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Niederschrift 14 - Rheine

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N i e d e r s c h r i f t<br />

IR/0<strong>14</strong>/2008<br />

über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der<br />

Stadt <strong>Rheine</strong><br />

am 13.02.2008<br />

Die heutige Sitzung des Integrationsrates der Stadt <strong>Rheine</strong>, zu der alle Mitglieder<br />

ordnungsgemäß eingeladen und - wie folgt aufgeführt - erschienen sind, beginnt<br />

um !7:05 Uhr im Sitzungsraum 104 des Neuen Rathauses.<br />

Anwesend als<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Kamal Kassem<br />

Mitglieder:<br />

Herr Antonio Berardis SPD<br />

Frau Kübra Demirbaş<br />

Herr Bernhard Gude<br />

Herr Wilhelm Hoffmann<br />

Herr Alfred Holtel FDP<br />

Frau Lydia Maul<br />

Herr Viktor Milz<br />

Frau Vivien Schöpker<br />

Herr Friedel Theismann CDU<br />

Gäste:<br />

Herr Werner Althoff Migrationsbeauftragter<br />

Frau Larissa Friesen<br />

Frau Helena Hoffmann<br />

Herr Manfred Kreisel CV Migration<br />

Herr Murali Manoharan<br />

Frau Katharina Mannweiler<br />

Herr Rıdvan Öktemer


Verwaltung:<br />

Herr Helmut Hermes<br />

Herr Ludger Schöpper<br />

Herr Manfred Wietkamp<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

Herr Mustafa Tunçeli Schriftführer<br />

Vertreter:<br />

Herr Bekir Ertaş Vertretung für Herrn<br />

Osman Ipek<br />

Frau Selcan Karaçay Vertretung für für Herrn<br />

Avelino Macedo Barbosa<br />

Entschuldigt fehlten:<br />

Mitglieder:<br />

Herr José Azevedo CDU<br />

Herr Osman Đpek<br />

Herr Avelino Macedo Barbosa<br />

Herr Michael Reiske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Frau Anna Schnaider<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1.<br />

2.<br />

<strong>Niederschrift</strong> Nr. 13 über die Sitzung am 29.11.2007<br />

Zu Form und Inhalt der o. a. <strong>Niederschrift</strong> werden weder Änderungs-<br />

noch Ergänzungswünsche vorgetragen.<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> Nr. 13 wird somit genehmigt.<br />

Information/Bericht der Verwaltung<br />

Herr Hermes berichtet, dass die Stadt <strong>Rheine</strong> in diesem Jahr einen Förderantrag<br />

für ein KOMM-IN-Projekt beim Land Nordrhein-Westfalen<br />

stellt.<br />

Das geplante Projekt soll der Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzepts,<br />

und hier besonders der Umsetzung der Prioritäten 10<br />

(Jugendliche mit Migrationshintergrund) und 12 (Integrationsmonitoring)<br />

dienen.<br />

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<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

KOMM-IN-Projekte dienen grundsätzlich der Unterstützung der kommunalen<br />

strategischen Steuerung. Ziel des <strong>Rheine</strong>r Projekts soll es<br />

sein, valide Zahlen zur Größenordnung der zugewanderten Bevölkerung<br />

zu erhalten und hieraus Kennzahlen für ein neues zukunftsweisendes<br />

Konzept für die Arbeit mit jugendlichen Zuwanderern zu entwickeln.<br />

Die Stadt <strong>Rheine</strong> lässt sich bei der Antragstellung vom „Institut für soziale<br />

Innovation“, Solingen, unterstützen.<br />

Kommunales Gesamtkonzept für kulturelle Bildung<br />

Eine Arbeitsgemeinschaft von 17 Mitwirkenden aus Stadtverwaltung<br />

und freien Trägern erstellte 2007 ein „Kommunales Gesamtkonzept für<br />

kulturelle Bildung“, mit dem sich die Stadt <strong>Rheine</strong> auch am gleichnamigen<br />

