage 4<br />
Zur angespannten Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage haben auch Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang<br />
mit der Erhebung von Abwasserbeiträgen beigetragen. E<strong>in</strong>erseits s<strong>in</strong>d dadurch teilweise<br />
zeitliche Verzögerungen bei der Realisierung von Beitragsforderungen e<strong>in</strong>getreten. Anderseits<br />
konnte im Geschäftsjahr 2001 ke<strong>in</strong>e Beitragserhebung ftir den Ortsteil Ullersdorf<br />
durchgeführt werden.<br />
2. Rentabilitätsverhältnisse<br />
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat die satzungsgemäße Aufgabe, die örtlichen<br />
Abwasseranlagen zu betreiben, herzustellen und zu erhalten. Weiterh<strong>in</strong> hat er als Mitglied<br />
des AZV gemäß den festgelegten Anteilen die f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die Betreibung, die<br />
Herstellung und Erhaltung der überörtlichen Abwasseranlagen bereitzustellen.<br />
Der Eigenbetrieb f<strong>in</strong>anziert sich aus mit Satzung festgelegten Abwassergebühren und<br />
-beitragen.<br />
Mit Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung mit allen Mitgliedern des AZV über die Betriebsführung<br />
durch den AZV sollte die Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Effizienz <strong>in</strong> der Aufgabenerfüllung mit der<br />
e<strong>in</strong>heitlichen technischen Betriebsführung der Orts- und Verbandsanlagen, e<strong>in</strong>schließlich des<br />
Gebührene<strong>in</strong>zugs, geschaffen und die Kostendeckung der satzungsgemäß festgelegten Abwassergebühren<br />
gesichert werden.<br />
Mit den satzungsgemäßen Abwasserbeiträgen sollen die vorf<strong>in</strong>anzierten und noch bis Ende<br />
des Globalberechnungszeitraumes durchzuführenden Investitionen der Ortskanalisation und<br />
die über die Kapitalumlage an den AZV zu f<strong>in</strong>anzierenden überörtlichen Verbandsanlagen<br />
ref<strong>in</strong>anziert und mit den satzungsgemäß festgelegten Gebühren die laufenden Kosten abgedeckt<br />
werden.<br />
Die Erhebung von Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem Ortsteil Liegau-<br />
Augustusbad sollte für das der Globalberechnung zugrunde gelegte Anlagevermögen (1991<br />
bis 2001), TDM 60.000 an E<strong>in</strong>nahmen zur Deckung der Vorf<strong>in</strong>anzierungen und der noch zu<br />
erwartenden Investitionen bis Ende 2001 e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, davon TDM 29.000 für die Investitionen<br />
<strong>in</strong> die Ortskanalisation.<br />
Die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Großerkmannsdorf sollte für das der Globalberechnung<br />
zugrunde gelegte Anlagevermögen (1991 bis 1999), TDM 511 an E<strong>in</strong>nahmen<br />
zur Deckung der Vorf<strong>in</strong>anzierungen und der noch zu erwartenden Investitionen bis Ende 1999<br />
e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, davon TDM 365 für die Investitionen <strong>in</strong> die Ortskanalisation.<br />
7194/05 4/12
Anlage 4<br />
Die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil UUersdorf konnte aufgrund mangelnder<br />
Satzungsregelungen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de UUersdorf nicht erfolgen, so dass die Investitionen <strong>in</strong><br />
die Ortsanlagen durch Darlehen f<strong>in</strong>anziert werden mussten. Nach E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong> ist die Bewertung des Anlagevermögens Voraussetzung für die Globalberechnung<br />
und der daraus zu beschließenden Beitragshöhen. Die Bewertung erfolgte erst im Zuge des<br />
Jahresabschlusses 1999, der erst 2002 aufgestellt wurde.<br />
Die Entwicklung des Beitragsvolumens ist <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />
<strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich OT Großerkmannsdorf<br />
und OT Liegau-<br />
Augustusbad<br />
abzgl. Wertberichtigungen<br />
abzgl. widerspruchsbehaftete Abwasserbeitragsbescheide<br />
bis 31.12.2000<br />
erhobene Beiträge<br />
DM<br />
39.648.265,06<br />
-1.724.700,98<br />
0,00<br />
37.923.564,08<br />
Bescheide<br />
<strong>in</strong> 2001<br />
DM<br />
4.010.755,27<br />
-798.272,03<br />
-300.000,00<br />
2.912.483,24<br />
Korrekturen<br />
der Vorjahre<br />
DM<br />
-78.746,84<br />
0,00<br />
0,00<br />
-78.746,84<br />
Stand<br />
31.12.2001<br />
DM<br />
43.580.273,49<br />
-2.522.973,01<br />
-300.000,00<br />
40.757.300,48<br />
Auf die Liquidität des Eigenbetriebs wirken sich die offenen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />
der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad sowie die gestundeten<br />
Beitragsforderungen negativ aus. Negative Auswirkungen haben auch die z<strong>in</strong>slosen Stundungen<br />
für Beiträge im Ortsteil Großerkmannsdorf für Landwirte, die nach den H<strong>in</strong>weisen des<br />
Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern zur Anwendung des § 3 SächsKAG solange erfolgt,<br />
wie der landwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher Führung existiert.<br />
Hauptaugenmerk neben der Erhöhung des Anschlussgrades muss <strong>in</strong> den kommenden Jahren<br />
auf die Erarbeitung e<strong>in</strong>er rechtssicheren Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge <strong>in</strong><br />
Auswirkungen aus der gerichtlichen Entscheidung zu e<strong>in</strong>er Klage gegen den Abwasserbeitrag<br />
e<strong>in</strong>er Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de des AZV <strong>in</strong> 2001, die den <strong>in</strong> die Globalberechnung zur Ermittlung<br />
der Beiträge e<strong>in</strong>gegangenen Umlagemaßstab der Kapitalumlage als fehlerhaft gegenüber dem<br />
anzuwendenden SächsKAG festgestellt hat, gelegt werden.<br />
7194/05 5/12
3. Investitionsgeschehen<br />
Anlage 4<br />
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs, Teil Vermögensplan, waren im Geschäftsjahr 2001<br />
folgende Investitionen vorgesehen:<br />
• 2. BA Erneuerung Kanal Obergraben und Kirchstraße/An der Kirche (Kernstadt)<br />
• Neubau Abwasseranlagen im Quartier 11 (Kernstadt)<br />
• Neubau Abwasseranlagen im Bereich Röderbrücke Stolpener Straße (Kernstadt)<br />
• Neubau Abwasseranlagen Langebrücker Straße 1. BA und An den Folgen (OT Liegau-<br />
Augustbad)<br />
• Erneuerung AW-Anlagen Hauptstraße (OT Großerkmannsdorf) im Zusammenhang mit<br />
dem Straßenbau S 177 durch das StBA Meißen<br />
• Herstellung von Hausanschlüssen<br />
Entsprechend dem Wirtschaftsplan wurden fertig gestellt:<br />
. SW-Kanal auf der Kirchstraße DM 167.019.77<br />
. MW-Kanal Stolpener Straße DM 211.404,70<br />
. Straßenabläufe Quartier 11, Langbe<strong>in</strong>straße DM 33.403,85<br />
. SW- und RW-Kanal An den Folgen DM 320.397,40<br />
• Herstellung von Hausanschlüssen DM 101.390,77<br />
Im Zusammenhang mit der Stadtsanierung erfolgten noch Restabrechnungen zum MW-Kanal<br />
Berggasse <strong>in</strong> Höhe von DM 943,93.<br />
Erneuerungen von SW-Kanälen wurden <strong>in</strong> der Kernstadt im Bereich Schillerstraße und Feldhausstraße,<br />
im OT Großerkmannsdorf im Bereich Ernst-Thälmann-Straße und Am Heiderand,<br />
im Bereich Hauptstraße im OT Liegau und Am Teich im OT Ullersdorf <strong>in</strong> Höhe von<br />
DM 157.350,13 erforderlich.<br />
7194/05 6/12
Anlage 4<br />
Im Bereich Am Sandberg, Flügelweg und Schloßstraße wurde mit dem Bau von Ortssammlern<br />
begonnen (DM 36.033,05).<br />
Für Verteilungs- und Sammlungsanlagen wurden <strong>in</strong> 2001 Investitionen von <strong>in</strong>sgesamt<br />
DM 1.016.547,38 getätigt.<br />
4. Vermögen-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />
Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgte auf der Grundlage des mit Stadtratsbeschluss Nr. 123/00 festgesetzten<br />
Wirtschaftsplans, der als Anlage zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 durch<br />
Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde vom 12. Februar 2001 nicht beanstandet wurde. Der<br />
Wirtschaftsplan hat e<strong>in</strong> Gesamtvolumen von DM 12.574.893,50. Im Erfolgsplan waren Erträge<br />
von DM 5.844.639,50 und Aufwendungen von DM 6.050.196,50 vorgesehen. Der Jahresverlust<br />
von DM 205.557,00 sollte durch E<strong>in</strong>nahmen im Vermögensplan ausgeglichen werden.<br />
Im Vermögensplan waren Ausgaben <strong>in</strong> Höhe von DM 6.730.254,00 vorgesehen, dafür für Investitionen<br />
DM 1.146.250,00, für Tilgungsleistungen DM2.152.199,00 und für die Kapitalumlage<br />
an den AZV DM 2.486.278,00, die aus Abwasserbeiträgen f<strong>in</strong>anziert werden sollten.<br />
Für die Liquidität des Eigenbetriebs wurde der Höchstbetrag für Kassenkredite mit<br />
DM 980.000,00 festgesetzt, der nicht beansprucht wurde.<br />
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Plan um DM 74.91138 verschlechtert.<br />
In der nachfolgenden Tabelle werden der Plan und das Ergebnis gegenübergestellt und die<br />
Auswirkungen dargestellt:<br />
Umsatzerlöse<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
Summe<br />
Materialaufwand<br />
Abschreibungen<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />
Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
= Jahresverlust<br />
Ergebnis<br />
2001<br />
DM<br />
7.899.978,83<br />
807.519,33<br />
8.707.498,16<br />
-4.261.027,72<br />
-2.172.985,01<br />
-1.483.105,51<br />
195.747,42<br />
-1.266.595,72<br />
-280.468,38<br />
Plan<br />
2001<br />
DM<br />
5.789.509,50<br />
500,00<br />
5.790.009,50<br />
-3.669.367,00<br />
-739.970,00<br />
-739.866,50<br />
54.630,00<br />
-900.993,00<br />
-205.557,00<br />
Ergebnisauswirkung<br />
DM<br />
2.110.469,33<br />
807.019,33<br />
2.917.488,66<br />
-591.660,72<br />
-1.433.015,01<br />
-743.239,01<br />
141.117,42<br />
-365.602,72<br />
-74.911,38<br />
7194/05 7/12
Anlage 4<br />
Die Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis haben ihre Ursachen zum<strong>in</strong>dest teilweise <strong>in</strong><br />
den zum Zeitpunkt der Planung nicht verfugbaren Vorjahres werten.<br />
In den Umsatzerlösen s<strong>in</strong>d Abwassergebühren von DM 5.296,085,17 enthalten, die gegenüber<br />
der Planung um DM 493.424,33 niedriger ausgefallen s<strong>in</strong>d.<br />
Umsatzerhöhend wirkten sich mit DM 505.602,86 die nicht geplanten Straßenentwässerungskosten<br />
aus, die vom Haushalt der Stadt zu tragen s<strong>in</strong>d, da sie nach dem SächsKAG nicht E<strong>in</strong>gang<br />
<strong>in</strong> die Gebührenkalkulation f<strong>in</strong>den dürfen. Nicht <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>bezogen wurden auch<br />
die Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse (Abwasserbeiträge und Erschließungsträger).<br />
Dementsprechend wirkten die erzielten Erträge von DM 2.098.290,80<br />
ebenfalls umsatzerhöhend.<br />
