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Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...

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1.
und
2.
Einheit
 3<br />

• Unterscheidbarkeit: (§ 29 UGB) von allen am selben Ort bestehenden<br />

Firmen unterscheiden<br />

• nicht Irreführungsgeeignet nach § 18 Abs 2 UGB<br />

• bei eU, OG/KG nur Namen von voll haftenden Gesellschaftern (Personenfirma)<br />

vgl § 20 UGB<br />

• Rechtsformzusatz nach § 19<br />

8.
 Sind
 folgende
 Firmen
 zulässig?
 (wenn
 nicht,
 nennen
 Sie
 eine
 zulässige
<br />

<strong>Firma</strong>!)
<br />

a.
für
eine
OG
mit
drei
Gesellschaftern:
„Magellan
&
Drake
Fernreisen“
<br />

(Magellan,
Drake
und
Kolumbus
sind
Gesellschafter)
<br />

Historische Namen können verwendet werden, da es zu keiner Verwechslung<br />

mit Lebenden kommen kann. Das kaufmännische und „&“ kann verwendet<br />

werden, da es im Sprachgebrauch integriert und eindeutig ist zudem<br />

ist in § 19 Abs 1 Z 4 explizit der Gebrauch des „&“ erwähnt. Ein Hinweis<br />

auf den Firmenzweck ist auch zulässig. Lediglich der Rechtsformzusatz<br />

(OG) fehlt.<br />

b.
 für
 eine
 KG
 mit
 einem
 Komplementär
 und
 zwei
 Kommanditisten:
<br />

„Siegbert
Saibling
&
Co“
(Saibling
ist
Komplementär)
<br />

Bei Namensfirmen muss mindest ein Name eines voll haftenden Gesellschafters<br />

enthalten sein. „& Co“ könnte allerdings irreführend sein wenn<br />

es sich dabei nicht um Angehörige eines freien Berufes handelt. Der Zusatz<br />

„Fernreise“ könnte irreführend sein, wenn zB Reisen nur in Österreich<br />

oder Europa angeboten werden. Besser wäre in diesem Fall wohl<br />

„Siegbert Saibling KG“.<br />

c.
für
eine
GmbH
&
Co
KG:
„Nestor
Nebel
&
Co
Kommandit‐GmbH“
(Ne‐<br />

bel
ist
Kommanditist
und
außerdem
Gesellschafter
der
GmbH)
<br />

Bei Namensfirmen muss mindest ein Name eines voll haftenden Gesellschafters<br />

enthalten sein (§ 20 UGB). Der Rechtsformzusatz ist auch<br />

falsch. Richtig ist: Nestor Nebel GmbH & Co KG<br />

d.
 für
 eine
 KG:
 „Norbert
 Nelke
 und
 Partner
 Blumenhandel“
 (Nelke
 ist
<br />

Komplementär)
<br />

Der Zusatz und (&) Partner wird nach § 19 Abs 1 Z 4 nur den Angehörigen<br />

der freien Berufe zugesprochen, denen Blumenhändler nicht unterliegen.<br />

Die Personenfirma und der Hinweise auf den Unternehmenszweck<br />

ist zulässig. „Norbert Nelke BlumenhandelKG“ ist auf jeden Fall möglich,<br />

sofern die <strong>Firma</strong> unterscheidbar nach § 29 ist.<br />

http://bassturbation.gmxhome.de/uni


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