Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...
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1. und 2. Einheit 3<br />
• Unterscheidbarkeit: (§ 29 UGB) von allen am selben Ort bestehenden<br />
Firmen unterscheiden<br />
• nicht Irreführungsgeeignet nach § 18 Abs 2 UGB<br />
• bei eU, OG/KG nur Namen von voll haftenden Gesellschaftern (Personenfirma)<br />
vgl § 20 UGB<br />
• Rechtsformzusatz nach § 19<br />
8. Sind folgende Firmen zulässig? (wenn nicht, nennen Sie eine zulässige <br />
<strong>Firma</strong>!) <br />
a. für eine OG mit drei Gesellschaftern: „Magellan & Drake Fernreisen“ <br />
(Magellan, Drake und Kolumbus sind Gesellschafter) <br />
Historische Namen können verwendet werden, da es zu keiner Verwechslung<br />
mit Lebenden kommen kann. Das kaufmännische und „&“ kann verwendet<br />
werden, da es im Sprachgebrauch integriert und eindeutig ist zudem<br />
ist in § 19 Abs 1 Z 4 explizit der Gebrauch des „&“ erwähnt. Ein Hinweis<br />
auf den Firmenzweck ist auch zulässig. Lediglich der Rechtsformzusatz<br />
(OG) fehlt.<br />
b. für eine KG mit einem Komplementär und zwei Kommanditisten: <br />
„Siegbert Saibling & Co“ (Saibling ist Komplementär) <br />
Bei Namensfirmen muss mindest ein Name eines voll haftenden Gesellschafters<br />
enthalten sein. „& Co“ könnte allerdings irreführend sein wenn<br />
es sich dabei nicht um Angehörige eines freien Berufes handelt. Der Zusatz<br />
„Fernreise“ könnte irreführend sein, wenn zB Reisen nur in Österreich<br />
oder Europa angeboten werden. Besser wäre in diesem Fall wohl<br />
„Siegbert Saibling KG“.<br />
c. für eine GmbH & Co KG: „Nestor Nebel & Co Kommandit‐GmbH“ (Ne‐<br />
bel ist Kommanditist und außerdem Gesellschafter der GmbH) <br />
Bei Namensfirmen muss mindest ein Name eines voll haftenden Gesellschafters<br />
enthalten sein (§ 20 UGB). Der Rechtsformzusatz ist auch<br />
falsch. Richtig ist: Nestor Nebel GmbH & Co KG<br />
d. für eine KG: „Norbert Nelke und Partner Blumenhandel“ (Nelke ist <br />
Komplementär) <br />
Der Zusatz und (&) Partner wird nach § 19 Abs 1 Z 4 nur den Angehörigen<br />
der freien Berufe zugesprochen, denen Blumenhändler nicht unterliegen.<br />
Die Personenfirma und der Hinweise auf den Unternehmenszweck<br />
ist zulässig. „Norbert Nelke BlumenhandelKG“ ist auf jeden Fall möglich,<br />
sofern die <strong>Firma</strong> unterscheidbar nach § 29 ist.<br />
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