Landeswettbewerb NRW beteiligt hat.<br />

Zur großen Freude aller Beteiligten wurde die Bewerbung der Stadt<br />

<strong>Rheine</strong> im Oktober von der nordrhein-westfälischen Landesregierung<br />

mit einem Preis in Höhe von 20.000 € ausgezeichnet.<br />

Nun beginnt die Umsetzungsphase des Konzepts, für die das Preisgeld<br />

eingesetzt wird.<br />

Als konkrete Maßnahmen sind die dauerhafte Einrichtung einer „Stadtkonferenz<br />

für kulturelle Bildung“ und ein „Kulturpass für Kinder“<br />

vorgesehen.<br />

Durch den Kulturpass sollen Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen<br />

in <strong>Rheine</strong> ab der 2. Klasse planvoll an die verschiedenen Kultursparten<br />

herangeführt werden. Hierzu zählt auch die Einbeziehung interkultureller<br />

Projekte, z. B. in den verschiedenen Migrantenvereinen.<br />

Am Samstag, 19. April 2008, wird sich eine erste „Stadtkonferenz<br />

für kulturelle Bildung“, zu der auch Kulturverantwortliche und Kulturschaffende<br />

mit Migrantionsgeschichte eingeladen sind, mit dem Thema<br />

Kinder-Kulturpass beschäftigen.<br />

Der Integrationsrat und die ausländischen Kulturvereine sind hierzu<br />

eingeladen.<br />

Eingeladen sind außerdem kommunale und freie Kultureinrichtungen,<br />

Schulen und andere Bildungsträger, Mitglieder des Rates und der Fachausschüsse<br />

usw. Es wird verschiedene Referate und Arbeitsgruppen<br />

zum Thema geben.<br />

AG „Arbeit und Migration“<br />

Bezogen auf den Antrag der SPD Fraktion („Ausländische Betriebe bilden<br />

aus“) und die Anregung in der letzten Sitzung des Integrationsrates<br />

ist die 1. Sitzung eines Arbeitskreises „Arbeit und Migration“ anberaumt.<br />

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3.<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

Entsprechend den Vorgesprächen mit Wirtschaftsförderung, Gewerbeaufsicht,<br />

Kammern usw. wird es im ersten Schritt um eine Bestandsaufnahme<br />

der Zuwandererbetriebe gehen, die ausbilden können.<br />

Eine Schwierigkeit ergibt sich dabei aus der Tatsache, dass auch die<br />

Betriebe von Deutschen mit Zuwanderungsgeschichte herausgefunden<br />

werden müssen. – Hierbei wird die AG auf die Mithilfe der Migranten<br />

selbst angewiesen sein (z. B. Integrationsrat, Forum Migration).<br />

Im zweiten Schritt soll dann auch über Unterstützungsmöglichkeiten<br />

für Zuwanderer bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit beraten<br />

werden.<br />

Brief des Innenministers NRW an die Bürgermeisterin in Sachen<br />

Integrationsrat<br />

Der Innenminister hat der Bürgermeisterin für den Zwischenbericht zur<br />

Arbeit des Integrationsrates in einem Schreiben gedankt.<br />

Er beruft jetzt ein Gremium ein, das die Zwischenberichte aus den Modellstädten<br />

auswertet.<br />

Bericht über die Bleiberechtsregelung in der Stadt <strong>Rheine</strong><br />

Berichterstattung durch Herrn Wietkamp, ALB <strong>Rheine</strong><br />

Herr Wietkamp berichtet über die Bleiberechtsregelung des Innenminister<br />

NRW vom 11.12.2006 und wie die Beschlüsse der Innenministerkonferenz<br />

vom 17.11.2006 zum Bleiberecht für langjährig geduldete<br />

Flüchtlinge umgesetzt wurden bzw. werden.<br />

Die Bleiberechtsregelung des Innenministers ist auch durch eine gesetzliche<br />