Aufgrund der zur Planung noch nicht vorliegenden Anteile an Fördermitteln für die Abwasseranlagen<br />
konnten außerdem ke<strong>in</strong>e Erlöse aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüsse<br />
e<strong>in</strong>gestellt werden, die im Ergebnis die sonstigen betrieblichen Erträge um<br />
DM 207.875,21 erhöhten.<br />
Ebenfalls nicht geplant werden konnten Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus<br />
Straßenentwässerungskostenanteilen, die wie die laufenden Aufwendungen für die Straßenentwässerung<br />
nach SächsKAG nicht <strong>in</strong> den Beiträgen enthalten s<strong>in</strong>d, sondern vom Haushalt<br />
der Stadt zu tragen s<strong>in</strong>d. Diese Erträge von DM 358.471,49 verbesserten ebenfalls das Ergebnis.<br />
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge werden auch Erträge aus der Auflösung von<br />
der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen und aus der Auflösung von Rückstellungen<br />
sowie periodenfremde Erträge ausgewiesen, die zu e<strong>in</strong>er Ergebnisverbesserung beitrugen.<br />
Die im Materialaufwand enthaltene und an den AZV zu entrichtende Betriebskostenumlage<br />
konnte zum Planungszeitraum nur geschätzt werden. Der am 16. November 2001 rechtwirksam<br />
gewordene Wirtschaftsplan des AZV sah für <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>e um DM 510.067,70 gegenüber<br />
der Planung höhere Betriebskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von DM 4.179.434,70 vor.<br />
Aufgrund der zur Planung noch nicht vorliegenden Abschreibungswerte auf das Sachanlagevermögen<br />
entstanden Mehraufwendungen von DM 280.412,31. Ebenfalls s<strong>in</strong>d die Abschreibungen<br />
auf die Kapitalumlage <strong>in</strong> Höhe von DM 1.152.602,70 nicht <strong>in</strong> der Planung enthalten.<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber der Planung um<br />
DM 743.239,01, die durch neutrale Aufwendungen <strong>in</strong> Höhe von DM 1.092.294,73 begründet<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
An Z<strong>in</strong>saufwendungen wurden planungsseitig nur die direkt zuordenbaren Darlehen e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Für die im Haushalt bis 1996 nicht durch andere E<strong>in</strong>nahmen gedeckten Ausgaben (auch<br />
7194/05 8/12
Anlage 4<br />
Abwasser<strong>in</strong>vestitionen) wurden Darlehen aufgenommen. Die anteilige Zuordnung derartiger<br />
Darlehen zum Eigenbetrieb erfolgte erst <strong>in</strong> der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 1997 und<br />
planungsseitig <strong>in</strong> 2002, woraus Abweichungen zwischen Planansatz und tatsächlichem Z<strong>in</strong>saufwand<br />
entstanden.<br />
5. Erläuterungen zu e<strong>in</strong>zelnen Bilanzpositionen<br />
5.1 Anlagevermögen<br />
Die Bilanzposition Anlagevermögen ist untergliedert <strong>in</strong> immaterielle Vermögensgegenstände<br />
und Sachanlagen. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen das mit Kapitalumlagen<br />
f<strong>in</strong>anzierte Anlagevermögen des AZV aus. Die Sachanlagen begründen das Anlagevermögen<br />
des Eigenbetriebs.<br />
Die Position Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen<br />
Bauten, das die Außenanlagen zu Abwasseranlagen be<strong>in</strong>haltet, reduzierte sich durch darauf<br />
entfallende Abschreibungen von DM 79.559,00 auf DM 294.741,00.<br />
Die Position Grundstücke, gründstücksgleiche Rechte ohne Bauten, welche Grunddienstbarkeiten<br />
enthält, erhöhte sich im Geschäftsjahr durch e<strong>in</strong>en Zugang <strong>in</strong> Höhe von DM 131,07.<br />
5.2 Eigenkapital<br />
Das Eigenkapital hat sich im Wirtschaftsjahr 2001 wie folgt entwickelt:<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />
Verlust<br />
Stand<br />
1.1.2001<br />
DM<br />
447.600,25<br />
-3.888.264,33<br />
-3.440.664,08<br />
Zugänge(+)<br />
Abgänge (-)<br />
DM<br />
0,00<br />
-280.468,38<br />
-280.468,38<br />
Stand<br />
31.12.2001<br />
DM<br />
447.600,25<br />
-4.168.732,71<br />
-3.721.132,46<br />
Weiterh<strong>in</strong> wirken sich die noch nicht erhobenen Beiträge für den Ortsteil Ullersdorf und die<br />
noch nicht vollständig gezahlten Abwasserbeiträge für kommunale Grundstücke negativ aus.<br />
7194/05 9/12
5.3 Rückstellungen<br />
Rückzahlungsverpflichtungen<br />
aus Abwasserbeiträgen<br />
Jahresabschluss- und<br />
Prüfungskosten<br />
Fördermittelz<strong>in</strong>sen<br />
Ausstehende Rechnungen<br />
Abwasserabgabe<br />
5.4 Umsatzerlöse<br />
Stand<br />
1.1.2001<br />
DM<br />
0,00<br />
193.092,88<br />
53.131,08<br />
12.617,51<br />
137.044,00<br />
395.885,47<br />
Inanspruchnahme<br />
DM<br />
0,00<br />
44.913,81<br />
0,00<br />
7.003,12<br />
29.524,00<br />
81.440,93<br />
Auflösung<br />
DM<br />
0,00<br />
7.947,58<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
7.947,58<br />
Zufuhrung<br />
DM<br />
300.000,00<br />
71.482,11<br />
0,00<br />
2.776,18<br />
29.400,00<br />
403.658,29<br />
Stand<br />
31.12.2001<br />
DM<br />
300.000,00<br />
211.713,60<br />
53.131,08<br />
8.390,57<br />
136.920,00<br />
710.155,25<br />
Anlage 4<br />
Die Umsatzerlöse aus Abwassergebühren von DM5.296.085,17 s<strong>in</strong>d gegenüber dem Plan<br />
von DM 5.789.509,50 um DM493.424,33 niedriger ausgefallen. Die Abnahmemengen von<br />
Großkunden, hier besonders der He<strong>in</strong>richsthaler Milchwerke, s<strong>in</strong>d gegenüber dem Vorjahr<br />
rückläufig.<br />
Die Abwassergebühren des OT Ullersdorf tragen zum negativen Ergebnis bereits planungsseitig<br />
bei, da die Gebühren nicht kostendeckend s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Kalkulation der Gebühren über die<br />
gesamte Stadt <strong>Radeberg</strong> ist <strong>in</strong> Arbeit.<br />
Dennoch wurde der Planansatz der gesamten Umsatzerlöse überschritten. Dies beruht mit<br />
DM 505.602,86 auf nicht geplanten Straßenentwässerungskosten, die vom Haushalt der Stadt<br />
zu tragen s<strong>in</strong>d, da sie nach SächsKAG nicht E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Gebührenkalkulation f<strong>in</strong>den dürfen.<br />
Nicht <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>bezogen wurden auch die Erträge aus der Auflösung empfangener<br />
Ertragszuschüsse (Abwasserbeiträge und Erschließungsträger). Dementsprechend wirkten<br />
die erzielten Erträge von DM 2.098.290,80 ebenfalls umsatzerhöhend.<br />
Die Forderungen aus Abwassergebühren s<strong>in</strong>d auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2001 mit DM331.296,17<br />
enthalten.<br />
7194/05<br />
10/12
Anlage 4<br />
Aus folgender Tabelle werden die abgerechneten Abwassermengen und deren Entwicklung<br />
ersichtlich:<br />
Kernstadt <strong>Radeberg</strong><br />
Ortsteil Großerkmannsdorf<br />
Ortsteil Liegau-Augustusbad<br />
Ortsteil Ullersdorf<br />
Summe Jahr 1998<br />
Summe Jahr 1999<br />
Summe Jahr 2000<br />
Summe Jahr 2001<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
AW-Menge<br />
Kle<strong>in</strong>abnehmer<br />
<strong>in</strong> cbm<br />
534.724<br />
552.604<br />
509.726<br />
510.406<br />
56.221<br />
52.514<br />
53.169<br />
13.272<br />
38.916<br />
48.795<br />
49.492<br />
58.472<br />
54.739<br />
54.430<br />
547.996<br />
706.213<br />
665.774<br />
667.497<br />
AW-Menge<br />
Großabnehmer<br />
<strong>in</strong> cbm<br />
620.329<br />
539.901<br />
594.070<br />
526.313<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
620.329<br />
539.901<br />
594.070<br />
526.313<br />
AW-Menge<br />
gesamt<br />
<strong>in</strong> cbm<br />
1.155.053<br />
1.092.505<br />
1.103.796<br />
1.036.719<br />
56.221<br />
52.514<br />
53.169<br />
13.272<br />
38.916<br />
48.795<br />
49.492<br />
58.472<br />
54.739<br />
54.430<br />
1.168.325<br />
1.246.114<br />
1.259.844<br />
1.193.810<br />
AW-Gebühr<br />
gemäß Satzung<br />
<strong>in</strong> DM<br />
4,51<br />
4,51<br />
4,51<br />
4,51<br />
5,88<br />
5,88<br />
5,88<br />
4,51<br />
4,51<br />
4,51<br />
4,51<br />
2,85<br />
2,85<br />
2,85<br />
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
Aufgrund von richterlichen E<strong>in</strong>zelentscheidungen im Geschäftsjahr 2001 <strong>in</strong> Sachen Beitragsbescheidung<br />
werden Risiken für die Folgejahre gesehen. Das Verwaltungsgericht erkennt e<strong>in</strong>en<br />
Widerspruch <strong>in</strong> der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>rechnung<br />
der Verbandsanlagen auf Basis der E<strong>in</strong>wohnerwerte gegenüber der im SächsKAG<br />
bestimmten Fläche an.<br />
Das Verwaltungsgericht erkennt weiter bei der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge,<br />
dass Beitragspflichtige, die an Mischwasserkanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d und solche,<br />
die im Trennsystem ihr Abwasser entsorgen können, unterschiedlich im Beitrag und Gebühr<br />
bemessen werden müssen.<br />
Im Ergebnis bedeutet das, dass alle Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den des AZV neue Globalberechnungen<br />
zu erstellen haben und e<strong>in</strong> Maßstab zur Verteilung der Verbandsanlagen gefunden werden<br />
muss, der <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu br<strong>in</strong>gen ist. Weiterh<strong>in</strong><br />
müssen zur Ermittlung nach den unterschiedlichen Abwassersystemen die Zuordnung der<br />
7194/05 11/12
Anlage 4<br />
Grundstücke zu diesen erfolgen, was neben dem erheblichen Zeitaufwand mit erheblichen<br />
Mehraufwendungen verbunden se<strong>in</strong> wird.<br />
Bis zur Erstellung e<strong>in</strong>er neuen Globalberechnung kann demgemäß auch ke<strong>in</strong>e Beitragssatzung<br />
für den Ortsteil Ullersdorf <strong>in</strong> Kraft gesetzt werden.<br />
Mit der Änderung des SächsKAG zum 1. April 2004 wurde der vom Gericht beanstandete<br />
Umlagemaßstab als nunmehr anwendbar bestimmt. Das heißt, dass die bisherigen Aufwendungen<br />
für die Globalberechnungen aller Mitgliedskommunen für e<strong>in</strong>en flächenbezogenen<br />
Maßstab für das Anlagevermögen des AZV nicht verwertbar s<strong>in</strong>d. Auch der E<strong>in</strong>richtungsbegriff<br />
der Teil- bzw. Vollentsorgung <strong>in</strong> der vom Gericht beanstandenden Weise entfallt, so dass<br />
auch diese Aufwendungen nicht verwertbar s<strong>in</strong>d.<br />
Die auf Basis der Gesetzesänderung vorzunehmende Globalberechnung zur Ermittlung der<br />
Beiträge und die Kalkulation der Gebühren sollen im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen<br />
se<strong>in</strong>. Die Satzung soll auf Grundlage der vom SSG erarbeiteten Mustersatzung erarbeitet werden<br />
und umgehend <strong>in</strong> Kraft gesetzt werden.<br />
<strong>Radeberg</strong>, den 2. Mai 2005<br />
Gerhard Lemm<br />
Bürgermeister<br />
7194/05 12/12
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Rechtliche Verhältnisse<br />
