Windpark „Holtwicker Mark“ - in der Gemeinde Rosendahl
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öKon GmbH, Münster Seite 3<br />
1 Vorhaben und Zielsetzung<br />
Die <strong>W<strong>in</strong>dpark</strong> Holtwicker Mark GbR plant die Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen (WEA) im ländlichen<br />
Außenbereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rosendahl</strong>. In dem dünnbesiedelten Gebiet westlich des <strong>Rosendahl</strong>er<br />
Ortsteils Holtwick sollen auf Ackerflächen zwischen <strong>der</strong> BAB 31 im Westen und <strong>der</strong> K 34<br />
im Süden vier bis fünf W<strong>in</strong>denergieanlagen errichtet werden (siehe Abb. 1).<br />
Von dem Vorhaben können planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten betroffen se<strong>in</strong>. Geme<strong>in</strong>schaftsrechtlich<br />
geschützte sowie streng geschützte Arten unterliegen e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Schutz<br />
nach § 44 BNATSCHG (Beson<strong>der</strong>er Artenschutz). Daraus ergibt sich e<strong>in</strong>e Prüfungspflicht h<strong>in</strong>sichtlich<br />
möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte.<br />
Die vorliegende Vogeluntersuchung wurde gemäß den von den Unteren Landschaftsbehörden des<br />
Münsterlandes empfohlenen Methodenstandards für Vogeluntersuchungen im Rahmen von W<strong>in</strong>denergieplanungen<br />
durchgeführt. Nach Vorgabe <strong>der</strong> ULB Kreis Coesfeld wurde e<strong>in</strong> Untersuchungsradius<br />
von 1.000 m um den W<strong>in</strong>deignungsbereich festgelegt. Innerhalb e<strong>in</strong>es Radius von 500 m<br />
um den W<strong>in</strong>deignungsbereich fand e<strong>in</strong>e vertiefende Brutvogelkartierung statt. Sonstige Artgruppen<br />
neben den Vögeln s<strong>in</strong>d nicht Gegenstand <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung.<br />
Die Untersuchung des <strong>W<strong>in</strong>dpark</strong>s Holtwicker Mark wurde vor den verabschiedeten Untersuchungsstandards<br />
<strong>der</strong> Münsterlandkreise begonnen. Abweichend vom heutigen Standard wurden<br />
nur 8 Rastvogelbegehungen durchgeführt.<br />
Der vorliegende Zwischenbericht zur Artenschutzrechtlichen Prüfung stellt die bisherigen<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Vogeluntersuchung dar. Abschließende Ausführungen zu den Kartierergebnissen,<br />
die artenschutzrechtliche Bewertung und die Erarbeitung von erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
können erst <strong>in</strong> Abstimmung mit den Detailplanungen erfolgen.<br />
2 Untersuchungsgebiet<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt im überwiegend land- und forstwirtschaftlich geprägten Außenbereich<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rosendahl</strong> westlich des <strong>Rosendahl</strong>er Ortsteils Holtwick. Das W<strong>in</strong>dvorrangfeld<br />
erstreckt sich <strong>in</strong> West-Ost-Ausrichtung östlich <strong>der</strong> Autobahn A 1, welche den 1.000 m-Radius um<br />
das W<strong>in</strong>dfeld / Plangebiet im Westen schneidet.<br />
Im Untersuchungsgebiet dom<strong>in</strong>ieren Ackerflächen und kle<strong>in</strong>ere Wäl<strong>der</strong>. Zahlreiche Baum- und<br />
Strauchhecken, die zuweilen die e<strong>in</strong>zelnen Waldflächen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verb<strong>in</strong>den und e<strong>in</strong>en Biotopverbund<br />
ergeben, glie<strong>der</strong>n die Offenlandschaft <strong>in</strong> vergleichsweise kle<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelflächen. Im<br />
Nordwesten prägt <strong>der</strong> Holtwicker See das Untersuchungsgebiet.<br />
Die Geländehöhen steigen <strong>in</strong> <strong>der</strong> weitgehend ebenen Landschaft im Untersuchungsgebiet von<br />
Nordwest nach Südost leicht an. Im Bereich des im Nordwesten gelegenen Holtwicker Sees beträgt<br />
die Geländehöhe etwa 67 m ü. NN und erreicht im östlichen 1.000 m-Radius um das W<strong>in</strong>dfeld<br />
etwa e<strong>in</strong>e Höhe von 73 m ü. NN.