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Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum

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Niederschrift<br />

über die 7. öffentliche <strong>Sitzung</strong> der Gemeindeversammlung der Gemeinde<br />

Friedrichsgabekoog am 20. Juni 2012 um 19:30 Uhr im Aufenthaltsraum des Westhofes,<br />

Zum Westhof 6 in Friedrichsgabekoog<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindeversammlung Friedrichsgabekoog: 46<br />

Anwesend sind:<br />

I. Stimmberechtigte Mitglieder:<br />

1. Als Vorsitzender Paul-Heinrich Dörscher<br />

2. Rainer Carstens<br />

3. Telse Dörscher<br />

4. Rolf Hansen<br />

5. Alexander Huesmann<br />

6. Boje Huesmann<br />

7. Georg Huesmann<br />

8. Marlene Huesmann<br />

9. Telse Huesmann<br />

10. Bernd Jansen<br />

11. Silke Jansen<br />

12. Rudolf Maack<br />

13. Carsten Rohwedder<br />

14. Karl-Heinz Rohwedder<br />

15. Melanie Rohwedder<br />

16. Sönke von Hemm<br />

17. Rolf Voß<br />

18. Rolf Hendrik Voß<br />

19. Kathrine Wishöth<br />

II. Nicht stimmberechtigt:<br />

1. Peter Rehbehn, Protokollführer<br />

Die Mitglieder der Gemeindeversammlung Friedrichsgabekoog waren durch Einladung<br />

<strong>vom</strong> 07.06.2012 auf Mittwoch, den 20. Juni 2012, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der<br />

Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der <strong>Sitzung</strong> sowie die Tagesordnung waren<br />

öffentlich bekannt gegeben. Der/Die Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die<br />

ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die<br />

Gemeindeversammlung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die Niederschrift der letzten<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.10.2011


2. Änderungsanträge<br />

3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Speicherkoog,<br />

nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort:<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

4. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde<br />

Friedrichsgabekoog und dem Golfclub Dithmarschen e.V.<br />

5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Speicherkoog,<br />

nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

6. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012<br />

7. Beschluss der Jahresrechnung 2011<br />

8. Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes IV<br />

9. Ausbau der Koogstraße<br />

10. Erlass einer Straßenreinigungssatzung<br />

11. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />

2


Öffentlicher Teil:<br />

Zu TOP 1) Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die<br />

Niederschrift der letzten <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.10.2011<br />

Die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung am 20.10.2011 wurde allen<br />

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugeschickt.<br />

Einwände gegen die Fassung werden nicht erhoben.<br />

Sie gilt somit als genehmigt.<br />

Zu TOP 2) Änderungsanträge<br />

Sachverhalt:<br />

Die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 werden vorgezogen, dementsprechend verschieben<br />

sich die anderen Tagesordnungspunkte.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindeversammlung beschließt, die Tagesordnungspunkte 7,8 und 9 vorzuziehen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 3) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />

Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort:<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Der Golfclub Dithmarschen e. V., Dorfstraße 11, Friedrichsgabekoog, beabsichtigt, im<br />

Nordteil des B-Plangebietes ein Multifunktionsgebäude mit Dachflächen-Photovoltaik-<br />

Anlage zu errichten. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 600 qm. Das<br />

Bauvorhaben dient dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die im Golfclub organisierten<br />

Golfsportler weiter zu verbessern.<br />

Nach Abstimmung mit dem Fachdienst, Naturschutz und Regionalentwicklung des Kreises<br />

Dithmarschen wird es im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für<br />

erforderlich gehalten, den vorhandenen Bebauungsplan Nr. 1 zu ändern. Eine Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes der angrenzenden Gemeinde Warwerort ist dagegen nicht<br />

erforderlich.<br />

Die Gemeindeversammlung Friedrichsgabekoog wird gebeten, die Realisierung der Pläne<br />

zu unterstützen und die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das<br />

Gebiet „Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ zu beschließen.<br />

Der Gemeinde Friedrichsgabekoog entstehen keine Kosten. Die Kosten für das<br />

Bauleitplanverfahren werden <strong>vom</strong> Investor getragen.<br />

Mit der Ausarbeitung der entsprechenden Pläne soll das Planungsbüro Dirks in Heide<br />

beauftragt werden. Das Planungsbüro wird im Übrigen die weiteren Einzelheiten (Art und<br />

Maß der baulichen Nutzung, äußere Gestaltung und Höhe der baulichen Anlage,<br />

Stellplatzanlage) in der <strong>Sitzung</strong> ausführlich erläutern.<br />

3


Beschluss:<br />

1. Der Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Speicherkoog, nordöstlich der<br />

Gemeindegrenze Warwerort“ wird geändert (1. Änderung). Es wird folgendes<br />

Planungsziel verfolgt: Errichtung eines Multifunktionsgebäudes mit Dachflächen-<br />

