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Helvetia Rentenversicherung Was immer Sie vorhaben. Wir sind für ...

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<strong>Helvetia</strong> <strong>Rentenversicherung</strong><br />

<strong>Was</strong> <strong>immer</strong> <strong>Sie</strong> <strong>vorhaben</strong>. <strong>Wir</strong> <strong>sind</strong> <strong>für</strong> <strong>Sie</strong> da.<br />

Antrag<br />

Ihre Schweizer Versicherung.


2<br />

Antrag<br />

<strong>Rentenversicherung</strong><br />

(inkl. Offert und Modellberechnung)<br />

Tarif RN00, RN01, RN02, RN04, RN05,<br />

RN10, RN11, RN12, RN14, RN15,<br />

RN20, RN21, RN22, RN24, RN25<br />

Die Versicherung wird nach Maßgabe der derzeit geltenden<br />

gültigen Versicherungsbedingungen wie folgt beantragt:<br />

o Neuabschluss o Erhöhung per:<br />

o Änderung per: Partner Nr.: Polizze Nr.:<br />

<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

Firmensitz in 1010 Wien, Hoher Markt 10–11<br />

HG Wien, FN 116899 k, DVR 0014991<br />

www.helvetia.at<br />

Antragsteller / Versicherungsnehmer<br />

Familienname, Vorname, Titel / Firma: Geb. Datum bzw. Firmenbuchgericht u. FB-Nr.: Geschlecht: Firma / Verein:<br />

o m o w o F o V<br />

Beruf (genaue Tätigkeit): o unselbstständig Staatsbürgerschaft : Tel. privat / Tel. Firma:<br />

o selbstständig E-Mail:<br />

Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: LKZ:A Postleitzahl: Ort:<br />

Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers: Sofern der Antragsteller / Versicherungsnehmer nichts anderes bestimmt, soll im Falle seines Todes<br />

während der Versicherungsdauer der Versicherte den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fortsetzen (nicht bei betrieblichen Versicherungen).<br />

Identitätsprüfung des Versicherungsnehmers<br />

Der Antragsteller legitimiert sich persönlich gegenüber dem<br />

Vermittler gem. § 98b VAG mit Art und Nummer eines amtl. Lichtbildausweises.<br />

Bei Firmen ist der aktuelle Auszug aus dem Firmenbuch (FB)<br />

beizulegen und zusätzlich hat die Legitimation des namentlich<br />

genannten Vertretungsbefugten lt. FB zu erfolgen.<br />

Der Versicherungsnehmer stellt diesen Antrag auf: o eigene Rechnung<br />

o Abbuchungsauftrag bei laufender Prämienzahlung: Hiermit wird die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG widerruflich ermächtigt, o Erlagschein<br />

die Zahlungen bei Fälligkeit vom Konto des Antragstellers mittels Lastschrift abzubuchen. Einmalprämie nur<br />

Name des Geldinstitutes: Bankleitzahl: Kontonummer: mit Erlagschein<br />

Identitätsprüfung eines anderen Prämienzahlers<br />

Der Versicherungsnehmer stellt diesen Antrag auf:<br />

o fremde Rechnung <strong>für</strong>:<br />

Familienname, Vorname, Titel / Firma: Geburtsdatum bzw. Firmenbuchgericht u. FB-Nr.: Geschlecht : Firma / Verein:<br />

o m o w o F o V<br />

Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: Staatsbürgerschaft : LKZ:A Postleitzahl: Ort:<br />

Legitimation gegenüber dem Vermittler gem. § 98b VAG mit Art<br />

und Nummer eines amtl. Lichtbildausweises.<br />

Bei Firmen ist der aktuelle Auszug aus dem Firmenbuch (FB)<br />

beizulegen und der Vertretungsbefugte lt. FB hat sich zu legitimieren.<br />

ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

o FB / Vertretungsbefugter (Name):<br />

o Reisepass-Nr.:<br />

o Personalausweis-Nr.:<br />

o Führerschein-Nr.:<br />

ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

o FB / Vertretungsbefugter (Name):<br />

o Reisepass-Nr.:<br />

o Personalausweis-Nr.:<br />

o Führerschein-Nr.:<br />

o Abbuchungsauftrag bei laufender Prämienzahlung: Hiermit wird die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG widerruflich ermächtigt, o Erlagschein<br />

die Zahlungen bei Fälligkeit vom Konto des Prämienzahlers mittels Lastschrift abzubuchen. Einmalprämie nur<br />

