Satzung der Münchner SPD [PDF] - SPD Ortsverein München-Au
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<strong>Satzung</strong> und Geschäftsordnung Seite 20<br />
§ 35, Verfahren des Mitglie<strong>der</strong>entscheids<br />
(1) Der Unterbezirksvorstand setzt Tag und Zeit <strong>der</strong> Abstimmung fest.<br />
Die Abstimmung muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.<br />
(2) Termin und Gegenstand sind spätestens acht Wochen vor dem Beginn <strong>der</strong> Abstimmungszeit<br />
bekannt zu geben.<br />
(3) Die Abstimmung wird innerhalb des Unterbezirks in unmittelbarer und geheimer Form vorgenommen.<br />
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es finden einheitliche Stimmzettel Verwendung, die den<br />
Abstimmungsgegenstand so darstellen, dass eine Beantwortung mit „Ja“ o<strong>der</strong> „Nein“ möglich ist.<br />
Bei konkurrierenden Abstimmungsgegenständen hat <strong>der</strong> zuerst eingereichte<br />
Abstimmungsgegenstand Vorrang.<br />
(4) Der Unterbezirksvorstand ist für die rechtzeitige Veröffentlichung,<br />
sowie für die Herstellung <strong>der</strong> Stimmzettel verantwortlich.<br />
(5) Der Unterbezirksvorstand ist für die Durchführung <strong>der</strong> Abstimmung verantwortlich.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e muss er den Mitglie<strong>der</strong>n<br />
Abstimmungszeit, Abstimmungslokal und<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Abstimmung in geeigneter Weise bekannt geben,<br />
für die geheime Abstimmung Vorkehrungen treffen,<br />
über die Gültigkeit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen entscheiden und den<br />
Abstimmungsvorgang protokollieren.<br />
(6) Stimmzettel und Abstimmungsprotokolle sind beim Unterbezirk für die Dauer<br />
eines Jahres aufzubewahren.<br />
(7) Der Unterbezirksvorstand stellt das Abstimmungsergebnis fest und gibt es bekannt.<br />
(8) Bei <strong>der</strong> Bestimmung des Oberbürgermeisterkandidaten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Oberbürgermeisterkandidatin<br />
durch Mitglie<strong>der</strong>entscheid ist gewählt, wer mehr als die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmen<br />
erhalten hat.<br />
Hat kein Kandidat o<strong>der</strong> keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten,<br />
so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt.<br />
Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.