V E R K A U F S P R O S P E K T - Raiffeisen Capital Management
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8. Modalitäten und Bedingungen für die<br />
Ausgabe und/oder den Verkauf der<br />
Anteile<br />
Ausgabe von Anteilen<br />
Die Ausgabe der Anteile erfolgt zu jedem<br />
Bankarbeitstag.<br />
Die Anzahl der ausgegebenen Anteile und der<br />
entsprechenden Anteilscheine ist grundsätzlich<br />
nicht beschränkt. Die Anteile können bei den im<br />
Anhang aufgeführten Vertriebsstellen erworben<br />
werden. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich<br />
vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder<br />
vollständig einzustellen.<br />
Ausgabeaufschlag<br />
Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Wert<br />
eines Anteiles zur Abgeltung der Ausgabekosten ein<br />
Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der<br />
Ausgabeaufschlag zur Abgeltung der<br />
Ausgabekosten beträgt bis zu 4,5 vH des Wertes<br />
eines Anteiles.<br />
Der/Ein Ausgabeaufschlag reduziert die<br />
Performance, wobei dies insbesondere bei einer<br />
kurzen Anlagedauer wesentlich sein kann.<br />
Abrechnungsstichtag<br />
Der zur Abrechnung kommende gültige<br />
Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte<br />
Rechenwert jenes Bankarbeitstages (ausgenommen<br />
Karfreitag und Silvester), der dem Bankarbeitstag<br />
folgt, an dem die Order bei der Depotbank bis<br />
spätestens 14.00 bei Ordererteilung über ein<br />
elektronisches System oder ansonsten bis<br />
spätestens 13.30 (hiermit umfasst unter anderem<br />
Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt,<br />
zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon<br />
ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-<br />
Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall<br />
ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-<br />
Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der<br />
Belastung des Kaufpreises erfolgt zwei<br />
Bankarbeitstage (ausgenommen Karfreitag und<br />
Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.<br />
9. Modalitäten und Bedingungen der<br />
Rücknahme oder Auszahlung der<br />
Anteile und Voraussetzungen, unter<br />
denen diese ausgesetzt werden kann<br />
Rücknahme von Anteilen<br />
Die Anteilinhaber können jederzeit die Rücknahme<br />
der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder<br />
durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der<br />
Depotbank verlangen.<br />
Die Depotbank ist verpflichtet, die Anteile zum<br />
jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert<br />
eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds<br />
zurückzunehmen.<br />
Die Rücknahme erfolgt zu jedem Bankarbeitstag.<br />
Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die<br />
Errechnung und Veröffentlichung des<br />
Rücknahmepreises kann unter gleichzeitiger<br />
Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und<br />
entsprechender Veröffentlichung vorübergehend<br />
unterbleiben und vom Verkauf von<br />
Vermögenswerten des Investmentfonds sowie vom<br />
Eingang des Verwertungserlöses abhängig<br />
gemacht werden, wenn außergewöhnliche<br />
Umstände vorliegen, die dies unter<br />
Berücksichtigung berechtigter Interessen der<br />
Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die<br />
Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine<br />
ist dem Anleger bekannt zu geben.<br />
Rücknahmeabschlag<br />
Bei Rücknahme der Anteilscheine ist kein<br />
Rücknahmeabschlag zu bezahlen.<br />
Abrechnungsstichtag<br />
Der zur Abrechnung kommende gültige<br />
Rücknahmepreis ist der von der Depotbank<br />
ermittelte Rechenwert jenes Bankarbeitstages<br />
(ausgenommen Karfreitag und Silvester), der dem<br />
Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der<br />
Depotbank bis spätestens 14.00 bei Ordererteilung<br />
über ein elektronisches System oder ansonsten bis<br />
spätestens 13.30 (hiermit umfasst unter anderem<br />
Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt,<br />
abzüglich eines allfälligen Rücknahmeabschlags.<br />
Hiervon ausgenommen sind Auszahlungen gemäß<br />
einer allenfalls vereinbarten Auszahlungsphase bei<br />
Fondsspar-Verträgen; in diesem Fall ist der<br />
Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag<br />
vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der<br />
Gutschrift des Verkaufspreises erfolgt zwei<br />
Bankarbeitstage (ausgenommen Karfreitag und<br />
Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.<br />
10. Ermittlung der Verkaufs- oder<br />
Ausgabe- und der Auszahlungs- oder<br />
Rücknahmepreise der Anteile,<br />
insbesondere<br />
Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser<br />
Preise<br />
Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der<br />
Rücknahme oder Ausgabe, der Rücknahme<br />
oder Auszahlung verbundenen Kosten<br />
Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der<br />
Veröffentlichung dieser Preise<br />
Berechnungsmethode<br />
Zur Preisberechnung des Investmentfonds werden<br />
die jeweils letzten veröffentlichten Kurse<br />
herangezogen. Entspricht der letzte veröffentlichte<br />
Bewertungskurs aufgrund der politischen oder<br />
wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und<br />
nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen<br />
Werten, so kann eine Preisberechnung unterbleiben,<br />
wenn der Investmentfonds 5% oder mehr seines<br />
Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat,<br />
die keine bzw. keine marktkonformen Kurse<br />
aufweisen.<br />
Prospekt Centropa-Aktien Seite 6