B u s r e i s e n f ü r G a r t e n f r e u n D e - QuerBeet reisen
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B u s r e i s e n f ü r G a r t e n f r e u n D e - QuerBeet reisen
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Reisebedingungen:<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
Der Kunde bietet mit seiner Anmeldung dem Reiseveranstalter<br />
<strong>QuerBeet</strong> Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich<br />
an. Die Anmeldung hat schriftlich auf dem daf<strong>ü</strong>r vorgesehenen<br />
Formular von <strong>QuerBeet</strong> Reisen zu erfolgen. Der Anmelder handelt<br />
f<strong>ü</strong>r alle in der Anmeldung aufgef<strong>ü</strong>hrten Teilnehmer. Er erhält<br />
von <strong>QuerBeet</strong> Reisen eine schriftliche Bestätigung. Der Reisevertrag<br />
kommt mit der Bestätigung durch <strong>QuerBeet</strong> Reisen<br />
zu stande.<br />
2. Zahlung des Reisepreises<br />
Nach Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb von 8 Tagen<br />
15 % des Reisepreises pro Person zu zahlen. Mit der Bestätigung<br />
wird gemäß § 651k BGB der Sicherungsschein zugestellt. Der<br />
Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn, ohne weitere Aufforderung,<br />
fällig. Die Reiseunterlagen werden etwa 10 Tage vor<br />
Reisebeginn ausgehändigt.<br />
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />
besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert,<br />
keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht<br />
<strong>ü</strong>bersteigt.<br />
3. Leistungen und Preise<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von <strong>QuerBeet</strong> Reisen<br />
richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie<br />
den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der<br />
Bestätigung. Der Abschluss einer Reiser<strong>ü</strong>cktrittversicherung ist Bestandteil<br />
des Reisevertrages. Die Kosten der Reiser<strong>ü</strong>cktrittversicherung<br />
sind im Reisepreis enthalten. Nebenabreden sind nur durch<br />
schriftliche Bestätigung von <strong>QuerBeet</strong> Reisen verbindlich. Änderungen<br />
durch <strong>QuerBeet</strong> Reisen sind möglich, wenn diese nicht<br />
erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
4. R<strong>ü</strong>cktritt durch den Kunden<br />
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur<strong>ü</strong>cktreten.<br />
Der R<strong>ü</strong>cktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich f<strong>ü</strong>r den<br />
R<strong>ü</strong>cktrittszeitpunkt ist der Eingang der R<strong>ü</strong>cktrittserklärung bei<br />
<strong>QuerBeet</strong> Reisen.<br />
Bei vorzeitigem Abbruch der begonnenen Reise ist eine R<strong>ü</strong>ckverg<strong>ü</strong>tung<br />
des Reisepreises ganz oder teilweise nicht möglich.<br />
Anspr<strong>ü</strong>che aus der Reiser<strong>ü</strong>cktrittversicherung hat der Einzel-<br />
Kunde in eigener Verantwortung gegen<strong>ü</strong>ber der Versicherung<br />
geltend zu machen.<br />
<strong>QuerBeet</strong> Reisen hat bei einem R<strong>ü</strong>cktritt Anspruch auf eine vom Reisepreis<br />
zu berechnende, angemessene Entschädigung je Person.<br />
Bei Einzelpersonen:<br />
Die pauschale Entschädigung pro Person beträgt:<br />
• bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 %<br />
• bis 21 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />
• bis 14 Tage vor Reisebeginn 40 %<br />
• bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %<br />
• bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %<br />
Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag beträgt die<br />
Entschädigung 100 % des Gesamtreisepreises.<br />
Bei Vereins-Gruppen:<br />
• bis 4 Monate vor Reisebeginn 10 %<br />
• bis 3 Monate vor Reisebeginn 20 %<br />
• bis 2 Monate vor Reisebeginn 40 %<br />
• bis 1 Monat vor Reisebeginn 60 %<br />
• bis 14 Tage vor Reisebeginn 80 %<br />
• k<strong>ü</strong>rzer als 14 Tage vor Reisebeginn 100 % des Gesamtreisepreises.<br />
Die Summe der Einzelstornierungen darf die im Angebot genannte<br />
Mindestteilnehmerzahl nicht unterschreiten.<br />
Sollte die Mindestteilnehmerzahl durch Stornierungen unterschritten<br />
werden, so haftet der Verein/die Gruppe f<strong>ü</strong>r die daraus<br />
resultierenden Kosten.<br />
5. R<strong>ü</strong>cktritt durch den Reiseveranstalter<br />
<strong>QuerBeet</strong> Reisen behält sich den R<strong>ü</strong>cktritt vom Reisevertrag<br />
vor, wenn bis acht Wochen vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl<br />
von 38 Personen nicht erreicht ist. Der Kunde wird<br />
von <strong>QuerBeet</strong> Reisen unverz<strong>ü</strong>glich unterrichtet. Ein bereits gezahlter<br />
Reisepreis wird in voller Höhe erstattet.<br />
6. Haftung des Reiseveranstalters<br />
<strong>QuerBeet</strong> Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines<br />
ordentlichen Kaufmanns f<strong>ü</strong>r<br />
• die gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und<br />
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten<br />
Reiseleistungen.<br />
Anspr<strong>ü</strong>che wegen mangelhafter Reiseleistungen sind innerhalb<br />
eines Monats nach Beendigung der Reise gegen<strong>ü</strong>ber <strong>QuerBeet</strong><br />
Reisen geltend zu machen.<br />
7. Haftungsbeschränkung<br />
Die vertragliche Haftung von <strong>QuerBeet</strong> Reisen als Reiseveranstalter<br />
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch<br />
grob fahrlässig herbeigef<strong>ü</strong>hrt wird oder<br />
• wenn <strong>QuerBeet</strong> Reisen f<strong>ü</strong>r einen dem Reisenden entstehenden<br />
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
Die Haftungsbegrenzung f<strong>ü</strong>r Sachschäden beträgt je Kunde<br />
und Reise 1200,- €. Liegt der Reisepreis unter 400,- €, dann ist die<br />
Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.<br />
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur<br />
Folge.<br />
9. Gerichtstand ist Frankfurt am Main<br />
10. Was der Kunde noch wissen sollte<br />
Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt nach Eingang der<br />
Anmeldung. Mit <strong>QuerBeet</strong> Reisen und Kofler Reisen fahren Sie in<br />
modernen Nichtraucherbussen. Angemessene Pausen werden<br />
entsprechend eingelegt.<br />
Maximale Teilnehmerzahl je Reise: 48 Personen,<br />
Mindestteilnehmerzahl je Reise: 38 Personen.<br />
Wir w<strong>ü</strong>nschen Ihnen<br />
eine angenehme Reise!<br />
Q U E R B<br />
... die sympathischen Reisen !<br />
E E T