Kriterien für die Prüfung von FSK.online - SPIO
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Kommission <strong>für</strong> Jugendme<strong>die</strong>nschutz der Landesme<strong>die</strong>nanstalten<br />
<strong>Kriterien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufsicht im Rundfunk und in den Teleme<strong>die</strong>n<br />
Die Wichtigkeit des Inhalts eines Angebotes kann auch aufgrund eines übergeordneten Interesses<br />
vorliegen, z.B. wenn sie über bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen informiert oder<br />
eine entscheidende Rolle <strong>für</strong> den politischen Meinungsbildungsprozess ausübt.<br />
Gültigkeit<br />
Ist der Inhalt zutreffend?<br />
Ein weiteres Kriterium <strong>für</strong> das „berechtigte Interesse“ ist <strong>die</strong> Überprüfbarkeit, <strong>die</strong> z.B. anhand<br />
der verwendeten Quellenangaben sowie der Rolle <strong>von</strong> neutralen Experten bewertet werden<br />
kann. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Privileg des „berechtigten Interesses“<br />
grundsätzlich nur <strong>für</strong> wahrheitsgemäße Darstellungen gilt. Eine unwahre Darstellung kann nicht<br />
mehr der Berichterstattung <strong>die</strong>nen, muss deshalb aber nicht automatisch entwicklungsbeeinträchtigend<br />
bzw. menschenwürdeverletzend sein.<br />
Verständlichkeit/Dichte der Information<br />
Weist der Inhalt eine hohe Informationsdichte auf, d.h. ist er durch Genauigkeit der Angaben<br />
und Detailreichtum charakterisiert?<br />
Werden <strong>die</strong> Informationen in einer Art und Weise präsentiert, dass der Rezipient Zusammenhänge<br />
sowie <strong>die</strong> Bedeutung der Nachricht verstehen kann?<br />
Ausgewogenheit<br />
Ist <strong>die</strong> inhaltliche Ausgestaltung umfassend und ausgewogen?<br />
Liegt keine einseitige inhaltliche Ausgestaltung vor, indem verschiedene Perspektiven zu<br />
Wort kommen?<br />
Zu prüfen ist, ob eine sachliche Darstellung <strong>von</strong> Tatsachen vorliegt, <strong>die</strong> grundsätzlich <strong>für</strong> jeden<br />
Rezipienten verwendbar ist, unabhängig <strong>von</strong> seinen politischen oder ideologischen Positionen.<br />
Wird aufgrund der genannten inhaltlichen <strong>Kriterien</strong> bei einem Angebot ein „berechtigtes Interesse“<br />
zunächst bejaht, muss geprüft werden, ob eine anreißerische Darstellung vorliegt, <strong>die</strong> beeinträchtigende<br />
bzw. <strong>die</strong> Menschenwürde tangierende Inhalte hervorhebt, primär auf den Voyeurismus<br />
des Zuschauers abzielt und nur am Rande der Information <strong>die</strong>nt. Hier liegt ein berechtigtes<br />
Interesse grundsätzlich nicht vor.<br />
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