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Textliche Festsetzungen - Beteiligungsverfahren

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Stadt Bruchköbel, Stadtteil Bruchköbel: Bebauungsplan „Im Lohfeld“- Vorentwurf 6<br />

6.3 Zisternensatzung<br />

Auf die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel am 09.12.2003,<br />

zuletzt geändert am 02.11.2004 beschlossene Zisternensatzung wird hingewiesen. Es gilt<br />

jeweils die zum Zeitpunkt der Bauantragstellung wirksame Fassung,<br />

6.4 Bodendenkmäler<br />

Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies gemäß § 20 HDSchG<br />

dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Abt. Archäologische Denkmalpflege) oder der<br />

unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle<br />

sind gem. § 20 Abs. 3 HDSchG bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im<br />

unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung<br />

des Fundes zu schützen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden - 06/2008

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