11.05.2013 Aufrufe

Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus

Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus

Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

➔<br />

Übersicht Was sehen die gesetzlichen Regelungen<br />

im Einzelnen vor?<br />

der Einkommensgrenzen wird in der Regel jährlich neu festge­<br />

setzt und ist bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erfragen.<br />

Die Bedürftigkeit wird ohne weitere Nachprüfung bei denjenigen<br />

Frauen unterstellt, die eine der folgenden Leistun­ Bedürftigkeit<br />

gen empfangen: ist Voraus­<br />

❙ Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfe­ setzung für die<br />

gesetz1 , Kostenüber­<br />

❙ Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz2 , nahme<br />

❙ Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der<br />

Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung<br />

der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits­ und<br />

Berufsförderung Behinderter,<br />

❙ Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,<br />

❙ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />

Gleiches gilt für Heimbewohnerinnen, wenn die Kosten der<br />

Unterbringung in einer Anstalt, in einem Heim oder in einer<br />

gleichartigen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe<br />

oder der Jugendhilfe getragen werden.<br />

Die Leistungen werden auf Antrag durch die gesetzliche Krankenkasse<br />

gewährt, bei der die Frau gesetzlich krankenversichert<br />

ist. Besteht keine Versicherung bei einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse, kann eine gesetzliche Krankenversicherung<br />

am Ort des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes<br />

gewählt werden. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung<br />

über die Kostenübernahme aus und übernimmt die finanzielle<br />

Abwicklung der Kosten. Anträge auf Kostenerstattung sind bei<br />

den gesetzlichen Krankenkassen oder i.d.R. in den Einrichtungen,<br />

die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhältlich.<br />

1 ab 1.1.2005: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch<br />

2 ab 1.1.2005: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten ➔<br />

Buch Sozialgesetzbuch<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!