09.05.2013 Aufrufe

Schulnachrichten – September 2006 - Realschule am Europakanal

Schulnachrichten – September 2006 - Realschule am Europakanal

Schulnachrichten – September 2006 - Realschule am Europakanal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7. Termine<br />

Einen Rahmenterminplan inklusive Ferienordnung für das Schuljahr <strong>2006</strong>/2007 finden Sie in<br />

der Anlage.<br />

8. Unfallmeldungen<br />

Alle Schüler sind durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen jede<br />

Art von Unfall gesetzlich geschützt. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf den<br />

Bereich der schulischen Veranstaltungen und auf den direkten Schulweg. Ein Unfall durch<br />

Umwege aus eigener Veranlassung auf dem Schulweg, durch eigenmächtiges Verlassen des<br />

Schulbereichs während der Unterrichtszeit oder bei schulischen Veranstaltungen ist durch<br />

diese Versicherung nicht abgedeckt.<br />

Bei Schul- und Schulwegunfällen Ihres Kindes reichen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse<br />

innerhalb von drei Tagen eine Unfallmeldung im Sekretariat ein. Beim behandelnden Arzt ist<br />

anzugeben, dass ein Schulunfall vorliegt. Die Ärzte sind verpflichtet, bei Schulunfällen stets<br />

unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen.<br />

9. Krankheitsfälle und Beurlaubungen<br />

Bitte verständigen Sie bei Erkrankungen Ihres Kindes unverzüglich, d.h. bis<br />

Unterrichtsbeginn um 7.55 Uhr, die Schule. Zu viele Schüler fehlen unentschuldigt oder<br />

werden erst spät entschuldigt, was uns unsere Aufsichtspflicht erschwert.<br />

Im Falle telefonischer Benachrichtigung muss die schriftliche Mitteilung innerhalb von 2<br />

Tagen nachgereicht werden. Bei Erkrankung an mehr als 3 Unterrichtstagen wird bei<br />

Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit benötigt.<br />

Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit kann eine Befreiung nur vom Klassenleiter<br />

ausgesprochen werden. Ist dieser nicht erreichbar, so ist das Sekretariat zuständig. Nach<br />

telefonischer Rücksprache können erkrankte Schüler abgeholt werden.<br />

Beurlaubungen können nur in wirklich dringenden Fällen genehmigt werden. Anträge auf<br />

Freistellung vom Unterricht sollten rechtzeitig und schriftlich bei der Schule eingereicht<br />

werden.<br />

Arzttermine, Vorstellungsgespräche etc. sollten unbedingt auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt<br />

werden, da alle Versäumnisse den Schülern zum Nachteil gereichen können und der Stoff oft<br />

mühs<strong>am</strong> nachgelernt werden muss.<br />

10. Aufsichtspflicht der Schule<br />

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der der Schüler <strong>am</strong> Unterricht<br />

oder an schulischen Veranstaltungen teilnimmt. Für Wartezeiten vor und nach dem Unterricht<br />

sowie für die Überbrückung der Mittagspause stehen Aufenthaltsräume zur Verfügung. In<br />

diesem Zus<strong>am</strong>menhang wird daran erinnert, dass die Schüler der Jahrgangsstufen 5 <strong>–</strong> 9<br />

während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen dürfen, auch nicht während der<br />

Vormittagspausen. Wenn Schüler in den Mittagspausen das Schulgelände verlassen,<br />

unterliegen sie nicht dem Unfallversicherungsschutz durch den Bayer.<br />

Gemeindeunfallversicherungsverband.<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!