15.05.2013 Aufrufe

Ersatzbaustoffverordnung und Fortschreibung § 12 BBodSchV - SAM

Ersatzbaustoffverordnung und Fortschreibung § 12 BBodSchV - SAM

Ersatzbaustoffverordnung und Fortschreibung § 12 BBodSchV - SAM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ersatzbaustoffverordnung</strong><br />

<strong>und</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> <strong>§</strong> <strong>12</strong> <strong>BBodSchV</strong><br />

(1. Arbeitsentwurf: 13.11.2007)<br />

Seminar „Aktuelles aus dem Abfallrecht“ von <strong>SAM</strong>, MUFV <strong>und</strong> LUWG<br />

am <strong>12</strong>.06.2008 im Schloss Waldthausen<br />

Dr. Willi Nonte, Ref. 52, Sonderabfallwirtschaft<br />

Artikelverordnung<br />

Verordnung zur Regelung des Einbaus von mineralischen<br />

Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken <strong>und</strong> zur<br />

Änderung der B<strong>und</strong>es-Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenverordnung<br />

Artikel 1: Verordnung über den Einbau von mineralischen<br />

Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken<br />

(<strong>Ersatzbaustoffverordnung</strong> - ErsatzbaustoffV<br />

Artikel 2: Verordnung zur Änderung der B<strong>und</strong>es-Bodenschutz<strong>und</strong><br />

Altlastenverordnung<br />

Artikel 3: Inkrafttreten, Übergangsregelung (<strong>12</strong> Monate)<br />

2<br />

1


Artikel 1 - <strong>Ersatzbaustoffverordnung</strong><br />

Sicherstellung der ordnungsgemäßen <strong>und</strong> schadlosen<br />

Verwertung mineralischer Abfälle <strong>und</strong> industrieller Nebenprodukte<br />

<strong>und</strong> Recyclingprodukte - zum Schutz des Bodens<br />

<strong>und</strong> des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

• Hochofenstückschlacke<br />

• Hüttensand<br />

• Stahlwerksschlacken aus der Erzeugung von Massen<strong>und</strong><br />

Qualitätsstählen (LD-Schlacken, Elektroofenschlacken)<br />

• Gießerei-Kupolofenschlacke<br />

• Gießereirestsand<br />

• Schmelzkammergranulat aus der Schmelzfeuerung von Steinkohle<br />

• Kesselasche aus der Steinkohlenfeuerung<br />

• Steinkohlenflugasche aus der Trocken- <strong>und</strong> Schmelzfeuerung<br />

• Hausmüllverbrennungsaschen<br />

• RC-Baustoff, aufbereiteter Bauschutt, aufbereiteter hydraulisch<br />

geb<strong>und</strong>ener Straßenaufbruch<br />

• Bodenmaterial<br />

•Gleisschotter<br />

Anwendungsbereich (<strong>§</strong> 2)<br />

Die Verordnung gilt für:<br />

ca. 240 Mio. t/a!<br />

- den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (Abfälle, Nebenprodukte,<br />

RC-Produkte), die ungeb<strong>und</strong>en oder geb<strong>und</strong>en in technischen Bauwerken<br />

eingebaut werden,<br />

- Erzeuger <strong>und</strong> Besitzer von mineralischen Ersatzbaustoffen,<br />

- Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung mineralischer Ersatzbaustoffe,<br />

- Träger von Baumaßnahmen mit mineralischen Ersatzbaustoffen.<br />

Die Verordnung gilt nicht für:<br />

- die durchwurzelbare Bodenschicht,<br />

- Altlastensanierungen,<br />

- Verwertung auf Deponien,<br />

- Wiedernutzbarmachung von Halden des Kali- <strong>und</strong> Steinkohlebergbaus<br />

