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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

<strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong><br />

Planstand: 19.10.2007<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Ing. agr. Alexandra Dill<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-Adenauer-Straße 16 – 35440 Linden - Tel 06403 9537-0 - Fax 9537-30


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 2<br />

INHALT<br />

Vorbemerkungen<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

1.1.1 Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>des</strong> Vorhabens<br />

1.1.3 Beschreibung der Festsetzungen <strong>des</strong> Plans<br />

1.1.4 Bedarf an Grund und Boden<br />

1.2 Darstellung der für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Planaufstellung<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

2 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich<br />

2.1 Naturräumliche Einordnung<br />

2.2 Boden und Wasser<br />

2.3 Klima und Luft<br />

2.4 Tiere und Pflanzen<br />

2.5 Biologische Vielfalt<br />

2.6 Landschaft<br />

2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

2.10 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

3 Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung<br />

4 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung<br />

5 Angaben zu in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

6 Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Angaben<br />

8 Literatur<br />

Anhang<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 3<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Stadt Amöneburg plant in der Kernstadt im Rahmen der Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans <strong>„Am</strong><br />

<strong>Römerhof“</strong> die Neuausweisung eines rund 2,52 ha großen Allgemeinen Wohngebiets im Sinne <strong>des</strong><br />

§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990 ).<br />

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 (4) BauGB für die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

nach § 1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden. Bei der<br />

Erstellung <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es ist die Anlage <strong>zum</strong> BauGB zu verwenden.<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist der <strong>Umweltbericht</strong> Teil der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit den gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführende Umweltprüfung.<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis der Umweltprüfung<br />

in der abschließenden bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>des</strong> Verfahrens zu vermeiden, wurden die für die<br />

Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 21 (1) BNatSchG) notwendigen<br />

zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1a (3) und<br />

§ 1 (6) 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung nach § 1 (7) BauGB einzustellen<br />

sind, in den <strong>Umweltbericht</strong> integriert.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 4<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

Die Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans werden in Kap. 1.1 (Veranlassung der Planaufstellung und Planziel) der Begründung<br />

beschrieben, so dass an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet wird.<br />

1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Das Plangebiet befindet sich südwestlich <strong>des</strong> basaltischen Bergkegels der Amöneburg und westlich leicht<br />

abgesetzt von der jüngeren Siedlungsentwicklung Amöneburgs. Im Südosten grenzt der Geltungsbereich<br />

jedoch unmittelbar an den wohnbaulich genutzten „<strong>Römerhof“</strong> an. Der Gesamtgeltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

<strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong> umfasst eine Fläche von rund 2,52 ha, in dem ein Allgemeines Wohngebiet<br />

zur Ausweisung gelangt. Die betroffenen Flächen werden derzeit neben vereinzelten Gehölzstrukturen<br />

von einer Mähweide eingenommen.<br />

Abb. 1: Topografische Lage <strong>des</strong> Plangebiets (Auszug aus der topografischen Karte von Hessen, unmaßstäblich).<br />

1.2.1 Beschreibung der Festsetzungen <strong>des</strong> Plans<br />

• Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes mit einer Gesamtfläche von 3,94 ha ist die Ausweisung eines 3,57 ha umfassenden<br />

Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Die zulässige Grundfläche beträgt 0,4. Die GRZ gibt<br />

den maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der gemäß § 19 (4) Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) um bis zu 50 % bis zu einer maximalen GRZ von 0,8 (= 80 % der Grundstücksflä-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 5<br />

che) überschritten werden darf. Im ungünstigsten Fall ist damit für die Grundstücksfläche <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

mit einer Überbauung von 60 % der Fläche zu rechnen.<br />

Die festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,8. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche<br />

je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne <strong>des</strong> § 19 (3) BauNVO zulässig sind. Die Zahl<br />

der zulässigen Vollgeschosse wird bei einer maximal zulässigen Traufhöhe 1 von 6,5 m bzw. 8 m bei Gebäuden<br />

mit Pultdach (unterer Pultdachabschluss (uPD)) und einer maximal zulässigen Firsthöhe 1 von 11<br />

m auf Z = II begrenzt.<br />

Um eine über die Bebauung hinausgehende weitere Versiegelung der Grundstücksflächen gering zu<br />

halten, sind Rad- und Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten Nebenanlagen<br />

gemäß § 9 (1) 20 BauGB mit Rasenkammersteinen, Schotterrasen oder wasserdurchlässigem Fugenpflaster<br />

zu befestigen.<br />

• Verkehrsflächen<br />

Das Plangebiet wird über die südlich angrenzende Kreisstraße 29 (Unter den Stockwiesen) sowie den<br />

davon abzweigenden Landwirtschaftlichen Weg erschlossen. Hierfür ist der Ausbau <strong>des</strong>sen auf 8 m erforderlich.<br />

Die innere Erschließung soll über eine nahezu mittig verlaufende t-förmige Stichstraße erfolgen<br />

von der weitere Stichstraßen abzweigen.<br />

• Ein- und Durchgrünung<br />

Das geplante Wohngebiet ist gemäß Plankarte <strong>zum</strong> Bebauungsplan im Norden, Süden und Westen<br />

durch eine Laubgehölzstruktur zu begrünen. Hierfür gilt: Die Flächen sind unter Verwendung von einheimischen,<br />

standortgerechten Laubsträuchern zu bepflanzen. Die Pflanzung ist in Form stufig aufgebauter<br />

Heckenstrukturen zu verwirklichen. Je Baumpflanzsymbol ist ein standortgerechter Laubbaum 2. Ordnung<br />

und / oder regional bewährter, hochstämmiger Obstbaum in die Pflanzfläche einzustreuen (Artenauswahl<br />

vgl. Pflanzliste in der Plankarte <strong>zum</strong> Bebauungsplan). Es sollte bevorzugt Wert auf den Einsatz<br />

von autochthonem Pflanzmaterial gelegt werden.<br />

Zudem sind min<strong>des</strong>tens 30 % der Grundstücksfreiflächen mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen<br />

zu bepflanzen.<br />

1.2.2 Bedarf an Grund und Boden<br />

Die Größe <strong>des</strong> Geltungsbereiches beträgt 25.208 qm. Davon entfallen anteilig<br />

• 22.110 qm auf die Fläche <strong>des</strong> Allgemeinen Wohngebiets (überbaubare Grundfläche und Grundstücksfreifläche)<br />

und<br />

• 3.098 qm auf die Verkehrsflächen (Straßenverkehrsfläche: 3.028 qm sowie Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung: Fußweg: 70 qm)<br />

1 Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Oberkante Erdgeschoss-Rohboden (OK EGRoh ).<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 6<br />

1.3 Darstellung der für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Planaufstellung<br />

Der Regionalplan Mittelhessen 2001 stellt die Flächen <strong>des</strong> Geltungsbereiches als Siedlungsfläche – Zuwachs<br />

dar.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Amöneburg aus dem Jahre 1997 sind die Parzellen <strong>des</strong><br />

Plangebiets als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 (2)<br />

BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> liegt innerhalb der weiteren Schutzzone IIIB (GW IIIB) <strong>des</strong><br />

amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes der Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf <strong>des</strong><br />

ZMW vom 02.11.1987. Die in der weiteren Schutzzone geltenden Verbote stehen den Zielen <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

nicht grundsätzlich entgegen, sind jedoch bei der Planung zu beachten.<br />

Im Hinblick auf weitere allgemeine Grundsätze und Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

bei der Planung wird auf die Ausführungen der Kap. 1.3 bis 1.5 sowie 2.2 bis 3 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

verwiesen.<br />

1.4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Durch das Vorhaben sind <strong>zum</strong> derzeitigen Planungsstand keine spezifischen und erheblichen vorhabensbedingten<br />

Emissionen absehbar, so dass keine gesonderten Vorkehrungen zur Vermeidung von<br />

Emissionen getroffen werden.<br />

Über die üblichen zu erwartenden Abfälle innerhalb eines Wohngebietes hinausgehend sind derzeit keine<br />

aus der künftigen Nutzung entstehende Sonderabfallformen erkennbar. Sämtliche entstehenden Abfälle<br />

sind ordnungsgemäß durch beauftragte Dritte zu entsorgen.<br />

Das Neubaugebiet <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong> wird im Trennsystem entwässert. Der Anschluss der Schmutzwasserleitung<br />

erfolgt an den Kanal im Stockwiesenweg. Die Planung wurde bereits im Rahmen der Erstellung<br />

der Planung zur Abwasserableitung Kernstadt „Siedlung“ berücksichtigt 2 . Dies betrifft auch die anfallenden<br />

Mengen. Die Flächen südlich der Planstraße bedürfen aufgrund <strong>des</strong> Geländegefälles der Abwasserentsorgung<br />

über Abwasserdruckleitungen. Bei der südlichen Bauzeile sind voraussichtlich Hebeanlagen<br />

in den Gebäuden erforderlich. Der Anschluss <strong>des</strong> Regenwassers erfolgt nach gegenwärtigem Planstand<br />

durch einen Sammelkanal in der Planstraße und Ableitung an die bestehenden Vorfluter der Ohm. Die<br />

Detailabstimmung erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Entwässerungsplanung. Weiter gehende Ausführungen<br />

sind dem Unterpunkt Abwasser <strong>des</strong> Kapitels 5 der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan zu entnehmen.<br />

1.5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Solar- und Fotovoltaikanlagen werden zugelassen. Darüber hinausgehende Festsetzungen zur sparsamen<br />

und effizienten Nutzung von Energie, bspw. in Verbindung mit der Verwendung bestimmter Baumaterialien<br />

sind im Bebauungsplan nicht getroffen worden.<br />

2 IBG Ingenieurbüro Grohmann GmbH, Allendorf (Lumda), Lageplan 1- Planung Stand 18.05.2001<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 7<br />

1.6 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

Um eine über die Bebauung hinausgehende Versiegelung der Grundstücksflächen gering zu halten, bestimmt<br />

der Bebauungsplan, dass Rad- und Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten<br />

Nebenanlagen auf den Baugrundstücken mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Schotterrasen,<br />

Kies, Rasengittersteinen oder weitfugigem Pflaster) zu befestigen sind.<br />

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung,<br />

Verringerung bzw. ihrem Ausgleich<br />

2.1 Naturräumliche Einordnung<br />

Nach KLAUSING (1988) gehört das Plangebiet der naturräumlichen Untereinheit „Ohmsenke“ (347.0), die<br />

sich innerhalb der Haupteinheit <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ (347) befindet, an.<br />

