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Windpark „Holtwicker Mark“ - in der Gemeinde Rosendahl

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öKon GmbH, Münster Seite 3<br />

1 Vorhaben und Zielsetzung<br />

Die <strong>W<strong>in</strong>dpark</strong> Holtwicker Mark GbR plant die Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen (WEA) im ländlichen<br />

Außenbereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rosendahl</strong>. In dem dünnbesiedelten Gebiet westlich des <strong>Rosendahl</strong>er<br />

Ortsteils Holtwick sollen auf Ackerflächen zwischen <strong>der</strong> BAB 31 im Westen und <strong>der</strong> K 34<br />

im Süden vier bis fünf W<strong>in</strong>denergieanlagen errichtet werden (siehe Abb. 1).<br />

Von dem Vorhaben können planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten betroffen se<strong>in</strong>. Geme<strong>in</strong>schaftsrechtlich<br />

geschützte sowie streng geschützte Arten unterliegen e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Schutz<br />

nach § 44 BNATSCHG (Beson<strong>der</strong>er Artenschutz). Daraus ergibt sich e<strong>in</strong>e Prüfungspflicht h<strong>in</strong>sichtlich<br />

möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte.<br />

Die vorliegende Vogeluntersuchung wurde gemäß den von den Unteren Landschaftsbehörden des<br />

Münsterlandes empfohlenen Methodenstandards für Vogeluntersuchungen im Rahmen von W<strong>in</strong>denergieplanungen<br />

durchgeführt. Nach Vorgabe <strong>der</strong> ULB Kreis Coesfeld wurde e<strong>in</strong> Untersuchungsradius<br />

von 1.000 m um den W<strong>in</strong>deignungsbereich festgelegt. Innerhalb e<strong>in</strong>es Radius von 500 m<br />

um den W<strong>in</strong>deignungsbereich fand e<strong>in</strong>e vertiefende Brutvogelkartierung statt. Sonstige Artgruppen<br />

neben den Vögeln s<strong>in</strong>d nicht Gegenstand <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung.<br />

Die Untersuchung des <strong>W<strong>in</strong>dpark</strong>s Holtwicker Mark wurde vor den verabschiedeten Untersuchungsstandards<br />

<strong>der</strong> Münsterlandkreise begonnen. Abweichend vom heutigen Standard wurden<br />

nur 8 Rastvogelbegehungen durchgeführt.<br />

Der vorliegende Zwischenbericht zur Artenschutzrechtlichen Prüfung stellt die bisherigen<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Vogeluntersuchung dar. Abschließende Ausführungen zu den Kartierergebnissen,<br />

die artenschutzrechtliche Bewertung und die Erarbeitung von erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

können erst <strong>in</strong> Abstimmung mit den Detailplanungen erfolgen.<br />

2 Untersuchungsgebiet<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im überwiegend land- und forstwirtschaftlich geprägten Außenbereich<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rosendahl</strong> westlich des <strong>Rosendahl</strong>er Ortsteils Holtwick. Das W<strong>in</strong>dvorrangfeld<br />

erstreckt sich <strong>in</strong> West-Ost-Ausrichtung östlich <strong>der</strong> Autobahn A 1, welche den 1.000 m-Radius um<br />

das W<strong>in</strong>dfeld / Plangebiet im Westen schneidet.<br />

Im Untersuchungsgebiet dom<strong>in</strong>ieren Ackerflächen und kle<strong>in</strong>ere Wäl<strong>der</strong>. Zahlreiche Baum- und<br />

Strauchhecken, die zuweilen die e<strong>in</strong>zelnen Waldflächen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verb<strong>in</strong>den und e<strong>in</strong>en Biotopverbund<br />

ergeben, glie<strong>der</strong>n die Offenlandschaft <strong>in</strong> vergleichsweise kle<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelflächen. Im<br />

Nordwesten prägt <strong>der</strong> Holtwicker See das Untersuchungsgebiet.<br />

Die Geländehöhen steigen <strong>in</strong> <strong>der</strong> weitgehend ebenen Landschaft im Untersuchungsgebiet von<br />

Nordwest nach Südost leicht an. Im Bereich des im Nordwesten gelegenen Holtwicker Sees beträgt<br />

die Geländehöhe etwa 67 m ü. NN und erreicht im östlichen 1.000 m-Radius um das W<strong>in</strong>dfeld<br />

etwa e<strong>in</strong>e Höhe von 73 m ü. NN.

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