<strong>und</strong> Braunkohletagebauen,<br />

- Versatz bergbaulicher Hohlräume,<br />

- Einbringen in Gewässer.<br />

3<br />

4<br />

2


Begriffsbestimmungen (<strong>§</strong> 3)<br />

Mineralische Ersatzbaustoffe:<br />

- Abfälle aus Bautätigkeiten, industriellen Prozessen<br />

<strong>und</strong> Abfallbehandlungsanlagen,<br />

- Nebenprodukte aus industriellen Prozessen (HOS, HS),<br />

- Recyclingprodukte wie Recyclingbaustoff (RC 1), die nach<br />

Erfüllung aller abfallrechtlichen Verwertungspflichten durch<br />

Aufbereitung ihre Eigenschaft als Abfall verloren haben,<br />

- Bodenmaterial aus Baumaßnahmen, Aufbereitung<br />

oder Lagerung.<br />

Technisches Bauwerk:<br />

Mit dem Boden verb<strong>und</strong>ene Anlage oder Einrichtung, die eine technische<br />

Funktion erfüllt, soweit sie einer Einbauweise des Anhangs 2-2 entspricht.<br />

Bsp.: Straßen, Wege, Baugruben, Leitungsgräben, Verkehrs-, Industrie-,<br />

Gewerbeflächen einschließlich begleitender Erdbaumaßnahmen (Lärm<strong>und</strong><br />

Sichtschutzwälle) <strong>und</strong> Gebäude, wenn der Ersatzbaustoff in direktem<br />

Kontakt mit dem Boden steht.<br />

Anforderungen an den Einbau in technischen Bauwerken (<strong>§</strong> 5)<br />

Einhaltung der:<br />

- stofflichen Eigenschaften der Ersatzbaustoffe nach Anhang 1<br />

Anhang 1-1: Materialwerte für Ersatzbaustoffe – Säulenschnelltest bis W/F = 2<br />

5<br />

6<br />

3


Anforderungen an den Einbau in technischen Bauwerken (<strong>§</strong> 5)<br />

Einhaltung der:<br />

- stofflichen Eigenschaften der Ersatzbaustoffe nach Anhang 1<br />

- Einsatzmöglichkeiten nach Anhang 2<br />

Anforderungen an den Einbau in technischen Bauwerken (<strong>§</strong> 5)<br />

Anhang 2-2:<br />

Einsatzmöglichkeiten der<br />

mineralischen Ersatzbaustoffe<br />

in technischen Bauwerken<br />

7<br />

8<br />

4


Untersuchungs- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten (<strong>§</strong> 8)<br />

Untersuchungspflichten für Ersatzbaustoffe aus:<br />

- stationären <strong>und</strong> mobilen Aufbereitungsanlagen,<br />

- Industrieanlagen.<br />

Güteüberwachung:<br />

Verfahren entsprechend der „Technischen Lieferbedingungen für<br />

Baustoffgemische <strong>und</strong> Böden zur Herstellung von Schichten ohne<br />

Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung“ (TL G SoB-StB)<br />

Untersuchungs- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten (<strong>§</strong> 8)<br />

Dokumentation beim Einbau:<br />

- lückenlose Dokumentation vom Anfallort bis zum Einbau, ansonsten kann<br />

die Behörde die Untersuchung des Materials vor dem Einbau verlangen,<br />

- für Abfälle sind die Registerpflichten um Angaben zur Einstufung in die<br />

jeweilige Einbauklasse <strong>und</strong> über die durchgeführte Güteüberwachung zu<br />

ergänzen,<br />

- Nebenprodukte/RC-Produkte, die nicht der Registerpflicht unterliegen<br />

müssen einen Lieferschein ausfüllen (Bezeichnung des Ersatzbaustoffes,<br />

Liefermenge, Einbauklasse, Erzeuger, Herkunft, Beförderer, Datum der<br />

Anlieferung, Güteüberwachung).<br />

Informationspflicht:<br />

- Betreiber der Aufbereitungsanlage bzw. ggf. der Erzeuger oder Besitzer<br />

von Ersatzbaustoffen ist verpflichtet, dem Abnehmer schriftliche Informationen<br />

über die Bezeichnung des Ersatzbaustoffes sowie die zulässigen Bauweisen<br />

<strong>und</strong> die daraus resultierenden Anforderungen an den Einbau zu übergeben,<br />