2.2 Boden und Wasser<br />

Die Böden <strong>des</strong> Geltungsbereichs werden von tiefgründigen Parabraunerden guter bis mittlerer Basenversorgung,<br />

örtlich tschernosemartig eingenommen (HLFB, 1999). Die aus mächtigem Löss entstandenen<br />

Böden besitzen in weiten Teilen eine gute Nutzungseignung für Acker und kleinflächig im Osten eine gute<br />

Nutzungseignung für Grünland (HMLULF, 1979).<br />

Die Grundwasserergiebigkeit im Bereich <strong>des</strong> Plangebietes ist laut Hydrogeologischer Karte (HMLFN,<br />

1984) als sehr gering einzustufen. Darüber hinaus weist der Untergrund <strong>des</strong> Plangebietes durch die Einstufung<br />

in die Verschmutzungsempfindlichkeitsstufe wechselnd mittel bis gering keine erhöhte Empfindlichkeit<br />

bezüglich der Grundwasserqualität auf.<br />

Durch die mit der Planung verbundenen Versiegelungen ergeben sich für die Flächen <strong>des</strong> Geltungsbereiches<br />

erhöhte Oberflächenabflüsse und eine geringere Verdunstung. Die nachfolgend beschriebenen<br />

Maßnahmen können dazu beitragen die Wirkungen <strong>des</strong> Bauvorhabens auf den Boden und Wasserhaushalt<br />

wirksam zu minimieren.<br />

• Befestigung der Rad- und Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten<br />

Nebenanlagen mit Rasenkammersteinen, Schotterrasen oder wasserdurchlässigem Fugenpflaster<br />

(Versickerung, Förderung der Verdunstung). Das auf Terrassen anfallende Niederschlagswasser<br />

ist zu versickern.<br />

• Das anfallende Niederschlagswasser ist über ein getrenntes Leitungsnetz in eine (oder mehrere)<br />

auf dem Grundstück unterhalb der Geländeoberfläche befindliche Regenzisterne abzuleiten. Die<br />

Regenzisternen müssen je 100 m² Grundstücksfläche ein Rückhaltevolumen von 0,985 m³ bei<br />

einem gedrosselten Abfluss aus der Regenzisterne in den Kanal bzw. Wegseitengraben von<br />

0,150 l/s (je 100 m² Grundstücksfläche) aufweisen. Das Niederschlagswasser ist als Brauchwasser<br />

zu nutzen, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegen stehen.<br />

• Im Norden, Süden und Westen gilt es das Wohngebiet durch eine Laubgehölzstruktur einzugrünen.<br />

Je Baumpflanzsymbol ist ein standortgerechter Laubbaum 2. Ordnung und / oder regional<br />

bewährter, hochstämmiger Obstbäumen in die Pflanzfläche einzustreuen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 8<br />

• Mind. 30 % der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind mit einheimischen, standortgerechten<br />

Laubgehölzen sowie bewährten Hochstammobstbäumen zu bepflanzen.<br />

Die im Kataster als Grabenstruktur eingetragene Parzelle 232 tlw. ist als solche im Gelände nicht vorhanden.<br />

Nach Angabe <strong>des</strong> bewirtschaftenden Pächters wurde der Graben vor etwa 30 Jahren verrohrt. Aus<br />

Unterhaltungsgründen ist es nicht möglich das verrohrte Gewässer zu überbauen. Laut Auskunft der Unteren<br />

Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Marburg-Biedenkopf bestehen folgende Möglichkeiten mit der<br />

verrohrten Grabenparzelle umzugehen:<br />

1. Verlegung,<br />

2. die Gewässerparzelle den einzelnen Baugrundstücken zuschlagen und eine Grunddienstbarkeit<br />

eintragen (Gewässerparzelle ist beidseits 3 m von einer Überbebauung freizuhalten) oder<br />

3. eine Straßenverkehrsfläche darüber legen.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan greift eine Kombination der Möglichkeiten 2 und 3 auf. Demgemäß ist<br />

geplant, den nördlichen und den südlichen Abschnitt <strong>des</strong> verrohrten Gewässers den jeweiligen Grundstücken<br />

zugeschlagen und eine Grunddienstbarkeit einzutragen und über den verbleibenden zentralen Abschnitt<br />

wird eine Erschließungsstraße gelegt (vgl. Plankarte <strong>zum</strong> Bebauungsplan).<br />

Im Bereich <strong>des</strong> im Osten verlaufenden landwirtschaftlichen Weges wird ein - vermutlich <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in<br />

weiten Abschnitten permanent wasserführender – Wegseitengraben vom Geltungsbereich erfasst, der<br />

jedoch in seiner derzeitigen Struktur und Funktion erhalten bleibt.<br />

Aufgrund der Lage <strong>des</strong> Geltungsbereiches innerhalb der weiteren Schutzzone IIIB (GW IIIB) <strong>des</strong> amtlich<br />

festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes der Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf <strong>des</strong> ZMW vom<br />

02.11.1987 sind die speziellen Ge- und Verbote bei der Planung zu beachten.<br />

2.3 Klima und Luft<br />

Bei den zu überplanenden Flächen handelt es sich um Grünland, das wie alle gehölzarmen Offenlandbereiche<br />

von starken Temperaturschwankungen geprägt ist. Dies drückt sich an heißen Sommertagen in<br />

einer starken Erwärmung der oberen Bodenschichten aus, und führt vor allem in Strahlungsnächten aber<br />

auch zur Produktion von Kaltluft. Durch die vorhandenen Gehölzstrukturen wird dieser Effekt insgesamt<br />

ein wenig abgemildert. Entstehende Kaltluft fließt topografiebedingt nach Süden in Richtung der Rulfbachaue<br />

ab. Insgesamt kommt dem Plangebiet keine besondere lokalklimatische Funktion wie bspw. im<br />

Rahmen der Versorgung von bebauten Bereichen mit Frisch- oder Kaltluft zu.<br />

Die lokalklimatischen Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens werden sich vornehmlich auf das Plangebiet selbst<br />

beschränken. Hier ist im Umfeld der entstehenden Gebäude und Versiegelungsflächen mit Einschränkungen<br />

der Verdunstung und einem geringfügigen Anstieg der Durchschnittstemperatur zu rechnen. Im<br />

Gegenzug können durch die festgesetzten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen (Anpflanzungen von<br />

großkronigen, die Beschattung fördernden Laubbäumen, Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen)<br />

eingriffsminimierende Effekte für das Kleinklima und die Lufthygiene erwartet werden.<br />

In diesem Zusammenhang werden insbesondere Schattenwurf, Verdunstungsleistung und Staubfang der<br />

Pflanzungen wirksam. Aus der Planung dürften letztlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange<br />

Klima und Luft resultieren.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 9<br />

2.4 Tiere und Pflanzen<br />

Zur Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen <strong>des</strong> Plangebietes und seiner näheren Umgebung wurden<br />

Geländebegehungen im Mai, Juli und August 2007 durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend<br />

beschrieben und sind in der Bestandskarte (Anhang) kartografisch umgesetzt.<br />

Die von der Planung betroffenen Flurstücke 232 3 tlw, 250 tlw., 251 und 252 4 werden von einer intensiv<br />

genutzten Mähweide eingenommen (vgl. Foto 1), deren erster Schnitt vor dem Begehungszeitpunkt am<br />

22. Mai lag. Innerhalb der Grünlandfläche stockt eine mächtige, zweistämmige Weide (Salix spec., vgl.<br />

Foto 2) in deren Bereich der Bestand nicht mitgemäht wurde, so dass hier und in den Rand- und Übergangsbereichen<br />

zu den angrenzenden Nutzungen die Vegetationszusammensetzung erfasst werden<br />

konnte. Innerhalb <strong>des</strong> obergrasdominierten Bestan<strong>des</strong> zeigen Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis)<br />

und Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) wechselfeuchte Standortbedingungen an. Folgende<br />

Arten wurden angetroffen.<br />

Ackerkratzdistel<br />

Cirsium arvense<br />

Brennnessel<br />

Urtica dioica<br />

Deutsches Weidelgras<br />

Lolium perenne<br />

Gemeine Kratzdistel<br />

Cirsium vulgare<br />

Gemeines Rispengras<br />

Poa trivialis<br />

Glatthafer<br />

Arrhenatherum elatius<br />

Großer Wiesenknopf<br />

Sanguisorba officinalis<br />

Gundelrebe<br />

Glechoma hederacea<br />

Klettenlabkraut<br />

Galium aparine<br />

Kriechender Hahnenfuß<br />

Ranunculus repens<br />

Kuckuckslichtnelke<br />

Lychnis flos-cuculi<br />

Löwenzahn<br />

Taraxacum officinalis<br />

Rotklee<br />

Trifolium pratense<br />

Schafgarbe<br />

Achillea millefolium<br />

Scharfer Hahnenfuß<br />

Ranunculus acris<br />

Spitzwegerich<br />

Plantago lanceolata<br />

Stinkender Storchschnabel<br />

Geranium robertianum<br />

Trespe<br />

Bromus spec.<br />

Wiesen-Bärenklau<br />

Heracleum sphondylium<br />

Wiesen-Fuchsschwanz<br />

Alopecurus pratensis<br />

Wiesen-Knaulgras<br />

Dactylis glomerata<br />

Wiesen-Platterbse<br />

Lathyrus pratensis<br />

Wiesen-Rispengras<br />

Poa pratense<br />

Wolliges Honiggras<br />

Holcus lanatus<br />

Zaunwinde<br />

Convolvulus sepium<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Stellungnahme<br />

vom 12.07.2007 durch Prof. Dr. A. Greiner / OStr. Johannes Koch auf die nachfolgend nachrichtlich<br />

aufgeführten zusätzlichen Artvorkommen innerhalb <strong>des</strong> Plangebiets hingewiesen:<br />

Allium paradoxon<br />

Wunder-Lauch<br />

Caltha palustris Sumpf-Dotterblume (vermutl. Wegseitengraben 5 )<br />

Carum carvi<br />

Wiesen-Kümmel<br />

Colchicum autumnale<br />

Herbstzeitlose<br />

3 Parzelle 232 ist im Kataster als Grabenparzelle eingetragen. Aufgrund der Verrohrung allerdings im Gelände nicht<br />

als solche erkennbar.<br />

4 Parzelle 252 ist im Kataster als Weg eingezeichnet, wird aber als Mähweide mitgenutzt.<br />

5 Anmerkung der Verfasserin <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 10<br />

Foto 1: Mähweide (Flste. 232 und 250 je tlw., 250<br />

sowie 252) Blickrichtung West.<br />

Foto 2: Ausladende, zweistämmige Weide (Salix.<br />

spec.)<br />

Das Grünland wird im Osten von der Straße Unter den Stockwiesen und im Süden durch die Kreisstraße<br />

