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2a) Ortsbesichtigung Zaunanlage am Friedhof Buke mit ...

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<strong>2a</strong>) <strong>Ortsbesichtigung</strong> <strong>Zaunanlage</strong> <strong>am</strong> <strong>Friedhof</strong> <strong>Buke</strong> <strong>mit</strong> anschließender Beratung im<br />

Sitzungssaal<br />

Bei der <strong>Ortsbesichtigung</strong> weist Frau Kleinemeier auf das unpassende Erscheinungsbild des<br />

<strong>Friedhof</strong>es an der Grenze zum Grundstück Göke hin. Ebenfalls käme es immer wieder zu<br />

Bodenerosionen an der Grenze zu dem Grundstück Göke, da dieses cirka 50 cm höher liegt. Bei<br />

stärkeren Niederschlägen würde die Erde ausgespült und durch das abfließende Wasser auf die<br />

Gräber im Grenzbereich gespült.<br />

Herr Pelizäus erklärt dem Ausschuss, dass man seitens der Gemeinde Altenbeken festgestellt habe,<br />

dass das Grundstück Göke in der Vergangenheit in Teilbereichen um zirka 60 cm aufgeschüttet<br />

worden ist. Die Grenze zum Grundstück Göke war in der Örtlichkeit durch einen Holzpflock<br />

gekennzeichnet. Die Aufschüttung müsse - so Herr Pelizäus - von Herrn Göke im Grenzbereich auf<br />

das ursprüngliche Niveau zurückgebaut werden und eine Anböschung im Verhältnis 1:2 durchgeführt<br />

werden. Die bisherige Grenzbepflanzung besteht aus 8 verschiedenen Gehölzarten. Die<br />

angrenzenden Flächen sollen als Bauland veräußert werden. Die bestehende Hecke wurde deshalb<br />

stark zurück geschnitten, da ein stärkerer Rückschnitt nach einer Veräußerung nicht mehr so leicht<br />

durchzuführen sein wird. Der Rückschnitt müsse dann nämlich von <strong>Friedhof</strong>sseite aus durchgeführt<br />

werden. Die Errichtung eines Zaunes werde sich aufgrund der Hängigkeit des Geländes als sehr<br />

schwierig erweisen. Deshalb und um ein einheitliches Bild zu bekommen, schlagen Herr Pelizäus und<br />

Herr Armstrong vor, eine Hainbuchenhecke vor die bestehende alte Hecke zu setzen. Nach drei bis<br />

vier Jahren könne die alte Hecke dann entfernt werden.<br />

Herr Bendfeld vertrat die Auffassung, dass man über die Frage einer Absenkung des Bodenniveaus<br />

auf dem Nachbargrundstück jetzt noch nicht diskutieren solle. Erst solle man sich fragen, was man<br />

überhaupt in diesem Bereich machen wolle. Wenn das Nachbargrundstücks zum Verkauf stehe, so<br />

könne man auch über den Ankauf einer Teilfläche nachdenken, d<strong>am</strong>it die Heckenpflege künftig<br />

einfacher und schneller oberhalb der Gräber durchgeführt werden könne. In diesem Zuge könne dann<br />

auch eine Begradigung der Grenze erfolgen.<br />

Herr Block sprach sich für die Absenkung des Bodenniveaus und die Pflanzung der Hecke aus - wie<br />

von Herrn Pelizäus und Herrn Armstrong vorgeschlagen. Es solle auf jeden Fall nicht solange<br />

gewartet werden, bis das angrenzende Grundstück verkauft wird.<br />

Herr Schreckenberg regt an, seitens der Verwaltung ein Gespräch <strong>mit</strong> Herrn Göke zu führen. Hier<br />

solle man auf die Problematik <strong>mit</strong> der Erdaufschüttung im Grenzbereich eingehen. Erst dann sei es<br />

sinnvoll, über die Pflanzung einer Hecke weiter nachzudenken.<br />

Herr Striewe greift den Vorschlag von Herr Schreckenberg auf und stellt in Frage, ob die Forderung<br />

des Bodenabtrages realistisch sei. Man könne auch darüber nachdenken, dem Grundstückeigentümer<br />

eine Kostenbeteiligung an der Umgestaltung des Grenzbereiches anzubieten, oder der Nachbar setzt<br />

auf eigene Kosten Winkelstützen, und die Gemeinde gestaltet den Raum zwischen den Winkelstützen<br />

und den Gräbern.<br />

Im Anschluss an die Besichtigung des Grenzbereiches weist Herr Bendfeld darauf hin, dass die<br />

<strong>Friedhof</strong>swege im unteren Bereich, vor allem im Kurvenbereich, bei den Starkregenereignissen stark<br />

ausgespült worden seien und deshalb gepflastert werden müssten. Herr Pelizäus wies darauf hin,<br />

dass dann alle Wege gepflastert werden müssten und das anfallende Oberflächenwasser auch<br />

entsprechend abgeführt werden müsse.<br />

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, dass die Verwaltung <strong>mit</strong> Herrn Göke die Problematik<br />

erläutert und <strong>mit</strong> ihm die Absenkung des Bodenniveaus auf seinem Grundstück bespricht. Erst<br />

dann soll über eine Bepflanzung weiter nachgedacht werden.<br />

2 b) Buswendeschleife an der Driburger Straße im Ortsteil <strong>Buke</strong><br />

Herr Pelizäus erklärt, dass dieses Thema heute nun zum 5. Mal in den politischen Beratungen sei und<br />

gibt zur geplanten Lage und Dimensionierung der Buswendeschleife im unteren Bereich der Driburger<br />