Name des Geldinstitutes: Bankleitzahl: Kontonummer: mit Erlagschein<br />

Zu versichernde Person (nur auszufüllen, wenn nicht mit dem Antragsteller ident)<br />

Familienname, Vorname, Titel: Geburtsdatum: Geschlecht:<br />

o m o w<br />

Beruf (genaue Tätigkeit): o selbstständig Staatsbürgerschaft Tel. privat / Tel. Firma:<br />

o unselbstständig E-Mail:<br />

Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: LKZ:A Postleitzahl: Ort:<br />

L 185 01.12


Allgemeine Versicherungsdaten und Versicherungsschutz Zahlungsart/Prämie EUR<br />

VG: Betreuer Nr.: Versicherungsbeginn: Ende d. Aufschubdauer:<br />

Prämienzahlungsdauer: Hauptfälligkeit:<br />

Jahre 01.<br />

Tarif: o RN0 / o RN1 / o RN2 /<br />

(Bitte genaue Tarifbezeichnung ergänzen.)<br />

Kapitalablöse: EUR zzgl. Gewinnbeteiligung 1)<br />

garantierte Jahresrente: EUR Rente gemäß Zahlweise (nachschüssig): EUR zzgl. Gewinnbeteiligung1) Rentendauer: o lebenslänglich o temporär Jahre<br />

Garantiezeit: o ja, mit Jahre(n) o nein<br />

Bonusrente: o ja o nein<br />

Rentenübergang: o nein o ja, auf mitversicherte Person o m<br />

Familienname, Vorname, Titel, Geb. Datum:<br />

o w mit %<br />

Besondere Vereinbarungen<br />

Anpassungs-Vereinbarung: jährlicher Steigerungssatz:<br />

(gilt nur <strong>für</strong> RN20, RN21, RN22, RN24, RN25) o 3 % o 4 % o 5 % o nein o Operationskostenbegünstigung<br />

Betriebliche Lebensversicherung: o § 3/1/15a EStG Freiwillige Sozialleistung o Abfertigungsrückdeckungsversicherung<br />

o § 3/1/15a EStG Bezugsumwandlung o Pensionsrückdeckungsversicherung<br />

Empfänger der Versicherungsleistung (bei nicht sofort beginnender Rente) Vinkulierung / Abtretung / Verpfändung<br />

Bezugsrecht zum Ende der Aufschubdauer (Familienname, Vorname, Geb. Datum): Geschlecht:<br />

o m o w<br />

(Der Versicherungsnehmer, wenn keine Angabe erfolgt.)<br />

Bezugsrecht im Ablebensfall während der Aufschubdauer, während der<br />

Garantiezeit der Rentenzahlung und bei Rentenübergang der mitversicherten<br />

Person (Familienname, Vorname, Geb. Datum): Geschlecht:<br />

o m o w<br />

(Die gesetzlichen Erben, wenn keine Angabe erfolgt. Bei Rückdeckungsversicherungen der Versicherungsnehmer.)<br />

o Vinkulierung (bitte mit Vormerkschein)<br />

o Abtretung o Verpfändung o Unanfechtbarkeit<br />

EUR<br />

zu Gunsten/Name, Anschrift:<br />

BLZ:<br />

o jährlich o monatlich<br />

o 1/2-jährlich o einmalig<br />

o 1/4-jährlich<br />

Prämie: EUR<br />

Zusatzversicherung<br />

o Unfalltodzusatzversicherung (UTZ) EUR Dauer: Jahre<br />

Prämie: EUR<br />

o Unfallinvaliditätszusatzversicherung (UIZ) EUR Dauer: Jahre<br />

Prämie: EUR<br />

o Risikozusatzversicherung (BKZ) EUR Dauer: Jahre<br />

Prämie: EUR<br />

o Prämienbefreiung: o AUZ o BUZ Dauer: Jahre<br />

Prämie: EUR<br />

o bei Berufsunfähigkeit (BUZ) jährliche Rente EUR Dauer: Jahre<br />

Prämie: EUR<br />

Für Zusatzversicherungen <strong>sind</strong> zusätzlich die Gesundheitsfragen (Formular L 147)<br />