K 29 begrenzt. Im Nordosten zwischen befestigtem Weg Unter den Stockwiesen und der Grünlandfläche<br />

fußt ein Birnbaum (Pyrus communis, ca. 40 cm Stammdurchmesser gemessen in 1 m Höhe, vgl. Foto 3).<br />

Östlich entlang <strong>des</strong> befestigten Weges findet sich - noch innerhalb der Wegeparzelle - ein Graben (vgl.<br />

Foto 4). Der Wegseitengraben weist eine feucht-nasse Vegetation auf und war <strong>zum</strong> Kartierzeitpunkt wasserführend.<br />

Folgende Arten konnten im Bereich <strong>des</strong> Wegseitengrabens sowie innerhalb <strong>des</strong> angrenzenden<br />

wegbegleitenden, halbruderalen Gras-Krautsaumes aufgenommen werden:<br />

Acker-Schachtelhalm<br />

Equisetum arvense<br />

Bachbunge<br />

Veronica beccabunga<br />

Brennnessel<br />

Urtica dioica<br />

Brombeere<br />

Rubus fruticosus agg.<br />

Deutsches Weidelgras<br />

Lolium perenne<br />

Gänse-Fingerkraut<br />

Potentilla anserina<br />

Gemeines Rispengras<br />

Poa trvialis<br />

Gewöhnlicher Gilbweidereich<br />

Lysimachia vulgaris<br />

Glatthafer<br />

Arrhenatherum elatius<br />

Gras-Sternmiere<br />

Stellaria graminea<br />

Kriechen<strong>des</strong> Fingerkraut<br />

Potentilla reptans<br />

Kriechender Hahnenfuß<br />

Ranunculus repens<br />

Löwenzahn<br />

Taraxacum officinalis<br />

Rotklee<br />

Trifolium pratense<br />

Scharfer Hahnenfuß<br />

Ranunculus acris<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra 6<br />

Spitzwegerich<br />

Plantago lanceolata<br />

Schlitzblättriger Storchschnabel<br />

Geranium dissectum<br />

Stumpfblätteriger Ampfer<br />

Rumex obtusifolius<br />

Taumel-Kälberkropf<br />

Chaerophyllum temulum<br />

Weide<br />

Salix spec.<br />

Wiesen-Bocksbart<br />

Tragopogon pratensis<br />

Wiesen-Fuchsschwanz<br />

Alopecurus pratensis<br />

Wiesen-Knaulgras<br />

Dactylis glomerata<br />

Wiesen-Rispengras<br />

Poa pratense<br />

Wilde Karde<br />

Dipsacus sylvestris<br />

Zaunwicke<br />

Vicia sepium<br />

Zaunwinde<br />

Convolvulus sepium<br />

6 Stockt im Kreuzungsbereich <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Weges im Osten <strong>zum</strong> Kappeweg.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 11<br />

Foto 3: Blick auf die Gehölzstrukturen im Osten<br />

<strong>des</strong> Plangebiets<br />

Foto 4: Wegseitengraben unmittelbar oberhalb <strong>des</strong><br />

Stockwiesenwegs.<br />

Entlang der südöstlichen Plangebietsgrenze haben sich im Übergang <strong>des</strong> Flst. 250 zur K 29 Laub- und<br />

Obstgehölzstrukturen etabliert. Im Osten, im Eckbereich der K 29 <strong>zum</strong> abzweigenden Weg findet sich ein<br />

dichter Laubgehölzaufwuchs aus Weißdorn (Crataegus laevigata / C. monogyna) begleitet von Hundsrose<br />

(Rosa canina). Etwas weiter westlich hiervon ist eine ehemals gepflanzte Obstbaumreihe (Zwetschge,<br />

Prunus domestica) mittlerweile durch Zwetschgenaufwuchs zu einem Obstgehölz durchgewachsen (vgl.<br />

Foto 4. Innerhalb <strong>des</strong> Obstgehölzes wächst zudem Weißdorn. Ein Schlehengehölz (Prunus spinosa) ist<br />

etwa auf Höhe der südwestlichen Plangebietgrenze anzutreffen.<br />

Die Mähweide setzt sich im westlichen Anschluss an das Plangebiet fort. Der räumliche Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> Plangebiets wird <strong>des</strong> Weiteren im Norden von Acker, im Süden von der K 29 und darauffolgend e-<br />

benfalls von Äckern und Grünland begleitet. Im Südosten grenzt der bewohnte „<strong>Römerhof“</strong> und darauffolgend<br />

leicht abgesetzt die jüngere Siedlungsentwicklung von Amöneburg an.<br />

Aus botanischer und vegetationskundlicher Sicht sind die vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />

von mäßiger Bedeutsamkeit. Sowohl innerhalb der Grünland- als auch der Grabenbegleitvegetation wurden<br />

keine seltenen oder gefährdeten Arten angetroffen.<br />

Allerdings ist dem Grünland und insbesondere auch der Grabenvegetation unter faunistischen Gesichtspunkten,<br />

in Kombination mit den Deckung bietenden Gehölzstrukturen im Plangebiet und in <strong>des</strong>sen Umfeld<br />

sowie mit den angrenzenden Offenlandflächen, als Nahrungshabitat eine mittlere Wertigkeit nicht<br />

abzusprechen. Allerdings konnten im Rahmen der Geländebegehungen (Mai sowie Juli und August) keine<br />

positiven Nachweise für ein Vorkommen der FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous (vgl. Kap. 2.7)<br />

oder auch Amphibienvorkommen erbracht werden. Bezüglich der Amphibienvorkommen ist jedoch an<strong>zum</strong>erken,<br />

dass allenfalls der parallel <strong>zum</strong> Stockwiesenweg verlaufende Wegseitengraben, der jedoch<br />

teilbereichsweise verrohrt ist, als potentieller Teillebensraum zur Verfügung steht. Insgesamt sind die<br />

innerhalb <strong>des</strong> Plangebiets vorhandenen Strukturen als Laich- und Larvallebensräume für Amphibien<br />

kaum geeignet. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl der angesprochene Wegseitengraben im Bereich<br />

<strong>des</strong> Stockwiesenweges sowie auch der Wegseitengraben parallel zur K 29 von einer Überbauung ausgenommen<br />

sind, kommt es nicht <strong>zum</strong> Verlust <strong>des</strong> potentiellen Teillebensraumes.<br />

Von erhöhter faunistischer Wertigkeit sind insbesondere die im Plangebiet stockenden Laub- und Obstgehölze.<br />

Als Haupt- oder Teillebensraum sind sie <strong>zum</strong> Beispiel für Kleinsäuger, Singvögel und Insekten<br />

von Bedeutung. Dazu zählen die Funktionen als Brut- oder Nistplatz sowie als Nahrungshabitat (blütenbesuchende<br />

Insekten und samen- bzw. fruchtfressende Vögel) und als Ansitzwarte. Insgesamt sind der<br />

tierökologischen Wertigkeit der Gehölzbestände einschließlich <strong>des</strong> einzeln stehenden Obstbaumes auf-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 12<br />

grund der Nähe zur Ortslage und der K 29 gewisse Grenzen gesetzt, welche ein Vorkommen von störanfälligen<br />

Tierarten nicht erwarten lassen. Die von der Überbauung betroffenen Flste. 250 tlw. und 251 besitzen<br />

für die in der Stellungnahme vom 12.07.2007 durch Prof. Dr. A. Greiner / OStr. Johannes Koch<br />

angesprochenen potentiell vorkommenden geschützten Tierarten 7 wie z.B. europäische Vogelarten (Elster,<br />

Mäusebussard) und Säuger (u. a. Maulwurf, Fuchs, Hermelin) keine unersetzbare Ausstattung. Geeignete<br />

Ersatz- und Ausweichlebensräume finden sich in den westlich, nördlich und südlich benachbarten<br />

Offenlandbereichen, die vergleichbare bzw. gar weitläufigere und ungestörtere Bedingungen aufweisen,<br />

so dass die potentiell vorkommenden Arten letztlich nicht auf die vom Planvorhaben beanspruchten Flächen<br />

angewiesen sein dürften und eine Beeinträchtigung ihres Lebensraums nicht anzunehmen ist.<br />

Durch die geplante Anpflanzung von einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen, ergänzt um<br />

Laub- und Obstbäume, können die nachteiligen Wirkungen hinsichtlich <strong>des</strong> Verlust der gewachsenen,<br />

und im Bezug <strong>zum</strong> angrenzenden Offenland stehenden, Gehölzstrukturen abgemildert werden. Begünstigt<br />

werden hierdurch die weniger störsensiblen Arten der gut strukturierten Siedlungen und Siedlungsränder.<br />

Die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffswirkungen führen zu einem teilräumigen<br />

Verlust mäßig wertvoller bis wertvoller Strukturen. Aufgrund der oben erwähnten eingriffsminimierenden<br />

Festsetzung und der Tatsache, dass im Umfeld weiterhin entsprechende Strukturen großflächig zur Verfügung<br />

stehen, ist letztlich nicht von gravierenden nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich <strong>des</strong> Arten- und<br />

Biotopschutzes auszugehen.<br />

2.5 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2003) drei ineinander greifende<br />

Ebenen der Vielfalt:<br />

• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />

• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />

• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention), verfolgt<br />

drei Ziele:<br />

• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />

• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und<br />

• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />

Das Plangebiet stellt keinen Bereich mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt dar. Durch die<br />

Planung ist somit kein erhöhtes Konfliktpotential bezüglich <strong>des</strong> Erhalts und der Sicherung der biologischen<br />

Vielfalt gegeben.<br />

7 Gem. § 10 Abs. 2 BNatSchG gelten als besonders geschützte Arten u. a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie geführt werden, (alle) europäische(n) Vogelarten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 52 BNatSchG aufgeführt<br />

sind, insbesondere also der Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung (BArtSchV 2005 ). Als streng geschützt gelten besonders geschützte<br />

Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie oder in einer Rechtsverordnung nach § 52 BNatSchG aufgeführt sind.<br />

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 13<br />

2.6 Landschaft<br />

Das Plangebiet und <strong>des</strong>sen Umfeld mit seinem weitläufigen Offenland und den gewachsenen Gehölzstrukturen<br />

vermitteln einen weit gehend ursprünglichen Landschaftscharakter. Dieser wird lediglich durch<br />

die Kreisstraße 29 und die Gebäude <strong>des</strong> „Römerhofes“ leicht beeinträchtigt. Insbesondere die Weide<br />

prägt im Osten die Grünlandfläche <strong>des</strong> Plangebiets in markanter Weise.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> leicht geschwungenen Reliefs und der wirkungsvollen Eingrünung bindet sich der westlich<br />

