Schwangerschaftsberatung. - RheinAhrCampus
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Übersicht Was sehen die gesetzlichen Regelungen<br />
im Einzelnen vor?<br />
der Einkommensgrenzen wird in der Regel jährlich neu festge<br />
setzt und ist bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erfragen.<br />
Die Bedürftigkeit wird ohne weitere Nachprüfung bei denjenigen<br />
Frauen unterstellt, die eine der folgenden Leistun Bedürftigkeit<br />
gen empfangen: ist Voraus<br />
❙ Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfe setzung für die<br />
gesetz1 , Kostenüber<br />
❙ Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz2 , nahme<br />
❙ Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der<br />
Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung<br />
der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits und<br />
Berufsförderung Behinderter,<br />
❙ Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,<br />
❙ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />
Gleiches gilt für Heimbewohnerinnen, wenn die Kosten der<br />
Unterbringung in einer Anstalt, in einem Heim oder in einer<br />
gleichartigen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe<br />
oder der Jugendhilfe getragen werden.<br />
Die Leistungen werden auf Antrag durch die gesetzliche Krankenkasse<br />
gewährt, bei der die Frau gesetzlich krankenversichert<br />
ist. Besteht keine Versicherung bei einer gesetzlichen<br />
Krankenkasse, kann eine gesetzliche Krankenversicherung<br />
am Ort des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes<br />
gewählt werden. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung<br />
über die Kostenübernahme aus und übernimmt die finanzielle<br />
Abwicklung der Kosten. Anträge auf Kostenerstattung sind bei<br />
den gesetzlichen Krankenkassen oder i.d.R. in den Einrichtungen,<br />
die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhältlich.<br />
1 ab 1.1.2005: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch<br />
2 ab 1.1.2005: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten ➔<br />
Buch Sozialgesetzbuch<br />
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