Amtsblatt 2012/17 - Stadt Salzgitter
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39. Jahrgang <strong>Amtsblatt</strong> Nr. <strong>17</strong> <strong>Salzgitter</strong>, den 09. August <strong>2012</strong> Seite 1<strong>17</strong><br />
8. Sollte die Fernwärmeversorgung oder sollte die WEVG mit öffentlich-rechtlichen Abgaben zusätzlich<br />
belastet/entlastet werden, so erhöhen/ermäßigen sich die Wärmepreise entsprechend. Derartige Preisänderungen<br />
dürfen weder für die WEVG noch für die Abnehmer einen zusätzlichen Gewinn zur Folge haben.<br />
9. Treten bei den Wärmepreisen gemäß Ziffer I.2 Änderungen ein, so wird jeweils auf zwei Dezimalstellen auf-<br />
oder abgerundet. Lautet die dritte Dezimalstelle auf fünf oder darüber, so wird aufgerundet, bei kleinerer<br />
Dezimalzahl wird abgerundet.<br />
10. Die bisher gültig gewesenen Preise - Ziffer I.2 - gelten so lange als vorläufige Preise weiter, bis gemäß Ziffer<br />
II die neuen Preise ermittelt und den Kunden rückwirkend in Rechnung gestellt sind.<br />
11. Ändert die WEVG die eingesetzten Brennstoffe, so kann sie unbeschadet der Möglichkeit der Änderung der<br />
Allgemeinen Versorgungsbedingungen, § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV, die Faktoren der Preisänderungsklausel<br />
den neuen Verhältnissen anpassen.<br />
12. Die WEVG behält sich das Recht vor, insbesondere bei einer Änderung der zwischen ihr und ihrem<br />
Erdgaslieferanten vereinbarten Klausel, die vorstehende Klausel den neuen Verhältnissen anzupassen.<br />
13. Die vorstehende Klausel ersetzt die am 30. März 1981 im "<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>" (lfd. Nr. 8,<br />
Seite 72 f.) veröffentlichte Preisänderungsklausel.<br />
<strong>Salzgitter</strong>, im Juli <strong>2012</strong><br />
WEVG <strong>Salzgitter</strong> GmbH & Co. KG<br />
84<br />
Verordnung des „Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>“ (BPG-VO)<br />
Die Verordnung tritt nach § 10 Abs. 3 und 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG)<br />
vom <strong>17</strong>.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) am 23.08.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Der Verordnungstext und die Karten können vom Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung an während der<br />
Dienststunden bei der unteren Bodenschutzbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> kostenlos eingesehen werden. Eine<br />
Einsichtnahme ist auch auf der Seite der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> im Internet (www.salzgitter.de) möglich.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz<br />
Fachgebiet Umwelt<br />
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