Informationsblatt zur Umsetzung der ESF ... - Freistaat Sachsen
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Informationen für Antragsteller <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Ressortrichtlinien<br />
I. Inhaltliche Einordnung<br />
Teil B, VI.<br />
SPNN<br />
II. Antragsverfahren und Bewilligungsvoraussetzungen<br />
ABCDEF<br />
1. Richtlinie: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und<br />
Kunst <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung von aus dem Europäischen Sozialfonds<br />
mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung<br />
im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (RL <strong>ESF</strong> Hochschule und Forschung)<br />
vom 14. September 2010)<br />
1.a RL-Teil:<br />
2. Bezeichnung:<br />
1. Zuwendungszweck/ Ziel: - Stärkung des Humankapitals <strong>zur</strong> Deckung des steigenden Bedarfs an<br />
gut ausgebildeten akademischen Fachkräften im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
-<br />
-<br />
- Verbesserung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> sächsischen Hochschulen<br />
-<br />
2. Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung: - Vorhaben, die akademische Nachwuchskräfte im Rahmen <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Forschungsarbeit zum Wissens- und<br />
Technologietransfer und <strong>zur</strong> Netzwerkbildung zwischen sächsischen<br />
Hochschulen und Unternehmen befähigen<br />
3. Zuwendungsempfänger: - juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz<br />
o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
4. Zuwendungsvoraussetzungen:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Nachwuchsforschergruppen<br />
Stärkung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen und<br />
Einrichtungen durch das gezielte und frühzeitige Herstellen fester<br />
Verbindungen hochqualifizierter und hoch motivierter Fachkräfte mit<br />
sächsischen Unternehmen, um <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung junger akademischer<br />
Fachkräfte aus dem <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> entgegen zu wirken<br />
Verbesserung des Wissens- und Know-how-Transfers zwischen<br />
sächsischen Hochschulen, <strong>der</strong> Berufsakademie <strong>Sachsen</strong> (BA<br />
<strong>Sachsen</strong>), Forschungseinrichtungen und sächsischen Unternehmen<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Einstiegschancen von akademischen Fachkräften in<br />
den sächsischen Arbeitsmarkt sowie die Erhöhung ihrer Mobilität<br />
innerhalb des Arbeitsmarktes<br />
hier antragsberechtigt: sächsische Hochschulen gem. §1 Abs.1<br />
SächsHSG, an denen Nachwuchsforschergruppen arbeiten werden<br />
mit Antragstellung ist <strong>der</strong> Nachweis zu erbringen, dass die in <strong>der</strong><br />
Nachwuchsforschergruppe arbeitenden Wissenschaftler ihr Studium<br />
o<strong>der</strong> ihre Promotion höchstens zwei Jahre vor Einreichung <strong>der</strong><br />
Vorhabensskizze beendet haben<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> einzelnen Nachwuchsforschergruppe erfolgt bis zum<br />
Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen Forschungsaufgabe, höchstens jedoch für drei<br />
Jahre<br />
Kriterien <strong>zur</strong> Auswahl <strong>der</strong> individuell zu för<strong>der</strong>nden Nachwuchskräfte<br />
sind in Konzeption <strong>der</strong> Gesamtmaßnahme festzulegen<br />
Forschungsergebnisse müssen veröffentlicht werden und öffentlich<br />
zugänglich sein: Nachwuchsforschergruppen dürfen nicht im Interesse<br />
eines bestimmten Unternehmens tätig werden<br />
Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 1 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr
5. Zielgruppe/ Endbegünstigte:<br />
6. Methodik:<br />
7. Von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
ausgenommen:<br />
8. Antragsvorverfahren:<br />
-<br />
-<br />
- Nachwuchsforscher<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
9. Antragsverfahren - Nach Erteilung einer Priorität durch die Fachstelle kann die<br />
Antragstellung erfolgen<br />
III. Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
1. Zuwendungs- und<br />
Finanzierungsart:<br />
2. För<strong>der</strong>quote bzw. -höhe:<br />
Öffentlich grundfinanzierte Einrichtungen müssen mit <strong>der</strong> Antragstellung<br />
eine Erklärung abgeben, aus <strong>der</strong> hervorgeht, dass die beantragten<br />
För<strong>der</strong>mittel nur für Vorhaben genutzt werden, die über den öffentlich<br />
grundfinanzierten Bereich hinausgehen und somit die För<strong>der</strong>mittel nur<br />
für zusätzliche/ ergänzende Vorhaben eingesetzt werden.<br />
Das Vorhaben muss entsprechend <strong>der</strong> Allgemeinen<br />
Strukturfondsverordnung <strong>der</strong> EU (VO (EG) Nr. 1083/2006) mindestens<br />
eine <strong>der</strong> folgenden Kategorien <strong>der</strong> Nachhaltigkeit erfüllen:<br />
→ ökonomische Nachhaltigkeit<br />
dazu zählen:<br />
- die Vermittlung von beruflicher/betrieblicher Fach- und<br />
Methodenkompetenz<br />
- die Mobilisierung ungenutzter Fachkräftepotenziale durch<br />
arbeitsmarktrelevante Qualifizierung<br />
→ ökologische Nachhaltigkeit<br />
dazu zählen:<br />
- die Vermittlung umweltrelevanter Wissensinhalte und Kenntnisse<br />
ökologischer Zusammenhänge<br />
- die Stärkung des Umweltbewusstseins/des umweltgerechten<br />
Verhaltens<br />
- die Integration von Fragen <strong>der</strong> Ressourcenschonung, nachhaltige<br />