<strong>des</strong> Geltungsbereichs bestehende Ortsrand harmonisch in die Landschaft ein und besitzt daher eine gewisse<br />

Konfliktträchtigkeit hinsichtlich der Überplanung (vgl. Foto 5). Um das neu entstehende Baugebiet<br />

ebenso wirkungsvoll in die Umgebung einzubinden, ist bei der Eingrünung auf die Verwendung von einheimischen<br />

Laubsträuchern und -bäumen sowie auf die Beimischung von Obstgehölzen unter Verzicht<br />

auf Zierformen und Nadelgehölze Wert zu legen. Der Bebauungsplan sieht daher entlang der westlichen<br />

Plangebietsgrenze eine 4 m breite, zweireihige Laubgehölzpflanzung – überstellt von Laub- oder Obstbäumen<br />

– vor. Das Plangebiet und die südlich angrenzenden Flächen fallen in südliche Richtung ab. Die<br />

Einsehbarkeit der Plangebietsflächen ist durch die im Osten vorhandenen Gehölzstrukturen derzeit eingeschränkt<br />

(Foto 6).<br />

Foto 5: Blick auf den Ortsrand von Amöneburg.<br />

Foto 6: Plangebiet Blickrichtung Nord.<br />

Die geplante Bebauung wird zu einer anthropogenen Überformung <strong>des</strong> Landschaftsausschnitts führen. In<br />

Anlehnung an die wirkungsvolle Begrünung im Süden und entlang <strong>des</strong> bestehenden Ortsran<strong>des</strong> enthält<br />

der Bebauungsplan folgende eingriffsminimierenden Festsetzungen zur Ein- und Durchgrünung <strong>des</strong> Gebietes:<br />

• Reglementierung der Trauf- und Firsthöhe auf 6,5 m und 11 m,<br />

• Pflanzung von standortgerechten, einheimischen Laubsträuchern überstellt von Laub- und Obstbäumen<br />

entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Baugebietsgrenze sowie<br />

• Bepflanzung von mind. 30 % der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen mit einheimischen<br />

Laubbäumen und -sträuchern.<br />

Nach Umsetzung der eingriffsminimierenden Maßnahmen werden für das Landschaftsbild Eingriffswirkungen<br />

mittlerer Intensität verbleiben.<br />

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 14<br />

2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Das Plangebiet ist nicht Teil eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung und / oder Europäischen Vogelschutzgebiets.<br />

Allerdings befinden sich mit den FFH-Gebieten Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg“ und Nr.<br />

5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ sowie dem Vogelschutzgebiet Nr. 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger Becken“<br />

drei Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung in räumlicher Nähe <strong>zum</strong> Plangebiet. Im Anhang sind in<br />

tabellarischer Form die jeweiligen Erhaltungsziele zu den NATURA 2000-Gebieten nachrichtlich aufgeführt<br />

(HMULV, 2007). Die Lage bzw. Distanz <strong>des</strong> geplanten Wohnbaugebiets zu den drei NATURA 2000-<br />

Gebieten kann nachfolgender Abbildung entnommen werden.<br />

~237 m<br />

~348 m<br />

~463 m<br />

Abb. 2: Darstellung der NATURA-2000-Gebiete 8 und der jeweiligen Distanzen <strong>zum</strong> Plangebiet.<br />

NATURA 2000-Prognose<br />

Gemäß FFH-Richtlinie (FFH-RL) darf ein Vorhaben zu keinen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong><br />

bzw. der Kohärenz <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 führen (Verschlechterungsverbot<br />

für natürliche Lebensräume <strong>des</strong> Anhangs I und der Arten <strong>des</strong> Anhangs II FFH-RL). Prinzipiell<br />

können dabei auch Vorhaben, die außerhalb <strong>des</strong> abgegrenzten Schutzgebietes lokalisiert sind, negative<br />

Einflüsse auf den Erhaltungszustand und die Entwicklungsziele <strong>des</strong> jeweiligen Gebietes haben. Daher<br />

wird eine nähere Betrachtung dieser Zusammenhänge erforderlich, im Zweifelsfall ist eine Verträglichkeitsvorprüfung<br />

(Prognose) bzw. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

8 FFH-Gebiete Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg“ und 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ sowie VSG Nr. 5219-401<br />

<strong>„Am</strong>öneburger Becken“ farbig hinterlegt (HMURV, 2007).<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 15<br />

FFH-Gebiet Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg<br />

Das FFH-Gebiet <strong>„Am</strong>öneburg“ bezieht seine Schutzwürdigkeit aus dem Vorkommen der Lebensraumtypen<br />

(LRT) 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, LRT 8230 Silikatfelsen<br />

mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion, LRT 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen sowie LRT<br />

9180* Schlucht- und Hangmischwälder. Ziele sind die Erhaltung <strong>des</strong> Offenlandcharakters, der exponierten<br />

unbeschatteten Standorte durch angepasste und die Nährstoffarmut begünstigende Bewirtschaftungsformen.<br />

Die Höhlen und ihre Lebensraumfunktion, Zugänglichkeit, geologischen Prozesse sowie<br />

das typische Klima und der typische Wasserhaushalt sollen erhalten werden. Als Ziel für die Schluchtund<br />

Hangmischwälder wird die Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und<br />

liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit verschiedenen Entwicklungsstufen<br />

und Altersphasen angeführt. 9 Gemäß Grunddatenerhebung <strong>zum</strong> FFH-Gebiet Nr. 5219-301<br />

“Amöneburg“ (NECKERMANN & ACHTERHOLD, 2001) kommen im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführte<br />

Arten nicht vor.<br />

Da sich die Meldung <strong>des</strong> Gebietes nicht im Vorkommen mobiler Tierarten begründet, ist es vom Planvorhaben<br />

nicht betroffen. Die vorhandenen LRT sowie deren angestrebten Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

erfahren durch das Planvorhaben keine Beeinträchtigungen. Die Notwendigkeit einer FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht gegeben.<br />

FFH-Gebiet Nr. 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“<br />

Die Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> FFH-Gebiets „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ wird mit dem Vorkommen der LRT<br />

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe und LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen sowie der<br />

FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) begründet 10 . Als Ziel<br />

für die FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous wird der Erhalt von nährstoffarmen bis mesotrophen<br />

Wiesen mit Beständen <strong>des</strong> Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise<br />

Myrmica rubra durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art<br />

förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur<br />

Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt, genannt. Für den LRT 6510 Magere<br />

Flachland-Mähwiesen wird der Erhalt eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes und der<br />

Erhalt einer bestandsprägenden Bewirtschaftung als Ziel formuliert. Für den LRT 3260 Flüsse der planaren<br />

bis montanen Stufe wird der Erhalt der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen<br />

Fließgewässerdynamik, der Erhalt der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen sowie der Erhalt eines<br />

funktionalen Zusammenhanges mit auetypischen Kontaktlebensräumen als Erhaltungsziel benannt. Auf<br />

den Erhalt oder die Entwicklung der beiden vorkommenden LRT nimmt die Planung keinen Einfluss.<br />

Gemäß Grunddatenerhebung (GDE) <strong>zum</strong> FFH-Gebiet Nr. 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ (LANGE<br />

& WENZEL GBR, 2005a) umfasst die Gesamtfläche der aktuellen Maculinea nausithous Vermehrungshabitate<br />

11 etwa 12,54 ha. Dabei stellten LANGE & WENZEL GBR (2005) fest, dass Maculinea nausithous im<br />

Jahr 2005 vor allem wechselfeuchte bis feuchte, flächige Wiesenhabitate mit Beständen der Raupenfutterpflanze<br />

Sanguisorba officinalis besiedelte und diese Raupenfutterpflanze auf den besiedelten Grünlandflächen<br />

überwiegend häufig vorkommt. Der GDE sind <strong>des</strong> Weiteren folgende Eckdaten <strong>zum</strong> Vorkommen<br />

der FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous zu entnehmen:<br />

9 HMULV, 2007; http://natura2000-verordnung.hessen.de/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5219-301<br />

10 HMULV, 2007; http://natura2000-verordnung.hessen.de/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5219-303<br />

11 Als aktuelle Vermehrungshabitate wurden Grünlandareale mit Sanguisorba officinalis-Beständen bezeichnet, die im Jahr 2005<br />

von min<strong>des</strong>tens vier Maculinea nausithous-Individuen mit Reproduktionsverhalten (Kopulationen, Eiablagen) beflogen wurden.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 16<br />

• Die Populationsgröße von Maculinea nausithous wurde im Untersuchungsjahr 2005 mit „B“ (mittelgroß)<br />

bewertet.<br />

• Der Zustand der aktuellen Vermehrungshabitate und potentiellen Wiederbesiedlungsflächen wurde<br />

insgesamt mit dem Prädikat „gute Ausprägung“ bewertet (Wertstufe B).<br />

• Für das Jahr 2005 wurden die Gefährdungen für Maculinea nausithous mit „C“ (stark) bewertet,<br />

da der Bestand durch nutzungsbedingte Gefährdungsfaktoren erheblich beeinträchtigt wurde.<br />

• Der Erhaltungszustand der Maculinea nausithous-Population wurde für das Jahr 2005 insgesamt<br />

mit „B“ bewertet (gute Erhaltung).<br />

Abschließend führten die Erhebung und Einstufungen zu folgendem Ergebnis:<br />

Die Schmetterlingsart Maculinea nausithous kommt im FFH-Gebiet mit einer großen, langfristig<br />

überlebensfähigen Meta-Population vor, die das wechselfeuchte bis feuchte Extensivgrünland<br />

besiedelt.<br />

Bezüglich der zu erhaltenden Maculinea nausithous-Population ist zu konstatieren, dass im Rahmen der<br />

Plangebietsnachbegehungen im Juli und August <strong>des</strong> Jahres 2007 auch unter optimalen Witterungsverhältnissen<br />

(sonnig und windstill) kein Vorkommen der Art zu verzeichnen war. Dies deutet daraufhin,<br />

dass die Grünlandbedingungen im Plangebiet, trotz <strong>des</strong> partiellen Vorkommens <strong>des</strong> Großer Wiesenknopfs<br />

keinen bedeutenden Lebensraum für Maculinea nausithous bereitstellen. Es ist davon auszugehen,<br />

dass die FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous von der Planung nicht betroffen ist. Insgesamt<br />

können durch die Bebauung verursachte nachteilige Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im<br />

