Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...
Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...
Unternehmertatbestände – Firma/Firmenbuch – Prokura ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1. und 2. Einheit 6<br />
15. Welche Aufgaben kommen im <strong>Firmenbuch</strong>verfahren einem Rechtspfle‐<br />
ger zu? Welche Kompetenzen hat der <strong>Firmenbuch</strong>richter? <br />
§ 22 RpflG bestimmt die Aufgaben des Richters im <strong>Firmenbuch</strong>verfahren, alle<br />
anderen Aufgaben darf der Rechtspfleger erledigen (=Restkompetenz).<br />
Ersteintrag, Satzungsänderung, Verschmelzung, Spaltung, SE, SCE, … liegen<br />
beim Richter<br />
GmbHs bis € 70.000,- beim Rechtspfleger. Sollte er allerdings von einer bestehenden<br />
Rechtsmeinung des Richters abweichen so muss er ihm den Akt<br />
vorlegen.<br />
16. Was ist im <strong>Firmenbuch</strong>verfahren ein „Verbesserungsverfahren“? <br />
Das Verbesserungsverfahren bezeichnet den Auftrag des <strong>Firmenbuch</strong>gerichtes<br />
an den Antragsteller, dessen Anmeldung zur Eintragung in das <strong>Firmenbuch</strong><br />
unvollständig oder mit einem sonstigen behebbaren Mangel behaftet ist,<br />
zur Ergänzung bzw Verbesserung des Mangels innerhalb einer angemessenen<br />
Frist.<br />
17. Was ist ein „Share‐Deal“, was ein „Asset‐Deal“? <br />
Ein „Asset-Deal“ ist ein Unternehmenserwerb ieS. Dabei werden die Vermögenswerte<br />
eines Unternehmens im Zuge der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge<br />
erworben, bzw die unternehmensbezogene Rechtsposition des bisherigen<br />
Unternehmensträgers übernommen. Hinsichtlich Veräußerung und Übertragung<br />
der einzelnen „Elemente“ des Unternehmens (zB bewegliche Sachen,<br />
Liegenschaften, Arbeitsverträge, Lizenzverträge, Forderungen, …) sind die<br />
jeweiligen schuld- und sachenrechtlichen Vorschriften einzuhalten (zB bewegliche<br />
Sachen - Übergabe, Liegenschaften <strong>–</strong> Eintragung ins Grundbuch, Forderungen<br />
<strong>–</strong> Zession).<br />
Unternehmenserwerb iwS wird auch „Shaer-Deal“ genannt. Dabei handelt es<br />
sich um den Erwerb von (Gesellschafts-)Anteil an einem Unternehmensträger,<br />
veräußert durch den bisherigen Gesellschafter. Gesellschaftsrechtliche<br />
Voraussetzungen und Formvorschriften müssen eingehalten werden, Rechtsverhältnisse<br />
gegenüber Dritten bleiben unberührt. 1<br />
1 Rauter, Unternehmenserwerb, in Straube, Fachwörterbuch<br />
http://bassturbation.gmxhome.de/uni