04.10.2012 Aufrufe

Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum

Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum

Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschluss zur Potentialfläche 2:<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog beantragt nochmals die Aufnahme der detailliert<br />

beschriebenen Fläche mit den Abstandsregelungen zu umliegenden Wohnbebauungen in<br />

die Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum IV. Die genaue Begründung<br />

ergibt sich aus dem Sachverhalt. Darüberhinaus wird die Erweiterung der Potentialfläche 2<br />

um eine Teilfläche des Flurstücks 39 der Flur 3 beantragt. Beide Anträge werden jedoch<br />

nur dann gestellt, wenn die gesamte Fläche bis zum 30.10.2011 über Nutzungsverträge zu<br />

Gunsten eines Bürgerwindparks gesichert wird.<br />

Beschluss zur Potentialfläche 1:<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog beantragt nochmals die Aufnahme der detailliert<br />

beschriebenen Fläche mit den Abstandsregelungen zu umliegenden Wohnbebauungen in<br />

die Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum IV. Die genaue Begründung<br />

ergibt sich aus dem Sachverhalt. Der Antrag wird jedoch nur dann gestellt, wenn die<br />

gesamte Fläche bis zum 30.10.2011 über Nutzungsverträge zu Gunsten eines<br />

Bürgerwindparks gesichert wird.<br />

Im Beteiligungsverfahren wurden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-<br />

Holstein die beantragten Flächen wie folgt bewertet (siehe auch Synopse zum<br />

Regionalplan IV, veröffentlicht unter www.wind-sh.de):<br />

Zur Potentialfläche 1:<br />

Die Fläche liegt voll innerhalb der Platzrunde des Flugplatzes Oesterwurth. Der<br />

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftfahrt, Eisenbahnwesen ÖPNV erteilt<br />

daher keine Zustimmung zur Ausweisung einer Fläche in diesem Bereich. Die Fläche wird<br />

nicht übernommen.<br />

Zur Potentialfläche 2:<br />

Auch für diese Fläche gilt, dass sie voll innerhalb der Platzrunde des Flugplatzes<br />

Oesterwurth liegt. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftfahrt,<br />

Eisenbahnwesen ÖPNV erteilt daher keine Zustimmung zur Ausweisung einer Fläche in<br />

diesem Bereich.<br />

Hinzu kommt, dass sie innerhalb des vor allem aus ornithologischer Sicht besonders<br />

sensiblen und freizuhaltenden 3 km – Küstenstreifen liegt. Hierbei handelt es sich zwar<br />

nicht um ein Ausschlussgebiet. Die Ausweisung weiterer Eignungsgebiete in diesem<br />

Bereich soll jedoch auf ein Minimum reduziert werden und vor allem in vorbelasteten<br />

Abschnitten erfolgen. Im vorliegenden Fall ist der Küstenstreifen noch weitgehend<br />

freigehalten von WKA. Zum benachbarten Schutzgebiet Speicherkoog bestehen intensive<br />

Austauschbeziehungen. Die Fläche wird daher nicht übernommen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde Friedrichsgabekoog nimmt die Abwägung des Landes missbilligend zur<br />

Kenntnis.<br />

Die Platzrunde des Flughafens Oesterdeichstrich (nicht Oesterwurth – auch hier lässt die<br />

Qualität des Regionalplanentwurfes wieder zu wünschen übrig!) wurde seitens des Landes<br />

nie sachgerecht auf die Notwendigkeit bzw. Angemessenheit hin überprüft. Sie beruht<br />

lediglich auf der Auffassung eines Sachbearbeiters.<br />

Durch diese Einzelmeinung wird die Gemeinde in ihrer Entwicklungsfähigkeit erheblich<br />

eingeschränkt.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!