Schulnachrichten – September 2006 - Realschule am Europakanal
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7. Termine<br />
Einen Rahmenterminplan inklusive Ferienordnung für das Schuljahr <strong>2006</strong>/2007 finden Sie in<br />
der Anlage.<br />
8. Unfallmeldungen<br />
Alle Schüler sind durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen jede<br />
Art von Unfall gesetzlich geschützt. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf den<br />
Bereich der schulischen Veranstaltungen und auf den direkten Schulweg. Ein Unfall durch<br />
Umwege aus eigener Veranlassung auf dem Schulweg, durch eigenmächtiges Verlassen des<br />
Schulbereichs während der Unterrichtszeit oder bei schulischen Veranstaltungen ist durch<br />
diese Versicherung nicht abgedeckt.<br />
Bei Schul- und Schulwegunfällen Ihres Kindes reichen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse<br />
innerhalb von drei Tagen eine Unfallmeldung im Sekretariat ein. Beim behandelnden Arzt ist<br />
anzugeben, dass ein Schulunfall vorliegt. Die Ärzte sind verpflichtet, bei Schulunfällen stets<br />
unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen.<br />
9. Krankheitsfälle und Beurlaubungen<br />
Bitte verständigen Sie bei Erkrankungen Ihres Kindes unverzüglich, d.h. bis<br />
Unterrichtsbeginn um 7.55 Uhr, die Schule. Zu viele Schüler fehlen unentschuldigt oder<br />
werden erst spät entschuldigt, was uns unsere Aufsichtspflicht erschwert.<br />
Im Falle telefonischer Benachrichtigung muss die schriftliche Mitteilung innerhalb von 2<br />
Tagen nachgereicht werden. Bei Erkrankung an mehr als 3 Unterrichtstagen wird bei<br />
Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit benötigt.<br />
Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit kann eine Befreiung nur vom Klassenleiter<br />
ausgesprochen werden. Ist dieser nicht erreichbar, so ist das Sekretariat zuständig. Nach<br />
telefonischer Rücksprache können erkrankte Schüler abgeholt werden.<br />
Beurlaubungen können nur in wirklich dringenden Fällen genehmigt werden. Anträge auf<br />
Freistellung vom Unterricht sollten rechtzeitig und schriftlich bei der Schule eingereicht<br />
werden.<br />
Arzttermine, Vorstellungsgespräche etc. sollten unbedingt auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt<br />
werden, da alle Versäumnisse den Schülern zum Nachteil gereichen können und der Stoff oft<br />
mühs<strong>am</strong> nachgelernt werden muss.<br />
10. Aufsichtspflicht der Schule<br />
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der der Schüler <strong>am</strong> Unterricht<br />
oder an schulischen Veranstaltungen teilnimmt. Für Wartezeiten vor und nach dem Unterricht<br />
sowie für die Überbrückung der Mittagspause stehen Aufenthaltsräume zur Verfügung. In<br />
diesem Zus<strong>am</strong>menhang wird daran erinnert, dass die Schüler der Jahrgangsstufen 5 <strong>–</strong> 9<br />
während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen dürfen, auch nicht während der<br />
Vormittagspausen. Wenn Schüler in den Mittagspausen das Schulgelände verlassen,<br />
unterliegen sie nicht dem Unfallversicherungsschutz durch den Bayer.<br />
Gemeindeunfallversicherungsverband.<br />
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