SEPA Sonderinformation - Bank für Sozialwirtschaft
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Weitere Auswirkungen <strong>für</strong> Spendenorganisationen<br />
Bei den Nonprofit-Organisationen existieren ca. 10 bis 12<br />
Millionen Dauer-Lastschriften bestehender Spender und<br />
Mitglieder. Zusätzlich wird ca. 90 % des Internet-Spendenzahlungsverkehrs<br />
in Deutschland zurzeit mittels Lastschrift<br />
ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt.<br />
Hinzu kommt, dass im Kontext von Spendengalas im<br />
Fernsehen Lastschriften mit erheblichen Summen erteilt<br />
werden. Mit der Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD in der vorgesehenen<br />
Form ist dies nicht mehr möglich.<br />
Empfehlung der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong>:<br />
Kombimandat<br />
Als vorbereitende Maßnahme bis zur endgültigen Einführung<br />
der <strong>SEPA</strong>-DD empfiehlt Ihnen die <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong><br />
den sofortigen Einsatz eines Kombimandates<br />
(vgl. Muster), welches bereits im jetzigen Lastschrifteinzugsverfahren,<br />
aber auch im künftigen <strong>SEPA</strong>-DD Verfahren<br />
eingesetzt werden kann und die neu eingeführten<br />
Funktionen enthält.<br />
Notwendig: Technische Umstellung auf XML Format<br />
Weiterhin sollten Sie Kontakt zu Ihrem Software-Hersteller<br />
aufnehmen und mit ihm abklären, bis zu welchem<br />
Zeitpunkt die technische Umstellung Ihrer Systeme auf<br />
das XML Format erfolgt. Als Datenformat <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-CT<br />
und <strong>SEPA</strong>-DD wird ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter<br />
ISO-Standard (ISO 20022) genutzt.<br />
Über die electronic banking-Produkte der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Sozialwirtschaft</strong> (BFS-Netbanking, BFS Online.PRO und<br />
GenoCash) können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt<br />
<strong>SEPA</strong>-CT Aufträge einstellen. Die Verarbeitung der <strong>SEPA</strong>-<br />
DD Aufträge wird frühestens ab November 2010 möglich<br />
sein.<br />
Hinweis <strong>für</strong> Auslandsüberweisungen<br />
Wenn Sie künftig <strong>SEPA</strong>-CT über 50.000,- Euro einreichen,<br />
deren Empfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,<br />
aber innerhalb der EU liegt, ist die begünstigte<br />
<strong>Bank</strong> berechtigt, Gebühren <strong>für</strong> diese Zahlung zu berechnen.<br />
Um sicherzustellen, dass der Betrag netto bei dem<br />
Begünstigten ankommt, empfehlen wir, die Zahlung nicht<br />
als <strong>SEPA</strong>-Auftrag, sondern als Auslandsauftrag mit der<br />
Gebührenregelung OUR durchzuführen.<br />
Stand: Februar 2010<br />
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