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Sitzung vom 02.11.2011

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Niederschrift<br />

über die 11. öffentliche <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde Oesterwurth am 2.<br />

November 2011 um 19:30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zur Union" (Bischof) in Jarrenwisch<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Oesterwurth: 9<br />

Anwesend sind:<br />

I. Stimmberechtigte Mitglieder:<br />

1. Als Vorsitzender Johann-Wilhelm Knopf<br />

2. Peter Albrecht-von Spreecken<br />

3. Jens Dohrn<br />

4. Werner Marten Hansen<br />

5. Nils Kohlmorgen<br />

6. Karsten-Gustav Möller<br />

7. Willi Thode<br />

8. Marlene Wirrwa<br />

II. Nicht stimmberechtigt:<br />

1. Rolf Bischof,<br />

2. Dithm. Landeszeitung, Presse<br />

3. Jörn Timm, Protokollführer<br />

4. Jörn Timm, Protokollführer<br />

III. Nicht anwesend:<br />

1. Sonja Bieber, entschuldigt<br />

Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Oesterwurth waren durch Einladung<br />

<strong>vom</strong> 17.10.2011 auf Mittwoch, den 2. November 2011, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der<br />

Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der <strong>Sitzung</strong> sowie die Tagesordnung waren<br />

öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die<br />

ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die<br />

Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die Niederschrift der letzten<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.09.2011<br />

3. Änderungsanträge


4. Ergebnis Bürgerentscheid <strong>vom</strong> 30.10.2011<br />

5. Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />

hier: Stellungnahme der Gemeinde<br />

6. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />

2


Öffentlicher Teil:<br />

Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde<br />

1. Frau Sievert gratuliert zu dem Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheides. Sie<br />

akzeptiert das Ergebnis und wünscht sich eine gute Nachbarschaft.<br />

2. Herr Wilkens erkundigt sich nach dem derzeitigen Sachstand zum Thema „Ausbau<br />

Radweg Richtung Tiebensee“.<br />

Bürgermeister Knopf berichtet über den derzeitigen Sachstand.<br />

3. Es wird auf eine defekte Laterne nahe der Gaststätte „Zur Union“ hingewiesen.<br />

4. Peter Sievert bittet darum, die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abzuwarten<br />

und die Anmeldung der Windeignungsflächen zeitlich zu verzögern.<br />

Zu TOP 2) Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die<br />

Niederschrift der letzten <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.09.2011<br />

Die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung am 12.09.2011 wurde allen<br />

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugeschickt.<br />

Einwände gegen die Fassung werden nicht erhoben.<br />

Sie gilt somit als genehmigt.<br />

Zu TOP 3) Änderungsanträge<br />

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.<br />

Zu TOP 4) Ergebnis Bürgerentscheid <strong>vom</strong> 30.10.2011<br />

Am 30.10.2011 wurde in der Gemeinde Oesterwurth ein Bürgerentscheid durchgeführt.<br />

Zur Entscheidung stand, ob in der Gemeinde Oesterwurth eine weitere Teilfläche für die<br />

Teilfortschreibung des Regionalplanes IV als Windeignungsfläche angemeldet werden<br />

soll. Die Auszählung hat ergeben, dass 197 gültige Stimmen abgegeben wurden und<br />

somit das Quorum von 20 % (mindestens 45 gültige Stimmen) erfüllt wurde.<br />

Das Ergebnis zeigt auf, dass die oben aufgeführte Frage mit 100 Ja-Stimmen und 97<br />

Nein-Stimmen beantwortet wurde.<br />

Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Bürgerentscheides ist keine Pflicht, allerdings wird<br />

aus Gründen der Transparenz und Bürgernähe in der Kommentierung der<br />

Gemeindeordnung S.-H. empfohlen, das Ergebnis in einer öffentlichen <strong>Sitzung</strong> bekannt zu<br />

geben.<br />

Es besteht die Möglichkeit bis zum 14.12.2011 Einspruch gegen das Ergebnis des<br />

Bürgerentscheides bei dem Gemeindewahlleiter zu erheben. Über Einsprüche und die<br />

Gültigkeit des Bürgerentscheides entscheidet die Gemeindevertretung nach einer<br />

Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.<br />

Gemeindevertreter Hansen kündigt bereits jetzt einen Einspruch wegen eines Verstoßes<br />

gegen Wahlrechtsgrundsätze an.<br />

3


Zu TOP 5) Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />

hier: Stellungnahme der Gemeinde<br />

De Gemeinde Oesterwurth nimmt das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung der<br />

Regionalpläne zum Anlass, eine Stellungnahme zu den gemeldeten Flächen für die<br />

