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Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus

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Übersicht Was sehen die gesetzlichen Regelungen<br />

im Einzelnen vor?<br />

oder unmittelbar berührenden Fragen in einer hierfür vor­<br />

gesehenen Beratungsstelle informieren und beraten lassen<br />

(§ 2 Absatz 1 SchKG). Der Anspruch auf Beratung umfasst<br />

u. a. Informationen über bestehende gesetzliche Leistungen Inhalte der<br />

und Hilfen für Familien und Kinder, Vorsorgeuntersuchun­ allgemeinen<br />

gen im Rahmen der Schwangerschaft (auch spezielle vorge­ Schwangerburtliche<br />

Untersuchungen), soziale und wirtschaftliche Hil­ schaftsfen<br />

für Schwangere, Lösungsmöglichkeiten für psycho­ beratung<br />

soziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,<br />

Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und<br />

ihre Familien (s. § 2 Absatz 2 Satz 1 SchKG).<br />

Darüber hinaus ist die Schwangere – bei Bedarf – bei der Geltendmachung<br />

von Ansprüchen, der Wohnungssuche, der<br />

Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das zu erwartende<br />

Kind sowie bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu<br />

unterstützen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 SchKG).<br />

Der Beratungsanspruch umfasst auch die Nachbetreuung<br />

nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt<br />

eines Kindes (§ 2 Absatz 3 SchKG).<br />

Im Gegensatz zur gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

beinhaltet die allgemeine<br />

<strong>Schwangerschaftsberatung</strong> nicht das<br />

Ausstellen eines Beratungsscheines.<br />

In den Beratungsstellen kann auch finanzielle Unterstützung<br />

aus den Mitteln der „Bundesstiftung Mutter und Hilfen der<br />

Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ beantragt werden. Bundes­<br />

Diese Hilfe kann gewährt werden, wenn alle anderen ge­ stiftung<br />

setzlichen Leistungen (z. B. Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss “Mutter<br />

oder Wohngeld) für die Beseitigung einer individuellen und Kind”<br />

Notlagesituation ausgeschöpft sind oder nicht ausreichen<br />

oder nicht rechtzeitig gewährt werden. In jedem Falle findet<br />

eine Einkommensüberprüfung statt. Hilfen der Bundesstif­<br />

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