1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen<br />
Anlage 5<br />
Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 Sachs WG Pflichtaufgabe der Kommune. Zur<br />
Erledigung der Abwasserbeseitigung führt die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>en Eigenbetrieb.<br />
Es gilt die Satzung <strong>in</strong> der Fassung vom 27. November 1996 mit Nachtrag vom 14. Juni 2000.<br />
Auf Basis e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 zwischen der Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong> und den Geme<strong>in</strong>den Ullersdorf und Großerkmannsdorf wurde e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gliederung<br />
dieser Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 1. Januar 1999 beschlossen.<br />
Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung<br />
die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den weiter. Für Großerkmannsdorf gilt damit die<br />
Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der zuletzt geänderten Fassung vom<br />
25. November 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997. Für Ullersdorf<br />
gilt die Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 1993.<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Betreibung, die Herstellung und Erhaltung der örtlichen<br />
Abwasseranlagen sowie die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen<br />
und deren Ref<strong>in</strong>anzierung.<br />
Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt <strong>Radeberg</strong> (Kalenderjahr).<br />
Stammkapital<br />
E<strong>in</strong> Stammkapital wurde <strong>in</strong> der Satzung gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 SächsEigBG nicht festgesetzt.<br />
7194/05 1/7
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Stadtrat<br />
Anlage 5<br />
Der Stadtrat entscheidet gemäß § 8 der Betriebssatzung über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs,<br />
soweit nicht der Bürgermeister oder der Technische Ausschuss zuständig s<strong>in</strong>d.<br />
Der Stadtrat entscheidet <strong>in</strong>sbesondere über<br />
• die Entlastung der Betriebsleitung<br />
die Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes bzw. Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebs<br />
• die Bestimmung e<strong>in</strong>es Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und die Erteilung des<br />
E<strong>in</strong>vernehmens zum Prüfungsauftrag nach § 110 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 4 SächsGemO<br />
• die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen <strong>in</strong> unbeschränkter Höhe von<br />
mehr als sechs Monaten und e<strong>in</strong>em Betrag von mehr als TDM 120 im E<strong>in</strong>zelfall<br />
Betriebsausschuss<br />
Den Betriebsausschuss bildet der Technische Ausschuss. Der Technische Ausschuss berät<br />
gemäß § 7 der Betriebssatzung alle Angelegenheiten vor. soweit dies nicht dem Stadtrat vorbehalten<br />
ist. Daneben entscheidet er über die Inanspruchnahme der Ausgabenansätze sowie<br />
über die Stundung von Forderungen im Rahmen der <strong>in</strong> der Betriebssatzung vorgegebenen<br />
Grenzen.<br />
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses s<strong>in</strong>d im Anhang namentlich aufgeführt.<br />
Betriebsleitung<br />
Der Betriebsleitung obliegt die laufende Betriebsftihrung des kaufmännischen und technischen<br />
Bereiches. Diese s<strong>in</strong>d für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs verantwortlich<br />
und vollziehen die Beschlüsse des Stadtrats und Entscheidungen des Bürgermeisters <strong>in</strong> Angelegenheiten<br />
des Eigenbetriebs. Dabei ist der technische Bereich dem Amtsleiter Stadtbauamt<br />
und der kaufmännische Bereich dem Bereich F<strong>in</strong>anzen der Stadtverwaltung zugeordnet.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>, Herr Gerhard Lemm, nimmt die Aufgaben des Betriebsleiters<br />
wahr. Er vertritt die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben, die Beauftragung rechtsgeschäftlicher<br />
Vollmacht bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters.<br />
7194/05 2/7
EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Stadtratsbeschlüsse<br />
Anlage 5<br />
In der Stadtratssitzung am 25. April 2001 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />
• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1997 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />
Höhe von DM 1.623.554,39. Der Stadtrat beschloss, den Jahresverlust auf neue Rechnung<br />
vorzutragen.<br />
• Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 1997<br />
• Bestellung der Wirtschaftsprüfergesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Dresden,<br />
zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 1998 bis 2000<br />
In der Stadtratssitzung am 19. September 2001 wurde der Jahresabschluss zum<br />
31. Dezember 1998 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong> Höhe von DM639.741,15 festgestellt. Der<br />
Stadtrat beschloss, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung<br />
wurde für das Geschäftsjahr 1998 die Entlastung erteilt.<br />
In der Stadtratssitzung am 30. November 2001 wurde der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr<br />
2002 des Eigenbetriebs festgesetzt.<br />
In den vier Sitzungen des Stadtrats im Geschäftsjahr 2002 wurden folgende wesentlichen Beschlüsse<br />
gefasst.<br />
In der Sitzung des Stadtrates am 27 März 2002 stimmte der Stadtrat dem 1. Nachtrag zur<br />
Vere<strong>in</strong>barung zwischen dem AZV "Obere Röder" und der Stadt <strong>Radeberg</strong> über den Betrieb<br />
der Ortsnetze zu.<br />
In der Stadtratssitzung am 18. Dezember 2002 wurde der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr<br />
2003 des Eigenbetriebs festgesetzt.<br />
In der Stadtratssitzung am 30. April 2003 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />
• Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 18. Dezember 2002 über die Festsetzung des<br />
Wirtschaftsplans 2003 und die erneute Festsetzung des geänderten Wirtschaftsplans für<br />
das Geschäftsjahr 2003 des Eigenbetriebs.<br />
• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des zum 31. Dezember 1998 bestehenden Vermögens und der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
des Aufgabenbereiches Abwasser der Geme<strong>in</strong>de Großerkmannsdorf <strong>in</strong> den Eigenbetrieb<br />
zum 1. Januar 1999.<br />
7194/05 3/7
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
In der Stadtratssitzung am 28. Mai 2003 wurde die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des zum 31. Dezember 1998<br />
bestehenden Vermögens und der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des Aufgabenbereichs Abwasser der Geme<strong>in</strong>de<br />
Ullersdorf <strong>in</strong> den Eigenbetrieb zum 1. Januar 1999 beschlossen.<br />
In der Stadtratssitzung am 24. September 2003 wurde der Jahresabschluss zum<br />
31. Dezember 1999 mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von DM 1.976.870,25 festgestellt. Der<br />
Stadtrat beschloss, den Jahresgew<strong>in</strong>n auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung<br />
wurde für das Geschäftsjahr 1999 die Entlastung erteilt.<br />
In der Stadtratssitzung am 29. Oktober 2003 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans<br />
für das Geschäftsjahr 2004 des Eigenbetriebs.<br />
In der Stadtratssitzung am 29. September 2004 wurde zur Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbands<br />
"Oberer Röder" die Verbandssatzung <strong>in</strong> der Fassung vom<br />
6. September 2004 beschlossen.<br />
In der Stadtratssitzung vom 27. Oktober 2004 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans<br />
für das Geschäftsjahr 2005 für den Eigenbetrieb.<br />
In der Stadtratssitzung vom 15. Dezember 2004 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />
Höhe von DM 3.601.839.04<br />
Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2000<br />
Bestellung der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer<br />
für die Geschäftsjahre 2001 bis 2003<br />
2. Wesentliche Verträge<br />
Betriebsführungsvertrag zwischen dem Abwasserzweckverband "Obere RÖder" und<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Mit Vertrag vom 6. Mai 1997 übertrug die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>zelne Aufgaben beim Betrieb<br />
der Ortskanalisation auf den Abwasserzweckverband "Obere Röder". Der AZV übernimmt<br />
für die Stadt die technische Betriebsführung der Ortskanalisation. Dazu gehören:<br />
7194/05 4/7
EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
• Technischer Betrieb, Inspektion und Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Ortskanalisation<br />
• Organisation des Entstördienstes, Beseitigung der Störungen und Auswertung der Störfälle<br />
Organisation und technische Abwicklung von neuen Hausanschlüssen<br />
Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen im Bereich des Ortsnetzes s<strong>in</strong>d Sache der Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong>. Neubaumaßnahmen s<strong>in</strong>d vorab mit dem AZV abzustimmen. Für die Abgrenzung<br />
zwischen Instandhaltung und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen wird festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />
Kosten bis zu DM 5.000 sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen am Abwasserbeseitigungsnetz bis zu e<strong>in</strong>er<br />
Länge von maximal 20 m Instandhaltungen s<strong>in</strong>d.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus übernimmt der AZV "Obere Röder M weiter die verwaltungsmäßige Abwicklung<br />
des Gebührene<strong>in</strong>zugs. Dazu gehören:<br />
• Zählerablesung<br />
• Rechnungserstellung für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Gebührene<strong>in</strong>zug e<strong>in</strong>schließlich Mahnwesen<br />
Der Erlass von Satzungen über die Abwasserbeseitigung sowie über die Festsetzung von Beiträgen<br />
und Gebühren ist Aufgabe der Geme<strong>in</strong>de.<br />
Der Vertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Als Entgelt wurde grundsätzlich die dem Zweckverband aus der Übernahme der genannten<br />
Aufgaben entstehenden Aufwendungen vere<strong>in</strong>bart.<br />
Der Zweckverband ließ die genannten Aufgaben im Jahr 2001 durch die GEWA Gesellschaft<br />
für Wasser und Abwasser mbH, Dresden, im Rahmen e<strong>in</strong>es weiteren Betriebsfuhrungsvertrags<br />
vom 3. November 1997 ausführen. Dieser Vertrag hat e<strong>in</strong>e Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2007. Auskunftsgemäß bedient sich die GEWA seit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> 1999 vollzogenen EDV-<br />
Wechsel mit der Energieversorgung Sachsen Ost AG, Dresden, ihrerseits ebenfalls e<strong>in</strong>es externen<br />