FFH-Gebiet vorkommenden Maculinea nausithous-Population daher ausgeschlossen werden. Die Notwendigkeit<br />

einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht gegeben.<br />

Vogelschutzgebiet (VSG) Nr. 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger Becken“<br />

Das VSG <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ gilt als wichtigstes Rastgebiet der Zwergschnepfe in Hessen und gehört<br />

als Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten der Gewässer, Feuchtgebiete und <strong>des</strong> Offenlan<strong>des</strong> zu<br />

den 5 besten in Mittelhessen, für etliche Arten auch zu den 10 besten Hessens 12 . Eine komplette Auflistung<br />

der für die Meldung <strong>des</strong> Gebiets relevanten Vogelarten nach Anhang I der VS-Richtlinie (RL, 20<br />

Arten) und nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL (48 Arten) sind der Tab. 3 im Anhang zu entnehmen. Gemäß GDE<br />

(LANGE & WENZEL GBR, 2005b) biet das VSG <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ für Kiebitz, Wasserralle und Blaukehlchen<br />

ein wichtiges Brutgebiet. Für Wiesenbrutvögel, wie die vorkommenden Arten Braunkehlchen<br />

und Wiesenpieper, ist das VSG aktuell von untergeordneter Bedeutung. In der Gebietsmeldung werden<br />

der Erhalt und die Verbesserung der Biotopqualitäten für die relevanten Vogelarten im Grünland, in den<br />

Feuchtgebieten und an den Gewässern als Ziele angegeben.<br />

Das „Bekassinenloch“ (Hauptrastgebiet Nr. 6, GDE Karte 1) ist das Brut- und Rastgebiet, welches dem<br />

Plangebiet am nächsten liegt (Entfernung ca. 550 m). Laut GDE (LANGE & WENZEL GBR, 2005b) kommen<br />

im Gesamtbereich „Bekassinenloch“ Wachtel mit zwei Revieren (artspezifische Habitatstrukturen Sommergetreide<br />

und Ackerbrachen), Kiebitz mit 4 BP (artspezifische Habitatstrukturen junge Ackerbrachen<br />

mit hohem Grundwasserstand und Maisäcker) und Neuntöter mit 1 BP (artspezifische Habitatstrukturen<br />

Offenland mit Gehölzen und ausreichendem Angebot an Großinsekten) als relevante Brutvogelarten und<br />

Rohrweihe, Kranich, Goldregenpfeifer, Sandregenpfeifer, Kiebitz, Dunkler Wasserläufer, Waldwasserläufer,<br />

Bekassine, Hohltaube und Sumpfohreule als relevante Rastvogelarten vor.<br />

12 http://interweb1.hmulv.hessen.de/natura2000/Sdb/sdb5219-401.html<br />

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 17<br />

Die vom Planvorhaben direkt oder indirekt betroffenen Biotopbereiche besitzen lediglich eine geringe<br />

oder keine Eignung als Bruthabitat für die Arten Wachtel und Kiebitz, so dass nachfolgend der Neuntöter<br />

näher zu betrachten ist. Gemäß GDE (LANGE & WENZEL GBR, 2005b) konnte im Bereich „Bekassinenloch“<br />

1 Neuntöter-BP von insgesamt 13 BP im VSG <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ erfasst werden. Ein Verbreitungsschwerpunkt<br />

<strong>des</strong> Neuntöters wird für die „Plausdorfer Wiesen“ westlich <strong>des</strong> „Brücker Wal<strong>des</strong>“, einen in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft <strong>zum</strong> Vogelschutzgebiet Amöneburger Becken gelegenen Bereich, angegeben.<br />

Hier wurden 1998 noch 11 Brutpaare und im Jahr 2003 noch fünf Reviere festgestellt (LANGE &<br />

WENZEL GBR, 2005b). Da der Neuntöter grünlandgeprägte Offenlandbereiche mit Hecken, Einzelgehölzen<br />

und Ansitzwarten (Weidezäune) sowie auch Streuobstbestände bewohnt, ist ein Vorkommen im<br />

Plangebiet nicht auszuschließen. Da auch der großflächige und weniger gestörte Offenlandbereiche „Bekassinenloch“<br />

innerhalb <strong>des</strong> Vogelschutzgebiets für die Art keine optimalen Strukturen und Bedingungen<br />

zu besitzen scheint (lediglich 1 BP), ist ein Brutvorkommen der relative störsensiblen Art innerhalb der an<br />

Wohnbebauung und die Kreisstraße K 29 angrenzenden Plangebietsfläche kaum anzunehmen.<br />

In der GDE (LANGE & WENZEL GBR, 2005b) werden sinnvolle Erweiterungsflächen für das Vogelschutzgebiet<br />

benannt. Die zur Erweiterung empfohlenen Flächen liegen nicht in Richtung <strong>des</strong> Bebauungsplangebiets,<br />

so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Flächen zwischen bestehendem VSG und<br />

geplanter Bebauung keine spezielle Brut- und Rastfunktion besitzen. Es ist daher anzunehmen, dass das<br />

Planvorhaben keine Gefährdung oder Beeinträchtigungen für das Neuntötervorkommen innerhalb <strong>des</strong><br />

Vogelschutzgebiets zur Folge haben wird und zudem die Bebbauung nicht <strong>zum</strong> Verschwinden <strong>des</strong> Neuntöters<br />

aus der Umgebung führen wird. Die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsuntersuchung ist somit<br />

nicht gegeben.<br />

2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

Siedlung/Wohnen/Lärm<br />

Die bewohnte Amöneburger Ortslage grenzt durch den „<strong>Römerhof“</strong> im Südosten unmittelbar an den Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> Plangebiets an.<br />

Die im Zusammenhang bebaute Ortslage (bestehende Bebauung) beginnt in rund 45 m östlicher und 110<br />

m nördlicher Entfernung. Der Wohnwert <strong>des</strong> Planumfelds ist unter Anbetracht der Wohnnutzung ohne<br />

industrielle und/ oder gewerblich bedingte Vorbelastungen sowie dem geringen Verkehrsaufkommen auf<br />

der nahegelegenen K 29 als hoch einzustufen.<br />

Die geplante Ansiedlung eines Wohngebiets wird zu einem Anstieg <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens und damit<br />

verbunden zu einem Anstieg der Emissionen führen. Hiervon betroffen sind insbesondere der unmittelbar<br />

an das Plangebiet angrenzende „<strong>Römerhof“</strong> sowie vermutlich die Anwohner <strong>des</strong> westlichen Stockwiesenund<br />

Kappewegs. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Wohnumfeld lassen sich hieraus jedoch<br />

nicht ableiten.<br />

Erholung<br />

Der im Osten <strong>des</strong> Plangebiets verlaufende Weg wird als Spazierweg genutzt, bietet einen herrlichen Blick<br />

auf den markanten Basaltkegel der Amöneburg und die Landschaft <strong>des</strong> Amöneburger Beckens und ist<br />

folglich auch zur ortsnahen Erholung geeignet. Allerdings sind die südlich an die K 29 angrenzenden<br />

Bereiche, die hinab in die Auenlandschaft von Rulfbach und Ohm führen, ruhiger gelegen und häufiger<br />

frequentiert.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 18<br />

Der landschaftsgebundene Erholungsschwerpunkt dürfte somit in diesen zudem als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesenen Bereichen zu finden sein.<br />

Im Rahmen der Planung kommt es zwar zur teilräumigen Einschränkung der reizvollen Sichtbeziehungen,<br />

da die Wegeverbindung jedoch auch nach Umsetzung <strong>des</strong> Baugebiets für Naherholungssuchende<br />

zugänglich bleibt, ist der Eingriff als tolerierbar einzustufen.<br />

2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im südöstlichen Randbereich <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />

(Kreuzungsbereich K 29 und Unter den Stockwiesen)<br />

befindet sich ein religiöser Bildstock (vgl. Foto 7). Der<br />

vorhandene Bildstock wird den Bautätigkeiten weichen<br />

müssen, um keinen Schaden zu nehmen, kann aber<br />

vermutlich an einer nahe gelegenen anderen Stelle wieder<br />

aufgestellt werden.<br />

Sonstige Baudenkmale, bedeutende Bauwerke oder Ensembles<br />

befinden sich nicht im Umfeld <strong>des</strong> Vorhabens.<br />

Auch Bodendenkmale sind für den Geltungsbereich nicht<br />

bekannt. Sollten im Rahmen der Erdarbeiten unerwartet<br />

Hinweise auf Bodendenkmale auftreten, ist umgehend<br />

die dafür zuständige Behörde zu informieren. Funde und<br />

Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten<br />

und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu<br />

schützen.<br />

Foto 7: Bildstock im Südosten <strong>des</strong> Plangebietes (Kreuzung<br />

K 29 / landwirtschaftlicher Weg).<br />

2.10 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

Die RAHMENRICHTLINIE LUFTQUALITÄT (1996) der EU benennt in Artikel 9 die Anforderungen für Gebiete, in<br />

denen die Werte unterhalb der Grenzwerte liegen. Artikel 9 besagt, dass<br />

• die Mitgliedsstaaten eine Liste der Gebiete und Ballungsräume, in denen die Werte der Schadstoffe<br />

unterhalb der Grenzwerte liegen, zu erstellen haben und<br />

• die Mitgliedsstaaten in diesen Gebieten die Schadstoffwerte unter den Grenzwerten halten und<br />

sich bemühen, die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit der Strategie einer dauerhaften und<br />

umweltgerechten Entwicklung zu erhalten.<br />

Den in Artikel 9 beschriebenen Vorgaben trägt § 50 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)<br />

Rechnung. Dieser besagt, dass bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen<br />

die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht<br />

überschritten werden, bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

als Belang zu berücksichtigen ist.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 19<br />

Das BauGB übernimmt wiederum die Anforderungen <strong>des</strong> § 50 BImSchG an die Erhaltung der bestmöglichen<br />

Luftqualität als Abwägungsbelang für die Bauleitplanung. So dass gemäß § 1 (6) 7 Buchstabe h<br />

BauGB, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung<br />

zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten werden, bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.<br />

Der Bebauungsplan bereitet die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vor. Durch diese Planung<br />

werden vermutlich keine besonderen, für die Luftqualität entsprechender Gebiete relevanten Emissionen,<br />

die über die bisherige Planung hinausreichen ermöglicht, so dass sich keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität erwarten lassen.<br />

3 Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung<br />

3.1 Kompensationsbedarf<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die geplante Baumaßnahme wird nach der Kompensationsverordnung<br />

