Sitzung vom 02.11.2011
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Sitzung vom 02.11.2011
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Niederschrift<br />
über die 11. öffentliche <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde Oesterwurth am 2.<br />
November 2011 um 19:30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zur Union" (Bischof) in Jarrenwisch<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Oesterwurth: 9<br />
Anwesend sind:<br />
I. Stimmberechtigte Mitglieder:<br />
1. Als Vorsitzender Johann-Wilhelm Knopf<br />
2. Peter Albrecht-von Spreecken<br />
3. Jens Dohrn<br />
4. Werner Marten Hansen<br />
5. Nils Kohlmorgen<br />
6. Karsten-Gustav Möller<br />
7. Willi Thode<br />
8. Marlene Wirrwa<br />
II. Nicht stimmberechtigt:<br />
1. Rolf Bischof,<br />
2. Dithm. Landeszeitung, Presse<br />
3. Jörn Timm, Protokollführer<br />
4. Jörn Timm, Protokollführer<br />
III. Nicht anwesend:<br />
1. Sonja Bieber, entschuldigt<br />
Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Oesterwurth waren durch Einladung<br />
<strong>vom</strong> 17.10.2011 auf Mittwoch, den 2. November 2011, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der<br />
Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der <strong>Sitzung</strong> sowie die Tagesordnung waren<br />
öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die<br />
ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die<br />
Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die Niederschrift der letzten<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.09.2011<br />
3. Änderungsanträge
4. Ergebnis Bürgerentscheid <strong>vom</strong> 30.10.2011<br />
5. Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />
hier: Stellungnahme der Gemeinde<br />
6. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />
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Öffentlicher Teil:<br />
Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde<br />
1. Frau Sievert gratuliert zu dem Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheides. Sie<br />
akzeptiert das Ergebnis und wünscht sich eine gute Nachbarschaft.<br />
2. Herr Wilkens erkundigt sich nach dem derzeitigen Sachstand zum Thema „Ausbau<br />
Radweg Richtung Tiebensee“.<br />
Bürgermeister Knopf berichtet über den derzeitigen Sachstand.<br />
3. Es wird auf eine defekte Laterne nahe der Gaststätte „Zur Union“ hingewiesen.<br />
4. Peter Sievert bittet darum, die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abzuwarten<br />
und die Anmeldung der Windeignungsflächen zeitlich zu verzögern.<br />
Zu TOP 2) Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die<br />
Niederschrift der letzten <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.09.2011<br />
Die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung am 12.09.2011 wurde allen<br />
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugeschickt.<br />
Einwände gegen die Fassung werden nicht erhoben.<br />
Sie gilt somit als genehmigt.<br />
Zu TOP 3) Änderungsanträge<br />
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.<br />
Zu TOP 4) Ergebnis Bürgerentscheid <strong>vom</strong> 30.10.2011<br />
Am 30.10.2011 wurde in der Gemeinde Oesterwurth ein Bürgerentscheid durchgeführt.<br />
Zur Entscheidung stand, ob in der Gemeinde Oesterwurth eine weitere Teilfläche für die<br />
Teilfortschreibung des Regionalplanes IV als Windeignungsfläche angemeldet werden<br />
soll. Die Auszählung hat ergeben, dass 197 gültige Stimmen abgegeben wurden und<br />
somit das Quorum von 20 % (mindestens 45 gültige Stimmen) erfüllt wurde.<br />
Das Ergebnis zeigt auf, dass die oben aufgeführte Frage mit 100 Ja-Stimmen und 97<br />
Nein-Stimmen beantwortet wurde.<br />
Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Bürgerentscheides ist keine Pflicht, allerdings wird<br />
aus Gründen der Transparenz und Bürgernähe in der Kommentierung der<br />
Gemeindeordnung S.-H. empfohlen, das Ergebnis in einer öffentlichen <strong>Sitzung</strong> bekannt zu<br />
geben.<br />
Es besteht die Möglichkeit bis zum 14.12.2011 Einspruch gegen das Ergebnis des<br />
Bürgerentscheides bei dem Gemeindewahlleiter zu erheben. Über Einsprüche und die<br />
Gültigkeit des Bürgerentscheides entscheidet die Gemeindevertretung nach einer<br />
Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.<br />
Gemeindevertreter Hansen kündigt bereits jetzt einen Einspruch wegen eines Verstoßes<br />
gegen Wahlrechtsgrundsätze an.<br />
3
Zu TOP 5) Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />
hier: Stellungnahme der Gemeinde<br />
De Gemeinde Oesterwurth nimmt das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung der<br />