Dienstleisters.<br />
Im Laufe der ersten drei Jahre der Betriebsführung durch die GEWA s<strong>in</strong>d verschiedene Punkte<br />
des Betriebsführungsvertrags zwischen dem AZV und der GEWA strittig geworden. Deshalb<br />
s<strong>in</strong>d der AZV und die GEWA übere<strong>in</strong>gekommen, diese Punkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em modifizierten<br />
7194/05 5/7
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
Betriebsführungsvertrag klarzustellen. E<strong>in</strong> entsprechender Nachtrag zum Betriebsfuhrungsvertrag<br />
zwischen dem AZV und der GEWA ist am 21. Dezember 2001 unterzeichnet worden.<br />
Aufgrund dieses Nachtrags ist am 8. Februar 2002 e<strong>in</strong> Nachtrag zum Betriebsfiihrungsvertrag<br />
zwischen dem AZV "Obere Röder" und der Stadt <strong>Radeberg</strong> geschlossen worden, welcher sich<br />
auf die gesamte Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich der e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>deten Ortsteile Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf bezieht.<br />
In dem Nachtrag wurden gegenüber dem ursprünglichen Betriebsfiihrungsvertrag folgende<br />
Punkte klargestellt:<br />
• Zu den Leistungen der GEWA gehört die Prüfung der Anschlussmöglichkeit und Empfehlung<br />
des Anschlusspunkts, die Erteilung des Schachtsche<strong>in</strong>s sowie die Überleitung<br />
bzw. Aufnahme der Anschlüsse <strong>in</strong> den Gebührene<strong>in</strong>zug und die Übernahme der vom<br />
bauausführenden Betrieb erstellten Bestandspläne <strong>in</strong> die Bestandsunterlagen<br />
Die GEWA hat die an die Gebührenpflichtigen zu versendenden Gebührenbescheide<br />
unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Satzung zu erstellen<br />
Die von der GEWA jährlich zu erstellenden Auswertungen für den Jahresabschluss s<strong>in</strong>d<br />
spätestens am 31. März des Folgejahres zu übergeben<br />
Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung <strong>in</strong><br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />
"Ingenieurbüro" genannt)<br />
Mit Vertrag vom 30. November 1995 und Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung vom 29. Januar 1997 hat<br />
die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung der Grundlagen für die Beitragsbemessung<br />
sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die Beitragsbescheide der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
beauftragt. Der Vertrag ist <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende<br />
kündbar. Die Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung des<br />
Ortsteiles Großerkmannsdorf und Ullersdorf ist nicht Bestandteil des Vertrags.<br />
Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung im<br />
Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner,<br />
<strong>Radeberg</strong> (nachfolgend "Ingenieurbüro ft genannt)<br />
Mit Vertrag vom 26. Juni 2000 hat die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung<br />
der Grundlagen für die Beitragsbemessung sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die<br />
7194/05 6/7
EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
Beitragsbescheide für den Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> beauftragt. Der Vertrag ist<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.<br />
3. Steuerliche Verhältnisse<br />
Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 des SachsWG Pflichtaufgabe der Kommunen.<br />
Im Ergebnis dessen erfüllt der Eigenbetrieb hoheitliche Aufgaben und ist demzufolge<br />
ke<strong>in</strong> Betrieb gewerblicher Art (§4 Abs. 5 Satz 1 KStG) und somit auch nicht steuerpflichtig.<br />
7194/05 7/7
sä ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Feststellungen im Rahmen der Prüfung<br />
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
für das Geschäftsjahr 2001<br />
FRAGENKATALOG<br />
Anlage 6<br />
1. Zusammensetzung und Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung<br />
a) Ist die Verteilung der Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />
des Überwachungsorgans oder der Ausschüsse <strong>in</strong> die Entscheidungsprozesse der<br />
Geschäftsführung sachgerecht?<br />
Die Aufgabenverteilung zwischen Betriebsleitung (Bürgermeister), Stadtrat und Betriebsausschuss<br />
ist <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der Betriebssatzung des Eigenbetriebs geregelt und entspricht den<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
Gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs werden die Aufgaben des Betriebsausschusses<br />
durch den Technischen Ausschuss der Stadt <strong>Radeberg</strong> wahrgenommen.<br />
b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und<br />
wurden Niederschriften hierüber erstellt?<br />
Sitzungen des Stadtrats und des Technischen Ausschusses (Betriebsausschuss des Eigenbetriebs<br />
Abwasserentsorgung) f<strong>in</strong>den regelmäßig auf der Grundlage e<strong>in</strong>es Sitzungsplans statt. ^<br />
Im Jahr 2001 beschäftigte sich der Stadtrat <strong>in</strong> sieben Sitzungen mit dem Eigenbetrieb. Die<br />
Ausfuhrungen und Beschlüsse werden protokolliert.<br />
c) Hat der Abschlussprüfer an der Bilanzsitzung des Überwachungsorgans teilgenommen?<br />
Die Teilnahme des Abschlussprüfers erfolgte <strong>in</strong> der Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
am 15. Dezember 2004, <strong>in</strong> der auch der Jahresabschluss 2000 des Eigenbetriebs festgestellt<br />
wurde.<br />
7194/05 1/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
d) In welchen weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d, § 125<br />
Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
tätig?<br />
Auskunftsgemäß ist der Betriebsleiter (Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>) <strong>in</strong> den Kontrollgremien<br />
jener Gesellschaften tätig, an denen die Stadt beteiligt ist.<br />
2. Regelungen für Überwachungsorgan und Geschäftsleitung<br />
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und e<strong>in</strong>en Geschäftsverteilungsplan<br />
für die Geschäftsleitung? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens?<br />
Neben den Regelungen der Betriebssatzung ergeben sich die Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />
aus der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong>. Daneben gilt die Geschäftsordnung für<br />
den Stadtrat.<br />
E<strong>in</strong>e nach SächsEigBG und § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Betriebsleitung durch den<br />
Bürgermeister zu erlassende Geschäftsordnung existiert nicht. Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> eigenes<br />
Personal beschäftigt und Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsfuhrung<br />
im Berichtsjahr durch e<strong>in</strong>en externen Betriebsführer wahrgenommen wurden, ist dies aus unserer<br />
Sicht nicht zu beanstanden.<br />
b) S<strong>in</strong>d die Regelungen zur Konzernleitung (Konzernplanung, Konzernsteuerung,<br />
Konzernkontrolle) sachgerecht?<br />
Dieser Punkt ist für den Eigenbetrieb nicht relevant, da ke<strong>in</strong> Konzern vorliegt.<br />
c) S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tochterunternehmen des geprüften Unternehmens Vorgänge, die bei<br />
Durchführung im Mutterunternehmen der Zustimmung des Überwachungsorgans<br />
unterliegen würden, an die Zustimmung des Überwachungsorgans des Mutterunternehmens<br />
gebunden?<br />
Der Eigenbetrieb unterhält ke<strong>in</strong>e Beziehungen zu Unternehmen, E<strong>in</strong>richtungen oder sonstigen<br />
Körperschaften, die als Tochterunternehmen zu qualifizieren s<strong>in</strong>d.<br />
7194/05 2/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
3. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen<br />
Anlage 6<br />
a) Gibt es e<strong>in</strong>en den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,<br />
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten<br />
AVeisungsbefugnisse ersichtlich s<strong>in</strong>d, wird danach verfahren und erfolgt dessen<br />
regelmäßige Überprüfung?<br />
Aufgrund der Größe und Struktur des Eigenbetriebs existiert ke<strong>in</strong> gesonderter Organisationsplan.<br />
Zuständigkeiten für von der Stadtverwaltung wahrgenommene Aufgaben im technischen und<br />
kaufmännischen Bereich ergeben sich aus § 5 der Eigenbetriebssatzung. Dar<strong>in</strong> ist u. a. geregelt,<br />
dass die fachliche Planung und Durchführung von Investitionen weitestgehend über das<br />
Bauamt der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong> (<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros) erfolgt.<br />
Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche des Betriebsfiihrers (GEWA Gesellschaft für Wasser<br />
und Abwasser mbH) ergeben sich aus den Betriebsfuhrungsverträgen. Wir verweisen auf unsere<br />
Ausführungen <strong>in</strong> Anlage 5 zu diesem Bericht.<br />
Arbeitsbereiche der ebenfalls extern vergebenen Leistungen der Beitragsbescheiderstellung<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong>,<br />
geschlossenen Vertrag vom 30. November 1995 und der Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung<br />
vom 29. Januar 1997 def<strong>in</strong>iert.<br />
E<strong>in</strong>e von diesen Gegebenheiten abweichende Verfahrensweise haben wir im Rahmen unserer<br />
Prüfung nicht festgestellt.<br />
b) Ist sichergestellt, dass wesentliche mite<strong>in</strong>ander unvere<strong>in</strong>bare Funktionen (z. B.<br />
Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt s<strong>in</strong>d?<br />
Mite<strong>in</strong>ander unvere<strong>in</strong>bare Funktionen s<strong>in</strong>d organisatorisch grundsätzlich getrennt.<br />
c) Gibt es zur Sachbearbeitung Richtl<strong>in</strong>ien, Arbeitsanweisungen und Arbeitshilfen<br />
und wird danach verfahren (z. B. Erlass und Stundung, Ausbuchung von Differenzen)?<br />
Für den Eigenbetrieb gelten grundsätzlich die Richtl<strong>in</strong>ien und Arbeitsanweisungen der Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong>. In diesem Zusammenhang s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Richtl<strong>in</strong>ie zur Stundung von Abwasserbeiträgen<br />
sowie die Dienstanweisung zu Stundung/Niederschlagung/Erlass von Forde-<br />
7194/05 3/23
EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
rungen zu nennen. Daneben gelten die allgeme<strong>in</strong>en Regelungen aus der Satzung des Eigenbetriebs.<br />
E<strong>in</strong>e von diesen Gegebenheiten abweichende Verfahrensweise haben wir im Rahmen unserer<br />
Prüfung nicht festgestellt.<br />
d) Gibt es geeignete Richtl<strong>in</strong>ien für wesentliche Entscheidungsprozesse (<strong>in</strong>sbesondere<br />
Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen und Kreditaufnahme<br />