- KV (HMULV, 2005) vorgenommen.<br />

Tab. 1: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />

WP/<br />

qm<br />

Fläche je Nutzungstyp<br />

in qm<br />

Biotopwert<br />

Standard-Nutzungstypen nach Anlage 3 KV<br />

Typ.Nr. Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />

Bestand<br />

06.910 Wirtschaftswiese 21 23.941 502.761<br />

05.241 Entwässerungsgraben inkl. Begleitvegetation 36 50 1.800<br />

04.110 Aufwertung der von Laubbäumen übertrauften Fläche, 31 744<br />

1 Laubbaum à 16 qm, 1 Obstbaum à 8 qm<br />

02.100 Laub- und Obstgehölz heimischer Arten 36 218 7.848<br />

10.510 Straßen und Wege, asphaltiert 3 999 2.997<br />

Planung<br />

10.710 Dachflächen, nicht begrünt 3 13.266 39.798<br />

11.221 Freifläche 14 7.362 103.068<br />

10.510 Straßen und Wege, asphaltiert 3 3.098 9.294<br />

02.600 Hecken- und Gebüschpflanzung, siedlungsbegleitend 20 1.482 29.640<br />

04.110 Aufwertung der von Laubbäumen übertrauften Fläche, 31 1.736<br />

14 Laubbäume à 4 qm (Neupflanzung gem. Plankarte)<br />

Summe 25.208 25.208 516.150 183.536<br />

Biotopwertdifferenz 332.614<br />

Für die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft verbleibt ein Defizit von 332.614 Biotopwertpunkten.<br />

Die notwendigen Regelungen zur externen Kompensation <strong>des</strong> errechneten Defizits konnten bis dato<br />

noch nicht abschließend geklärt werden und finden daher erst Eingang in die <strong>Entwurf</strong>sfassung <strong>des</strong> Bebauungsplans.<br />

3.2 Externe Kompensationsplanung<br />

Das aus dem Bebauungsplan resultierende Defizit von 332.614 Biotopwertpunkten wird durch die anteilige<br />

Inanspruchnahme der Biotopentwicklungsmaßnahme „Wölbwiesen-Röhrichtgrabensystem in der<br />

Ohmniederung“ kompensiert. Die Maßnahme ist mit Schreiben vom 10.07.2002 durch den Landrat <strong>des</strong><br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 20<br />

Landkreises Marburg-Biedenkopf, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz genehmigt. Das betroffene<br />

Flurstück 186, Flur 13, Gemarkung Amöneburg (58.800 qm) liegt innerhalb <strong>des</strong> VSG Nr. 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger<br />

Becken“. Gerade auch unter der Prämisse <strong>des</strong> novellierten HENatG, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorrangig in NATURA 2000-Gebiet zu verwirklichen sind, kann die Kompensation <strong>des</strong> errechneten<br />

Defizits durch die anteilige Inanspruchnahme der unten näher beschriebenen und in einem NATURA<br />

2000-Gebieten beheimateten Maßnahme begrüßt werden. Die Fläche befindet sich in Besitz der Stadt<br />

Amöneburg. Die Gesamtmaßnahme erbringt eine rechnerisch ermittelte Aufwertung von 699.500 Biotopwertpunkten.<br />

Nach Auskunft der Stadt Amöneburg stehen derzeit, auch nach bereits anteilig erfolgter<br />

Inanspruchnahme der erzielten Biotopwertpunkte, noch ausreichend Biotopwertpunkte für das vorliegen<strong>des</strong><br />

Defizit von 332.614 Punkten zur Verfügung.<br />

Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist die Anlage eines Wölbwiesen-Röhrichtgrabensystems in der<br />

Ohmniederung, um in der entwässerten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Aue wieder wasserbeeinflusste<br />

Lebensräume und artenreiche Grünlandgesellschaften zu begünstigen (vgl. GROß & HAUSMANN,<br />

2001). Im Detail soll das Grünland durch dicht aufeinander folgende und parallel ausgerichtete Röhrichtgräben<br />

gegliedert werden. Da die Gräben keine Verbindung <strong>zum</strong> Vorfluter haben, werden sie durch ansteigen<strong>des</strong><br />

Grundwasser sowie auch durch Überschwemmungen regelmäßig eingestaut (GROß & HAUS-<br />

MANN, 2001). Zur Anlage der geplanten Wölbfläche wird der anfallende Grabenaushub zwischen den<br />

Gräben flach ausgestrichen, nachfolgend eingesät und einer extensiven Nutzung zugeführt, so dass ein<br />

Mosaik aus frischen und nassen Standortbedingungen entsteht. Durch den geplanten festen Koppelzaun<br />

werden Ansitzwarten z.B. für das Braunkehlchen geschaffen. Den Genehmigungsunterlagen von GROß &<br />

HAUSMANN (2001) ist <strong>des</strong> Weiteren zu entnehmen, dass die entstehenden „Wölbwiesen“ in Kombination<br />

mit der extensiven Nutzung und den Röhrichtgräben insbesondere für typische Wiesenbrüter wie Bekassine,<br />

Kiebitz, Wiesenpieper, Braunkehlchen und (mind.) als Nahrungsgäste für Weißstorch und den Großen<br />

Brachvogel von großer Bedeutung sein werden. Dieses Maßnahmen- und Zielprofil korreliert eng mit<br />

den Erhaltungs- und Entwicklungszielen die in der GDE <strong>zum</strong> VSG <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ (LANGE &<br />

WENZEL GBR, 2005b) formuliert sind, die da lauten:<br />

• Der Anteil an extensiv genutztem Feuchtgrünland sollte erhöht werden. Dazu ist eine Wiedervernässung<br />

von geeigneten Standorten erforderlich. Geländemulden und –senken sollten nach<br />

Hochwasserereignissen längere Zeit überschwemmt bleiben. Durch das langsame Versickern<br />

<strong>des</strong> Wassers entstehen nasse, kurzrasige Flächen, die für Wiesenbrüter wertvolle Brut- und Nahrungshabitate<br />

darstellen. Die Feuchtgrünlandkomplexe stellen im VSG die Kernbereiche bzw.<br />

Kernzonen für Wiesenbrüter dar.<br />

• Die Grünlandnutzung sollte großflächig extensiviert werden. Im Umfeld <strong>des</strong> Feuchtgrünlandkomplexes<br />

(Kernzonen) sollte eine stellenweise Wiedervernässung <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> erfolgen.<br />

Durch die Entwicklung von extensiv genutzten, wechselfeuchten Grünlandbereichen geht die hier beschriebene<br />

Maßnahme zudem mit den Entwicklungs- und Erhaltungszielen <strong>des</strong> nahegelegenen FFH-<br />

Gebiets Nr. 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ konform.<br />

Die hinsichtlich <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes hochwertige Maßnahme in der Ohmniederung ist geeignet<br />

das aus der Planung resultierende Defizit in ausreichendem Maße zu kompensieren.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 21<br />

4 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung:<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung kann auch in Zukunft von einer landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche<br />

ausgegangen werden.<br />

Bei Durchführung der Planung:<br />

Wie die Bewertung der Eingriffswirkungen der einzelnen Themenpunkte bzw. Umweltbelange zeigen,<br />

kommt es bei Durchführung der Planung mittel- bis langfristig - im Rahmen der Vorgaben <strong>des</strong> vorliegenden<br />

Bebauungsplans - zur Umgestaltung <strong>des</strong> Plangebietes. Für das Landschaftsbild treten Eingriffswirkungen<br />

erhöhter Intensität auf, die über die beschriebenen eingriffsminimierenden Maßnahmen teilweise<br />

aufgefangen werden können. Die Auswirkungen hinsichtlich der übrigen Umweltbelange werden <strong>zum</strong><br />

derzeitigen Planungsstand als ausgleichbar erachtet.<br />

5 Angaben zu in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Die Flächen <strong>des</strong> Plangebiets werden sowohl im Regionalplan Mittelhessen 2001 als auch im wirksamen<br />

Flächennutzungsplan der Stadt Amöneburg aus dem Jahre 1997 als Siedlungszuwachsfläche bzw. geplante<br />

Wohnbaufläche dargestellt. Die vorliegende Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung angepasst<br />

und kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Neben diesen Rahmenbedingungen<br />

bieten sich die Flächen auch aus naturschutzfachlicher und städtebaulicher Sicht an. Nähere Angaben<br />

<strong>zum</strong> städtebaulichen Konzept sind dem gleichnamigen Kapitel 1.4 der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

zu entnehmen.<br />

6 Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf<br />

Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll dabei die nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage <strong>zum</strong><br />

BauGB im <strong>Umweltbericht</strong> anzugebenden Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen der Behörden<br />

nach § 4 (3) BauGB nutzen.<br />

Eine Aufgabe <strong>des</strong> Monitorings besteht u.a. darin, die Ergebnisse der Umweltprüfung mit den tatsächlich<br />

eintretenden also den unvorhergesehenen, erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu vergleichen.<br />

Dies bedeutet, dass ein Vergleich zwischen den im <strong>Umweltbericht</strong> prognostizierten Auswirkungen bei<br />

Plandurchführung bzw. <strong>des</strong>sen Inhalten auf die verschiedenen Umweltbelange und den umsetzungsbedingt<br />

tatsächlich eintretenden Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgen soll. Bei der Überwachung sind<br />

sowohl negative Abweichungen (bspw. höhere Intensität der tatsächlichen Auswirkungen) als auch positive<br />

Abweichungen (bspw. geringere Intensität der tatsächlichen Auswirkungen) zu erfassen. Die Erkenntnisse<br />

aus Monitoringmaßnahmen können in die Erarbeitung nachfolgender <strong>Umweltbericht</strong>e einfließen<br />

und so neben einer Qualitätssicherung auch eine Verbesserung der Qualität von <strong>Umweltbericht</strong>en<br />

und –prüfungen im Allgemeinen bewirken (RETTERMAYER, 2004).<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 22<br />

Zu bemerken sei hierzu, dass es momentan keine abschließenden, bindenden gesetzlichen Vorgaben<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Zeitpunktes und <strong>des</strong> Umfanges <strong>des</strong> Monitorings gibt. Auch sind Art und Umfang der zu<br />

ziehenden Konsequenzen nicht festgelegt.<br />

In der praktischen Ausgestaltung der Regelung sind vor allem die kleineren Städte und Gemeinden ohne<br />

eigene Umweltverwaltung im Wesentlichen auf die Informationen der Fachbehörden außerhalb der eigenen<br />

