04.10.2012 Aufrufe

Anforderungen des Regionalverbandes (RVZT) - Zürich Tennis

Anforderungen des Regionalverbandes (RVZT) - Zürich Tennis

Anforderungen des Regionalverbandes (RVZT) - Zürich Tennis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzielle Unterstüzung<br />

• Finanzielle Entschädigung (Herbst 2009 = CHF 3‘000.- pro SpielerIn<br />

Die Kadermitglieder haben Anspruch auf die von Swiss <strong>Tennis</strong> an den<br />

Regionalverband <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong> geleistete Entschädigung für die<br />

Leistungssport Stufe 1.(Gesamtbetrag geteilt durch Anzahl Mitglieder <strong>des</strong><br />

Kaders LS1 <strong>des</strong> RV <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong>). Die Auszahlung der Beiträge erfolgt<br />

nach Eingang der Zahlung von Swiss <strong>Tennis</strong> an den Regionalverband<br />

<strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong>.<br />

Die Kadermitglieder haben Anspruch auf den Unterstützungsbeitrag <strong>des</strong><br />

Regionalverbands <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong>. Min<strong>des</strong>tens: Gesamtbetrag geteilt durch<br />

Anzahl Mitglieder der Kader LS1 und LS2 <strong>des</strong> Regionalverbands <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Tennis</strong>. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt anfangs Oktober auf Grund der<br />

Herbstlizenz <strong>des</strong> vorangegangenen Jahres. Um in den Genuss der Beiträge<br />

zu gelangen, bestätigen die Kadermitglieder gegenüber dem<br />

Regionalverband <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong> auf Anfrage das Einhalten der oben<br />

erwähnten <strong>Anforderungen</strong> und Bestimmungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!