Textliche Festsetzungen - Beteiligungsverfahren
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Stadt Bruchköbel, Stadtteil Bruchköbel: Bebauungsplan „Im Lohfeld“- Vorentwurf 6<br />
6.3 Zisternensatzung<br />
Auf die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel am 09.12.2003,<br />
zuletzt geändert am 02.11.2004 beschlossene Zisternensatzung wird hingewiesen. Es gilt<br />
jeweils die zum Zeitpunkt der Bauantragstellung wirksame Fassung,<br />
6.4 Bodendenkmäler<br />
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies gemäß § 20 HDSchG<br />
dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Abt. Archäologische Denkmalpflege) oder der<br />
unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle<br />
sind gem. § 20 Abs. 3 HDSchG bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im<br />
unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung<br />
des Fundes zu schützen.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden - 06/2008