auszufüllen und zu unterfertigen.<br />

Werden die Prämien von Ihnen steuerlich geltend gemacht?<br />

(Nur bei einer lebenslänglichen Rentenzahlung möglich.)<br />

o ja o nein Prämie gesamt (lt. Zahlweise) EUR<br />

Versicherungsnehmer ist Leistungsempfänger bei sofort beginnender Rente<br />

Bankdaten <strong>für</strong> die Überweisung der Rente:<br />

Kontonummer: Bankverbindung:<br />

BLZ: Kontoinhaber: Versicherungsnehmer (Regelfall)<br />

Anderer Leistungsempfänger (nicht Versicherungsnehmer) bei sofort beginnender Rente<br />

Familienname, Vorname, Titel (ist gleichzeitig Kontoinhaber): Geburtsdatum: Geschlecht: o m o w<br />

Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: Staatsbürgerschaft: LKZ:A Postleitzahl: Ort:<br />

Legitimation gegenüber dem Vermittler gem. § 98b VAG mit Art<br />

und Nummer eines amtl. Lichtbildausweises.<br />

Bei Firmen ist der aktuelle Auszug aus dem Firmenbuch (FB)<br />

beizulegen und der Vertretungsbefugte lt. FB hat sich zu legitimieren.<br />

Bankdaten <strong>für</strong> die Überweisung der Rente:<br />

ausstellende Behörde:<br />

o FB / Vertretungsbefugter (Name):<br />

o Reisepass-Nr.:<br />

o Personalausweis-Nr.:<br />

o Führerschein-Nr.:<br />

Kontonummer: Bankverbindung:<br />

BLZ:<br />

Ausstellungsdatum:<br />

1) Betreffend Gewinnbeteiligung beachten <strong>Sie</strong> bitte die dem Tarif zugrunde liegenden Bedingungen.<br />

3<br />

L 185 01.12


Erklärungen und Informationen bezüglich des Abschlusses dieser beantragten Versicherung<br />

Schlusserklärungen<br />

n Verantwortlichkeit <strong>für</strong> den Antrag: Der Antragsteller und die versicherte(n) Person(en)<br />

erklären, dass sie den Antrag richtig, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt haben. Jeder<br />

Gefahrenumstand, nach dem ausdrücklich gefragt wurde, gilt als erheblich. Die <strong>Helvetia</strong><br />

Versicherungen AG kann bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht gem. §§ 16, 17 und 22<br />

VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten und<br />

leistungsfrei sein. Der Vermittler ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen – insbesondere<br />

über die Bedeutung und Erheblichkeit der Fragen an die zu versichernde(n) Person(en) – namens<br />

der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG abzugeben.<br />

n Sonstige Abreden: Es wurden keine mündlichen Abreden getroffen. Die mit der<br />

Vermittlung von Versicherungsgeschäften betrauten Personen <strong>sind</strong> nicht bevollmächtigt,<br />

mündliche Erklärungen oder Deckungszusagen <strong>für</strong> den Versicherer abzugeben. Sämtliche<br />

Erklärungen <strong>sind</strong> nur wirksam, wenn sie von der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG schriftlich bestätigt<br />

werden.<br />

n Zuständigkeit bei Beschwerden: Für den Versicherungsvertrag betreffende Beschwerden<br />

ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht,<br />

1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, zuständig. www.fma.gv.at<br />

n Versicherungsbedingungen: Für die beantragte Versicherung gelten die dem gewählten<br />

Tarif entsprechenden Versicherungsbedingungen. Eventuelle Zusatzversicherungen unterliegen<br />

besonderen Bedingungen.<br />

n Beginn des Versicherungsschutzes: Es wird darauf hingewiesen, dass die zu<br />

versichernde(n) Person(en) erst mit Zugang der Polizze und fristgerechter Zahlung der Prämie,<br />

nicht jedoch vor dem beantragten Versicherungsbeginn vollen Versicherungsschutz erlangt<br />