und -gewährung) und werden diese e<strong>in</strong>gehalten?<br />
Die laufenden betrieblichen Entscheidungsprozesse unterliegen im Wesentlichen dem Aufgabenbereich<br />
der Betriebsleitung und ergeben sich <strong>in</strong>sbesondere aus der Betriebssatzung.<br />
e) Besteht e<strong>in</strong>e ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung,<br />
EDV)?<br />
Die laufende Dokumentation und Ablage von Verträgen erfolgt im Verantwortungsbereich<br />
der Betriebsleitung und <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>. Verträge werden<br />
<strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der ursächlich betroffenen Fachabteilung dokumentiert.<br />
f) Liegen schriftliche Dienstverträge mit den Mitgliedern der Betriebsleitung vor?<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong> nimmt die Funktion des Betriebsleiters wahr.<br />
4. Planungswesen<br />
a) Entspricht das Planungswesen - auch im H<strong>in</strong>blick auf Planungshorizont und Fortschreibung<br />
von Daten - den Bedürfnissen des Unternehmens?<br />
Das Planungswesen ist (auch h<strong>in</strong>sichtlich Planungshorizont) an den gesetzlichen Forderungen<br />
ausgerichtet und entspricht damit grundlegenden Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Jedoch existiert<br />
ke<strong>in</strong>e schlüssige Fortschreibung der Planansätze, was <strong>in</strong>sbesondere durch die verspätete<br />
Ermittlung von Ist-Daten (z. B. Jahresabschluss) bed<strong>in</strong>gt ist.<br />
7194/05 4/23
sü ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
b) Welche Planungsrechnungen (z. B. Wirtschaftsplan, Ergebnisplanung, Investitions-<br />
und F<strong>in</strong>anzplanung, Personalplanung) werden erstellt? S<strong>in</strong>d ggf, weitere Planungsrechnungen<br />
erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben?<br />
Entsprechend § 15 SächsEigBG stellt die Betriebsleitung jährlich e<strong>in</strong>en Wirtschaftsplan auf<br />
Der Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht und wird<br />
entsprechend § 4 SächsEigBVO um e<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>anzplan ergänzt.<br />
c) Wie ist der Planungsprozess geregelt und wurden diese Regelungen e<strong>in</strong>gehalten?<br />
Der Planungsprozess unterliegt der Betriebsleitung und wird durch die Satzung des Eigenbetriebs<br />
bestimmt.<br />
In diesem Rahmen wird der Entwurf des Wirtschaftsplans von der Stadtkämmerei <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
mit dem Bauamt erstellt. Zuarbeiten über erforderliche Investitionen, den Erhaltungsaufwand<br />
und den <strong>in</strong>genieurtechnischen Aufwand leistet das Bauamt; alle anderen sonstigen<br />
betrieblichen Aufwendungen, die Abschreibungen und Tilgungsleistungen sowie die<br />
Deckung der Ausgaben durch Erträge werden durch die Stadtkämmerei erarbeitet. Nach Vorberatungen<br />
zum Wirtschaftsplan im Betriebsausschuss erfolgt e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den Stadtrat,<br />
welcher über den Wirtschaftsplan beschließt.<br />
Für den Wirtschaftsplan 2001, welcher am 8. November 2000 durch den Stadtrat beschlossen<br />
wurde, wurden diese Regelungen grundsätzlich e<strong>in</strong>gehalten. Wie im Vorjahr s<strong>in</strong>d die zum 1.<br />
Januar 1999 e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf berücksichtigt.<br />
d) Werden Planabweichungen - auch bei Strukturänderungen des Unternehmens -<br />
systematisch untersucht? "^<br />
Planabweichungen werden systematisch untersucht.<br />
e) Werden <strong>in</strong> der Investitionsplanung Projekte, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sachlichen Zusammenhang<br />
mit anderen Projekten stehen, so aufgeführt, dass dieser Zusammenhang erkennbar<br />
wird?<br />
Im Vermögensplan s<strong>in</strong>d die geplanten Investitionsmaßnalimen getrennt nach e<strong>in</strong>zelnen Straßen<br />
bzw. Vorhaben aufgeführt. Übergreifende Projekte werden grundsätzlich als separate<br />
Maßnahme dargestellt.<br />
7194/05 5/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
f) Ist <strong>in</strong> der kurzfristigen Investitionsplanung e<strong>in</strong> bei e<strong>in</strong>zelnen Projekten bestehender<br />
sachlicher Zusammenhang mit Projekten vorhergehender oder nachfolgender<br />
Perioden erkennbar?<br />
Der sachliche Zusammenhang ist gegeben.<br />
5. Rechnungswesen, Informationssystem und Controll<strong>in</strong>g<br />
a) Entspricht die verfahrensübergreifende Organisation der DV im Rechnungswesen<br />
den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln (z. B. über die formale<br />
Freigabe von Programmen durch den Anwender, die Zugangsberechtigungen, die<br />
Befugnis zum Änderungsdienst, die Aktualität der Dokumentation, die Datensicherung<br />
und den Datenschutz) und wird entsprechend verfahren?<br />
Die Anlagenbuchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses wurden im Berichtsjahr im<br />
Serviceverfahren durch e<strong>in</strong>e Steuerberatungsgesellschaft realisiert.<br />
E<strong>in</strong> Teil der für den Eigenbetrieb relevanten Nebenbuchhaltungen (Gebührene<strong>in</strong>zug, Beitragse<strong>in</strong>zug)<br />
wird beim Betriebsführer bzw. durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> geführt.<br />
b) Wurde die Ordnungsmäßigkeit im Berichtsjahr implementierter, rechnungslegungsrelevanter<br />
Verfahren vor Implementierung durch e<strong>in</strong>en Sachverständigen<br />
geprüft?<br />
Auskunftsgemäß liegen bei der zum E<strong>in</strong>satz kommenden Software grundsätzlich entsprechende<br />
Prüfungen vor. Für das <strong>in</strong> der Kämmerei zur Anwendung kommende Programm hat<br />
uns e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung entsprechend § 87 Abs. 2 SächsGemO vorgelegen.<br />
Bei der seit 1999 im Bereich der Gebührenerhebung und -abrechnung zur Anwendung kommenden<br />
Software M IRD - Integriertes Rechnungswesen im Dialog" handelt es sich auskunftsgemäß<br />
um e<strong>in</strong>e Branchenlösung für Ver- und Entsorgungsunternehmen; e<strong>in</strong>e Prüfbesche<strong>in</strong>igung<br />
hat uns nicht vorgelegen.<br />
7194/05 6/23
s!l ERNST &YouNG<br />
Anlage 6<br />
c) Ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden?<br />
Die E<strong>in</strong>haltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist gewährleistet. Die Archivierung erfolgt<br />
entsprechend der Ordnung der Stadtverwaltung.<br />
Unterlagen zur Gebühren- und Beitragserhebung werden im Wesentlichen beim Betriebsführer<br />
bzw. im mit der Beitragserhebung beauftragten Ingenieurbüro aufbewahrt. E<strong>in</strong>e Überleitung<br />
dieser Unterlagen zur Stadt <strong>Radeberg</strong>, etwa <strong>in</strong> Form von Kopien, halten wir für s<strong>in</strong>nvoll.<br />
d) Entspricht das Rechnungswesen der Größe und den besonderen Anforderungen<br />
des Unternehmens?<br />
Das Rechnungswesen entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen<br />
des Eigenbetriebs. Die Abwicklung wesentlicher Geschäftsprozesse (Erarbeitung rechtskräftiger<br />
Unterlagen zur Beitragserhebung, Gebührenerhebung und -abrechnung, Teile der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung,<br />
Erstellung des Jahresabschlusses) hat der Eigenbetrieb ausgelagert. Dies erfordert<br />
im Eigenbetrieb zusätzliche Koord<strong>in</strong>ationstätigkeiten, deren Ausgestaltung entsprechend<br />
unseren Prüfungsfeststellungen weiter optimiert werden sollte.<br />
Die Verfahrensabläufe im Rechnungswesen bzw. die Form der von externen Dienstleistern<br />
bereitgestellten Daten erlauben ke<strong>in</strong>e zeitnahe Erfassung von Geschäfts vorfallen - <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die Abbildung von Abwassergebühren und -beitragen - <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung.<br />
e) Über welche Formen der Kostenrechnung verfügt das Unternehmen, liefert die<br />
Kostenrechnung brauchbare Ergebnisse und werden diese weiter verwertet?<br />
Auf Basis der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung verfügt der Eigenbetrieb über e<strong>in</strong>e Kostenartenrechnung.<br />
E<strong>in</strong>e Kostenstellenrechnung wird nicht geführt.<br />
f) Bestehen e<strong>in</strong>e laufende Liquiditätskontrolle, z. B, e<strong>in</strong> Liquiditätsmanagement, und<br />
e<strong>in</strong>e Kreditüberwachung?<br />
Die Liquidität steht unter ständiger Kontrolle der Betriebsleitung. Die Überwachung der Kredite<br />
obliegt der Stadtkämmerei auf der Grundlage von vorliegenden Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsplänen.<br />
7194/05 7/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
g) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah <strong>in</strong> Rechnung gestellt und<br />
e<strong>in</strong>gezogen werden? Werden gegebenenfalls angemessene Abschlagszahlungen<br />
e<strong>in</strong>gefordert?<br />
Abwasserbeiträge werden <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em externen Ingenieurbüro erhoben.<br />
Dabei richtet sich die zeitnahe und vollständige Erhebung vor allem nach dem Abarbeitungsstand<br />
im Ingenieurbüro. E<strong>in</strong>e Kontrolle durch den Eigenbetrieb zur Richtigkeit der Beitragshöhe,<br />
etwa <strong>in</strong> Form von Stichproben, f<strong>in</strong>det auskunftsgemäß nicht statt. Grundlage für die<br />
Entstehung und Fälligkeit der Beiträge ist die Abwassersatzung, welche u. a. die Fälligkeit der<br />
Beiträge <strong>in</strong> zwei Raten regelt. Daneben werden beantragte Stundungen von Beiträgen auf der<br />
Basis der Stundungsrichtl<strong>in</strong>ie bearbeitet; dies schließt die Berechnung von Stundungsz<strong>in</strong>sen<br />
e<strong>in</strong>. Im Jahresabschluss 2001 s<strong>in</strong>d die bis zum 31. Dezember 2001 erstellten Beitragsbescheide<br />
unter Berücksichtigung wertaufliellender Erkenntnisse ausgewiesen. Im Übrigen verweisen<br />
wir auf die Angaben des Eigenbetriebs im Lagebericht (Anlage 4 zu diesem Bericht).<br />
Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt über den externen Betriebsführer des Eigenbetriebs.<br />
E<strong>in</strong>e zeitnahe Erhebung wird grundsätzlich durch unterjährige Abschlagszahlungen auf<br />
die Jahresgebühr sichergestellt. E<strong>in</strong>e vollständige und zeitnahe E<strong>in</strong>ziehung von durch den Betriebsftihrer<br />
gemahnten Forderungen durch das Vollstreckungsamt der Stadt <strong>Radeberg</strong> war<br />
nach unseren Feststellungen im Berichtsjahr nicht gewährleistet.<br />
Zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller Nutzer der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
ist der Abgleich von Stammdaten der Gebührenpflichtigen zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
und dem Betriebsführer empfehlenswert. Für das Jahr 2001 hat e<strong>in</strong>e solche Abstimmung nicht<br />