Straße nähere Erläuterungen. Anschließend begab sich der Ausschuss zum Einmündungsbereich der<br />

Driburger Straße auf die B 64. Zu dem Vorschlag, hier eine Wendemöglichkeit für Busse zu schaffen,<br />

wurde von Herrn Pelizäus dargelegt, dass eine Zustimmung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW,


der Kreispolizeibehörde, dem Straßenverkehrs<strong>am</strong>t und dem Linienbetreiber nach seiner Auffassung<br />

nicht zu erwarten sei. Ein Ausschuss<strong>mit</strong>glied stimmte den Ausführungen von Herrn Pelizäus zu.<br />

2 c) Ahornstraße<br />

Auf Ansprache einiger Mitglieder des Ausschusses durch Anlieger der Ahornstraße beschloss der<br />

Ausschuss eine <strong>Ortsbesichtigung</strong> im Bereich der Ahornstraße/Ecke Bollerbornstraße durchzuführen.<br />

Im Rahmen der <strong>Ortsbesichtigung</strong> wollte sich der Ausschuss ein Bild von bestimmten ausgeführten<br />

Arbeiten machen, die laut Auffassung einiger Anlieger nicht sachgerecht ausgeführt worden seien.<br />

Folgende Punkte wurden moniert:<br />

I. Im Bereich des Grundstückes von Herrn Schadomsky sen., Bollerbornstraße 31 befindet sich im<br />

Auslauf eines <strong>mit</strong> Waschbetonplatten ausgelegten Gartenweges ein abgeschrägter Hochbordstein.<br />

Nach Ansicht des Anliegers ist dies unpassend, da ein direkter Zugang des Grundstückes, zum<br />

Beispiel <strong>mit</strong> einer Schubkarre, nicht mehr möglich sei.<br />

II. Entlang des Grundstückes von Herrn Franz-Josef Schadomsky, Ahornstraße 44, sollen im Bereich<br />

der Gartenmauer Rasenkantensteine hinter die Flachborde eingebaut werden. Herr Pelizäus erklärte,<br />

dass hierdurch derselbe Schutz vor Oberflächenwasser erreicht werde wie bei einem Hochbord.<br />

Herr Franz-Josef Schadomsky sieht hier die Gefahr, dass das abfließende Regenwasser von der<br />

Bollerbornstraße und dem dortigen Teilbereich der Ahornstraße auf sein Grundstück fließen könne, da<br />

die Höhe des Rasenkantensteins zu niedrig sei.<br />

Herr Pelizäus erläutert den anwesenden Personen, dass man einen Höhenunterschied vom Einlauf<br />

bis zur Oberkante Rasenkantenstein von 10 cm habe. Dieses sei ausreichend, um die bei Regen<br />

anfallenden Wassermengen vom Grundstück des Herrn Franz-Josef Schadomsky abzuhalten.<br />

III. Frau Kleinemeier hinterfragt kritisch, warum man bei der Bauausführung keine Einrichtung zum<br />

Abfangen des Oberflächenwassers von der Bollerbornstraße <strong>mit</strong> ausgeführt habe. Ein großer Teil des<br />

in der Bollerbornstraße anfallenden Regenwassers würde schließlich in die tiefer liegende<br />

Ahornstraße geführt und erst dort in einen Straßeneinlauf geführt, der zudem relativ hoch liege. Aus<br />

ihrer Sicht hätte man eine Regenrinne im Einmündungsbereich errichten müssen um den Anwohnern<br />

einen Schutz vor zusätzlichen Wassermassen bieten zu können.<br />

Herr Pelizäus erklärt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW Träger der Straßenbaulast für die<br />

Bollerbornstraße sei. Weil man aber selbst die Problematik erkannt habe, hätte es bereits eine<br />

Rücksprache <strong>mit</strong> der Straßenmeisterei Brakel gegeben. Eine Entscheidung konnte von dort aus noch<br />

nicht getroffen werden, weil der Leiter, Herr Kohlhagen, momentan im Urlaub sei und ein Ortstermin<br />

noch durchgeführt werden müsse.<br />

Herr Striewe brachte hierüber sein Unverständnis zum Ausdruck und wies darauf hin, dass sich die<br />

Gemeinde auch einmal Gedanken darüber machen müsse, wie sie das Regenwasser rechtssicher<br />

über privaten Grund und Boden abführen könne. Hierfür sei schließlich zumindest die Eintragung einer<br />

Grunddienstbarkeit erforderlich (Anmerkung der Verwaltung: Für das Grundstück Gemarkung<br />

Altenbeken, Flur 6, Flurstück 715 ist bereits 1995 eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit <strong>mit</strong> dem<br />

Inhalt eingetragen worden, dass die Gemeinde Altenbeken berechtigt ist, auf dem v.g. Grundstück<br />

eine Regenwasserleitung zu betreiben, zu unterhalten und ggfs. zu erneuern.)<br />

Herr Schreckenberg regt an, die Ahornstraße als Spielstraße auszuweisen. Der Grund hierfür sei,<br />

dass es keinen Gehweg in der Ahornstraße gibt. Zum Schutze älterer Menschen und für spielende<br />

Kinder sollte man von der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometer abweichen und<br />

eine Spielstraße ausweisen.<br />

Herr Bürgermeister Wessels teilt <strong>mit</strong>, dass man die Ahornstraße nicht ohne weiteres als Spielstraße<br />

ausweisen könne. Eine Ausweisung als Spielstraße verlange einen ganz anderen Ausbau der Straße.<br />

Es könne jedoch in Erwägung gezogen werden, durch eine entsprechende große Markierung auf der<br />

Straße auf spielende Kinder hinzuweisen.

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