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Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus

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Übersicht Einleitung<br />

Einleitung<br />

Durch das Schwangeren­ und Familienhilfeänderungsgesetz,<br />

das am 1.Oktober 1995 bzw. 1. Januar 1996 in Kraft<br />

getreten ist, wurde das Recht des Schwangerschaftsabbruchs<br />

bundeseinheitlich neu geregelt. Die neuen Regelungen,<br />

die insbesondere das Strafgesetzbuch, das (neue)<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie das (ebenfalls neue)<br />

Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen<br />

in besonderen Fällen betrafen, beruhen im Wesentlichen<br />

auf den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 28. Mai 1993. Darin wurde im Grundsatz eine<br />

Regelung, die in der Frühphase der Schwangerschaft den<br />

Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt<br />

und dabei auf eine Strafandrohung verzichtet, gebilligt<br />

(sog. Beratungsregelung).<br />

Darüber hinaus wurde der bereits mit dem Schwangerenund<br />

Familienhilfegesetz verankerte Anspruch auf Inanspruchnahme<br />

psycho­sozialer Beratung in Fragen der Sexualaufklärung,<br />

Verhütung und Familienplanung sowie in<br />

allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar<br />

berührenden Fragen in das neu geschaffene Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

integriert.<br />

Gesetzliche<br />

Regelungen<br />

Anspruch auf<br />

Hilfe und<br />

Beratung<br />

4<br />

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