stattgefunden, auskunftsgemäß wurde im Jahr 2004 damit begonnen und bislang nicht abgeschlossen.<br />
h) Besteht e<strong>in</strong> Controll<strong>in</strong>g, umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche<br />
und wie ist es im Unternehmen organisatorisch angesiedelt?<br />
E<strong>in</strong> eigenständiges Controll<strong>in</strong>g für den Eigenbetrieb besteht nicht. Die Aufgaben des Controll<strong>in</strong>gs<br />
wurden hauptsächlich durch die Betriebsleitung wahrgenommen.<br />
i) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen e<strong>in</strong>e Steuerung und/oder Überwachung<br />
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen e<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Beteiligung besteht?<br />
Der Eigenbetrieb hat ke<strong>in</strong>e Tochterunternehmen oder wesentliche Beteiligungen.<br />
7194/05 8/23
EU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
j) Bietet das <strong>in</strong>terne Informationssystem die Voraussetzungen dafür, dass die Führungsebenen<br />
die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen von der Geschäfts-/<br />
Konzerngeschäftsführung zeitnah erhalten? Ergeben sich Anhaltspunkte dafür,<br />
dass diese nicht ausreichend genutzt werden?<br />
E<strong>in</strong> derartiges <strong>in</strong>ternes Informationssystem ist strukturbed<strong>in</strong>gt im Eigenbetrieb nicht vorhanden.<br />
Jedoch ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf die beachtliche Zeitspanne zwischen Bilanzstichtag<br />
und Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
6. Risikofrüherkennungssystem<br />
a) Hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung Maßnahmen ergriffen und nach Art<br />
und Umfang Frühwarnsignale def<strong>in</strong>iert, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken<br />
rechtzeitig erkannt werden können?<br />
b) Reichen diese Maßnahmen aus und s<strong>in</strong>d sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?<br />
c) S<strong>in</strong>d diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Wird deren Beachtung und<br />
Durchführung <strong>in</strong> der Unternehmenspraxis sichergestellt?<br />
d) Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kont<strong>in</strong>uierlich und systematisch<br />
mit den aktuellen Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?<br />
E<strong>in</strong> Risikofrüherkennungssystem, das Risikofelder, Frühwarnsignale und Maßnahmen zum<br />
Risikomanagement schriftlich def<strong>in</strong>iert und dokumentiert, wurde durch den Eigenbetrieb <strong>in</strong><br />
Anbetracht se<strong>in</strong>er Größe und Branche bisher nicht e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
7194/05 9/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
7. F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente, andere Term<strong>in</strong>geschäfte, Optionen und Derivate<br />
Anlage 6<br />
a) Hat die Geschäfts-/Konzernführung den Geschäftsumfang zum E<strong>in</strong>satz von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumenten<br />
sowie von anderen Term<strong>in</strong>geschäften, Optionen und Derivaten<br />
festgelegt? Dazu gehören:<br />
Welche Produkte/Instrumente dürfen e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />
• Wie werden die Bewertungse<strong>in</strong>heiten def<strong>in</strong>iert und dokumentiert und <strong>in</strong> welchem<br />
Umfang dürfen offene Posten entstehen?<br />
• S<strong>in</strong>d die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich<br />
zulässig s<strong>in</strong>d bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden<br />
dürfen (z. B. antizipatives Hedg<strong>in</strong>g)?<br />
b) Werden Z<strong>in</strong>sderivate zu anderen Zwecken e<strong>in</strong>gesetzt als zur Optimierung von<br />
Kreditkonditionen und zur Begrenzung von Z<strong>in</strong>sänderungsrisiken?<br />
c) Hat die Geschäfts-YKonzerngeschäftsführung e<strong>in</strong> dem Geschäftsumfang entsprechendes<br />
Instrumentarium zur Verfügung gestellt, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Bezug auf:<br />
• Erfassung der Geschäfte<br />
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse<br />
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung<br />
• Kontrolle der Geschäfte?<br />
d) Gibt es e<strong>in</strong>e Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedg<strong>in</strong>g) dienende<br />
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?<br />
e) Hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?<br />
Dieser Fragenkomplex entfallt, da ke<strong>in</strong>e derartigen F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente bestanden und der E<strong>in</strong>satz<br />
dieser Instrumente auch nicht geplant ist.<br />
7194/05 10/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
8. Interne Revision<br />
Anlage 6<br />
a) Besteht e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision als eigenständige Stelle oder wird<br />
diese Funktion durch e<strong>in</strong>e andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?<br />
b) Wie ist die Anb<strong>in</strong>dung der <strong>in</strong>ternen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?<br />
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?<br />
c) Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision nicht<br />
anforderungsgerecht besetzt ist?<br />
d) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der <strong>in</strong>ternen Revision/<br />
Konzernrevision? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?<br />
e) Hat die <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und<br />
um welche handelt es sich?<br />
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der <strong>in</strong>ternen<br />
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die <strong>in</strong>terne Revision/Konzernrevision<br />
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?<br />
g) Hat die <strong>in</strong>terne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?<br />
Die Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat <strong>in</strong> Anbetracht ihrer Größe und Organisation ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne<br />
Revision e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
9. Versicherungsschutz<br />
a) Ist für den Prüfer erkennbar, dass wesentliche, üblicherweise gedeckte Risiken<br />
nicht versichert s<strong>in</strong>d?<br />
Der Eigenbetrieb ist über die Stadt <strong>Radeberg</strong> gegen Haftpflicht-Schäden an den Abwasserleitungen<br />
versichert. Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e Prüfung der Angemessenheit und Vollständigkeit<br />
des Versicherungsschutzes durch uns nicht stattgefunden hat, sondern e<strong>in</strong>em versicherungstechnischen<br />
Sachverständigen vorbehalten bleiben muss.<br />
7194/05 11/23
M ERNST &YÖUNG<br />
Anlage 6<br />
b) In welcher Höhe haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr Schadenfälle als unbzw.<br />
unterversichert erwiesen?<br />
Im Rahmen unserer Prüfung s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e un- bzw. unterversicherten Schadenfalle bekannt<br />
geworden.<br />
c) Wird der Versicherungsschutz regelmäßig aktualisiert?<br />
Die Aktualisierung dieses Versicherungsschutzes erfolgt auskunftsgemäß jährlich.<br />
10. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen<br />
a) Ist die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen<br />
Rechtsgeschäften und Maßnahmen e<strong>in</strong>geholt worden?<br />
Die Regelungen zu Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Eigenbetriebssatzung, im SäehsKomZG und <strong>in</strong> der SächsGemO getroffen. Unsere Prüfung hat<br />
ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans<br />
zu zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht e<strong>in</strong>geholt worden ist.<br />
b) Ist anderweitigen Regelungen und Vorgaben entsprochen worden?<br />
Nach unseren Feststellungen wurden, soweit erforderlich, die erforderlichen Zustimmungen<br />
e<strong>in</strong>geholt.<br />
c) S<strong>in</strong>d anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig<br />
behandelte Maßnahmen vorgenommen worden (z. B. Zerlegung<br />
<strong>in</strong> Teilmaßnahmen)?<br />
Unsere Prüfung führte nicht zu Feststellungen, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen<br />
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen<br />
wurden.<br />
7194/05 12/23
01 ERNST &YouNG<br />
Anlage 6<br />
d) Waren die Unterlagen, die die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung dem Überwachungsorgan<br />
zur Verfügung gestellt hat, geeignet, um diesem e<strong>in</strong>e betriebswirtschaftlich<br />
s<strong>in</strong>nvolle Entscheidung zu ermöglichen (z. B. Alternativendarstellungen<br />
unter Risikoaspekten)?<br />
Die dem Überwachungsorgan zur Verfügung gestellten Unterlagen waren ausreichend, um<br />
betriebswirtschaftlich s<strong>in</strong>nvolle Entscheidungen zu ermöglichen.<br />
11. Übere<strong>in</strong>stimmung der Geschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung<br />
und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen des Überwachungsorgans<br />
a) Stimmen die Geschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung<br />
und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen des Überwachungsorgans übere<strong>in</strong>?<br />
Bei unserer Prüfung haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte ergeben, nach denen die Geschäftstätigkeit<br />
nicht im Rahmen von Gesetz, Satzung oder b<strong>in</strong>denden Beschlüssen von Stadtrat bzw.<br />
Technischem Ausschuss lag.<br />
b) Hat das Unternehmen se<strong>in</strong>e gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung des Jahres-/<br />
Konzernabschlusses des Vorjahres (z. B. gemäß § 325 HGB) erfüllt?<br />
Der Jahresabschluss 2000 wurde am 15. Dezember 2004 durch den Stadtrat der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 4 SächsEigBG erfolgte<br />
am 7. Januar 2005.<br />
12. Berichterstattung an das Überwachungsorgan<br />
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?<br />
Der Stadtrat wurde über die nach Satzung bestimmten Sachverhalte <strong>in</strong>formiert.<br />
7194/05 13/23
MI ERNST & <strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
b) Vermitteln die Berichte e<strong>in</strong>en zutreffenden E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die wirtschaftliche Lage des<br />
Unternehmens/Konzerns und <strong>in</strong> die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?<br />
Werden Strukturveränderungen <strong>in</strong> Form von Überleitungsrechnungen berücksichtigt?<br />
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird zutreffend dargestellt.<br />
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge zeitnah unterrichtet?<br />
