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Stellplatzsatzung - Elz

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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Elz</strong> über<br />

die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der<br />

Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und<br />

die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge.<br />

Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie der §§ 44,<br />

76, 81 der Hessischen Bauordnung (HBO) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Elz</strong> in<br />

ihrer Sitzung am 13. September 2010 die folgende<br />

beschlossen:<br />

1. Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe,<br />

Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder<br />

und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeug<br />

- <strong>Stellplatzsatzung</strong> –<br />

vom 10. November 2008<br />

§ 1<br />

§ 2, Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:<br />

(5) Zu- und Abfahrten zu Garagen und Stellplätzen dürfen an der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche einschließlich der fußläufigen Verbindungen maximal 11,50 m breit<br />

sein. Auch bei mehreren Zu- und Abfahrten zu einem Wohngrundstück (z.B.<br />

Eckgrundstück) darf die Summe der an die öffentlichen Verkehrsflächen angrenzenden<br />

Breite das Maß von 11,50 m nicht überschreiten.<br />

Stellplätze, die nach Satz 1 dieses Absatzes errichtet werden, sind grundsätzlich im<br />

rechten Winkel zum Straßenkörper anzuordnen.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Elz</strong>, den 13. September 2010<br />

Der Gemeindevorstand<br />

Horst Kaiser, Bürgermeister


Vermerk über die öffentliche Bekanntmachung<br />

Die vorstehende, von der Gemeindevertretung <strong>Elz</strong> am 13.09.2010<br />

beschlossene<br />

<strong>Stellplatzsatzung</strong><br />

wurde durch Veröffentlichung im „ Blickpunkt.<strong>Elz</strong> “ vom 06. Oktober 2010 bekannt gemacht.<br />

<strong>Elz</strong>, den 07.10.2010<br />

Der Gemeindevorstand<br />

Horst Kaiser, Bürgermeister

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