Altfallregelung ergänzt bzw. ersetzt worden. Das Aufenthaltsgesetz<br />

ist mit Wirkung vom 28.08.2007 geändert worden. Unter anderem<br />

wurden die Paragraphen 104a und 104b in das AufenthG eingefügt.<br />

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass<br />

vom 16.10.07 dazu Anwendungshinweise herausgegeben, die für die<br />

Ausländerbehörden bindend sind.<br />

Die gesetzliche Altfallregelung unterscheidet sich zwar auf den ersten<br />

Blick nicht grundsätzlich von der Bleiberechtsregelung. Einen bedeutenden<br />

Unterschied gibt es aber:<br />

Bei der Bleiberechtsregelung muss ein konkretes Arbeitsverhältnis<br />

nachgewiesen werden, so ist dies bei der Altfallregelung für die Erteilung<br />

einer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr notwendige Voraussetzung.<br />

Erfüllt also der Ausländer die Kriterien der Altfallregelung (6 bzw. 8<br />

Jahre Aufenthalt am 01.07.2007, hinreichende Deutschkenntnisse,<br />

Schulbesuch der Kinder, keine Täuschung der ABH und keine Straftaten,<br />

die mehr als 50 bzw. 90 Tagessätze betragen) so erhält er eine<br />

Aufenthaltserlaubnis – wenn er die Passpflicht erfüllt – bis zum<br />

31.12.2009.<br />

Die gesetzliche Altfallregelung sieht dann vor, dass der Ausländer nach<br />

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit hat, eine Erwerbstä-<br />

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<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

tigkeit aufzunehmen. Er muss grundsätzlich bis zum 31.12.2009 der<br />

ABH nachweisen, dass er den Lebensunterhalt für sich und ggfls. seine<br />

Familienangehörigen aus dieser Erwerbstätigkeit sichern kann. Wenn<br />

dies der Fall ist, wird die Aufenthaltserlaubnis um 2 Jahre verlängert.<br />

Ausnahmen von der Sicherung des Lebensunterhalts sind u. a. vorgesehen<br />

bei Auszubildenden und Familien mit Kindern.<br />

Für die hier lebenden Flüchtlinge stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />

In <strong>Rheine</strong> haben bisher 310 Personen einen Antrag auf Erteilung einer<br />

Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechts- bzw. Altfallregelung<br />

gestellt.<br />

Für 156 Personen wurden die Anträge bislang schon positiv geprüft.<br />

58 Personen erhielten aus diesem Personenkreis bereits eine Aufenthaltserlaubnis.<br />

In den anderen Fällen ist derzeit wegen fehlender Passpapiere eine<br />

Entscheidung nicht möglich.<br />

Bei der Prüfung der Anträge wurde festgestellt, dass bei 134 Personen<br />

die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechts-<br />

/Altfallregelung voraussichtlich nicht erfolgen kann, weil hier entweder<br />

die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, d. h. die letzte Einreise<br />

nach dem für die meisten Personen maßgeblichen Stichtag<br />

01.07.2001 erfolgte, oder aber Ausschlussgründe vorliegen. Dies betrifft<br />

etwa 5 Prozent der Anträge.<br />

Ausschlussgründe sind nach dem Wortlaut des Gesetzes<br />

• die Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich<br />

relevante Umstände<br />

oder<br />

• das vorsätzliche Hinauszögern oder Behindern von behördlichen<br />

Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung<br />

oder<br />

• der Bezug zu extremistischen oder terroristischen Organisationen<br />

oder deren Unterstützung<br />

oder<br />

• die Verurteilung wegen Straftaten zu mehr als 50 Tagessätzen<br />

bzw. 90 Tagessätzen, wenn es sich um Straftaten nach dem<br />

AufenthG bzw. AsylVfG handelt.<br />

Bei dem letztgenannten Ausschlussgrund gilt die Besonderheit, dass<br />

die Aufenthaltserlaubnis nach dem Wortlaut des Gesetzes und den Vorgaben<br />

des Innenministeriums der gesamten Familie zu versagen ist,<br />

die mit der Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die die Straftaten<br />

