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Satzung der Münchner SPD [PDF] - SPD Ortsverein München-Au

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<strong>Satzung</strong> und Geschäftsordnung Seite 20<br />

§ 35, Verfahren des Mitglie<strong>der</strong>entscheids<br />

(1) Der Unterbezirksvorstand setzt Tag und Zeit <strong>der</strong> Abstimmung fest.<br />

Die Abstimmung muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.<br />

(2) Termin und Gegenstand sind spätestens acht Wochen vor dem Beginn <strong>der</strong> Abstimmungszeit<br />

bekannt zu geben.<br />

(3) Die Abstimmung wird innerhalb des Unterbezirks in unmittelbarer und geheimer Form vorgenommen.<br />

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es finden einheitliche Stimmzettel Verwendung, die den<br />

Abstimmungsgegenstand so darstellen, dass eine Beantwortung mit „Ja“ o<strong>der</strong> „Nein“ möglich ist.<br />

Bei konkurrierenden Abstimmungsgegenständen hat <strong>der</strong> zuerst eingereichte<br />

Abstimmungsgegenstand Vorrang.<br />

(4) Der Unterbezirksvorstand ist für die rechtzeitige Veröffentlichung,<br />

sowie für die Herstellung <strong>der</strong> Stimmzettel verantwortlich.<br />

(5) Der Unterbezirksvorstand ist für die Durchführung <strong>der</strong> Abstimmung verantwortlich.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e muss er den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

Abstimmungszeit, Abstimmungslokal und<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Abstimmung in geeigneter Weise bekannt geben,<br />

für die geheime Abstimmung Vorkehrungen treffen,<br />

über die Gültigkeit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen entscheiden und den<br />

Abstimmungsvorgang protokollieren.<br />

(6) Stimmzettel und Abstimmungsprotokolle sind beim Unterbezirk für die Dauer<br />

eines Jahres aufzubewahren.<br />

(7) Der Unterbezirksvorstand stellt das Abstimmungsergebnis fest und gibt es bekannt.<br />

(8) Bei <strong>der</strong> Bestimmung des Oberbürgermeisterkandidaten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Oberbürgermeisterkandidatin<br />

durch Mitglie<strong>der</strong>entscheid ist gewählt, wer mehr als die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmen<br />

erhalten hat.<br />

Hat kein Kandidat o<strong>der</strong> keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten,<br />

so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt.<br />

Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

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