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SEPA Sonderinformation - Bank für Sozialwirtschaft

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Weitere Auswirkungen <strong>für</strong> Spendenorganisationen<br />

Bei den Nonprofit-Organisationen existieren ca. 10 bis 12<br />

Millionen Dauer-Lastschriften bestehender Spender und<br />

Mitglieder. Zusätzlich wird ca. 90 % des Internet-Spendenzahlungsverkehrs<br />

in Deutschland zurzeit mittels Lastschrift<br />

ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt.<br />

Hinzu kommt, dass im Kontext von Spendengalas im<br />

Fernsehen Lastschriften mit erheblichen Summen erteilt<br />

werden. Mit der Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD in der vorgesehenen<br />

Form ist dies nicht mehr möglich.<br />

Empfehlung der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong>:<br />

Kombimandat<br />

Als vorbereitende Maßnahme bis zur endgültigen Einführung<br />

der <strong>SEPA</strong>-DD empfiehlt Ihnen die <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong><br />

den sofortigen Einsatz eines Kombimandates<br />

(vgl. Muster), welches bereits im jetzigen Lastschrifteinzugsverfahren,<br />

aber auch im künftigen <strong>SEPA</strong>-DD Verfahren<br />

eingesetzt werden kann und die neu eingeführten<br />

Funktionen enthält.<br />

Notwendig: Technische Umstellung auf XML Format<br />

Weiterhin sollten Sie Kontakt zu Ihrem Software-Hersteller<br />

aufnehmen und mit ihm abklären, bis zu welchem<br />

Zeitpunkt die technische Umstellung Ihrer Systeme auf<br />

das XML Format erfolgt. Als Datenformat <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-CT<br />

und <strong>SEPA</strong>-DD wird ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter<br />

ISO-Standard (ISO 20022) genutzt.<br />

Über die electronic banking-Produkte der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Sozialwirtschaft</strong> (BFS-Netbanking, BFS Online.PRO und<br />

GenoCash) können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt<br />

<strong>SEPA</strong>-CT Aufträge einstellen. Die Verarbeitung der <strong>SEPA</strong>-<br />

DD Aufträge wird frühestens ab November 2010 möglich<br />

sein.<br />

Hinweis <strong>für</strong> Auslandsüberweisungen<br />

Wenn Sie künftig <strong>SEPA</strong>-CT über 50.000,- Euro einreichen,<br />

deren Empfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,<br />

aber innerhalb der EU liegt, ist die begünstigte<br />

<strong>Bank</strong> berechtigt, Gebühren <strong>für</strong> diese Zahlung zu berechnen.<br />

Um sicherzustellen, dass der Betrag netto bei dem<br />

Begünstigten ankommt, empfehlen wir, die Zahlung nicht<br />

als <strong>SEPA</strong>-Auftrag, sondern als Auslandsauftrag mit der<br />

Gebührenregelung OUR durchzuführen.<br />

Stand: Februar 2010<br />

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