Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus
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Übersicht Einleitung<br />
Einleitung<br />
Durch das Schwangeren und Familienhilfeänderungsgesetz,<br />
das am 1.Oktober 1995 bzw. 1. Januar 1996 in Kraft<br />
getreten ist, wurde das Recht des Schwangerschaftsabbruchs<br />
bundeseinheitlich neu geregelt. Die neuen Regelungen,<br />
die insbesondere das Strafgesetzbuch, das (neue)<br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie das (ebenfalls neue)<br />
Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen<br />
in besonderen Fällen betrafen, beruhen im Wesentlichen<br />
auf den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 28. Mai 1993. Darin wurde im Grundsatz eine<br />
Regelung, die in der Frühphase der Schwangerschaft den<br />
Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt<br />
und dabei auf eine Strafandrohung verzichtet, gebilligt<br />
(sog. Beratungsregelung).<br />
Darüber hinaus wurde der bereits mit dem Schwangerenund<br />
Familienhilfegesetz verankerte Anspruch auf Inanspruchnahme<br />
psychosozialer Beratung in Fragen der Sexualaufklärung,<br />
Verhütung und Familienplanung sowie in<br />
allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar<br />
berührenden Fragen in das neu geschaffene Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
integriert.<br />
Gesetzliche<br />
Regelungen<br />
Anspruch auf<br />
Hilfe und<br />
Beratung<br />
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