Verwaltung angewiesen. Von grundlegender Bedeutung ist insoweit die in § 4 (3) BauGB gegebene<br />

Informationspflicht der Behörden.<br />

Insgesamt erscheint es sinnvoll, die Überwachung auf solche Umweltauswirkungen zu konzentrieren, für<br />

die auch nach Abschluss der Umweltprüfung noch Prognoseunsicherheiten bestehen. Hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Planvorhabens sollte insbesondere ein Augenmerk auf die Umsetzung der eingriffminimierenden Maßnahmen<br />

bezüglich <strong>des</strong> Boden und Wasserhaushaltes sowie der Ein- und Durchgrünung zugunsten <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> gelegt werden.<br />

7 Allgemein verständliche Zusammenfassung der Angaben<br />

Die Stadt Amöneburg plant südwestlich der jüngeren Siedlungsentwicklung der Kernstadt die Ausweisung<br />

eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. <strong>des</strong> § 4 Baunutzungsverordnung. Der Gesamtgeltungsbereich<br />

umfasst eine Fläche von rund 2,52 ha. Die Flächen <strong>des</strong> räumlichen Geltungsbereiches werden derzeit<br />

von einer Mähweide begleitet von einigen Gehölzstrukturen und einer Wegeparzellen inkl. Wegseitengraben<br />

eingenommen. Das Gesamtplangebiet ist umgeben von Acker, Grünland, Bebauung und Straßenverkehrsfläche.<br />

Entstehende Schmutzwässer sollen nach Überprüfung der Kapazität über das vorhandene Kanalsystem<br />

ordnungsgemäß entsorgt werden. Die im Plangebiet vorkommenden Böden (Parabraunerden) besitzen<br />

ein hohes Nährstoff- sowie Wasserspeichervermögen. Unter Berücksichtigung der eingriffsminimierenden<br />

Maßnahmen sind durch die vorbereiteten Eingriffe in den Boden und Wasserhaushalt trotz <strong>des</strong> Verlustes<br />

gut landwirtschaftlich nutzbarer Böden vermutlich jedoch keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die<br />

Umweltbelange Boden und Wasser zu erwarten.<br />

Das Vorhaben führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen<br />

Luftqualität. Die kleinklimatischen Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens konzentrieren sich vor allem auf<br />

das Plangebiet selbst. Wirksame Möglichkeiten zur Minimierung der beschriebenen Effekte bestehen vor<br />

allem in einer großzügigen Bepflanzung.<br />

Vegetation und Biotopstruktur sowie die biologische Vielfalt lassen in Verbindung mit der angetroffenen<br />

Artenzusammensetzung insgesamt mäßige bis erhöhte Eingriffswirkungen erwarten. Aufgrund der getroffenen<br />

eingriffsminimierenden Festsetzungen und der Tatsache, dass im Umfeld weiterhin entsprechende<br />

Strukturen großflächig zur Verfügung stehen, ist letztlich nicht von gravierenden nachteiligen Auswirkungen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes auszugehen.<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu keiner direkten Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und / oder von Europäischen Vogelschutzgebieten. Allerdings befinden sich mit den<br />

FFH-Gebieten Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg“ und 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ sowie dem VSG<br />

Nr. 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ drei Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung in räumlicher Nähe<br />

<strong>zum</strong> Plagebiet. Gemäß erfolgter NATURA 2000-Prognose ist nicht zu vermuten, dass durch die Überplanung<br />

<strong>des</strong> Gebietes die zu erhaltenden Lebensraumtypen und Artvorkommen innerhalb der NATURA-<br />

2000-Gebiete beeinträchtigt werden.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 23<br />

Das Plangebiet und <strong>des</strong>sen Umfeld mit seinem weitläufigen Offenland und den gewachsenen Gehölzstrukturen<br />

vermitteln einen weit gehend ursprünglichen Landschaftscharakter. Dieser wird lediglich durch<br />

die Kreisstraße 29 und die Gebäude <strong>des</strong> „Römerhofes“ leicht beeinträchtigt. Insbesondere die Weide<br />

prägt im Osten die Grünlandfläche <strong>des</strong> Plangebiets in markanter Weise. Die nicht zu vermeidenden<br />

nachteiligen Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf das Landschaftsbild sollen durch Maßnahmen zur Eingriffsminimierung<br />

reduziert werden. In der Gesamteinschätzung werden unter Berücksichtigung der Festsetzungen<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplans für das Landschaftsbild Eingriffswirkungen mittlerer Intensität verbleiben.<br />

Im südöstlichen Randbereich <strong>des</strong> Geltungsbereich (Kreuzungsbereich K 29 und Unter den Stockwiesen)<br />

befindet sich ein religiöser Bildstock. Der vorhandene Bildstock wird den Bautätigkeiten weichen müssen,<br />

um keinen Schaden zu nehmen, kann aber vermutlich an einer nahe gelegenen anderen Stelle wieder<br />

aufgestellt werden. Sonstige Baudenkmale, bedeutende Bauwerke oder Ensembles befinden sich nicht<br />

im Umfeld <strong>des</strong> Vorhabens. Auch Hinwiese auf Bodendenkmale liegen z. Z. nicht vor.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch muss durch die geplante Ansiedlung <strong>des</strong> Wohngebiets mit einem<br />

Anstieg <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens und damit verbunden mit einem leichten Anstieg der Emissionen gerechnet<br />

werden. Hiervon betroffen sind insbesondere der unmittelbar an das Plangebiet angrenzende<br />

„<strong>Römerhof“</strong> sowie vermutlich die Anwohner <strong>des</strong> westlichen Stockwiesen- und Kappewegs. Erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf das Wohnumfeld lassen sich hieraus jedoch nicht ableiten.<br />

Der im Osten <strong>des</strong> Plangebiets verlaufende Weg wird als Spazierweg genutzt und ist folglich auch zur<br />

ortsnahen Erholung geeignet. Da die Wegeverbindung jedoch auch nach Umsetzung <strong>des</strong> Baugebiets für<br />

Naherholungssuchende zugänglich bleibt, ist der Eingriff als tolerierbar einzustufen.<br />

Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für die geplanten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft ergibt ein<br />

Defizit von 332.614 Biotopwertpunkten. Das errechnete Defizit soll durch die anteilige Inanspruchnahme<br />

der Biotopentwicklungsmaßnahme „Wölbwiesen-Röhrichtgrabensystem in der Ohmniederung“ kompensiert<br />

werden. Das betroffene Flurstück 186, Flur 13, Gemarkung Amöneburg (58.800 qm) liegt innerhalb<br />

<strong>des</strong> VSG Nr. Nr. 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ und befindet sich in Besitz der Stadt Amöneburg.<br />

Im Rahmen der vorzunehmenden Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung<br />

bzw. Nichtdurchführung der Planung zeigen sich für die Nichtdurchführung keine wesentlichen Vorteile<br />

für die Umweltbelange sowie bei Durchführung unter Umsetzung der eingriffsminimierenden Festsetzungen<br />

verbleibende Auswirkungen bezüglich der Veränderung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>.<br />

Im Rahmen der anzugebenden Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen, erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ist die Stadt v.a. auf die Informationen der Fachbehörden angewiesen. Es erscheint<br />

sinnvoll, die Überwachung auf solche Umweltauswirkungen zu konzentrieren, für die auch nach Abschluss<br />

der Umweltprüfung noch Prognoseunsicherheiten bestehen. Hinsichtlich <strong>des</strong> Planvorhabens<br />

sollte insbesondere ein Augenmerk auf die Umsetzung der eingriffminimierenden Maßnahmen bezüglich<br />

<strong>des</strong> Boden und Wasserhaushaltes sowie der Ein- und Durchgrünung zugunsten <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

gelegt werden.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 24<br />

8 Literatur<br />

22. BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZVERORDNUNG (BIMSCHVO) vom 11. September 2002 (BGBl. I S. 3626).<br />

BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattform/www.biologischevielfalt.de<br />

DER HESSISCHE MINISTER FÜR LANDESENTWICKLUNG, UMWELT. LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (HMLULF; Hrsg.,<br />

1979): Standortkarte von Hessen, Natürliche Standorteignung für landbauliche Nutzung, L 5318<br />

Amöneburg, Wiesbaden.<br />

DER HESSISCHE MINISTER FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ (HMLFN; Hrsg., 1984): Standortkarte<br />

von Hessen, Hydrogeologische Karte, L 5318 Amöneburg, Wiesbaden.<br />

DER HESSISCHE MINISTER FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMULV; 2005): Verordnung<br />

über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die<br />

Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung – KV) vom 01. September 2005<br />

(GVBl. I S. 624), Wiesbaden.<br />

GROß & HAUSMANN (2001): Antrag auf Plangenehmigung nach § 71 HWG – Biotopentwicklung eines „Wölbwiesen-Röhrichtgrabensystems<br />

in der Ohmniederung“, Weimar.<br />

HESS. LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (Hrsg. 1999): Bodenkarte von Hessen 1:50.000, Blatt 5318<br />

Amöneburg. Wiesbaden.<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMULV, 2007): Die<br />

Umsetzung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie in Hessen, <strong>Entwurf</strong> – NATURA-2000-<br />

Verordnung –, Wiesbaden.<br />

KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt. Wiesbaden.<br />

LANGE & WENZEL GBR (2005a): Grunddatenerhebung für das FFH-Gebiet Nr. 5219-303 „Ohmwiesen bei<br />

Rüdigheim“. Im Auftrag <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Gießen, Cölbe.<br />

LANGE & WENZEL GBR (2005b): Grunddatenerfassung im hessischen Vogelschutzgebiet <strong>„Am</strong>öneburger<br />

Becken“ (Natura 2000-Nr.: 5219-401). Im Auftrag <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Gießen, Cölbe.<br />

NECKERMANN, B. & ACHTERHOLD, C. (2001): FFH-Gebiet Amöneburg (Nr. 5219-301) Grunddatenerhebung.<br />

Im Auftrag <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Gießen, Cölbe.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN (2001): Regionalplan Mittelhessen. Gießen.<br />

RETTERMAYER, M. (2004): Monitoring gemäß SUP-Richtline in der Regional- und Flächennutzungsplanung,<br />

Diplomarbeit am Fachbereich Architektur / Raum- und Umweltplanung / Bauingenieurwesen<br />

<strong>des</strong> Studiengangs Raum- und Umweltplanung an der Technischen Universität Kaiserslautern, Kaiserslautern.<br />

RICHTLINIE 96/62/EG DES EUROPÄISCHEN RATES über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität<br />

(Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) vom 27. September 1996.<br />