- Informationspflicht gilt auch für den Handel bei Abgabe an den Endverbraucher.<br />

9<br />

10<br />

5


Probenahme <strong>und</strong> Analytik (Anhang 4)<br />

Herstellung des Eluats gemäß DIN 19528 (E-2007):<br />

Perkolationsverfahren für Materialien mit einer Korngröße bis 32 mm<br />

Quelle: Aufkommen, Qualität <strong>und</strong> Verbleib mineralischer Abfälle; Öko-Institut e.V. (2007)<br />

BAM hat im Auftrag des BMU einen Ringversuch zur Validierung der DIN<br />

19528, aber auch der DIN 19529 (Schüttelversuch 2:1) durchgeführt; beide<br />

Verfahren sind validiert (Normungsausschuss v. 28.5.08) <strong>und</strong> werden in<br />

Kürze als DIN-Normen erscheinen.<br />

Probenahme <strong>und</strong> Analytik (Anhang 4)<br />

Umrechnungsvorschrift:<br />

gilt für den Fall der Entsorgung auf einer Deponie, damit keine neue<br />

Analyse angefertigt werden muss.<br />

Säuleneluat (WF 2:1) ⇒ Schütteleluat (WF 10:1)<br />

exp.: Exponentialfunktion, Basis ist die Eulersche Zahl e<br />

κ: Kappa-Wert (material- <strong>und</strong> stoffspezifischer Abklingkoeffizient)<br />

11<br />

<strong>12</strong><br />

6


Wertevergleich<br />

Umrechnung des Säulenschnelleluates (2:1) in Schütteleluat (10:1)<br />

mittels Kappa-Werten zum „groben Vergleich“ für RC-Baustoff<br />

Fachliches Ableitungskonzept Wie Leitfaden geht’s Boden weiter?<br />

Weiterentwicklung bisheriger Bewertungsansätze:<br />

NACHSORGE VORSORGE<br />

Sickerwasserprognose<br />

Prüfwert =<br />

Geringfügigkeitsschwellenwert<br />

Geringfügigkeitsschwellenwert<br />

am Ort des Einbaus<br />

Besorgnisgr<strong>und</strong>satz Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Sicherheitsabstand<br />

Quelle: LUA NRW, Dr. Leuchs<br />

Nachsorge: Ort der Beurteilung ist der Übergang von der<br />

ungesättigten zur wassergesättigten Zone<br />

Vorsorge: Ort der Beurteilung ist der Einbauort (Unterkante des<br />

eingebauten Abfallkörpers); damit keine schädlichen<br />

Bodenveränderungen entstehen<br />

13<br />

14<br />

7


Fachliches Ableitungskonzept<br />

- Teil der Bodenzone wird mit angerechnet<br />

(50 % der Adsorptions-/Austauschkapazität),<br />

- 1 m Transportstrecke für Abbau- <strong>und</strong> Rückhalteprozesse,<br />

- LAWA fordert aus Vorsorgegründen 2 m Abstand<br />

zum Gr<strong>und</strong>wasserleiter,<br />

- GFS-Werte Bezugsmaßstab<br />

(für Blei, Cadmium, Nickel, Vanadium <strong>und</strong> Zink höhere<br />

Werte, d.h. Hintergr<strong>und</strong>werte natürlicher Böden;<br />

kurzfristige Überschreitung des Bezugsmaßstabs<br />

zulässig - 4 Jahre für Salze),<br />

- Differenzierung nach Bodenarten Sand <strong>und</strong> Lehm/Schluff,<br />

- Berechnungen über 200 Jahre.<br />

Artikel 2 - Änderung der <strong>BBodSchV</strong><br />

Ergänzung in <strong>§</strong> 9:<br />

„(4) Die Vorschriften des 7. Teils finden für den Einsatz von mineralischen<br />

