V E R K A U F S P R O S P E K T - Raiffeisen Capital Management
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§ 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen<br />
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach<br />
dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Anteilinhaber ausgeschüttet<br />
werden. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds<br />
einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist<br />
zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttung in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge<br />
sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15. März des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen<br />
Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
Zwischenausschüttungen sind möglich.<br />
Jedenfalls ist ab dem 15. März ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer<br />
auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.<br />
§ 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)<br />
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei<br />
Thesaurierungsfondsanteilscheinen ab 15. März ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls<br />
zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu<br />
verwenden ist.<br />
§ 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und<br />
Auslandstranche)<br />
Nicht anwendbar.<br />
§ 27b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)<br />
Nicht anwendbar.<br />
§ 28 Abwicklung<br />
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 vH des Fondsvermögens.<br />
Prospekt Centropa-Aktien Seite 28