Photovoltaik-Anlage.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 Satz 2<br />

BauGB).<br />

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Dirks, Loher Weg<br />

4, 25746 Heide, und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange die Verwaltung in <strong>Büsum</strong> beauftragt.<br />

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange und Aufforderungen zur Äußerung auch im Hinblick auf den<br />

erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1<br />

BauGB) wird in einem Scoping-Termin erfolgen.<br />

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der<br />

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird<br />

in öffentlicher <strong>Sitzung</strong> durchgeführt.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />

Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 4) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der<br />

Gemeinde Friedrichsgabekoog und dem Golfclub Dithmarschen<br />

e.V.<br />

Sachverhalt:<br />

Wie unter dem Tagesordnungspunkt zur Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Speicherkoog, nordöstlich der<br />

Gemeindegrenze Warwerort“ erläutert, sollen der Gemeinde Friedrichsgabekoog für die<br />

Durchführung des Bauleitplanverfahrens keine Kosten entstehen.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, mit dem Investor, Golfclub Dithmarschen e. V., einen<br />

städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zur Übernahme der Kosten<br />

und Durchführung des Bauleitplanverfahrens abzuschließen.<br />

Beschluss:<br />

Der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Entwurf eines städtebaulichen Vertrages<br />

über die Kostenübernahme und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 1.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Speicherkoog, nordöstlich der<br />

Gemeindegrenze Warwerort“ wird beschlossen.<br />

4


Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />

Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 5) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />

Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Friedrichsgabekoog hat in ihrer heutigen<br />

<strong>Sitzung</strong> den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für<br />

das Gebiet „Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ gefasst;<br />

Planungsziel ist die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes mit Dachflächen-<br />

Photovoltaik-Anlage durch den Golfclub Dithmarschen e. V..<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung<br />

der Kinder und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist bereits erfolgt.<br />

Da im weiteren Bauleitplanverfahren (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange) keine Stellungnahmen zu erwarten sind, die zu Änderungen des<br />

Planentwurfs führen, sollte nunmehr auch der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />

„Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ und die Begründung<br />

(einschl. Umweltbericht) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />

Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 6) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt die Einnahmen und Ausgaben des<br />

Verwaltungshaushaltes 2012 auf jeweils 117.100 € fest.<br />

Der Vermögenshaushalt enthält Einnahmen und Ausgaben von jeweils 53.000 €.<br />

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und<br />

Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister<br />

seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 €.<br />

5


Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Stellenplan sind<br />

nicht erforderlich.<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 0 %<br />

b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 0 %<br />

2. Gewerbesteuer auf 240 %<br />

Die in den Haushaltsplan eingestellten Haushaltsansätze wurden - soweit möglich -<br />

errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten<br />

und auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse sorgfältig geschätzt.<br />

Auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes ergeben sich Mindereinnahmen bei<br />

der Gewerbesteuer (Haushaltsansatz = 40.000 €, Vorjahr = 68.600 €).<br />

Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhält die Gemeinde<br />

wegen ihrer hohen Finanzkraft weiterhin nicht (Anm.: Finanzkraft 1.673,77 € je Einwohner,<br />

Kreisdurchschnitt 822,49 €).<br />

Von der Gemeinde Friedrichsgabekoog sind folgende – von der Finanzkraft abhängige -<br />

Umlagen zu zahlen:<br />

> Die Kreisumlage (wie im Vorjahr = 37 % der Umlagegrundlagen) wurde mit 48.400 €<br />

(Vorjahr 83.400 €) festgesetzt.<br />

> Die an das <strong>Amt</strong> <strong>Büsum</strong>-Wesselburen zu zahlende <strong>Amt</strong>sumlage beträgt 22,89 %<br />

(Vorjahr 24,65 %) der Umlagegrundlagen = 21.500 € (Vorjahr = 33.600 €).<br />

> Nach § 30 FAG wurde die Finanzausgleichsumlage mit 10.600 € (Vorjahr 23.400 €)<br />

veranschlagt.<br />

Die Schulverbandsumlage für den Schulverband <strong>Büsum</strong>-Wesselburen wurde mit 2.800 €<br />

(Vorjahr 2.600 €) berücksichtigt.<br />

Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich im<br />

Verwaltungshaushalt ein Zuschussbedarf in Höhe von 37.600 €. Um den<br />

Haushaltsausgleich herzustellen, ist deshalb eine entsprechende Zuführung <strong>vom</strong><br />

Vermögenshaushalt erforderlich.<br />

Im Vermögenshaushalt 2012 wurden neben der Zuführung an den Verwaltungshaushalt<br />

