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Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus

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Übersicht Was sehen die gesetzlichen Regelungen<br />

im Einzelnen vor?<br />

Die jährlichen Berichte dienen der Überprüfung der Bera­<br />

tungsstelle durch die zuständige Behörde. Die Anerkennung<br />

der Beratungsstelle bedarf nach mindestens 3 Jahren<br />

jeweils der Überprüfung durch die zuständige Behörde.<br />

Hierzu kann die Behörde Einsicht in die o. g. Aufzeichnungen<br />

nehmen. Liegt eine der geforderten Anerkennungsvoraussetzungen<br />

des § 9 SchKG nicht mehr vor, ist die Anerkennung<br />

zu widerrufen (§ 10 Absatz 3 SchKG).<br />

Anerkannte Konfliktberatungsstellen werden Anerkannte<br />

sowohl von öffen tlichen , als auch von freien Konflikt­<br />

Trägern un terhalten . So bieten in manchen beratungs­<br />

Kommunen ör tliche G esundheit sämter die ge­ stellen<br />

set zliche Konfliktberatung an , darüber hinaus<br />

konfessionelle W ohlfahr t sverbände und Vereine<br />

(z. B . Diakonisches W erk , Donum Vit ae),<br />

nicht konfessionsgebundene W ohlfahr t sverbände<br />

und andere freie Träger (Arbeiter wohlfahr<br />

t , Deut scher P aritätischer W ohlfahr t sverband<br />

, Deut sches Rotes Kreuz, Pro F amilia)<br />

sowie verschiedene Ärztinnen undÄrzte an .<br />

Auskünf te über ör tliche Einrichtungen und<br />

Anschrif ten können über die im Anhang abgedruckten<br />

Adressen oder vom ör tlichen Sozialamt<br />

eingeholt werden .<br />

Wo kann ein Schwangerschaftsabbruch<br />

vorgenommen werden?<br />

Die Bundesländer haben ein ausreichendes Angebot ambulanter<br />

und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von<br />

Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. In diesen Einrichtungen<br />

muss auch die notwendige Nachbehandlung<br />

gewährleistet sein (§ 13 SchKG).<br />

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