begangen hat.<br />

Der Ausschlussgrund der Straftaten ist bei ca. 80% der voraussichtlich<br />

negativ zu entscheidenden Anträge der maßgebliche Grund für die negative<br />

Entscheidung. Die Einbeziehungsregelung für die Familienangehörigen<br />

führt aufgrund der besonderen Konstellation der Flüchtlingsfamilien<br />

in <strong>Rheine</strong> (viele Familien mit hoher Kinderanzahl) dazu, dass<br />

verhältnismäßig viele Personen von der negativen Entscheidung betroffen<br />

sind.<br />

Die anderen 15 Prozent sind voraussichtlich aufgrund der beiden ersten<br />

Ausschlussgründe abzulehnen: Die Personen haben zumeist keine oder<br />

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4.<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

falsche Angaben im Passbeschaffungsverfahren gemacht und befinden<br />

sich nur aus diesem Grunde noch im Bundesgebiet, d. h. eine Rückführung<br />

konnte ausschließlich wegen der mangelnden Mitwirkung der Ausländer<br />

nicht durchgeführt werden.<br />

In den nächsten Wochen werden weitere Aufenthaltserlaubnisse in den<br />

positiv entschiedenen Fällen erteilt werden können. Bei den negativ zu<br />

entscheidenden Fällen wird das Verwaltungsverfahren eingeleitet, d. h.<br />

die Personen bzw. im Regelfall deren Anwälte sind bereits oder werden<br />

über die beabsichtigte negative Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Nach<br />

Ablauf der Anhörungsfrist werden dann die ablehnenden Bescheide<br />

verschickt. Wegen des Wegfalls des Widerspruchverfahrens erfolgt direkt<br />

ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.<br />

Da die meisten Personen, bei denen die Anträge wohl abzulehnen sein<br />

werden, der ethnischen Minderheit der Roma aus dem Kosovo angehören,<br />

sind diese nicht unmittelbar von Rückführungsmassnahmen betroffen.<br />

Aber auch bei den Personen, bei denen auch nach dem Willen<br />

des Innenministeriums aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet<br />

werden sollen, wenn keine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechts-<br />

/Altfallregelung erteilt werden kann, ist gewährleistet, dass die Personen<br />

beim Verwaltungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren<br />

effektiven Rechtsschutz erlangen können.<br />

Herr Hoffmann fragt an, wie es mit der Reisefreiheit und Arbeitsaufnahme<br />

für Asylbewerber in einem anderen Bundesland bzw. in einem<br />

anderen EU-Land bestellt ist.<br />

Herr Wietkamp erklärt hierzu, dass Personen mit Aufenthaltserlaubnissen<br />

uneingechränkte Bewegungsfreiheiten besitzen. Eine Arbeitserlaubnis<br />

im Ausland muss von den dort zuständigen Behörden genehmigt<br />

werden.<br />

Christlich-muslimische Friedenswoche 2008<br />

Berichterstattung durch Wilhelm S. Hoffmann<br />

Herr Hoffmann teilt mit, dass die christlich-muslimische Friedensinitiative<br />

e. V. (CMFI) bundesweit Veranstaltungen unter dem gemeinsamen<br />

Motto „Integration gemeinsam schaffen“ plant und ruft gleichzeitig öffentliche<br />

und private, religiöse und nichtreligiöse Einrichtungen und<br />

Organisationen auf, sich an den Aktionswochen vor Ort zu beteiligen.<br />

Ziele der christlich-muslimischen Friedensinitiativen sind<br />

- gemeinsam mit Menschen aus allen Kulturkreisen ein friedliches<br />

Zusammenleben mit den Muslimen in Deutschland zu<br />

fördern,<br />

- sich für ein ein gutes Zusammenleben mit Multiplikatoren,<br />

Vereinen, Kirchen und Moscheegemeinden, Schulen, Jugendzentren,<br />

Kulturzentren und Sportvereinen einzusetzen und sie<br />

zu unterstützen,<br />

- der Dialog auf Basis der Werteordunung des deutschen<br />

Grundgesetzes,<br />

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5.<br />

6.<br />

7.<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

- Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen.<br />

Herr Kassem bittet die Anwesenden um Unterstützung bei den geplanten<br />

Aktionen.<br />

Anschließend wird über den Antrag von Herrn Hoffmann – um Unterstützung<br />

der Aktionswoche in der Stadt <strong>Rheine</strong> durch den Integrationsrat<br />

– abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Finanzielle Mittel für die ergänzende Migrationsarbeit<br />

Herr Berardis stellt den Antrag der SPD (siehe Anlage 1) vor und bittet<br />

die Mitglieder des Integrationsrates, den Antrag zu unterstützen.<br />

Herr Schöpper weist darauf hin, dass dieser Antrag bereits im Sozialausschuss<br />

thematisiert wurde, jedoch keine Mehrheit gefunden hat.<br />

Nach kontroverser Diskussion bittet Herr Kassem, über den Antrag der<br />

SPD abzustimmen und den Antrag an den HFA weiterzuleiten.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung<br />

Vorstellung des neuen Hodschas der Moschee Elter Straße,<br />

Valide-Sultan-Moschee<br />

Herr Rıdvan Öktemer stellt sich vor. Er teilt mit, dass er seit 2 Monaten<br />

als Vorbeter in der Moschee an der Elter Straße tätig ist und informiert<br />

über seine Aktivitäten in der Moschee, so z. B.<br />

- zweisprachige Predigten bei Freitags- und Festgebeten<br />

- religiöse und soziale Dienste<br />

- religiöse Erziehung<br />

- berufliche und schulische Bildung<br />

- Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Herr Althoff stellt die Frage, ob es zwischen den beiden Moscheen<br />

(Münsterstr. und Elter Str.) fundamentale religiöse Unterschiede gibt.<br />

Zudem interessiere ihn, wer für das Gehalt des Hodschas aufkommt.<br />

Herr Öktemer antwortet dahingehend, dass es keine fundamentalen<br />

religiösen Unterschiede gibt und dass sein Gehalt von der Gemeinde<br />

finanziert wird.<br />

Berichte der sachkundigen Einwohner(innen), aus den Arbeitskreisen<br />

des Integrationsrates und der LAGA<br />

Herr Hermes teilt mit, dass sich die Jury des Integrationsrates für die<br />

Zwei- teilung des Geldpreises zu je 500,00 € entschieden hat. Die Preise<br />

gehen an den Portugiesischen Freizeitverein/Fußballverein Portu<br />

<strong>Rheine</strong> und an den Kindergarten St.Konrad.<br />

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8.<br />

9.<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

IR/0<strong>14</strong>/2008 der Sitzung des Integrationsrates vom 13.02.2008<br />

Der Preis ist verknüpft mit der Hoffnung auf eine auch zukünftig intensive<br />

und langandauernde Integrationsarbeit.<br />

Des Weiteren entscheidet die Jury, 4 Stadtteilbeiräten eine Ehrenurkunde<br />

zu verleihen, die im Rahmen des Stadtteilwettbewerbes 2007<br />

das Thema Integration aufgegriffen haben.<br />

Es sind die Stadtteilbeiräte:<br />

Schotthock<br />

Gellendorf<br />

Eschendorf (FZ St. Antonius)<br />

Dorenkamp/Dutum<br />

Die feierliche Preisverleihung findet am 02.03.2008<br />

um 10:30 Uhr im Morriensaal des Falkenhofes statt.<br />

Einwohnerfragestunde<br />

(spätestens um 19:00 Uhr)<br />

Anregungen und Anfragen<br />

Herr Hermes weist auf das Frauenfrühstück zum internationalen Frauentag<br />

am 8. März hin, das in der Aula der Euregio-Gesamtschule stattfinden<br />

wird. Eintrittskarten sind bei den Mitarbeiterinnen der Projektgruppe<br />

zu erhalten.<br />

Ende der Sitzung: 18:50 Uhr<br />

Kamal Kassem Mustafa Tunçeli<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

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