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Informationsblatt zur Umsetzung der ESF ... - Freistaat Sachsen

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Informationen für Antragsteller <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Ressortrichtlinien<br />

I. Inhaltliche Einordnung<br />

Teil B, VI.<br />

SPNN<br />

II. Antragsverfahren und Bewilligungsvoraussetzungen<br />

ABCDEF<br />

1. Richtlinie: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und<br />

Kunst <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung von aus dem Europäischen Sozialfonds<br />

mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung<br />

im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (RL <strong>ESF</strong> Hochschule und Forschung)<br />

vom 14. September 2010)<br />

1.a RL-Teil:<br />

2. Bezeichnung:<br />

1. Zuwendungszweck/ Ziel: - Stärkung des Humankapitals <strong>zur</strong> Deckung des steigenden Bedarfs an<br />

gut ausgebildeten akademischen Fachkräften im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

-<br />

-<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> sächsischen Hochschulen<br />

-<br />

2. Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung: - Vorhaben, die akademische Nachwuchskräfte im Rahmen <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Forschungsarbeit zum Wissens- und<br />

Technologietransfer und <strong>zur</strong> Netzwerkbildung zwischen sächsischen<br />

Hochschulen und Unternehmen befähigen<br />

3. Zuwendungsempfänger: - juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz<br />

o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Nachwuchsforschergruppen<br />

Stärkung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen und<br />

Einrichtungen durch das gezielte und frühzeitige Herstellen fester<br />

Verbindungen hochqualifizierter und hoch motivierter Fachkräfte mit<br />

sächsischen Unternehmen, um <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung junger akademischer<br />

Fachkräfte aus dem <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> entgegen zu wirken<br />

Verbesserung des Wissens- und Know-how-Transfers zwischen<br />

sächsischen Hochschulen, <strong>der</strong> Berufsakademie <strong>Sachsen</strong> (BA<br />

<strong>Sachsen</strong>), Forschungseinrichtungen und sächsischen Unternehmen<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Einstiegschancen von akademischen Fachkräften in<br />

den sächsischen Arbeitsmarkt sowie die Erhöhung ihrer Mobilität<br />

innerhalb des Arbeitsmarktes<br />

hier antragsberechtigt: sächsische Hochschulen gem. §1 Abs.1<br />

SächsHSG, an denen Nachwuchsforschergruppen arbeiten werden<br />

mit Antragstellung ist <strong>der</strong> Nachweis zu erbringen, dass die in <strong>der</strong><br />

Nachwuchsforschergruppe arbeitenden Wissenschaftler ihr Studium<br />

o<strong>der</strong> ihre Promotion höchstens zwei Jahre vor Einreichung <strong>der</strong><br />

Vorhabensskizze beendet haben<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> einzelnen Nachwuchsforschergruppe erfolgt bis zum<br />

Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen Forschungsaufgabe, höchstens jedoch für drei<br />

Jahre<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Auswahl <strong>der</strong> individuell zu för<strong>der</strong>nden Nachwuchskräfte<br />

sind in Konzeption <strong>der</strong> Gesamtmaßnahme festzulegen<br />

Forschungsergebnisse müssen veröffentlicht werden und öffentlich<br />

zugänglich sein: Nachwuchsforschergruppen dürfen nicht im Interesse<br />

eines bestimmten Unternehmens tätig werden<br />

Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 1 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr


5. Zielgruppe/ Endbegünstigte:<br />

6. Methodik:<br />

7. Von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

ausgenommen:<br />

8. Antragsvorverfahren:<br />

-<br />

-<br />

- Nachwuchsforscher<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

ABCDEF<br />

9. Antragsverfahren - Nach Erteilung einer Priorität durch die Fachstelle kann die<br />

Antragstellung erfolgen<br />

III. Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

1. Zuwendungs- und<br />

Finanzierungsart:<br />

2. För<strong>der</strong>quote bzw. -höhe:<br />

Öffentlich grundfinanzierte Einrichtungen müssen mit <strong>der</strong> Antragstellung<br />

eine Erklärung abgeben, aus <strong>der</strong> hervorgeht, dass die beantragten<br />

För<strong>der</strong>mittel nur für Vorhaben genutzt werden, die über den öffentlich<br />

grundfinanzierten Bereich hinausgehen und somit die För<strong>der</strong>mittel nur<br />

für zusätzliche/ ergänzende Vorhaben eingesetzt werden.<br />

Das Vorhaben muss entsprechend <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Strukturfondsverordnung <strong>der</strong> EU (VO (EG) Nr. 1083/2006) mindestens<br />

eine <strong>der</strong> folgenden Kategorien <strong>der</strong> Nachhaltigkeit erfüllen:<br />

→ ökonomische Nachhaltigkeit<br />

dazu zählen:<br />

- die Vermittlung von beruflicher/betrieblicher Fach- und<br />

Methodenkompetenz<br />

- die Mobilisierung ungenutzter Fachkräftepotenziale durch<br />

arbeitsmarktrelevante Qualifizierung<br />

→ ökologische Nachhaltigkeit<br />

dazu zählen:<br />

- die Vermittlung umweltrelevanter Wissensinhalte und Kenntnisse<br />

ökologischer Zusammenhänge<br />

- die Stärkung des Umweltbewusstseins/des umweltgerechten<br />

Verhaltens<br />

- die Integration von Fragen <strong>der</strong> Ressourcenschonung, nachhaltige<br />

Entwicklung, Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umweltbelastung, Verbesserung von<br />

