03.10.2012 Aufrufe

Hauptsatzung des Amtes Landhagen - Amt Landhagen

Hauptsatzung des Amtes Landhagen - Amt Landhagen

Hauptsatzung des Amtes Landhagen - Amt Landhagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(3) Der <strong>Amt</strong>svorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres<br />

Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen,<br />

Vorschläge, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind<br />

ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben<br />

sowie Auskünfte zu erteilen.<br />

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen <strong>des</strong> <strong>Amt</strong>sausschusses und der<br />

Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind ihr<br />

rechtzeitig bekannt zu geben.<br />

In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Antrag das Wort zu erteilen.<br />

§ 10 Entschädigungen<br />

(1) Der <strong>Amt</strong>svorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Mecklenburg Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung eine funktionsbezogene<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 970,- € /Monat.<br />

(2) Den Stellvertretern <strong>des</strong> <strong>Amt</strong>svorstehers wird nach Maßgabe der Entschädigungs-<br />

verordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung<br />

für besondere Tätigkeit bei Verhinderung <strong>des</strong> <strong>Amt</strong>svorstehers eine funktionsbezogene<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der Aufwandsentschädigung <strong>des</strong><br />

<strong>Amt</strong>svorstehers pro Tag der Vertretung gewährt.<br />

(3) Die weiteren Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Amt</strong>sausschusses, bei deren Verhinderung deren<br />

Stellvertreter und die Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der<br />

Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung für die Teilnahme an<br />

Sitzungen <strong>des</strong> <strong>Amt</strong>sausschusses und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €. Die Ausschussvorsitzenden erhalten<br />

für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 60,00 €.<br />

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung<br />

in der jeweils geltenden Fassung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in<br />

Höhe von 30,00 € monatlich.<br />

§ 11 Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Öffentliche Bekanntmachungen <strong>des</strong> <strong><strong>Amt</strong>es</strong> erfolgen im amtlichen Bekanntmachungs-<br />

blatt <strong>des</strong> <strong><strong>Amt</strong>es</strong>, dem “Mitteilungsblatt <strong>des</strong> <strong><strong>Amt</strong>es</strong> <strong>Landhagen</strong>“, welches monatlich<br />

erscheint und in die Haushalte geliefert wird. Darüber hinaus kann es über die<br />

<strong>Amt</strong>sverwaltung gegen Entrichtung der Portogebühren bezogen werden.<br />

(2) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder eines<br />

Beschlusses, so können diese Teile anstatt einer öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Form <strong>des</strong> Absatzes 1 an einer bestimmten Stelle der <strong>Amt</strong>sverwaltung, die nach<br />

diesen Vorschriften bekanntzumachen ist, zur Einsicht während der Dienststunden<br />

ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Bestandteile sind in der Satzung zu<br />

bezeichnen.<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Landhagen</strong> <strong>Hauptsatzung</strong> / Lesefassung 12/09 6 / 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!