Windenergienutzung beim Land Schleswig-Holstein abzugeben. Die Gemeinde<br />

Oesterwurth hat im Jahr 2009 gesamt zwei Flächen für die zukünftige<br />

Windenergienutzung angemeldet. Eine Fläche wurde von der Landesplanung<br />

übernommen (Potenzialfläche Nr.12). Die zweite Fläche wurde von der Landesplanung<br />

herausgenommen. Eine weitere Fläche (Potenzialfläche Nr.6) wurde von der<br />

Landesplanung vorgeschlagen. Die Gemeinde Oesterwurth will noch eine weitere Fläche<br />

hiermit zur Anmeldung bringen. Hierzu wurde am 30.10.2011 ein Bürgerentscheid nach<br />

der Gemeindeordnung durchgeführt.<br />

Mit der Öffnung des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung und der damit<br />

verbundenen Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Gemeinden sind nachfolgend die<br />

Erläuterungen und Begründungen zu den Potentialflächen seitens der Gemeinde<br />

Oesterwurth dargestellt. Zur Übersicht wurde eine Plankarte im Maßstab 1:10.000<br />

beigefügt.<br />

Nach der Zielvorstellung der Gemeindevertretung soll auf den künftigen Flächen<br />

ausschließlich ein Bürgerwindpark errichtet werden, an dem sich Bürger der Gemeinde<br />

Oesterwurth beteiligen dürfen. Hierzu wurden bereits sämtliche Flächen aus dem<br />

Plangebiet über Nutzungsverträge zugunsten des Bürgerwindparks gesichert. Weitere<br />

Einzelheiten zu den Einzelflächen ergeben sich aus dem nachfolgenden Sachverhalt.<br />

Windenergieerlass<br />

Die Kriterien aus dem Windenergieerlass Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 fanden bei<br />

der Flächendarstellung Berücksichtigung. Hierzu wurden die Wohn- und<br />

Siedlungsbereiche der Gemeinde Oesterwurth auf Amts- und Kreisebene eingehend<br />

diskutiert und mit den aus dem Windenergieerlass hervorgehenden Abstandskriterien<br />

abgestimmt. Entsprechend wurden die nächstgelegenen Wohnbebauungen mit den<br />

zugehörigen Abständen versehen (s. Plankarte).<br />

Kreis Dithmarschen<br />

Der Kreis Dithmarschen beschreibt in seiner Ausarbeitung "Charakteristische<br />

Landschaftsräume in Dithmarschen" <strong>vom</strong> 24.02.2011, dass sich die Potenzialflächen der<br />

Gemeinde Oesterwurth im so genannten Werteraum 9 befinden, welcher beschreibt, dass<br />

es landschaftsökologisch und -ästhetisch unschädlich ist in diesem Raum<br />

Windeignungsgebiete zu konzentrieren.<br />

1. Potentialfläche Nr.6<br />

Die Potentialfläche liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der Bereich ist<br />

arrondiert an einen bestehenden Windeignungsbereich der Gemeinde Oesterwurth. Die<br />

Gemeinde Oesterwurth will in diesem Bereich keine weiteren Windenergieanlagen<br />

zulassen. Der Vorschlag von der Landesplanung wird abgelehnt.<br />

4


Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />

Größe von 13,7 ha auf.<br />

Beschluss 1:<br />

Der Regionalplan wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Oesterwurth hat diese<br />

Fläche im Beteiligungsverfahren nicht angemeldet und fordert das Land Schleswig-<br />

Holstein auf, die vorgenommene Flächenausweisung im Entwurf des Regionalplanes im<br />

weiteren Verfahren wieder rückgängig zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

2. Potentialfläche Nr.12<br />

Die Potentialfläche liegt im östlichen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der Bereich<br />

grenzt an die Nachbargemeinden Norderwöhrden und Neuenkirchen. Eine Arrondierung<br />

mit dem bereits bestehenden Windeignungsgebiet der Gemeinde Norderwöhrden ist<br />

gegeben.<br />

Auf Grund des Windenergieerlasses Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 wurde der<br />

Bereich nochmals detailliert überplant. Es wurden entsprechend der Vorgaben aus dem<br />

Windenergieerlass die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen berücksichtigt. Die<br />

Landesplanung hat für diesen Bereich Abstandsfestsetzungen zu Wohnbebauungen<br />

getroffen bzw. nicht nachvollziehbare Abstände festgesetzt, die dem tatsächlichen<br />

Wohnstatus nicht entsprechen. Es wurden die Wohn- und Siedlungsbereiche der<br />

Gemeinde Oesterwurth und der Nachbargemeinde Neuenkirchen auf Amts- und<br />

Kreisebene eingehend diskutiert und mit den aus dem Windenergieerlass hervorgehenden<br />

Abstandskriterien abgestimmt. Eindeutig ist, dass es sich mit Ausnahme des<br />

Ortsbereiches Tiebensee (Gemeinde Neuenkirchen) bei den umliegenden<br />

Wohnbebauungen um keine Siedlungsgebiete mit geforderten 800m-Abstand handelt,<br />

sondern nach §35 BauGB die Wohnbebauungen im Außenbereich liegen und somit die im<br />

Windenergieerlass Schleswig-Holstein festgeschriebenen 400m Grenzen einzuhalten sind.<br />

Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />

Größe von 29,2 ha auf. Die Wohnhäuser wurden exakt vor Ort aufgenommen und in der<br />

Plankarte gekennzeichnet.<br />

Beschluss 2:<br />

Der Entwurf des Regionalplanes wird zur Kenntnis genommen. Die durch die Gemeinde<br />

Oesterwurth im Jahre 2009 angemeldeten Flächen wurden übernommen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Anmerkung: Bürgermeister Knopf und Gemeindevertreter Möller waren als<br />

Geschäftsführer der Bürgerwindpark GmbH u. Co. KG Oesterwurth gem. § 22 GO von der<br />

Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

3. Potentialfläche (von Landesplanung herausgenommen)<br />

5


Die Potentialfläche liegt im südwestlichen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der<br />

Bereich grenzt an die Nachbargemeinden Wesselburener Deichhausen und<br />

Norderwöhrden. Eine Arrondierung mit dem bereits bestehenden Windeignungsgebiet der<br />

Gemeinde Norderwöhrden ist gegeben. Der Verlauf einer 110kV-Freileitung mit einem<br />

freizuhaltenden Korridor von min. 100m wurde in der Plankarte gekennzeichnet.<br />

Auf Grund des Windenergieerlasses Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 wurde der<br />

Bereich nochmals detailliert überplant. Es wurden entsprechend der Vorgaben aus dem<br />

Windenergieerlass die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen berücksichtigt. Die<br />

Landesplanung hat für diesen Bereich Abstandsfestsetzungen zu Wohnbebauungen<br />

getroffen, die nicht dem tatsächlichen Wohnstatus nicht entsprechen. Es wurden die<br />

Wohn-und Siedlungsbereiche der Gemeinde Oesterwurth und der Nachbargemeinde<br />

Wesselburener Deichhausen auf Amts- und Kreisebene eingehend diskutiert und mit den<br />

aus dem Windenergieerlass hervorgehenden Abstandskriterien abgestimmt. Eindeutig ist,<br />

dass es sich bei den umliegenden Wohnbebauungen um keine Siedlungsgebiete mit<br />

geforderten 800m-Abstand handelt, sondern nach §35 BauGB die Wohnbebauungen im<br />

Außenbereich liegen und somit die im Windenergieerlass Schleswig-Holstein<br />

festgeschriebenen 400m Grenzen einzuhalten sind.<br />

Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />

Größe von 14,3 ha auf. Die Wohnhäuser wurden exakt vor Ort aufgenommen und in der<br />

Plankarte gekennzeichnet.<br />

Der überwiegende Teil der Flächen steht einer Bürgerbeteiligung nicht zur Verfügung.<br />

Beschluss 3:<br />

Der Regionalplanentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Nichtberücksichtigung der im<br />

Jahre 2009 angemeldeten Flächen wird akzeptiert. Die Fläche wird aus der dem Land<br />

Schleswig-Holstein vorzulegenden Karte gestrichen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

4. Potentialfläche (Neuanmeldung der Gemeinde Oesterwurth nach Durchführung<br />

des Bürgerentscheides am 30.10.2011)<br />

Die Potentialfläche liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der Bereich<br />

grenzt im Süden an die Gemeinde Norderwöhrden und im Norden an die Gemeinde<br />

Neuenkirchen. Der Bereich wurde unter Berücksichtigung des Windenergieerlasses<br />

Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 detailliert überplant. Es wurden entsprechend der<br />

Vorgaben aus dem Windenergieerlass die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen<br />

berücksichtigt. Es wurden die Wohn- und Siedlungsbereiche der Gemeinde Oesterwurth<br />

auf Amts- und Kreisebene eingehend diskutiert und mit den aus dem Windenergieerlass<br />

hervorgehenden Abstandskriterien abgestimmt. Entsprechend wurden die Abstände in die<br />

Plankarte übertragen.<br />

Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />

Größe von 150,2 ha auf. Die Wohnhäuser wurden exakt vor Ort aufgenommen und in der<br />

Plankarte gekennzeichnet.<br />

6


Der Bürgerentscheid <strong>vom</strong> 30.10.2011 wurde positiv im Sinne der gestellten Frage<br />

entschieden. Das Ergebnis ersetzt einen Beschluss der Gemeindevertretung und<br />

hat eine bindende Wirkung für 2 Jahre.<br />

Die Gemeinde Oesterwurth beantragt daher die Aufnahme der Potentialfläche zur<br />

Größe von 150,2 ha gemäß Karte.<br />

Zu TOP 6) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />

Bürgermeister Knopf gibt folgende Termine bekannt:<br />

• 03.12.2011 Seniorenweihnachtsfeier, Beginn 14:30 Uhr<br />

• 04.12.2011 Laterne laufen, Beginn 17:00 Uhr<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong>: 20:00 Uhr<br />

Vorsitzender: Schriftführer:<br />

Johann-Wilhelm Knopf Jörn Timm<br />

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