Veranstaltungsprogramm als PDF-Datei (360 KByte) - SIPP
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Weiterbildung für Ärzte zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:<br />
Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für psychosomatische Medizin befinden, können<br />
einzelne für sie erforderliche Weiterbildungsabschnitte am Institut wahrnehmen.<br />
Vollausbildung zum Analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (analytische<br />
und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), die Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen<br />
offen steht. Ärzte können Teile dieser Ausbildung für die Weiterbildung zum Facharzt für Kinder-<br />
und Jugendlichen-Psychiatrie und -Psychotherapie verwenden. Die Ausbildung schließt mit der<br />
staatlichen Prüfung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nach dem PsychThG ab.<br />
Absolventen erwerben damit die Approbation <strong>als</strong> Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut mit der<br />
Fachkunde Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen.<br />
Mit dem Institutsabschluss erwerben sie die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der<br />
Fachgesellschaft VAKJP.<br />
Weitere Informationen können bei den Sprechern der einzelnen Zweige eingeholt werden:<br />
- Psychoanalytische Vollausbildung (psychoanalytisch begründete Verfahren) (Dr. Gerlach)<br />
- Tiefenpsychol. fund. Psychotherapie (Prof. R. Krause, Dipl.-Psych. U. Moldenhauer)<br />
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ( Dr. Sandweg)<br />
- Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Frau Soz. Päd. grad. J. Zepf, M.A.,<br />
Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin)<br />
Für Diplom-Psychologen findet die Ausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes und der<br />
"Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten" (PsychTh-AprV) statt und<br />
erlaubt, frühestens nach fünf Jahren, das Staatsexamen im Vertiefungsfach Psychoanalytisch begründete<br />
Verfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)<br />
abzulegen.<br />
Für Ausbildungsteilnehmer zur AKJP findet die Ausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes<br />
und der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten“<br />
(KJPsychTh-AprV) statt und schließt frühestens nach fünf Jahren mit dem Staatsexamen im Vertiefungsfach<br />
Psychoanalytisch begründete Verfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ab.<br />
Für Ärzte besteht außerdem die Möglichkeit, bestimmte Teile der Facharztweiterbildung zu absolvieren.<br />
Interessenten wenden sich bitte an Herrn Prof. Zepf.<br />
Der Semesterbeitrag für die Aus- bzw. Weiterbildung in den psychoanalytisch begründeten Verfahren beträgt<br />
derzeit 382 Euro und ist jeweils zum 15.4. bzw. 15.10. eines jeden Jahres auf das Institutskonto zu<br />
überweisen. Weitere Angaben über die nötigen Zulassungsunterlagen und -voraussetzungen, das Zulassungsverfahren,<br />
den Aus- bzw. Weiterbildungsverlauf und die Prüfungsordnung sind im Sekretariat, z.T.<br />
auch im Internet (http://www.sipp.de) erhältlich.<br />
Bestimmte Veranstaltungen stehen auch Gästen offen. Die Zulassung <strong>als</strong> Gasthörer ist beim Leiter des<br />
Zulassungsausschusses (Prof. Zepf) zu beantragen. Eine erfolgte Zulassung berechtigt zur Teilnahme an<br />
theoretischen, nicht aber an Erstinterview- und kasuistisch-technischen Seminaren. Die Semestergebühr<br />
beträgt 200 Euro. Sofern ein Gasthörer zu einem späteren Zeitpunkt <strong>als</strong> Weiterbildungsteilnehmer zugelassen<br />
wird, werden die Theorieveranstaltungen anerkannt, die er während der Semester <strong>als</strong> Gasthörer (max.<br />
zwei Semester) besucht hat.<br />
Hinweis:<br />
Neben dem Titel der Seminare finden Sie einen Kode (z.B. A1), der die Einordnung der Veranstaltungen<br />
gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PP erlaubt. Kodierungen mit * beziehen sich entsprechend<br />
auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für KJP.<br />
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