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B u s r e i s e n f ü r G a r t e n f r e u n D e - QuerBeet reisen

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Reisebedingungen:<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Der Kunde bietet mit seiner Anmeldung dem Reiseveranstalter<br />

<strong>QuerBeet</strong> Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich<br />

an. Die Anmeldung hat schriftlich auf dem daf<strong>ü</strong>r vorgesehenen<br />

Formular von <strong>QuerBeet</strong> Reisen zu erfolgen. Der Anmelder handelt<br />

f<strong>ü</strong>r alle in der Anmeldung aufgef<strong>ü</strong>hrten Teilnehmer. Er erhält<br />

von <strong>QuerBeet</strong> Reisen eine schriftliche Bestätigung. Der Reisevertrag<br />

kommt mit der Bestätigung durch <strong>QuerBeet</strong> Reisen<br />

zu stande.<br />

2. Zahlung des Reisepreises<br />

Nach Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb von 8 Tagen<br />

15 % des Reisepreises pro Person zu zahlen. Mit der Bestätigung<br />

wird gemäß § 651k BGB der Sicherungsschein zugestellt. Der<br />

Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn, ohne weitere Aufforderung,<br />

fällig. Die Reiseunterlagen werden etwa 10 Tage vor<br />

Reisebeginn ausgehändigt.<br />

Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />

besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert,<br />

keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht<br />

<strong>ü</strong>bersteigt.<br />

3. Leistungen und Preise<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen von <strong>QuerBeet</strong> Reisen<br />

richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie<br />

den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der<br />

Bestätigung. Der Abschluss einer Reiser<strong>ü</strong>cktrittversicherung ist Bestandteil<br />

des Reisevertrages. Die Kosten der Reiser<strong>ü</strong>cktrittversicherung<br />

sind im Reisepreis enthalten. Nebenabreden sind nur durch<br />

schriftliche Bestätigung von <strong>QuerBeet</strong> Reisen verbindlich. Änderungen<br />

durch <strong>QuerBeet</strong> Reisen sind möglich, wenn diese nicht<br />

erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

4. R<strong>ü</strong>cktritt durch den Kunden<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur<strong>ü</strong>cktreten.<br />

Der R<strong>ü</strong>cktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich f<strong>ü</strong>r den<br />

R<strong>ü</strong>cktrittszeitpunkt ist der Eingang der R<strong>ü</strong>cktrittserklärung bei<br />

<strong>QuerBeet</strong> Reisen.<br />

Bei vorzeitigem Abbruch der begonnenen Reise ist eine R<strong>ü</strong>ckverg<strong>ü</strong>tung<br />

des Reisepreises ganz oder teilweise nicht möglich.<br />

Anspr<strong>ü</strong>che aus der Reiser<strong>ü</strong>cktrittversicherung hat der Einzel-<br />

Kunde in eigener Verantwortung gegen<strong>ü</strong>ber der Versicherung<br />

geltend zu machen.<br />

<strong>QuerBeet</strong> Reisen hat bei einem R<strong>ü</strong>cktritt Anspruch auf eine vom Reisepreis<br />

zu berechnende, angemessene Entschädigung je Person.<br />

Bei Einzelpersonen:<br />

Die pauschale Entschädigung pro Person beträgt:<br />

• bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 %<br />

• bis 21 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />

• bis 14 Tage vor Reisebeginn 40 %<br />

• bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %<br />

• bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %<br />

Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag beträgt die<br />

Entschädigung 100 % des Gesamtreisepreises.<br />

Bei Vereins-Gruppen:<br />

• bis 4 Monate vor Reisebeginn 10 %<br />

• bis 3 Monate vor Reisebeginn 20 %<br />

• bis 2 Monate vor Reisebeginn 40 %<br />

• bis 1 Monat vor Reisebeginn 60 %<br />

• bis 14 Tage vor Reisebeginn 80 %<br />

• k<strong>ü</strong>rzer als 14 Tage vor Reisebeginn 100 % des Gesamtreisepreises.<br />

Die Summe der Einzelstornierungen darf die im Angebot genannte<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht unterschreiten.<br />

Sollte die Mindestteilnehmerzahl durch Stornierungen unterschritten<br />

werden, so haftet der Verein/die Gruppe f<strong>ü</strong>r die daraus<br />

resultierenden Kosten.<br />

5. R<strong>ü</strong>cktritt durch den Reiseveranstalter<br />

<strong>QuerBeet</strong> Reisen behält sich den R<strong>ü</strong>cktritt vom Reisevertrag<br />

vor, wenn bis acht Wochen vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl<br />

von 38 Personen nicht erreicht ist. Der Kunde wird<br />

von <strong>QuerBeet</strong> Reisen unverz<strong>ü</strong>glich unterrichtet. Ein bereits gezahlter<br />

Reisepreis wird in voller Höhe erstattet.<br />

6. Haftung des Reiseveranstalters<br />

<strong>QuerBeet</strong> Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines<br />

ordentlichen Kaufmanns f<strong>ü</strong>r<br />

• die gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />

• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und<br />

• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten<br />

Reiseleistungen.<br />

Anspr<strong>ü</strong>che wegen mangelhafter Reiseleistungen sind innerhalb<br />

eines Monats nach Beendigung der Reise gegen<strong>ü</strong>ber <strong>QuerBeet</strong><br />

Reisen geltend zu machen.<br />

7. Haftungsbeschränkung<br />

Die vertragliche Haftung von <strong>QuerBeet</strong> Reisen als Reiseveranstalter<br />

ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig herbeigef<strong>ü</strong>hrt wird oder<br />

• wenn <strong>QuerBeet</strong> Reisen f<strong>ü</strong>r einen dem Reisenden entstehenden<br />

Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

Die Haftungsbegrenzung f<strong>ü</strong>r Sachschäden beträgt je Kunde<br />

und Reise 1200,- €. Liegt der Reisepreis unter 400,- €, dann ist die<br />

Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.<br />

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur<br />

Folge.<br />

9. Gerichtstand ist Frankfurt am Main<br />

10. Was der Kunde noch wissen sollte<br />

Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt nach Eingang der<br />

Anmeldung. Mit <strong>QuerBeet</strong> Reisen und Kofler Reisen fahren Sie in<br />

modernen Nichtraucherbussen. Angemessene Pausen werden<br />

entsprechend eingelegt.<br />

Maximale Teilnehmerzahl je Reise: 48 Personen,<br />

Mindestteilnehmerzahl je Reise: 38 Personen.<br />

Wir w<strong>ü</strong>nschen Ihnen<br />

eine angenehme Reise!<br />

Q U E R B<br />

... die sympathischen Reisen !<br />

E E T

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