ökologischen Produktverträglichkeiten, Bewahrung von<br />

Umweltschutzgütern<br />

- die Integration des Themas alternative Energien<br />

- die Integration des Themas nachwachsende Rohstoffe<br />

Nachwuchsforschergruppe bestehend aus mindestens drei und<br />

höchstens zehn Wissenschaftlern, die gemeinsam arbeiten und<br />

forschen<br />

juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche<br />

Aufgaben als staatliche Einrichtungen wahrnehmen<br />

Vorhabensskizzen (Projektvorschläge) sind erfor<strong>der</strong>lich<br />

Stichtage:<br />

Beginn 1. Quartal 2010: 30.09.2009<br />

Beginn 2. Quartal 2010: 31.12.2009<br />

Beginn 2. Halbjahr 2010: 30.03.2010<br />

Beginn ab 01.04.2011 bis 30.09.2011: 31.10.2010<br />

Beginn ab 01.10.2011 bis 31.03.2012: 31.03.2011<br />

Beginn ab 01.01.2012: 15.08.2011<br />

Die Vorhaben sind so zu konzipieren, dass sie bis zum 31.12.2013<br />

(Ende Projektlaufzeit) abgeschlossen werden können.<br />

- Projektför<strong>der</strong>ung/ Anteilsfinanzierung<br />

- bis zu 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben<br />

Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 2 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr


3. Anzuwendende<br />

Gruppenfreistellungsverordnung:<br />

- i. d. R. nicht beihilferelevant<br />

4. Erfor<strong>der</strong>liche Mitfinanzierung: - i. d. R. nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

5. Auszahlungsverfahren:<br />

6. Beson<strong>der</strong>e Regelungen zu<br />

för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben:<br />

IV. Sonstige Bedingungen<br />

1. Zu beachtende Vorschriften:<br />

2. Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en <strong>ESF</strong>-<br />

För<strong>der</strong>bereichen:<br />

3. Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Begleitung und Bewertung:<br />

-<br />

-<br />

ABCDEF<br />

- Schlussrate in Höhe von 10 % <strong>der</strong> Zuwendung<br />

-<br />

-<br />

- TV-L<br />

- SächsRKG<br />

- SäHo, SächsHSG, SächsBAG, Regeln <strong>der</strong> VB <strong>ESF</strong><br />

-<br />

-<br />

nur im begründeten Einzelfall:<br />

Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung <strong>der</strong> Artikel 87 und<br />

88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen („De-minimis“-Verordnung)<br />

Die Zuwendung darf soweit abgerufen werden, als dass die Mittel<br />

innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung für fällige Rechnungen<br />

benötigt werden (Ziff. 1.4 ANBest-P).<br />

projektbezogen anfallende notwendige Ausgaben für Konzipierung,<br />

Durchführung und wissenschaftliche Begleitung <strong>der</strong> Vorhaben<br />

Grundlage sind die als för<strong>der</strong>fähig anerkannten Ausgaben unter<br />

Anwendung <strong>der</strong> ANBest-P, Anlage 2 <strong>zur</strong> VwV zu § 44 SäHO<br />

zusätzlich zu den als för<strong>der</strong>fähig anerkannten Ausgaben sind anteilig<br />

lineare Abschreibungen gem. steuerrechtlichen Vorschriften för<strong>der</strong>fähig<br />

Die grundlegende Ausrichtung des Vorhabensbereiches ist zu an<strong>der</strong>en<br />

<strong>ESF</strong>-För<strong>der</strong>bereichen abgegrenzt. Die Prüfung erfolgt anhand des<br />

konkreten Einzelfalls.<br />

Mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Finanzierung wird das Einverständnis <strong>zur</strong><br />

Aufnahme in ein mindestens einmal jährlich zu veröffentlichendes<br />

Verzeichnis erteilt, das Auskunft über die einzelnen<br />

Zuwendungsempfänger, die geför<strong>der</strong>ten Vorhaben, für die die<br />

För<strong>der</strong>ung gewährt wurden, sowie die Höhe <strong>der</strong> jeweils bereitgestellten<br />

öffentlichen Mittel gibt.<br />

Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 3 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr


4. Weitere Beson<strong>der</strong>heiten:<br />

-<br />

-<br />

- keine<br />

ABCDEF<br />

Beson<strong>der</strong>es Augenmerk ist auf die Einhaltung des<br />

Additionalitätsprinzips (Zusätzlichkeit/ Nachrangigkeit) zu richten.<br />

Im Einzelnen heißt das:<br />

1) Der Einsatz <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Mittel darf zu keinen Einsparungen und<br />

Ersetzungen bei vorgesehenen Mitteln nationaler, regionaler und lokaler<br />

Ebene führen.<br />

2) Vorhandene Bundes- und/ o<strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung (auch zukünftige),<br />

die den gleichen För<strong>der</strong>zweck bei Vorhandensein <strong>der</strong> individuellen<br />

Voraussetzungen des Endbegünstigten regelt, ist vorrangig in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

3) <strong>ESF</strong>-Mittel dürfen nicht für die Finanzierung von Ausgaben für das<br />

grundständige Studium an Hochschulen eingesetzt werden.<br />

4) Bislang für den För<strong>der</strong>zweck <strong>zur</strong> Verfügung stehende Haushaltsmittel<br />

sind auch weiterhin dafür zu verwenden.<br />

5) Entsprechende Negativerklärungen sind bei Antragstellung<br />

vorzulegen.<br />

6) Es ist vom Projektträger nachzuweisen, dass die - zusätzlichen - <strong>ESF</strong>-<br />

Mittel getrennt von regulären Haushaltsmitteln geführt werden.<br />

Der Verwendungsnachweis zum Vorhabensende ist abweichend von<br />

Nr. 6.1 <strong>der</strong> ANBest-P binnen zwei Monaten nach Ende des<br />

Bewilligungszeitraumes ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 4 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr

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