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Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...

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1.
und
2.
Einheit
 6<br />

15.
 Welche
 Aufgaben
 kommen
 im
 <strong>Firmenbuch</strong>verfahren
 einem
 Rechtspfle‐<br />

ger
zu?
Welche
Kompetenzen
hat
der
<strong>Firmenbuch</strong>richter?
<br />

§ 22 RpflG bestimmt die Aufgaben des Richters im <strong>Firmenbuch</strong>verfahren, alle<br />

anderen Aufgaben darf der Rechtspfleger erledigen (=Restkompetenz).<br />

Ersteintrag, Satzungsänderung, Verschmelzung, Spaltung, SE, SCE, … liegen<br />

beim Richter<br />

GmbHs bis € 70.000,- beim Rechtspfleger. Sollte er allerdings von einer bestehenden<br />

Rechtsmeinung des Richters abweichen so muss er ihm den Akt<br />

vorlegen.<br />

16.
Was
ist
im
<strong>Firmenbuch</strong>verfahren
ein
„Verbesserungsverfahren“?
<br />

Das Verbesserungsverfahren bezeichnet den Auftrag des <strong>Firmenbuch</strong>gerichtes<br />

an den Antragsteller, dessen Anmeldung zur Eintragung in das <strong>Firmenbuch</strong><br />

unvollständig oder mit einem sonstigen behebbaren Mangel behaftet ist,<br />

zur Ergänzung bzw Verbesserung des Mangels innerhalb einer angemessenen<br />

Frist.<br />

17.
Was
ist
ein
„Share‐Deal“,
was
ein
„Asset‐Deal“?
<br />

Ein „Asset-Deal“ ist ein Unternehmenserwerb ieS. Dabei werden die Vermögenswerte<br />

eines Unternehmens im Zuge der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge<br />

erworben, bzw die unternehmensbezogene Rechtsposition des bisherigen<br />

Unternehmensträgers übernommen. Hinsichtlich Veräußerung und Übertragung<br />

der einzelnen „Elemente“ des Unternehmens (zB bewegliche Sachen,<br />

Liegenschaften, Arbeitsverträge, Lizenzverträge, Forderungen, …) sind die<br />

jeweiligen schuld- und sachenrechtlichen Vorschriften einzuhalten (zB bewegliche<br />

Sachen - Übergabe, Liegenschaften <strong>–</strong> Eintragung ins Grundbuch, Forderungen<br />

<strong>–</strong> Zession).<br />

Unternehmenserwerb iwS wird auch „Shaer-Deal“ genannt. Dabei handelt es<br />

sich um den Erwerb von (Gesellschafts-)Anteil an einem Unternehmensträger,<br />

veräußert durch den bisherigen Gesellschafter. Gesellschaftsrechtliche<br />

Voraussetzungen und Formvorschriften müssen eingehalten werden, Rechtsverhältnisse<br />

gegenüber Dritten bleiben unberührt. 1<br />

1 Rauter, Unternehmenserwerb, in Straube, Fachwörterbuch<br />

http://bassturbation.gmxhome.de/uni


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