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Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...

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1.
und
2.
Einheit
 9<br />

Vorweg ist zu klären ob überhaupt die <strong>Prokura</strong> wirksam erteilt wurde, da nicht<br />

der Unternehmer selber sondern ein Vertreter dem Donner die <strong>Prokura</strong> mitteilt.<br />

Unabhängig von seiner Vertretungsmach kann Blitz die <strong>Prokura</strong> deshalb<br />

erteilen, weil er bürgerlich-rechtlich als Bote fungiert. Er übermittelt lediglich<br />

den vom Unternehmer gefassten Entschluss. Der Eintrag ins <strong>Firmenbuch</strong> ist<br />

deklarativ.<br />

Ein Prokurist darf nach § 49 Abs 2 UGB Liegenschaften nur veräußern wenn<br />

er besonders dazu befugt wurde. Somit ist zwar der Erwerb der Liegenschaft<br />

von der <strong>Prokura</strong> erfasst, nicht aber deren Verkauf. Selbst die Hypothek und<br />

der Gewinn, die ja einen Vorteil für Potz bedeuten, ändern daran nichts.<br />

Der Erwerb der Aktien ist von der <strong>Prokura</strong> gedeckt da diese nach § 49 Abs 1<br />

UGB „alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmers<br />

mit sich bringt“ erfasst. Gemeint ist damit der Betrieb irgendeines<br />

Unternehmers, somit auch eines Aktienspekulanten.<br />

Da die <strong>Prokura</strong> „alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines<br />

Unternehmers mit sich bringt“ erfasst, schließt sie auf der anderen Seite alle<br />

privaten Geschäfte, selbst wenn sie im Interesse des Unternehmers vom Prokuristen<br />

vorgenommen werden, aus. Ob es sich hierbei um ein reines Privatgeschäft<br />

handelt kann mitunter bezweifelt werden, da die Hi-Fi-Anlage aus<br />

dem Bestand des Elektrogroßhändlers stammt.<br />

Auch die Eröffnung einer Zweigniederlassung durch Donner ist vom § 49 Abs<br />

1 UGB gedeckt und somit zulässig.<br />

Fall
2
<br />

Margit
Minze
betreibt
einen
kleinen
Kräuterladen.
Ihrem
Arbeitnehmer
Kon‐<br />

rad
 Kamille
 hat
 Minze
 Generalhandlungsvollmacht
 eingeräumt.
 Kamille
 be‐<br />

stellt
ständig
exotische
(in
Europa
kaum
bekannte)
Kräuter
und
überzieht
da‐<br />

bei
hemmungslos
das
Konto
von
Minze.
<br />

Frage:
Ist
das
Vorgehen
von
Kamille
von
seiner
Vollmacht
gedeckt?
<br />

Die Generalvollmacht erstreckt sich auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen,<br />

die der Betrieb eines derartigen Unternehmens (…) gewöhnlich mit sich<br />

bringt (§ 54 Abs 1 UGB). Somit ist der Kauf von Kräutern, wenn auch exotischen<br />

oder unbekannten, davon erfasst.<br />

Fraglich ist hingegen ob das Überziehen des Kontos von einer solchen Generalvollmacht<br />

gedeckt ist. Dies ist wohl zu verneinen, da es sich dabei um eine<br />

Darlehnsaufnahme handelt und dies ist dezidiert nach § 54 Abs 2 nicht von<br />

der Handlungsvollmacht erfasst.<br />

http://bassturbation.gmxhome.de/uni


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