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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 8<br />

• Mind. 30 % der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind mit einheimischen, standortgerechten<br />

Laubgehölzen sowie bewährten Hochstammobstbäumen zu bepflanzen.<br />

Die im Kataster als Grabenstruktur eingetragene Parzelle 232 tlw. ist als solche im Gelände nicht vorhanden.<br />

Nach Angabe <strong>des</strong> bewirtschaftenden Pächters wurde der Graben vor etwa 30 Jahren verrohrt. Aus<br />

Unterhaltungsgründen ist es nicht möglich das verrohrte Gewässer zu überbauen. Laut Auskunft der Unteren<br />

Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Marburg-Biedenkopf bestehen folgende Möglichkeiten mit der<br />

verrohrten Grabenparzelle umzugehen:<br />

1. Verlegung,<br />

2. die Gewässerparzelle den einzelnen Baugrundstücken zuschlagen und eine Grunddienstbarkeit<br />

eintragen (Gewässerparzelle ist beidseits 3 m von einer Überbebauung freizuhalten) oder<br />

3. eine Straßenverkehrsfläche darüber legen.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan greift eine Kombination der Möglichkeiten 2 und 3 auf. Demgemäß ist<br />

geplant, den nördlichen und den südlichen Abschnitt <strong>des</strong> verrohrten Gewässers den jeweiligen Grundstücken<br />

zugeschlagen und eine Grunddienstbarkeit einzutragen und über den verbleibenden zentralen Abschnitt<br />

wird eine Erschließungsstraße gelegt (vgl. Plankarte <strong>zum</strong> Bebauungsplan).<br />

Im Bereich <strong>des</strong> im Osten verlaufenden landwirtschaftlichen Weges wird ein - vermutlich <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in<br />

weiten Abschnitten permanent wasserführender – Wegseitengraben vom Geltungsbereich erfasst, der<br />

jedoch in seiner derzeitigen Struktur und Funktion erhalten bleibt.<br />

Aufgrund der Lage <strong>des</strong> Geltungsbereiches innerhalb der weiteren Schutzzone IIIB (GW IIIB) <strong>des</strong> amtlich<br />

festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes der Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf <strong>des</strong> ZMW vom<br />

02.11.1987 sind die speziellen Ge- und Verbote bei der Planung zu beachten.<br />

2.3 Klima und Luft<br />

Bei den zu überplanenden Flächen handelt es sich um Grünland, das wie alle gehölzarmen Offenlandbereiche<br />

von starken Temperaturschwankungen geprägt ist. Dies drückt sich an heißen Sommertagen in<br />

einer starken Erwärmung der oberen Bodenschichten aus, und führt vor allem in Strahlungsnächten aber<br />

auch zur Produktion von Kaltluft. Durch die vorhandenen Gehölzstrukturen wird dieser Effekt insgesamt<br />

ein wenig abgemildert. Entstehende Kaltluft fließt topografiebedingt nach Süden in Richtung der Rulfbachaue<br />

ab. Insgesamt kommt dem Plangebiet keine besondere lokalklimatische Funktion wie bspw. im<br />

Rahmen der Versorgung von bebauten Bereichen mit Frisch- oder Kaltluft zu.<br />

Die lokalklimatischen Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens werden sich vornehmlich auf das Plangebiet selbst<br />

beschränken. Hier ist im Umfeld der entstehenden Gebäude und Versiegelungsflächen mit Einschränkungen<br />

der Verdunstung und einem geringfügigen Anstieg der Durchschnittstemperatur zu rechnen. Im<br />

Gegenzug können durch die festgesetzten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen (Anpflanzungen von<br />

großkronigen, die Beschattung fördernden Laubbäumen, Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen)<br />

eingriffsminimierende Effekte für das Kleinklima und die Lufthygiene erwartet werden.<br />

In diesem Zusammenhang werden insbesondere Schattenwurf, Verdunstungsleistung und Staubfang der<br />

Pflanzungen wirksam. Aus der Planung dürften letztlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange<br />

Klima und Luft resultieren.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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