(37.600 €) Zuweisungen für Investitionen des Feuerlöschverbandes <strong>Büsum</strong> (400 €) sowie<br />

für die Sanierung von Wirtschaftswegen (15.000 €) veranschlagt.<br />

Die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts erfolgt durch eine<br />

Rücklagenentnahme in Höhe von 53.000 €.<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog hat keine Schulden.<br />

Nach der Haushaltsplanung wird der Rücklagenbestand zum Ende des Haushaltsjahres<br />

2012 rund 236.600 € betragen.<br />

6


Beschluss:<br />

a) Beschluss der Haushaltspläne zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2012<br />

einschl. Finanzplan und Investitionsprogramm 2011 – 2015<br />

Der Haushaltsplan einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm 2011 – 2015<br />

wird beschlossen.<br />

b) Beschluss der Haushaltssatzung 2012<br />

Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2012 wird<br />

beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 7) Beschluss der Jahresrechnung 2011<br />

Sachverhalt:<br />

Die Haushaltsrechnung ist im Gesamtergebnis mit 264.258,73 € ausgeglichen.<br />

Die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen jeweils<br />

186.948,08 €.<br />

Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben auf je<br />

77.310,65 €.<br />

Im Rechnungsjahr 2011 sind folgende über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 10.096,55 € entstanden:<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung Mehrausgabe<br />

11.1.13000.67200 Kostenanteil Unterhaltung Feuerlöschverband 285,61 €<br />

11.1.33300.67200 Kostenanteil Dithm. Musikschule 37,63 €<br />

11.1.35000.67200 Kostenanteil VHS Wesselburen 21,92 €<br />

11.1.63000.51000 Unterhaltung Gemeindestraßen 537,39 €<br />

11.1.90000.81000 Gewerbesteuerumlage 9.214,00 €<br />

Die Mehrausgaben sind durch verschiedene Mehreinnahmen und Minderausgaben im<br />

Rahmen der Jahresrechnung gedeckt.<br />

Die Jahresrechnung 2011 wurde am 12.06.2012 durch den Ausschuss zur Prüfung der<br />

Jahresrechnung geprüft.<br />

Beschluss:<br />

Die Jahresrechnung der Gemeinde Friedrichsgabekoog für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />

beschlossen. Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in<br />

Höhe von 10.096,55 € werden genehmigt.<br />

Der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 8) Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes IV<br />

Sachverhalt:<br />

Anlässlich der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.10.2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

7


Beschluss zur Potentialfläche 2:<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog beantragt nochmals die Aufnahme der detailliert<br />

beschriebenen Fläche mit den Abstandsregelungen zu umliegenden Wohnbebauungen in<br />

die Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum IV. Die genaue Begründung<br />

ergibt sich aus dem Sachverhalt. Darüberhinaus wird die Erweiterung der Potentialfläche 2<br />

um eine Teilfläche des Flurstücks 39 der Flur 3 beantragt. Beide Anträge werden jedoch<br />

nur dann gestellt, wenn die gesamte Fläche bis zum 30.10.2011 über Nutzungsverträge zu<br />

Gunsten eines Bürgerwindparks gesichert wird.<br />

Beschluss zur Potentialfläche 1:<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog beantragt nochmals die Aufnahme der detailliert<br />

beschriebenen Fläche mit den Abstandsregelungen zu umliegenden Wohnbebauungen in<br />

die Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum IV. Die genaue Begründung<br />

ergibt sich aus dem Sachverhalt. Der Antrag wird jedoch nur dann gestellt, wenn die<br />

gesamte Fläche bis zum 30.10.2011 über Nutzungsverträge zu Gunsten eines<br />

Bürgerwindparks gesichert wird.<br />

Im Beteiligungsverfahren wurden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-<br />

Holstein die beantragten Flächen wie folgt bewertet (siehe auch Synopse zum<br />

Regionalplan IV, veröffentlicht unter www.wind-sh.de):<br />

Zur Potentialfläche 1:<br />

Die Fläche liegt voll innerhalb der Platzrunde des Flugplatzes Oesterwurth. Der<br />

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftfahrt, Eisenbahnwesen ÖPNV erteilt<br />

daher keine Zustimmung zur Ausweisung einer Fläche in diesem Bereich. Die Fläche wird<br />

nicht übernommen.<br />

Zur Potentialfläche 2:<br />

Auch für diese Fläche gilt, dass sie voll innerhalb der Platzrunde des Flugplatzes<br />

Oesterwurth liegt. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftfahrt,<br />