(erlangen). Vor Zugang der Polizze wird Versicherungsschutz im Rahmen des SOFORTScHUTZES<br />

gewährt.<br />

n Informationsgarantie: Während der Laufzeit des Versicherungsvertrages werden wir<br />

unsere Informationspflicht gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz unverzüglich ausüben.<br />

n Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (gilt nur <strong>für</strong> Verbraucher):<br />

Der Antragsteller, <strong>für</strong> den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens<br />

gehört, ist berechtigt – sofern der Antrag außerhalb der von der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

dauernd benützten Räume unterfertigt wurde – vom Vertrag oder vom Antrag zurückzutreten.<br />

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen eines Monats<br />

erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner <strong>Wir</strong>ksamkeit der Schriftform. Hat der Antragsteller<br />

die geschäftliche Beziehung zum Zwecke der Schließung des Vertrages selbst angebahnt, steht<br />

ihm das Rücktrittsrecht nicht zu.<br />

n Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (gilt nur <strong>für</strong> Verbraucher): Der<br />

Antragsteller kann binnen einer Woche schriftlich vom Antrag oder vom Vertrag zurücktreten,<br />

wenn <strong>für</strong> seine Einwilligung maßgebliche Umstände, deren Eintritt als wahrscheinlich dargestellt<br />

wurde, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände <strong>sind</strong><br />

insbesondere die Aussicht auf steuerliche Vorteile oder die Aussicht auf einen Kredit. Diese<br />

Frist beginnt zu laufen, sobald <strong>für</strong> den Antragsteller erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände<br />

nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten <strong>sind</strong> und er eine schriftliche<br />

Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen<br />

Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller nicht<br />

zu, wenn er wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in<br />

erheblich geringerem Ausmaß eintreten oder wenn der Ausschluss dieses Rücktrittsrechts mit<br />

dem Antragsteller individuell vereinbart wurde oder sich die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG zu<br />

einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.<br />

n Rücktrittsrecht nach §§ 5b und 165a Versicherungsvertragsgesetz: Die<br />

<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG weist darauf hin, dass der Antragsteller nach § 5b VersVG binnen<br />

2 Wochen vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ihm keine Antragsdurchschrift ausgefolgt<br />

wurde, die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt wurden oder er keine Mitteilung<br />

im Sinne der §§ 9a und 18 VAG erhalten hat. Die Rücktrittsfrist beginnt erst nach Ausfolgung<br />

der Polizze zu laufen und erlischt spätestens 1 Monat nach Zugang der Polizze. Es genügt,<br />

wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />

AG weist weiters darauf hin, dass der Antragsteller nach § 165a VersVG binnen 30 Tagen<br />

vom Vertrag zurücktreten kann. Die Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Antragsteller<br />

die Anschrift der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG kennt. Die Rücktrittserklärung muss der <strong>Helvetia</strong><br />

Versicherungen AG vor Ablauf der 30 Tage zugehen. In beiden Fällen bedarf der Rücktritt zu<br />

seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

Intern: Polizzenversand an:<br />

Kopie(n) an:<br />

o Versicherungsnehmer (Regelfall)<br />

o Betreuer<br />

o Betreuer<br />

o sonstiges<br />

Datenschutzerklärung<br />

Ort und Datum Unterschrift des Prämienzahlers (nur bei Anträgen auf fremde Rechnung)<br />

n Vorvertragliche Anzeigepflicht: Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en)<br />

<strong>sind</strong> gemäß § 16 VersVG verpflichtet die Gesundheitsfragen richtig und vollständig zu<br />

beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />

AG die Gesundheitsverhältnisse der zu versichernden Person(en) richtig einzuschätzen. Bei<br />

schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG unter bestimmten<br />

Umständen vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung<br />

verweigern.<br />

n Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von<br />

Daten: Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ausdrücklich zu, dass<br />

die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

1. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen<br />

wird, alle unerlässlichen Auskünfte von praktischen Ärzten und Fachärzten sowie sonstigen vom<br />