Anhang<br />

Bestandskarte <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, unmaßstäblich verkleinert<br />

Erhaltungsziele der FFH- und VS-Gebiete gemäß NATURA-2000-Verordnung, <strong>Entwurf</strong> (HMULV, 2007)<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Erhaltungsziele der FFH- und VS-Gebiete gemäß NATURA-2000-Verordnung, <strong>Entwurf</strong> (HMULV, 2007)<br />

Tab. 1: Erhaltungsziele <strong>zum</strong> FFH-Gebiet 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg“ (HMULV, 2007; http://natura2000-<br />

verordnung.hessen.de/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5219-301).<br />

5219-301 Amöneburg<br />

RP:<br />

Landkreis:<br />

Gemeinde:<br />

Gießen<br />

Größe in ha: 31,6<br />

Marburg-Biedenkopf<br />

Amöneburg<br />

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie<br />

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)<br />

• Erhaltung <strong>des</strong> Offenlandcharakters der Standorte<br />

• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung<br />

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii<br />

• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte<br />

• Erhaltung der Nährstoffarmut<br />

• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung<br />

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen<br />

• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt<br />

• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem<br />

Betreten<br />

• Erhaltung <strong>des</strong> typischen Höhlenklimas und <strong>des</strong> Wasserhaushalts<br />

• Erhaltung typischer geologischer Prozesse<br />

9180 * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)<br />

• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen<br />

und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener<br />

Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Tab. 2: Erhaltungsziele <strong>zum</strong> FFH-Gebiet 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ (HMULV, 2007; http://natura2000-<br />

verordnung.hessen.de/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5219-303).<br />

5219-303 Ohmwiesen bei Rüdigheim<br />

RP:<br />

Landkreis:<br />

Gemeinde:<br />

Gießen<br />

Größe in ha: 198,6<br />

Marburg-Biedenkopf<br />

Amöneburg, Kirchhain, Stadtallendorf<br />

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie<br />

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion<br />

• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik<br />

• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen<br />

• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhanges mit auetypischen Kontaktlebensräumen<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />

• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung<br />

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen <strong>des</strong> Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba<br />

officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra<br />

• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung<br />

der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate<br />

günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt.<br />

• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Vorentwurf 05/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Tab. 3: Erhaltungsziele <strong>zum</strong> VSG 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ (HMULV, 2007; http://natura2000-<br />

verordnung.hessen.de/vsg_erhaltungsziele.php?ID=5219-401).<br />

5219-401 Amöneburger Becken<br />

RP:<br />

Landkreis:<br />

Gemeinde:<br />

Gießen<br />

Größe in ha: 1325<br />

Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis<br />

Amöneburg, Homberg/Ohm, Kirchhain, Marburg, Stadtallendorf<br />

Erhaltungsziele der Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />

Blaukehlchen (Luscinia svecica)<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Bruthabitate<br />

• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen,<br />

Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen<br />

Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung zur Vermeidung von Verbrachung<br />

und Verbuschung<br />

• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und<br />

Gebüschgruppen<br />

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R)<br />

Blaukehlchen (Luscinia svecica)<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Bruthabitate<br />

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)<br />

Fischadler (Pandion haliaetus)<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rasthabitate<br />

• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden<br />

Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Bereichen an Großgewässern<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)<br />

• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete<br />

Kampfläufer (Philomachus pugnax)<br />

Kornweihe (Circus cyaneus)<br />

• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von strukturreichen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Kranich (Grus grus)<br />

Merlin (Falco columbarius)<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

Nonnengans (Branta leucopsis)<br />

• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke<br />

der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit <strong>des</strong> Vogelzuges<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften<br />

• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen,<br />

Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen<br />

Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung zur Vermeidung von Verbrachung<br />

und Verbuschung<br />

• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und<br />

Gebüschgruppen<br />

• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen<br />

Rohrdommel (Botaurus stellaris)<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus)<br />

Rotmilan (Milvus milvus)<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />

Silberreiher (Egretta alba)<br />

• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und<br />

Rieden<br />

• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rasthabitaten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung<br />

sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

• Erhaltung von Schilfröhrichten<br />

• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen,<br />

Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der<br />

Erholung genutzten Bereichen<br />

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia)<br />

Wiesenweihe (Circus pygargus)<br />

Zwergsäger (Mergus albellus)<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung großräumiger, teilweise nährstoffarmer Grünlandhabitat mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden<br />

Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften<br />

sowie temporären Kleingewässern im Grünland<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit <strong>des</strong> Vogelzuges und<br />

im Winter Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Erhaltungsziele der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />

Beutelmeise (Remiz pendulinus)<br />

• Erhaltung von großflächigen Weichholzauen und Schilfröhrichten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke<br />

der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />

• Erhaltung großräumiger, strukturreicher Grünlandhabitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer<br />

artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland<br />

sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)<br />

Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)<br />

Graugans (Anser anser)<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten<br />

wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik<br />

• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während<br />

und nach der Betriebsphase<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich,<br />

jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Haubentaucher (Podiceps cristatus)<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus)<br />

Krickente (Anas crecca)<br />

Reiherente (Aythya fuligula)<br />

Uferschwalbe (Riparia riparia)<br />

Wachtel (Coturnix coturnix)<br />

Wasserralle (Rallus aquaticus)<br />

• Sicherung eines ausreichenden Wasserstan<strong>des</strong> an den Brutgewässern zur Brutzeit<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung<br />

genutzten Bereichen während der Brutzeit<br />

• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich,<br />

jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden<br />

Teichbewirtschaftung, die <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen<br />

• Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brutgebiete<br />

• Erhaltung weiträumiger offener Agarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, A-<br />

ckersäumen, Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, <strong>des</strong>sen Bewirtschaftung sich an traditionellen<br />

Nutzungsformen orientiert<br />

• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Wiesenpieper (Anthus pratensis)<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Sicherung eines ausreichenden Wasserstan<strong>des</strong> an den Brutgewässern zur Brutzeit<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität Bei sekundärer<br />

Ausprägung der Habitate<br />

• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet<br />

• Erhaltung von Pufferzonen <strong>zum</strong> Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Erhaltungsziele der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R)<br />

Alpenstrandläufer (Calidris alpina)<br />

Bekassine (Gallinago gallinago)<br />

Beutelmeise (Remiz pendulinus)<br />

Blässgans (Anser albifrons)<br />

• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,<br />

Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen<br />

Dynamik<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgewässer<br />

• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten<br />

• Erhaltung von großflächigen Weichholzauen und Schilfröhrichten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke<br />

der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit<br />

• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für<br />

Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit <strong>des</strong> Vogelzuges und in den Wintermonaten<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />

Dohle ( Corvus monedula )<br />

• Erhaltung großräumiger, strukturreicher Grünlandhabitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer<br />

artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland<br />

sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)<br />

• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen,<br />

Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft<br />

Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)<br />

• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit <strong>des</strong> Vogelzuges und in den Wintermonaten<br />

Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten<br />

wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik<br />

• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während<br />

und nach der Betriebsphase<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

Gänsesäger (Mergus merganser)<br />

Graugans (Anser anser)<br />

Graureiher (Ardea cinerea)<br />

• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich,<br />

jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Großer Brachvogel (Numenius arquata)<br />

Grünschenkel (Tringa nebularia)<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten und einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren<br />

Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für<br />

Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der<br />

Erholung genutzten Bereichen<br />

Haubentaucher (Podiceps cristatus)<br />

Hohltaube (Columba oenas)<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus)<br />

Knäkente (Anas querquedula)<br />

Kolbenente (Netta rufina)<br />

• Sicherung eines ausreichenden Wasserstan<strong>des</strong> an den Brutgewässern zur Brutzeit<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung<br />

genutzten Bereichen während der Brutzeit<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften<br />

• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich,<br />

jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung von Pufferzonen <strong>zum</strong> Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung von Pufferzonen <strong>zum</strong> Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzuchtund<br />

Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Kormoran (Phalacrocorax carbo)<br />

Krickente (Anas crecca)<br />

• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Lachmöwe (Larus ridibundus)<br />

Löffelente (Anas clypeata)<br />

Pfeifente (Anas penelope)<br />

Raubwürger (Lanius excubitor)<br />

Reiherente (Aythya fuligula)<br />

• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und<br />

Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke<br />

der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung<br />

sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen,<br />

Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern<br />

und Gebüschgruppen<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden<br />

Teichbewirtschaftung, die <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Rothalstaucher (Podiceps griseigena)<br />

Rotschenkel (Tringa totanus)<br />

Saatgans (Anser fabalis)<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt,<br />

deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der<br />

Erholung genutzten Bereichen zur Zeit <strong>des</strong> Vogelzuges und im Winter<br />

Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)<br />

• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,<br />

Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Habitate<br />

Schellente (Bucephala clangula)<br />

Schnatterente (Anas strepera)<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke<br />

der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von Ufergehölzen<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)<br />

• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich antraditionellen Nutzungsformen orientierenden<br />

Teichbewirtschaftung, die <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)<br />

Spießente (Anas acuta)<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der<br />

Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />

Tafelente (Aythya ferina)<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit<br />

Lesestein-Stützmauern<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von offenen Rohböden im Abbaugebiet<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Stillgewässern<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Temminckläufer (Calidris temminckii)<br />

Trauerente (Melanitta nigra)<br />

Uferschnepfe (Limosa limosa)<br />

Uferschwalbe (Riparia riparia)<br />

Wachtel (Coturnix coturnix)<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und<br />

einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der<br />

Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke<br />

der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen<br />

• Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brutgebiete<br />

• Erhaltung weiträumiger offener Agarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, A-<br />

ckersäumen, Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate<br />

Waldwasserläufer (Tringa ochropus)<br />

Wasserralle (Rallus aquaticus)<br />

• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,<br />

Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rasthabitate<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, <strong>des</strong>sen Bewirtschaftung sich an traditionellen<br />

Nutzungsformen orientiert<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007


Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong><br />

ANHANG<br />

Wiesenpieper (Anthus pratensis)<br />

• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten<br />

• Erhaltung von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

Zwergstrandläufer (Calidris minuta)<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der<br />

Erholung genutzten Bereichen zur Zeit <strong>des</strong> Vogelzuges und im Winter<br />

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation<br />

• Sicherung eines ausreichenden Wasserstan<strong>des</strong> an den Brutgewässern zur Brutzeit<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität Bei sekundärer<br />

Ausprägung der Habitate<br />

• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet<br />

• Erhaltung von Pufferzonen <strong>zum</strong> Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

• Erhaltung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich<br />

sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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