Liegen <strong>in</strong>sbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte<br />
Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche<br />
Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?<br />
Im Geschäftsjahr 2001 lagen ke<strong>in</strong>e risikoreichen bzw. nicht ordnungsgemäß abgewickelten<br />
Geschäftsvorfalle vor.<br />
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsführung dem Überwachungsorgan<br />
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?<br />
E<strong>in</strong>e Berichterstattung auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans gab es nicht.<br />
e) Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG<br />
oder unternehmens<strong>in</strong>ternen Vorschriften) nicht <strong>in</strong> allen Fällen ausreichend war?<br />
Im Geschäftsjahr 2001 gab es ke<strong>in</strong>e diesbezüglichen Anhaltspunkte.<br />
13. Durchführung von Investitionen<br />
a) Werden Investitionen (<strong>in</strong> Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige F<strong>in</strong>anzanlagen,<br />
immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung<br />
auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, F<strong>in</strong>anzierbarkeit und Risiken geprüft?<br />
Die Planung von Investitionen erfolgt fast ausschließlich über das Bauamt der Stadtverwaltung.<br />
Wesentliche Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant sowie<br />
auf ihre Durchführbarkeit untersucht. Die Wirtschaftlichkeit, die F<strong>in</strong>anzierbarkeit und die<br />
Risiken werden vor Verabschiedung des Investitionsplans bzw. vor der Auftragsvergabe geprüft.<br />
7194/05 14/23
MU ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
b) Waren die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung ausreichend, um e<strong>in</strong> Urteil<br />
über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung<br />
von Grundstücken oder Beteiligungen)?<br />
Investitionsvorhaben werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben, was die Beurteilung der<br />
Angemessenheit des Preises ermöglicht.<br />
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung von Investitionen laufend<br />
überwacht und Abweichungen untersucht?<br />
Vorbereitung, Durchfuhrung und Preisabweichungen bei Investitionen werden i. d. R. durch<br />
Ingenieurbüros im Rahmen der Abwicklung der Investition überwacht.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus obliegt die Kontrolle über die Investitionen und deren F<strong>in</strong>anzierung der Stadtverwaltung,<br />
<strong>in</strong>sbesondere dem Bauamt.<br />
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn<br />
ja, <strong>in</strong> welcher Höhe und aus welchen Gründen?<br />
Bei den im Geschäftsjahr vorgenommenen Investitionen kam es zu ke<strong>in</strong>en Überschreitungen.<br />
Die im Wirtschaftsplan 2001 festgelegten Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.146 wurden mit<br />
den tatsächlich vorgenommenen Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.016 unterschritten.<br />
e) Wurden bei bezuschussten Investitionen Auflagen der Zuschussgeber beachtet?<br />
Wegen nicht fristgemäßer Verwendung von Fördermitteln für die Abwasserortskanäle im<br />
Ortsteil Liegau-Augustusbad, ausgereicht durch das Regierungspräsidium Dresden, bestanden<br />
zum 31. Dezember 2001 Z<strong>in</strong>sverpflichtungen <strong>in</strong> Höhe von TDM 54.<br />
14. Auftrags vergäbe, Lieferpflichten und Entgeltregelungen<br />
a) Liegen offenkundige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF,<br />
EU-Regelungen) vor?<br />
Im Rahmen unserer Prüfung s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e derartigen Verstöße bekannt geworden.<br />
7194/05 15/23
MERNST&<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
b) Werden ansonsten Konkurrenzangebote e<strong>in</strong>geholt und berücksichtigt, bei Konzernunternehmen<br />
auch <strong>in</strong>nerhalb des Konzerns?<br />
Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> Konzern im handelsrechtlichen S<strong>in</strong>n ist, entfallt die Beantwortung<br />
dieser Frage.<br />
c) Werden wichtige Liefer- und Abnahmeverträge vor Abschluss und während ihrer<br />
Abwicklung auf ihre <strong>in</strong>nerbetrieblichen Auswirkungen untersucht?<br />
Vor Abschluss von Liefer- und Abnahmeverträgen werden grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote<br />
e<strong>in</strong>geholt. Die Untersuchung und laufende Überprüfung obliegt der Betriebsleitung.<br />
d) Liegen den vertraglichen Beziehungen zu Abnehmern/Benutzern allgeme<strong>in</strong>e privatrechtliche<br />
Vertragsbed<strong>in</strong>gungen oder öffentlich-rechtliche Satzungen zugrunde<br />
und werden diese jeweils auf dem laufenden Stand gehalten? Stehen privatrechtliche<br />
und öffentlich-rechtliche Entgeltregelungen offensichtlich nicht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />
mit der Rechtslage (z. B. VOPR 30/53, Gebührenrecht)?<br />
Den Beziehungen zu den Abnehmern/Benutzern liegt die öffentlich-rechtliche Satzung über<br />
die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt <strong>Radeberg</strong> zugrunde, aus<br />
welcher sich der Anschluss- und Benutzerzwang ergibt. Bezüglich der Ortsteile Ullersdorf<br />
und Großerkmannsdorf gilt das jeweilige Ortsrecht der vormaligen Geme<strong>in</strong>den Ullersdorf und<br />
Großerkmannsdorf.<br />
Im Jahr 2001 erkannte das Verwaltungsgericht e<strong>in</strong>en Widerspruch <strong>in</strong> der Globalberechnung<br />
zur Ermittlung der Beiträge h<strong>in</strong>sichtlich der im Sächsischen Kommunalabgabengesetz bestimmten<br />
Basis nach der Fläche an. Des Weiteren stellte das Verwaltungsgericht fest, dass bei<br />
der Globalberechnung zur Beitragsermittlung Beitragspflichtige, die an Mischwasserkanalisationen<br />
angeschlossen s<strong>in</strong>d, anders behandelt werden müssen als Beitragspflichtige, die im<br />
Trennsystem ihre Abwässer entsorgen. Im Ergebnis dessen müssen im gesamten Verbandsgebiet<br />
des AZV "Obere Röder" neue Globalberechnungen erstellt werden.<br />
15. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven<br />
a) Besteht <strong>in</strong> wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?<br />
Es besteht ke<strong>in</strong> nicht betriebsnotwendiges Vermögen.<br />
7194/05 16/23
sü ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
b) S<strong>in</strong>d Bestände auffallend hoch oder niedrig?<br />
Der Eigenbetrieb verfugt über ke<strong>in</strong>e Bestände.<br />
Anlage 6<br />
c) S<strong>in</strong>d nach Art, Umfang und/oder Konditionen ungewöhnliche Kredite aufgenommen<br />
oder gewährt worden?<br />
Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e ungewöhnlichen Kredite aufgenommen oder gewährt worden.<br />
d) S<strong>in</strong>d Haftungsverhältnisse und sonstige f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen nach Art<br />
und/oder Umfang ungewöhnlich und s<strong>in</strong>d sie im Jahresabschluss ausreichend erläutert<br />
worden?<br />
Es bestehen ke<strong>in</strong>e Haftungsverhältnisse bzw. über den Jahresabschluss h<strong>in</strong>ausgehende sonstige<br />
f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen. Diese s<strong>in</strong>d ausreichend im Anhang des Jahresabschlusses des<br />
Eigenbetriebs dargestellt.<br />
e) In welchen Posten bestehen wesentliche stille Reserven?<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass ke<strong>in</strong>e stillen Reserven bestehen.<br />
16. F<strong>in</strong>anzierung<br />
a) S<strong>in</strong>d längerfristig gebundene Vermögenswerte <strong>in</strong> ausreichendem Umfang langfristig<br />
f<strong>in</strong>anziert?<br />
Das Anlagevermögen ist zu 78,3 % (Vj.: 79,6 %) durch Eigenkapital, Sonderposten und empfangene<br />
Ertragszuschüsse sowie mittel- und langfristige Bankverb<strong>in</strong>dlichkeiten f<strong>in</strong>anziert.<br />
b) S<strong>in</strong>d formal kurzfristige Vermögenswerte nur längerfristig realisierbar?<br />
Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Reihe von Raten- und<br />
Stundungsvere<strong>in</strong>barungen getroffen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Frage e) im Fragenkreis 16.<br />
7194/05 17/23
s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
c) Ist die Liquidität des Unternehmens/Konzerns ausreichend gesichert, z. B. durch<br />
ausreichende Kreditl<strong>in</strong>ien oder e<strong>in</strong>en konzern<strong>in</strong>ternen F<strong>in</strong>anzausgleich sowie Abstimmung<br />
von Fremdkapitalaufnahme und Kapitalbedarf?<br />
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2001 verfugte der Eigenbetrieb über e<strong>in</strong>en Bestand an liquiden<br />
Mitteln <strong>in</strong> Höhe von TDM 1.971. Die Zahlungsbereitschaft war im gesamten Wirtschaftsjahr<br />
gewährleistet. Kontokorrentkredite wurden nicht <strong>in</strong> Anspruch genommen. Die Liquidität<br />
des Eigenbetriebs war im Berichtsjahr <strong>in</strong>sbesondere durch die bislang z<strong>in</strong>slose Stundung<br />
von Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem AZV "Obere Röder" gewährleistet.<br />
d) In welchem Umfang erwirtschaftet das Unternehmen die benötigten Mittel aus eigener<br />
Kraft?<br />
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit als Kennzahl der Innenf<strong>in</strong>anzierungskraft<br />
e<strong>in</strong>es Unternehmens hat sich von TDM 1.547 auf TDM 1.121 im Berichtsjahr verschlechtert.<br />
Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte den negativen Cashflow aus<br />
der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit nicht kompensieren, so dass sich der F<strong>in</strong>anzmittelfond <strong>in</strong>sgesamt<br />
um TDM 679 verr<strong>in</strong>gerte.<br />
Hierzu verweisen wir auch auf den Punkt C III "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage" im Hauptteil<br />
dieses Berichts.<br />
e) Erfolgt e<strong>in</strong>e Kreditüberwachung und ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet,<br />
dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv e<strong>in</strong>gezogen werden?<br />
E<strong>in</strong>e laufende Kreditüberwachung erfolgt durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong>.<br />
Das Mahnwesen h<strong>in</strong>sichtlich der Gebühren ist durch den Betriebsftihrer organisiert. Nach<br />
Mahnung von noch nicht e<strong>in</strong>gezogenen Forderungen werden diese dem Vollstreckungsamt<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> zur weiteren Bearbeitung übergeben. Nach unseren Feststellungen haben<br />
sich dabei teilweise erhebliche zeitliche Verzögerungen ergeben. Für e<strong>in</strong>zelne überfällige<br />
Forderungen des Berichtsjahrs lagen dem Vollstreckungsamt die relevanten Abrechnungsunterlagen<br />
