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V E R K A U F S P R O S P E K T - Raiffeisen Capital Management

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8. Modalitäten und Bedingungen für die<br />

Ausgabe und/oder den Verkauf der<br />

Anteile<br />

Ausgabe von Anteilen<br />

Die Ausgabe der Anteile erfolgt zu jedem<br />

Bankarbeitstag.<br />

Die Anzahl der ausgegebenen Anteile und der<br />

entsprechenden Anteilscheine ist grundsätzlich<br />

nicht beschränkt. Die Anteile können bei den im<br />

Anhang aufgeführten Vertriebsstellen erworben<br />

werden. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich<br />

vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder<br />

vollständig einzustellen.<br />

Ausgabeaufschlag<br />

Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Wert<br />

eines Anteiles zur Abgeltung der Ausgabekosten ein<br />

Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der<br />

Ausgabeaufschlag zur Abgeltung der<br />

Ausgabekosten beträgt bis zu 4,5 vH des Wertes<br />

eines Anteiles.<br />

Der/Ein Ausgabeaufschlag reduziert die<br />

Performance, wobei dies insbesondere bei einer<br />

kurzen Anlagedauer wesentlich sein kann.<br />

Abrechnungsstichtag<br />

Der zur Abrechnung kommende gültige<br />

Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte<br />

Rechenwert jenes Bankarbeitstages (ausgenommen<br />

Karfreitag und Silvester), der dem Bankarbeitstag<br />

folgt, an dem die Order bei der Depotbank bis<br />

spätestens 14.00 bei Ordererteilung über ein<br />

elektronisches System oder ansonsten bis<br />

spätestens 13.30 (hiermit umfasst unter anderem<br />

Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt,<br />

zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon<br />

ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-<br />

Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall<br />

ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-<br />

Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der<br />

Belastung des Kaufpreises erfolgt zwei<br />

Bankarbeitstage (ausgenommen Karfreitag und<br />

Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.<br />

9. Modalitäten und Bedingungen der<br />

Rücknahme oder Auszahlung der<br />

Anteile und Voraussetzungen, unter<br />

denen diese ausgesetzt werden kann<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

Die Anteilinhaber können jederzeit die Rücknahme<br />

der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder<br />

durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der<br />

Depotbank verlangen.<br />

Die Depotbank ist verpflichtet, die Anteile zum<br />

jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert<br />

eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds<br />

zurückzunehmen.<br />

Die Rücknahme erfolgt zu jedem Bankarbeitstag.<br />

Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die<br />

Errechnung und Veröffentlichung des<br />

Rücknahmepreises kann unter gleichzeitiger<br />

Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und<br />

entsprechender Veröffentlichung vorübergehend<br />

unterbleiben und vom Verkauf von<br />

Vermögenswerten des Investmentfonds sowie vom<br />

Eingang des Verwertungserlöses abhängig<br />

gemacht werden, wenn außergewöhnliche<br />

Umstände vorliegen, die dies unter<br />

Berücksichtigung berechtigter Interessen der<br />

Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die<br />

Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine<br />

ist dem Anleger bekannt zu geben.<br />

Rücknahmeabschlag<br />

Bei Rücknahme der Anteilscheine ist kein<br />

Rücknahmeabschlag zu bezahlen.<br />

Abrechnungsstichtag<br />

Der zur Abrechnung kommende gültige<br />

Rücknahmepreis ist der von der Depotbank<br />

ermittelte Rechenwert jenes Bankarbeitstages<br />

(ausgenommen Karfreitag und Silvester), der dem<br />

Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der<br />

Depotbank bis spätestens 14.00 bei Ordererteilung<br />

über ein elektronisches System oder ansonsten bis<br />

spätestens 13.30 (hiermit umfasst unter anderem<br />

Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt,<br />

abzüglich eines allfälligen Rücknahmeabschlags.<br />

Hiervon ausgenommen sind Auszahlungen gemäß<br />

einer allenfalls vereinbarten Auszahlungsphase bei<br />

Fondsspar-Verträgen; in diesem Fall ist der<br />

Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag<br />

vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der<br />

Gutschrift des Verkaufspreises erfolgt zwei<br />

Bankarbeitstage (ausgenommen Karfreitag und<br />

Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.<br />

10. Ermittlung der Verkaufs- oder<br />

Ausgabe- und der Auszahlungs- oder<br />

Rücknahmepreise der Anteile,<br />

insbesondere<br />

Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser<br />

Preise<br />

Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der<br />

Rücknahme oder Ausgabe, der Rücknahme<br />

oder Auszahlung verbundenen Kosten<br />

Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der<br />

Veröffentlichung dieser Preise<br />

Berechnungsmethode<br />

Zur Preisberechnung des Investmentfonds werden<br />

die jeweils letzten veröffentlichten Kurse<br />

herangezogen. Entspricht der letzte veröffentlichte<br />

Bewertungskurs aufgrund der politischen oder<br />

wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und<br />

nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen<br />

Werten, so kann eine Preisberechnung unterbleiben,<br />

wenn der Investmentfonds 5% oder mehr seines<br />

Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat,<br />

die keine bzw. keine marktkonformen Kurse<br />

aufweisen.<br />

Prospekt Centropa-Aktien Seite 6

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