Anforderungen des Regionalverbandes (RVZT) - Zürich Tennis
Anforderungen des Regionalverbandes (RVZT) - Zürich Tennis
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Finanzielle Unterstüzung<br />
• Finanzielle Entschädigung (Herbst 2009 = CHF 3‘000.- pro SpielerIn<br />
Die Kadermitglieder haben Anspruch auf die von Swiss <strong>Tennis</strong> an den<br />
Regionalverband <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong> geleistete Entschädigung für die<br />
Leistungssport Stufe 1.(Gesamtbetrag geteilt durch Anzahl Mitglieder <strong>des</strong><br />
Kaders LS1 <strong>des</strong> RV <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong>). Die Auszahlung der Beiträge erfolgt<br />
nach Eingang der Zahlung von Swiss <strong>Tennis</strong> an den Regionalverband<br />
<strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong>.<br />
Die Kadermitglieder haben Anspruch auf den Unterstützungsbeitrag <strong>des</strong><br />
Regionalverbands <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong>. Min<strong>des</strong>tens: Gesamtbetrag geteilt durch<br />
Anzahl Mitglieder der Kader LS1 und LS2 <strong>des</strong> Regionalverbands <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Tennis</strong>. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt anfangs Oktober auf Grund der<br />
Herbstlizenz <strong>des</strong> vorangegangenen Jahres. Um in den Genuss der Beiträge<br />
zu gelangen, bestätigen die Kadermitglieder gegenüber dem<br />
Regionalverband <strong>Zürich</strong> <strong>Tennis</strong> auf Anfrage das Einhalten der oben<br />
erwähnten <strong>Anforderungen</strong> und Bestimmungen.