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Veranstaltungsprogramm als PDF-Datei (360 KByte) - SIPP

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Weiterbildung für Ärzte zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:<br />

Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für psychosomatische Medizin befinden, können<br />

einzelne für sie erforderliche Weiterbildungsabschnitte am Institut wahrnehmen.<br />

Vollausbildung zum Analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (analytische<br />

und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), die Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen<br />

offen steht. Ärzte können Teile dieser Ausbildung für die Weiterbildung zum Facharzt für Kinder-<br />

und Jugendlichen-Psychiatrie und -Psychotherapie verwenden. Die Ausbildung schließt mit der<br />

staatlichen Prüfung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nach dem PsychThG ab.<br />

Absolventen erwerben damit die Approbation <strong>als</strong> Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut mit der<br />

Fachkunde Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen.<br />

Mit dem Institutsabschluss erwerben sie die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der<br />

Fachgesellschaft VAKJP.<br />

Weitere Informationen können bei den Sprechern der einzelnen Zweige eingeholt werden:<br />

- Psychoanalytische Vollausbildung (psychoanalytisch begründete Verfahren) (Dr. Gerlach)<br />

- Tiefenpsychol. fund. Psychotherapie (Prof. R. Krause, Dipl.-Psych. U. Moldenhauer)<br />

- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ( Dr. Sandweg)<br />

- Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Frau Soz. Päd. grad. J. Zepf, M.A.,<br />

Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin)<br />

Für Diplom-Psychologen findet die Ausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes und der<br />

"Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten" (PsychTh-AprV) statt und<br />

erlaubt, frühestens nach fünf Jahren, das Staatsexamen im Vertiefungsfach Psychoanalytisch begründete<br />

Verfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)<br />

abzulegen.<br />

Für Ausbildungsteilnehmer zur AKJP findet die Ausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes<br />

und der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten“<br />

(KJPsychTh-AprV) statt und schließt frühestens nach fünf Jahren mit dem Staatsexamen im Vertiefungsfach<br />

Psychoanalytisch begründete Verfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ab.<br />

Für Ärzte besteht außerdem die Möglichkeit, bestimmte Teile der Facharztweiterbildung zu absolvieren.<br />

Interessenten wenden sich bitte an Herrn Prof. Zepf.<br />

Der Semesterbeitrag für die Aus- bzw. Weiterbildung in den psychoanalytisch begründeten Verfahren beträgt<br />

derzeit 382 Euro und ist jeweils zum 15.4. bzw. 15.10. eines jeden Jahres auf das Institutskonto zu<br />

überweisen. Weitere Angaben über die nötigen Zulassungsunterlagen und -voraussetzungen, das Zulassungsverfahren,<br />

den Aus- bzw. Weiterbildungsverlauf und die Prüfungsordnung sind im Sekretariat, z.T.<br />

auch im Internet (http://www.sipp.de) erhältlich.<br />

Bestimmte Veranstaltungen stehen auch Gästen offen. Die Zulassung <strong>als</strong> Gasthörer ist beim Leiter des<br />

Zulassungsausschusses (Prof. Zepf) zu beantragen. Eine erfolgte Zulassung berechtigt zur Teilnahme an<br />

theoretischen, nicht aber an Erstinterview- und kasuistisch-technischen Seminaren. Die Semestergebühr<br />

beträgt 200 Euro. Sofern ein Gasthörer zu einem späteren Zeitpunkt <strong>als</strong> Weiterbildungsteilnehmer zugelassen<br />

wird, werden die Theorieveranstaltungen anerkannt, die er während der Semester <strong>als</strong> Gasthörer (max.<br />

zwei Semester) besucht hat.<br />

Hinweis:<br />

Neben dem Titel der Seminare finden Sie einen Kode (z.B. A1), der die Einordnung der Veranstaltungen<br />

gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PP erlaubt. Kodierungen mit * beziehen sich entsprechend<br />

auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für KJP.<br />

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