Sitzung vom 20.06.2012 - Amt Büsum
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Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />
Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 5) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />
Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort<br />
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Friedrichsgabekoog hat in ihrer heutigen<br />
<strong>Sitzung</strong> den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für<br />
das Gebiet „Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ gefasst;<br />
Planungsziel ist die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes mit Dachflächen-<br />
Photovoltaik-Anlage durch den Golfclub Dithmarschen e. V..<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung<br />
der Kinder und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist bereits erfolgt.<br />
Da im weiteren Bauleitplanverfahren (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange) keine Stellungnahmen zu erwarten sind, die zu Änderungen des<br />
Planentwurfs führen, sollte nunmehr auch der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet<br />
„Speicherkoog, nordöstlich der Gemeindegrenze Warwerort“ und die Begründung<br />
(einschl. Umweltbericht) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 22 GO waren keine Bürgerinnen/Bürger von der Beratung und<br />
Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 6) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt die Einnahmen und Ausgaben des<br />
Verwaltungshaushaltes 2012 auf jeweils 117.100 € fest.<br />
Der Vermögenshaushalt enthält Einnahmen und Ausgaben von jeweils 53.000 €.<br />
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und<br />
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister<br />
seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 €.<br />
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