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Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum

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Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />

Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 5) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />

Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Friedrichsgabekoog hat in ihrer heutigen<br />

<strong>Sitzung</strong> den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für<br />

das Gebiet „Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ gefasst;<br />

Planungsziel ist die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes mit Dachflächen-<br />

Photovoltaik-Anlage durch den Golfclub Dithmarschen e. V..<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung<br />

der Kinder und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist bereits erfolgt.<br />

Da im weiteren Bauleitplanverfahren (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange) keine Stellungnahmen zu erwarten sind, die zu Änderungen des<br />

Planentwurfs führen, sollte nunmehr auch der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />

„Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ und die Begründung<br />

(einschl. Umweltbericht) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />

Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

Zu TOP 6) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt die Einnahmen und Ausgaben des<br />

Verwaltungshaushaltes 2012 auf jeweils 117.100 € fest.<br />

Der Vermögenshaushalt enthält Einnahmen und Ausgaben von jeweils 53.000 €.<br />

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und<br />

Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister<br />

seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 €.<br />

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