Antragsteller bzw. der (den) versicherten Person(en) in Anspruch genommenen Einrichtungen<br />

der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge einholen darf.<br />

2. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall<br />

• über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten,<br />

Unfallfolgen und Gebrechen bei Ärzten, Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen der<br />

Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht; sie<br />

entbinden die Befragten im Voraus <strong>für</strong> jeden Fall von der ärztlichen und sonstigen beruflichen<br />

Schweigepflicht;<br />

• über beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern<br />

und privaten Versicherungsunternehmen alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht.<br />

3. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen,<br />

geändert oder fortgesetzt wird, sowie zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem<br />

Versicherungsvertrag Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) im Rahmen<br />

des „Zentralen Informationssystems – ZIS” des Verbandes der Versicherungsunternehmen<br />

Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem iSd § 4 Z 13<br />

Datenschutzgesetz 2000), an andere die Personenversicherung in Österreich betreibende<br />

Versicherungsunternehmen und von diesen an die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG übermittelt<br />

werden. Das Zentrale Informationssystem – ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft<br />

zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und Versicherungsbetruges.<br />

Diese Zustimmungserklärungen und die Entbindung der Ärzte von der beruflichen<br />

Schweigepflicht können vom Antragsteller und der (den) zu versichernden Person(en) gemäß<br />

den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

(VersVG) im Einzelfall widerrufen werden.<br />

Datenschutzklausel<br />

Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ferner zu, dass die<br />

<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG sowie deren Konzern- und Partnerunternehmen Personenidentifikations-<br />

und Vertragsdaten (z. B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme; keinesfalls<br />

sensible Daten) zu ihrer Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte<br />

verwenden kann und dass ihnen auch telefonisch, per Fax, E-Mail usw.<br />

Vorschläge <strong>für</strong> Vertragsanpassungen und andere Produkte unterbreitet werden können.<br />

Die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen <strong>sind</strong> im Internet auf der <strong>Helvetia</strong> Homepage<br />

(www.helvetia.at) zu finden oder können telefonisch (Tel.Nr.: +43(0)50 222-0) erfragt werden.<br />

Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich.<br />

Datenschutzklausel zugestimmt: o ja o nein<br />

Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die folgenden Unterlagen vor Vertragsabschluss erhalten und verstanden haben. Mit ihrer<br />

Unterschrift stimmen sie den Unterlagen ausdrücklich zu und machen diese zum Inhalt dieses Antrages:<br />

n Antragsdurchschrift: diese enthält insbesondere die o.a. „Erklärungen und Informationen“, u.a. Informationen über den Datenschutz, den Umfang der Vertretungsvollmacht des<br />

Vermittlers, den Beginn des Versicherungsschutzes und das Rücktrittsrecht nach Konsumentenschutz- und Versicherungsvertragsgesetz.<br />

n Offert: dieses enthält u.a. die Höhe der Prämie und garantierten Leistungen sowie Modell-Hochrechnungen der Rückkaufswerte (inkl. Stornoabschlag), der Ablebensleistungen und der<br />

Sparprämien unter Annahme verschiedener Gewinnbeteiligungen.<br />

n Versicherungsbedingungen: diese enthalten u.a. Informationen zu den Begriffsbestimmungen, dem Beginn des Versicherungsschutzes, den Kosten und Gebühren, der Kündigung<br />

des Versicherungsvertrages, der Prämienfreistellung, den Vertragsgrundlagen, dem anwendbaren Recht, der Aufsichtsbehörde, dem Erfüllungsort und der Gewinnbeteiligung.<br />

Ort und Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Antragstellers Unterschrift der zu<br />

Typ: (bei Minderjährigen bis 18 Jahren versichernden Person<br />

der gesetzl. Vertreter, ab 14 Jahren<br />

zusätzlich der Minderjährige)<br />

Vermittler 1- Nr.:<br />

Vermittler 2- Nr.:<br />

Teilungsfaktor:<br />

Teilungsfaktor:<br />

o Wertung:<br />

4<br />

L 185 01.12


5<br />

L 185 01.12


6<br />

L 185 01.12

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