Eisenbahnwesen ÖPNV erteilt daher keine Zustimmung zur Ausweisung einer Fläche in<br />

diesem Bereich.<br />

Hinzu kommt, dass sie innerhalb des vor allem aus ornithologischer Sicht besonders<br />

sensiblen und freizuhaltenden 3 km – Küstenstreifen liegt. Hierbei handelt es sich zwar<br />

nicht um ein Ausschlussgebiet. Die Ausweisung weiterer Eignungsgebiete in diesem<br />

Bereich soll jedoch auf ein Minimum reduziert werden und vor allem in vorbelasteten<br />

Abschnitten erfolgen. Im vorliegenden Fall ist der Küstenstreifen noch weitgehend<br />

freigehalten von WKA. Zum benachbarten Schutzgebiet Speicherkoog bestehen intensive<br />

Austauschbeziehungen. Die Fläche wird daher nicht übernommen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog nimmt die Abwägung des Landes missbilligend zur<br />

Kenntnis.<br />

Die Platzrunde des Flughafens Oesterdeichstrich (nicht Oesterwurth – auch hier lässt die<br />

Qualität des Regionalplanentwurfes wieder zu wünschen übrig!) wurde seitens des Landes<br />

nie sachgerecht auf die Notwendigkeit bzw. Angemessenheit hin überprüft. Sie beruht<br />

lediglich auf der Auffassung eines Sachbearbeiters.<br />

Durch diese Einzelmeinung wird die Gemeinde in ihrer Entwicklungsfähigkeit erheblich<br />

eingeschränkt.<br />

8


Die Gemeinde Friedrichsgabekoog fordert daher die Überprüfung der Platzrunde und die<br />

Aufnahme der Potentialfläche 1 und 2 in den Regionalplan. Diesbezüglich wird der<br />

Bürgermeister der Gemeinde Friedrichsgabekoog Paul-Heinrich Dörscher ein Gespräch<br />

mit den Bürgermeistern der Gemeinden Warwerort und Oesterdeichstrich sowie mit dem<br />

Flugplatzbetreiber führen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 9) Ausbau der Koogstraße<br />

Sachverhalt:<br />

Der Bürgermeister Paul-Heinrich Dörscher stellt die verschiedenen Ausbauvarianten der<br />

Koogstraße in der Gemeinde Friedrichsgabekoog vor. Die Mitglieder der<br />

Gemeindeversammlung Friedrichsgabekoog entscheiden sich unter Vorbehalt, für die 3.<br />

Variante (Anlage 1 dieser Niederschrift).<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 10) Erlass einer Straßenreinigungssatzung<br />

Sachverhalt:<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Amt</strong>sausschusses am 15.12.2011 sowie am 26.04.2012 wurde auf die<br />

rechtliche Problematik der Gemeinden hingewiesen, die bislang keine<br />

Straßenreinigungssatzung haben. Der <strong>Amt</strong>sausschuss hat daher die Verwaltung<br />

beauftragt, einen Entwurf zu fertigen und diesen dann in den jeweiligen<br />

Gemeindevertretungssitzungen vorzulegen. Dieser Entwurf ist als Anhang beigefügt und<br />

den jeweiligen Gemeinden in Bezug auf ein zu verwendendes Straßenverzeichnis<br />

angepasst. Sofern also die Gemeindevertretung zu der Auffassung kommt, aus<br />

Rechtssicherheitsgründen eine solche Satzung wirksam werden zu lassen, wäre noch zu<br />

entscheiden, ob dann alle im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen davon betroffen<br />

sein sollen. Anmerkung: sofern Straßen oder Teile von Straßen ausgenommen werden,<br />

bleibt dann wieder die Reinigungsverpflichtung für diese ausgenommenen Bereiche bei<br />

den Gemeinden!<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindeversammlung nimmt die vorliegende Mustersatzung zur Kenntnis.<br />

Nach kurzer Beratung wird von der Möglichkeit eine Straßenreinigungssatzung zu<br />

erlassen kein Gebrauch gemacht. Die Reinigungspflicht der Gemeindestraßen bleibt somit<br />

wie bisher bei der Gemeinde.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen<br />

Zu TOP 11) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />

Planfeststellungsverfahren - Deichverstärkung<br />

11.1<br />

Der Bürgermeister teil mit, dass man bezüglich des Planfeststellungsverfahren-<br />

Deichversärkung im Zimmer Nr. 31 im Rathaus <strong>Büsum</strong> bei Herrn Jörn Strüben Einsicht in<br />

die Unterlagen nehmen kann.<br />

9


11.2<br />

Bürgermeister Dörscher teilt mit, dass der Kanal im Bereich von Friedrichsgabekoog<br />

gespült wird.<br />

Der Aushub wird auf die landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht.<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong>: 21:15 Uhr<br />

Vorsitzender: Schriftführer:<br />

Paul-Heinrich Dörscher Peter Rehbehn<br />

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