Regionalpläne zum Anlass, eine Stellungnahme zu den gemeldeten Flächen für die<br />
Windenergienutzung beim Land Schleswig-Holstein abzugeben. Die Gemeinde<br />
Oesterwurth hat im Jahr 2009 gesamt zwei Flächen für die zukünftige<br />
Windenergienutzung angemeldet. Eine Fläche wurde von der Landesplanung<br />
übernommen (Potenzialfläche Nr.12). Die zweite Fläche wurde von der Landesplanung<br />
herausgenommen. Eine weitere Fläche (Potenzialfläche Nr.6) wurde von der<br />
Landesplanung vorgeschlagen. Die Gemeinde Oesterwurth will noch eine weitere Fläche<br />
hiermit zur Anmeldung bringen. Hierzu wurde am 30.10.2011 ein Bürgerentscheid nach<br />
der Gemeindeordnung durchgeführt.<br />
Mit der Öffnung des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung und der damit<br />
verbundenen Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Gemeinden sind nachfolgend die<br />
Erläuterungen und Begründungen zu den Potentialflächen seitens der Gemeinde<br />
Oesterwurth dargestellt. Zur Übersicht wurde eine Plankarte im Maßstab 1:10.000<br />
beigefügt.<br />
Nach der Zielvorstellung der Gemeindevertretung soll auf den künftigen Flächen<br />
ausschließlich ein Bürgerwindpark errichtet werden, an dem sich Bürger der Gemeinde<br />
Oesterwurth beteiligen dürfen. Hierzu wurden bereits sämtliche Flächen aus dem<br />
Plangebiet über Nutzungsverträge zugunsten des Bürgerwindparks gesichert. Weitere<br />
Einzelheiten zu den Einzelflächen ergeben sich aus dem nachfolgenden Sachverhalt.<br />
Windenergieerlass<br />
Die Kriterien aus dem Windenergieerlass Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 fanden bei<br />
der Flächendarstellung Berücksichtigung. Hierzu wurden die Wohn- und<br />
Siedlungsbereiche der Gemeinde Oesterwurth auf Amts- und Kreisebene eingehend<br />
diskutiert und mit den aus dem Windenergieerlass hervorgehenden Abstandskriterien<br />
abgestimmt. Entsprechend wurden die nächstgelegenen Wohnbebauungen mit den<br />
zugehörigen Abständen versehen (s. Plankarte).<br />
Kreis Dithmarschen<br />
Der Kreis Dithmarschen beschreibt in seiner Ausarbeitung "Charakteristische<br />
Landschaftsräume in Dithmarschen" <strong>vom</strong> 24.02.2011, dass sich die Potenzialflächen der<br />
Gemeinde Oesterwurth im so genannten Werteraum 9 befinden, welcher beschreibt, dass<br />
es landschaftsökologisch und -ästhetisch unschädlich ist in diesem Raum<br />
Windeignungsgebiete zu konzentrieren.<br />
1. Potentialfläche Nr.6<br />
Die Potentialfläche liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der Bereich ist<br />
arrondiert an einen bestehenden Windeignungsbereich der Gemeinde Oesterwurth. Die<br />
Gemeinde Oesterwurth will in diesem Bereich keine weiteren Windenergieanlagen<br />
zulassen. Der Vorschlag von der Landesplanung wird abgelehnt.<br />
4
Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />
Größe von 13,7 ha auf.<br />
Beschluss 1:<br />
Der Regionalplan wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Oesterwurth hat diese<br />
Fläche im Beteiligungsverfahren nicht angemeldet und fordert das Land Schleswig-<br />
Holstein auf, die vorgenommene Flächenausweisung im Entwurf des Regionalplanes im<br />
weiteren Verfahren wieder rückgängig zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
2. Potentialfläche Nr.12<br />
Die Potentialfläche liegt im östlichen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der Bereich<br />
grenzt an die Nachbargemeinden Norderwöhrden und Neuenkirchen. Eine Arrondierung<br />
mit dem bereits bestehenden Windeignungsgebiet der Gemeinde Norderwöhrden ist<br />
gegeben.<br />
Auf Grund des Windenergieerlasses Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 wurde der<br />
Bereich nochmals detailliert überplant. Es wurden entsprechend der Vorgaben aus dem<br />
Windenergieerlass die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen berücksichtigt. Die<br />
Landesplanung hat für diesen Bereich Abstandsfestsetzungen zu Wohnbebauungen<br />
getroffen bzw. nicht nachvollziehbare Abstände festgesetzt, die dem tatsächlichen<br />
Wohnstatus nicht entsprechen. Es wurden die Wohn- und Siedlungsbereiche der<br />
Gemeinde Oesterwurth und der Nachbargemeinde Neuenkirchen auf Amts- und<br />
Kreisebene eingehend diskutiert und mit den aus dem Windenergieerlass hervorgehenden<br />
Abstandskriterien abgestimmt. Eindeutig ist, dass es sich mit Ausnahme des<br />
Ortsbereiches Tiebensee (Gemeinde Neuenkirchen) bei den umliegenden<br />
Wohnbebauungen um keine Siedlungsgebiete mit geforderten 800m-Abstand handelt,<br />
sondern nach §35 BauGB die Wohnbebauungen im Außenbereich liegen und somit die im<br />