erst verspätet vor, weswegen <strong>in</strong>soweit ke<strong>in</strong>e Vollstreckungsversuche erfolgen konnten.<br />
Jedoch wurde sich bis zum Prüfungszeitpunkt (im April 2005) über Inhalt, Art und Turnus<br />
der vom Betriebsfiihrer bereitzustellenden Unterlagen verständigt.<br />
Die Beitragsforderungen werden durch die Kämmerei der Stadt <strong>Radeberg</strong> buchhalterisch geführt<br />
und h<strong>in</strong>sichtlich des Zahlungse<strong>in</strong>gangs überwacht. Dies schließt das Mal<strong>in</strong>wesen und die<br />
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s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Durchfuhrung von Vollstreckungshandlungen mit e<strong>in</strong>. Dieser Prozess entspricht im Wesentlichen<br />
der Verwaltung/Bearbeitung offener Forderungen der Stadt außerhalb des Abwasserbereichs.<br />
f) Werden für Kapitalaufnahmen und Geldanlage Vergleichsangebote e<strong>in</strong>geholt?<br />
Für Kapitalaufnahmen werden grundsätzlich Vergleichsangebote e<strong>in</strong>geholt. Im Wirtschaftsjahr<br />
2001 s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e neuen Bankkredite aufgenommen worden. Jedoch s<strong>in</strong>d bestehende<br />
Bankkredite zur Anpassung an die allgeme<strong>in</strong>e Z<strong>in</strong>sentwicklung umgeschuldet worden. E<strong>in</strong><br />
von der Stadt <strong>Radeberg</strong> gewährtes verz<strong>in</strong>sliches Darlehen <strong>in</strong> Höhe von ursprünglich<br />
TDM 2.255 wurde im Jahr 2001 planmäßig fortgeschrieben. Festgeld- und Term<strong>in</strong>geldanlagen<br />
wurden im Berichtsjahr ausschließlich über die Hausbank vorgenommen.<br />
g) Wie ist die F<strong>in</strong>anzlage des Konzerns zu beurteilen, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?<br />
Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />
h) Werden längerfristige Guthaben der laufenden Konten angemessen verz<strong>in</strong>slich<br />
angelegt?<br />
Längerfristige Guthaben wurden <strong>in</strong> Festgeld- oder Term<strong>in</strong>geldanlagen angelegt.<br />
i) Werden Kreditbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften zu angemessenen<br />
Konditionen abgewickelt?<br />
Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />
j) Besteht e<strong>in</strong> zentrales Cash-Management und werden die hierfür geltenden Regelungen<br />
e<strong>in</strong>gehalten?<br />
Es besteht ke<strong>in</strong> zentrales Cash-Management.<br />
k) Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Leas<strong>in</strong>g- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung<br />
der Kreditl<strong>in</strong>ien abgeschlossen wurden?<br />
Derartige Feststellungen haben wir beim Eigenbetrieb nicht getroffen.<br />
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s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
1) In welchem Umfang hat das Unternehmen F<strong>in</strong>anz-ZFördermittel der öffentlichen<br />
Hand erhalten?<br />
Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anz-ZFördermittel der öffentlichen Hand erhalten.<br />
17. Eigenkapitalausstattung und Gew<strong>in</strong>nverwendung<br />
a) Verfügt das Unternehmen über e<strong>in</strong>e angemessene Eigenkapitalausstattung? Bestehen<br />
F<strong>in</strong>anzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung?<br />
b) Ist der Gew<strong>in</strong>nverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)<br />
mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vere<strong>in</strong>bar?<br />
c) S<strong>in</strong>d Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage erforderlich?<br />
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2001 e<strong>in</strong> negatives Eigenkapital aus, was <strong>in</strong>sbesondere<br />
durch den Jahresverlust 2000 bed<strong>in</strong>gt ist.<br />
Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung von Sonderposten und Ertragszuschüssen beträgt<br />
zum Bilanzstichtag 53,3 % (Vj.: 50,4 %) und kann im Vergleich zum Vorjahr als stabil<br />
angesehen werden. Die langfristige F<strong>in</strong>anzierung ist aufgrund des hohen Anteils von mittelund<br />
langfristigem Fremdkapital gesichert.<br />
Jedoch bestehen zum Bilanzstichtag weiterh<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere<br />
Röder" aus Kapital- und Betriebskostenumlagen, welche bei Fälligkeit zu e<strong>in</strong>em beachtlichen<br />
Liquiditätsabfluss führen werden. Deshalb ist für die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage weiterh<strong>in</strong><br />
die fristgemäße Realisierung der Beitragsforderungen von besonderer Bedeutung. Vor diesem<br />
H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d auch die gerichtlichen Entscheidungen mit der Folge der Notwendigkeit der<br />
Neuerstellung der Globalberechnung zu beachten und zügig umzusetzen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong>e stabile Ertragslage des Eigenbetriebs von grundlegender Bedeutung,<br />
da zum<strong>in</strong>dest mittel- bis langfristig e<strong>in</strong>e nachhaltige Auswirkung auf die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage<br />
besteht. Wir verweisen auf die Fragenkomplexe 19 und 20.<br />
E<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>nverwendungsvorschlag ist aufgrund des Verlustvortrags und des laufenden Jahresverlusts<br />
nicht von Relevanz.<br />
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s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
Wir verweisen im Übrigen auf den Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />
18. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit<br />
Anlage 6<br />
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?<br />
Der Eigenbetrieb betätigt sich nur im Abwasserbereich.<br />
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von e<strong>in</strong>maligen Vorgängen geprägt?<br />
Das Jahresergebnis 2001 ist nicht durch e<strong>in</strong>malige Vorgänge geprägt.<br />
c) Werden Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften (bzw, mit den Gesellschaftern/der<br />
Geme<strong>in</strong>de) zu angemessenen Konditionen abgewickelt?<br />
Die von der Stadt <strong>Radeberg</strong> erhobene Verwaltungskostenumlage bemisst sich nach den anteiligen<br />
Personalkosten der mit Aufgaben für den Eigenbetrieb betreuten Bediensteten laut Stellenbeschreibung.<br />
d) Wie hoch s<strong>in</strong>d die Innenumsätze bei den e<strong>in</strong>zelnen Konzernunternehmen und wie<br />
hoch s<strong>in</strong>d deren Anteile am jeweiligen Gesamtumsatz? Haben sich gegenüber dem<br />
Vorjahr wesentliche Veränderungen ergeben?<br />
Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> Konzern im handelsrechtlichen S<strong>in</strong>n ist, entfällt die Beantwortung<br />
dieser Frage.<br />
e) Wie setzen sich erhobene Konzernumlagen <strong>in</strong>haltlich und zahlenmäßig zusammen?<br />
Die Stadt <strong>Radeberg</strong> hat im Berichtsjahr e<strong>in</strong>e Verwaltungskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt<br />
TDM 63 (Vorjahr: TDM 62) erhoben. Diese betrifft ausschließlich die Personalkosten<br />
der mit Aufgaben für den Eigenbetrieb betreuten Bediensteten.<br />
f) Bestehen erwähnenswerte Überkapazitäten oder Liquiditätsengpässe?<br />
Erwähnenswerte Überkapazitäten oder Liquiditätsengpässe haben wir im Berichtsjahr nicht<br />
festgestellt.<br />
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s!l ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
g) Wurden <strong>in</strong> größerem Umfang stille Reserven aufgelöst?<br />
Anlage 6<br />
Im Berichtsjahr wurden ke<strong>in</strong>e wesentlichen stillen Reserven aufgelöst. Zu den neutralen E<strong>in</strong>flüssen<br />
auf das Jahresergebnis verweisen wir auf Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses<br />
Berichts.<br />
19. Verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte und ihre Ursachen<br />
a) Gab es verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte und was waren ihre Ursachen? Waren die Verluste<br />
bee<strong>in</strong>flussbar?<br />
Wir verweisen auf unsere Angaben unter Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />
Da getrennte Ergebnisrechnungen für Kernstadt und Ortsteile nicht geflilirt werden können,<br />
s<strong>in</strong>d Aussagen zur kostendeckenden Beitrags- und Gebührenerhebung nicht abschließend<br />
möglich. Wir verweisen aber auf die weite Spanne der Abwassergebühr von 2,85 DM/cbm <strong>in</strong><br />
Ullersdorf und 5,88 DM/cbm <strong>in</strong> Großerkmannsdorf und die Tatsache, dass aufgrund der fehlenden<br />
Globalberechnung e<strong>in</strong>e Beitragserhebung <strong>in</strong> Ullersdorf bislang nicht erfolgt ist.<br />
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um<br />
welche Maßnahmen handelt es sich?<br />
Aufgrund der verspäteten Erstellung der Jahresabschlüsse des AZV waren zeitnahe Steuerungsmaßnahmen<br />
zur Verlustbegrenzung nur e<strong>in</strong>geschränkt möglich.<br />
c) Bestehen besondere Risiken aus schwebenden Geschäften?<br />
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ke<strong>in</strong>e derartigen Risiken festgestellt.<br />
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01 ERNST &<strong>YOUNG</strong><br />
20. Jahresverlust und se<strong>in</strong>e Ursachen<br />
a) Was s<strong>in</strong>d die Ursachen des Jahresverlusts?<br />
Anlage 6<br />
b) S<strong>in</strong>d die Ursachen des Jahresverlusts betriebsbed<strong>in</strong>gt (z. B. Verlustartikel, unwirtschaftliche<br />
Produktion/Verwaltung, unzulängliche Organisation) oder ist der<br />
Fehlbetrag <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf außerbetriebliche Vorgänge (z. B. konjunkturelle<br />
Entwicklung, Änderung der Wettbewerbsverhältnisse) zurückzuführen?<br />
Im Berichtsjahr entstand e<strong>in</strong> Jahresverlust von TDM 280.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Ursachen des Jahresverlusts verweisen wir auf die Erläuterungen der Ertragslage<br />
im Abschnitt C. II. "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />
21. Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage<br />
a) Welche Maßnahmen wurden e<strong>in</strong>geleitet bzw. s<strong>in</strong>d beabsichtigt, um die Ertragslage<br />
des Unternehmens zu verbessern?<br />
E<strong>in</strong>e Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage wird durch die folgenden Maßnahmen<br />
angestrebt:<br />
• Erhebung kostendeckender Abwassergebühren<br />
• Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf und Überarbeitung der Globalberechnung<br />
für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
b) S<strong>in</strong>d weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich?<br />
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage s<strong>in</strong>d unseres Erachtens erforderlich.<br />
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