Einsatzbaustoffen, die ungeb<strong>und</strong>en oder geb<strong>und</strong>en in technischen Bauwerken<br />

eingebaut werden, keine Anwendung, soweit die Vorschriften der<br />

Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in<br />

technischen Bauwerken – (<strong>Ersatzbaustoffverordnung</strong> – ErsatzbaustoffV)<br />

Einwirkungen auf den Boden regeln.“<br />

(7. Teil: Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen)<br />

Neufassung des <strong>§</strong> <strong>12</strong>:<br />

- überwiegend redaktionelle Änderungen,<br />

- neu wird <strong>§</strong> <strong>12</strong> a eingefügt, der die Anforderungen an das Aufbringen <strong>und</strong><br />

Einbringen von Material unterhalb <strong>und</strong> außerhalb einer durchwurzelbaren<br />

Bodenschicht regeln soll.<br />

15<br />

16<br />

8


<strong>§</strong> <strong>12</strong> a <strong>BBodSchV</strong><br />

Verfüllmaterial muss folgende Anforderungen erfüllen:<br />

- organischer Gesamtkohlenstoffgehalt (TOC < 0,5 Masse-%),<br />

- Eluatwerte dürfen den jeweiligen Wert in Anhang 2 Nr. 3.1.3 nicht<br />

überschreiten (entspricht BM-0, ergänzt um Chlorid u. Sulfat),<br />

- Material muss geeignet sein, die physikalischen Eigenschaften des<br />

Bodens (Verdichtung für die Tragfähigkeit) im Rahmen des Volumenausgleichs<br />

<strong>und</strong> zum Erhalt der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung herzustellen.<br />

Öffnungsklauseln:<br />

- für Gebiete mit erhöhten Schadstoffgehalten in Böden, wenn die Bodenfunktionen<br />

(s. <strong>§</strong> 2 <strong>BBodSchV</strong>) nicht beeinträchtigt werden <strong>und</strong> die Schadstoffsituation<br />

am Ort es Aufbringens nicht nachteilig verändert wird,<br />

- Öffnungsklausel für Eluatüberschreitungen, wenn unter den besonderen<br />

Umständen des Einzelfalls schädliche Bodenveränderungen nicht zu<br />

befürchten sind.<br />

Workshop in Dessau am 20./21.05.08<br />

Analyseverfahren:<br />

- Validierung ist erfolgreich gewesen,<br />

- Entscheidung ob Säulenschnelleluat oder Schüttelversuch (2:1) steht noch aus,<br />

- keine Umrechnung zum S 4 – Verfahren.<br />

Einbautabellen:<br />

- Reduzierung der Einbauweisen wird angestrebt,<br />

- BASt prüft Einbauszenarien im Hinblick auf Sickerwasserraten,<br />

- Liste ist nicht abschließend,<br />

- Einbaumöglichkeiten in den Wasserschutzgebieten sollen weiterhin mit<br />

aufgeführt werden, obwohl Länder zuständig sind (Entscheidung dann<br />

über den B<strong>und</strong>esrat).<br />

17<br />

18<br />

9


Workshop in Dessau am 20./21.05.08<br />

Feststoffwerte:<br />

- für Boden sollen Feststoffwerte eingeführt werden<br />

(Anlehnung an die Werte aus dem LAGA-Eckpunktepapier),<br />

- für Bauschutt wird geprüft, ob für organische Schadstoffe Feststoffwerte<br />

eingeführt werden müssen,<br />

- für andere Ersatzbaustoffe werden voraussichtlich keine Feststoffwerte<br />

aufgenommen,<br />

- Einbautabelle ist im Hinblick auf die Einführung von Feststoffwerten zu<br />

überprüfen.<br />

Bodenähnliche Anwendungen/Verfüllungen:<br />

- Regelung wird an die LAGA Boden 2004 angepasst (Z0- u. Z0*-Feststoffwerte),<br />

- Verfüllmaterial wird voraussichtlich auf Bodenmaterial begrenzt werden,<br />

- Reduktion der Öffnungsklauseln (Ausnahmen sollen Einzelfall sein).<br />

Vielen Dank für<br />

Ihre Aufmerksamkeit!<br />

19<br />

20<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!