Windenergieerlass Schleswig-Holstein festgeschriebenen 400m Grenzen einzuhalten sind.<br />
Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />
Größe von 29,2 ha auf. Die Wohnhäuser wurden exakt vor Ort aufgenommen und in der<br />
Plankarte gekennzeichnet.<br />
Beschluss 2:<br />
Der Entwurf des Regionalplanes wird zur Kenntnis genommen. Die durch die Gemeinde<br />
Oesterwurth im Jahre 2009 angemeldeten Flächen wurden übernommen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Anmerkung: Bürgermeister Knopf und Gemeindevertreter Möller waren als<br />
Geschäftsführer der Bürgerwindpark GmbH u. Co. KG Oesterwurth gem. § 22 GO von der<br />
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
3. Potentialfläche (von Landesplanung herausgenommen)<br />
5
Die Potentialfläche liegt im südwestlichen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der<br />
Bereich grenzt an die Nachbargemeinden Wesselburener Deichhausen und<br />
Norderwöhrden. Eine Arrondierung mit dem bereits bestehenden Windeignungsgebiet der<br />
Gemeinde Norderwöhrden ist gegeben. Der Verlauf einer 110kV-Freileitung mit einem<br />
freizuhaltenden Korridor von min. 100m wurde in der Plankarte gekennzeichnet.<br />
Auf Grund des Windenergieerlasses Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 wurde der<br />
Bereich nochmals detailliert überplant. Es wurden entsprechend der Vorgaben aus dem<br />
Windenergieerlass die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen berücksichtigt. Die<br />
Landesplanung hat für diesen Bereich Abstandsfestsetzungen zu Wohnbebauungen<br />
getroffen, die nicht dem tatsächlichen Wohnstatus nicht entsprechen. Es wurden die<br />
Wohn-und Siedlungsbereiche der Gemeinde Oesterwurth und der Nachbargemeinde<br />
Wesselburener Deichhausen auf Amts- und Kreisebene eingehend diskutiert und mit den<br />
aus dem Windenergieerlass hervorgehenden Abstandskriterien abgestimmt. Eindeutig ist,<br />
dass es sich bei den umliegenden Wohnbebauungen um keine Siedlungsgebiete mit<br />
geforderten 800m-Abstand handelt, sondern nach §35 BauGB die Wohnbebauungen im<br />
Außenbereich liegen und somit die im Windenergieerlass Schleswig-Holstein<br />
festgeschriebenen 400m Grenzen einzuhalten sind.<br />
Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />
Größe von 14,3 ha auf. Die Wohnhäuser wurden exakt vor Ort aufgenommen und in der<br />
Plankarte gekennzeichnet.<br />
Der überwiegende Teil der Flächen steht einer Bürgerbeteiligung nicht zur Verfügung.<br />
Beschluss 3:<br />
Der Regionalplanentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Nichtberücksichtigung der im<br />
Jahre 2009 angemeldeten Flächen wird akzeptiert. Die Fläche wird aus der dem Land<br />
Schleswig-Holstein vorzulegenden Karte gestrichen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
4. Potentialfläche (Neuanmeldung der Gemeinde Oesterwurth nach Durchführung<br />
des Bürgerentscheides am 30.10.2011)<br />
Die Potentialfläche liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Oesterwurth. Der Bereich<br />
grenzt im Süden an die Gemeinde Norderwöhrden und im Norden an die Gemeinde<br />
Neuenkirchen. Der Bereich wurde unter Berücksichtigung des Windenergieerlasses<br />
Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 22.03.2011 detailliert überplant. Es wurden entsprechend der<br />
Vorgaben aus dem Windenergieerlass die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen<br />
berücksichtigt. Es wurden die Wohn- und Siedlungsbereiche der Gemeinde Oesterwurth<br />
auf Amts- und Kreisebene eingehend diskutiert und mit den aus dem Windenergieerlass<br />
hervorgehenden Abstandskriterien abgestimmt. Entsprechend wurden die Abstände in die<br />
Plankarte übertragen.<br />
Die beigefügte Plankarte zeigt die daraus resultierende blau hinterlegte Fläche mit einer<br />
Größe von 150,2 ha auf. Die Wohnhäuser wurden exakt vor Ort aufgenommen und in der<br />
Plankarte gekennzeichnet.<br />
6
Der Bürgerentscheid <strong>vom</strong> 30.10.2011 wurde positiv im Sinne der gestellten Frage<br />
entschieden. Das Ergebnis ersetzt einen Beschluss der Gemeindevertretung und<br />
hat eine bindende Wirkung für 2 Jahre.<br />
Die Gemeinde Oesterwurth beantragt daher die Aufnahme der Potentialfläche zur<br />
Größe von 150,2 ha gemäß Karte.<br />
Zu TOP 6) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />
Bürgermeister Knopf gibt folgende Termine bekannt:<br />
• 03.12.2011 Seniorenweihnachtsfeier, Beginn 14:30 Uhr<br />
• 04.12.2011 Laterne laufen, Beginn 17:00 Uhr<br />
Ende der <strong>Sitzung</strong>: 20:00 Uhr<br />
Vorsitzender: Schriftführer:<br />
Johann-Wilhelm Knopf Jörn Timm<br />
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