Entwicklung, Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umweltbelastung, Verbesserung von<br />
ökologischen Produktverträglichkeiten, Bewahrung von<br />
Umweltschutzgütern<br />
- die Integration des Themas alternative Energien<br />
- die Integration des Themas nachwachsende Rohstoffe<br />
Nachwuchsforschergruppe bestehend aus mindestens drei und<br />
höchstens zehn Wissenschaftlern, die gemeinsam arbeiten und<br />
forschen<br />
juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche<br />
Aufgaben als staatliche Einrichtungen wahrnehmen<br />
Vorhabensskizzen (Projektvorschläge) sind erfor<strong>der</strong>lich<br />
Stichtage:<br />
Beginn 1. Quartal 2010: 30.09.2009<br />
Beginn 2. Quartal 2010: 31.12.2009<br />
Beginn 2. Halbjahr 2010: 30.03.2010<br />
Beginn ab 01.04.2011 bis 30.09.2011: 31.10.2010<br />
Beginn ab 01.10.2011 bis 31.03.2012: 31.03.2011<br />
Beginn ab 01.01.2012: 15.08.2011<br />
Die Vorhaben sind so zu konzipieren, dass sie bis zum 31.12.2013<br />
(Ende Projektlaufzeit) abgeschlossen werden können.<br />
- Projektför<strong>der</strong>ung/ Anteilsfinanzierung<br />
- bis zu 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben<br />
Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 2 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr
3. Anzuwendende<br />
Gruppenfreistellungsverordnung:<br />
- i. d. R. nicht beihilferelevant<br />
4. Erfor<strong>der</strong>liche Mitfinanzierung: - i. d. R. nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />
5. Auszahlungsverfahren:<br />
6. Beson<strong>der</strong>e Regelungen zu<br />
för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben:<br />
IV. Sonstige Bedingungen<br />
1. Zu beachtende Vorschriften:<br />
2. Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en <strong>ESF</strong>-<br />
För<strong>der</strong>bereichen:<br />
3. Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Begleitung und Bewertung:<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
- Schlussrate in Höhe von 10 % <strong>der</strong> Zuwendung<br />
-<br />
-<br />
- TV-L<br />
- SächsRKG<br />
- SäHo, SächsHSG, SächsBAG, Regeln <strong>der</strong> VB <strong>ESF</strong><br />
-<br />
-<br />
nur im begründeten Einzelfall:<br />
Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung <strong>der</strong> Artikel 87 und<br />
88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen („De-minimis“-Verordnung)<br />
Die Zuwendung darf soweit abgerufen werden, als dass die Mittel<br />
innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung für fällige Rechnungen<br />
benötigt werden (Ziff. 1.4 ANBest-P).<br />
projektbezogen anfallende notwendige Ausgaben für Konzipierung,<br />
Durchführung und wissenschaftliche Begleitung <strong>der</strong> Vorhaben<br />
Grundlage sind die als för<strong>der</strong>fähig anerkannten Ausgaben unter<br />
Anwendung <strong>der</strong> ANBest-P, Anlage 2 <strong>zur</strong> VwV zu § 44 SäHO<br />
zusätzlich zu den als för<strong>der</strong>fähig anerkannten Ausgaben sind anteilig<br />
lineare Abschreibungen gem. steuerrechtlichen Vorschriften för<strong>der</strong>fähig<br />
Die grundlegende Ausrichtung des Vorhabensbereiches ist zu an<strong>der</strong>en<br />
<strong>ESF</strong>-För<strong>der</strong>bereichen abgegrenzt. Die Prüfung erfolgt anhand des<br />
konkreten Einzelfalls.<br />
Mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Finanzierung wird das Einverständnis <strong>zur</strong><br />
Aufnahme in ein mindestens einmal jährlich zu veröffentlichendes<br />
Verzeichnis erteilt, das Auskunft über die einzelnen<br />
Zuwendungsempfänger, die geför<strong>der</strong>ten Vorhaben, für die die<br />
För<strong>der</strong>ung gewährt wurden, sowie die Höhe <strong>der</strong> jeweils bereitgestellten<br />
öffentlichen Mittel gibt.<br />
Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 3 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr
4. Weitere Beson<strong>der</strong>heiten:<br />
-<br />
-<br />
- keine<br />
ABCDEF<br />
Beson<strong>der</strong>es Augenmerk ist auf die Einhaltung des<br />
Additionalitätsprinzips (Zusätzlichkeit/ Nachrangigkeit) zu richten.<br />
Im Einzelnen heißt das:<br />
1) Der Einsatz <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Mittel darf zu keinen Einsparungen und<br />
Ersetzungen bei vorgesehenen Mitteln nationaler, regionaler und lokaler<br />
Ebene führen.<br />
2) Vorhandene Bundes- und/ o<strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung (auch zukünftige),<br />
die den gleichen För<strong>der</strong>zweck bei Vorhandensein <strong>der</strong> individuellen<br />
Voraussetzungen des Endbegünstigten regelt, ist vorrangig in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
3) <strong>ESF</strong>-Mittel dürfen nicht für die Finanzierung von Ausgaben für das<br />
grundständige Studium an Hochschulen eingesetzt werden.<br />
4) Bislang für den För<strong>der</strong>zweck <strong>zur</strong> Verfügung stehende Haushaltsmittel<br />
sind auch weiterhin dafür zu verwenden.<br />
5) Entsprechende Negativerklärungen sind bei Antragstellung<br />
vorzulegen.<br />
6) Es ist vom Projektträger nachzuweisen, dass die - zusätzlichen - <strong>ESF</strong>-<br />
Mittel getrennt von regulären Haushaltsmitteln geführt werden.<br />
Der Verwendungsnachweis zum Vorhabensende ist abweichend von<br />
Nr. 6.1 <strong>der</strong> ANBest-P binnen zwei Monaten nach Ende des<br />
Bewilligungszeitraumes ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
Verbindlicher Stand: 06.08.2012 Seite 4 von 4 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein NFoGr