Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum
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Beschluss zur Potentialfläche 2:<br />
Die Gemeinde Friedrichsgabekoog beantragt nochmals die Aufnahme der detailliert<br />
beschriebenen Fläche mit den Abstandsregelungen zu umliegenden Wohnbebauungen in<br />
die Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum IV. Die genaue Begründung<br />
ergibt sich aus dem Sachverhalt. Darüberhinaus wird die Erweiterung der Potentialfläche 2<br />
um eine Teilfläche des Flurstücks 39 der Flur 3 beantragt. Beide Anträge werden jedoch<br />
nur dann gestellt, wenn die gesamte Fläche bis zum 30.10.2011 über Nutzungsverträge zu<br />
Gunsten eines Bürgerwindparks gesichert wird.<br />
Beschluss zur Potentialfläche 1:<br />
Die Gemeinde Friedrichsgabekoog beantragt nochmals die Aufnahme der detailliert<br />
beschriebenen Fläche mit den Abstandsregelungen zu umliegenden Wohnbebauungen in<br />
die Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum IV. Die genaue Begründung<br />
ergibt sich aus dem Sachverhalt. Der Antrag wird jedoch nur dann gestellt, wenn die<br />
gesamte Fläche bis zum 30.10.2011 über Nutzungsverträge zu Gunsten eines<br />
Bürgerwindparks gesichert wird.<br />
Im Beteiligungsverfahren wurden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-<br />
Holstein die beantragten Flächen wie folgt bewertet (siehe auch Synopse zum<br />
Regionalplan IV, veröffentlicht unter www.wind-sh.de):<br />
Zur Potentialfläche 1:<br />
Die Fläche liegt voll innerhalb der Platzrunde des Flugplatzes Oesterwurth. Der<br />
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftfahrt, Eisenbahnwesen ÖPNV erteilt<br />
daher keine Zustimmung zur Ausweisung einer Fläche in diesem Bereich. Die Fläche wird<br />
nicht übernommen.<br />
Zur Potentialfläche 2:<br />
Auch für diese Fläche gilt, dass sie voll innerhalb der Platzrunde des Flugplatzes<br />
Oesterwurth liegt. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftfahrt,<br />
Eisenbahnwesen ÖPNV erteilt daher keine Zustimmung zur Ausweisung einer Fläche in<br />
diesem Bereich.<br />
Hinzu kommt, dass sie innerhalb des vor allem aus ornithologischer Sicht besonders<br />
sensiblen und freizuhaltenden 3 km – Küstenstreifen liegt. Hierbei handelt es sich zwar<br />
nicht um ein Ausschlussgebiet. Die Ausweisung weiterer Eignungsgebiete in diesem<br />
Bereich soll jedoch auf ein Minimum reduziert werden und vor allem in vorbelasteten<br />
Abschnitten erfolgen. Im vorliegenden Fall ist der Küstenstreifen noch weitgehend<br />
freigehalten von WKA. Zum benachbarten Schutzgebiet Speicherkoog bestehen intensive<br />
Austauschbeziehungen. Die Fläche wird daher nicht übernommen.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde Friedrichsgabekoog nimmt die Abwägung des Landes missbilligend zur<br />
Kenntnis.<br />
Die Platzrunde des Flughafens Oesterdeichstrich (nicht Oesterwurth – auch hier lässt die<br />
Qualität des Regionalplanentwurfes wieder zu wünschen übrig!) wurde seitens des Landes<br />
nie sachgerecht auf die Notwendigkeit bzw. Angemessenheit hin überprüft. Sie beruht<br />
lediglich auf der Auffassung eines Sachbearbeiters.<br />
Durch diese Einzelmeinung wird die Gemeinde in ihrer Entwicklungsfähigkeit erheblich<br />
eingeschränkt.<br />
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