14.05.2013 Aufrufe

Amtsblatt 2012/17 - Stadt Salzgitter

Amtsblatt 2012/17 - Stadt Salzgitter

Amtsblatt 2012/17 - Stadt Salzgitter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

39. Jahrgang <strong>Amtsblatt</strong> Nr. <strong>17</strong> <strong>Salzgitter</strong>, den 09. August <strong>2012</strong> Seite 1<strong>17</strong><br />

8. Sollte die Fernwärmeversorgung oder sollte die WEVG mit öffentlich-rechtlichen Abgaben zusätzlich<br />

belastet/entlastet werden, so erhöhen/ermäßigen sich die Wärmepreise entsprechend. Derartige Preisänderungen<br />

dürfen weder für die WEVG noch für die Abnehmer einen zusätzlichen Gewinn zur Folge haben.<br />

9. Treten bei den Wärmepreisen gemäß Ziffer I.2 Änderungen ein, so wird jeweils auf zwei Dezimalstellen auf-<br />

oder abgerundet. Lautet die dritte Dezimalstelle auf fünf oder darüber, so wird aufgerundet, bei kleinerer<br />

Dezimalzahl wird abgerundet.<br />

10. Die bisher gültig gewesenen Preise - Ziffer I.2 - gelten so lange als vorläufige Preise weiter, bis gemäß Ziffer<br />

II die neuen Preise ermittelt und den Kunden rückwirkend in Rechnung gestellt sind.<br />

11. Ändert die WEVG die eingesetzten Brennstoffe, so kann sie unbeschadet der Möglichkeit der Änderung der<br />

Allgemeinen Versorgungsbedingungen, § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV, die Faktoren der Preisänderungsklausel<br />

den neuen Verhältnissen anpassen.<br />

12. Die WEVG behält sich das Recht vor, insbesondere bei einer Änderung der zwischen ihr und ihrem<br />

Erdgaslieferanten vereinbarten Klausel, die vorstehende Klausel den neuen Verhältnissen anzupassen.<br />

13. Die vorstehende Klausel ersetzt die am 30. März 1981 im "<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>" (lfd. Nr. 8,<br />

Seite 72 f.) veröffentlichte Preisänderungsklausel.<br />

<strong>Salzgitter</strong>, im Juli <strong>2012</strong><br />

WEVG <strong>Salzgitter</strong> GmbH & Co. KG<br />

84<br />

Verordnung des „Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>“ (BPG-VO)<br />

Die Verordnung tritt nach § 10 Abs. 3 und 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG)<br />

vom <strong>17</strong>.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) am 23.08.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Der Verordnungstext und die Karten können vom Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung an während der<br />

Dienststunden bei der unteren Bodenschutzbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> kostenlos eingesehen werden. Eine<br />

Einsichtnahme ist auch auf der Seite der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> im Internet (www.salzgitter.de) möglich.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz<br />

Fachgebiet Umwelt<br />

1<strong>17</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!