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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 7<br />

1.6 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

Um eine über die Bebauung hinausgehende Versiegelung der Grundstücksflächen gering zu halten, bestimmt<br />

der Bebauungsplan, dass Rad- und Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten<br />

Nebenanlagen auf den Baugrundstücken mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Schotterrasen,<br />

Kies, Rasengittersteinen oder weitfugigem Pflaster) zu befestigen sind.<br />

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung,<br />

Verringerung bzw. ihrem Ausgleich<br />

2.1 Naturräumliche Einordnung<br />

Nach KLAUSING (1988) gehört das Plangebiet der naturräumlichen Untereinheit „Ohmsenke“ (347.0), die<br />

sich innerhalb der Haupteinheit <strong>„Am</strong>öneburger Becken“ (347) befindet, an.<br />

2.2 Boden und Wasser<br />

Die Böden <strong>des</strong> Geltungsbereichs werden von tiefgründigen Parabraunerden guter bis mittlerer Basenversorgung,<br />

örtlich tschernosemartig eingenommen (HLFB, 1999). Die aus mächtigem Löss entstandenen<br />

Böden besitzen in weiten Teilen eine gute Nutzungseignung für Acker und kleinflächig im Osten eine gute<br />

Nutzungseignung für Grünland (HMLULF, 1979).<br />

Die Grundwasserergiebigkeit im Bereich <strong>des</strong> Plangebietes ist laut Hydrogeologischer Karte (HMLFN,<br />

1984) als sehr gering einzustufen. Darüber hinaus weist der Untergrund <strong>des</strong> Plangebietes durch die Einstufung<br />

in die Verschmutzungsempfindlichkeitsstufe wechselnd mittel bis gering keine erhöhte Empfindlichkeit<br />

bezüglich der Grundwasserqualität auf.<br />

Durch die mit der Planung verbundenen Versiegelungen ergeben sich für die Flächen <strong>des</strong> Geltungsbereiches<br />

erhöhte Oberflächenabflüsse und eine geringere Verdunstung. Die nachfolgend beschriebenen<br />

Maßnahmen können dazu beitragen die Wirkungen <strong>des</strong> Bauvorhabens auf den Boden und Wasserhaushalt<br />

wirksam zu minimieren.<br />

• Befestigung der Rad- und Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten<br />

Nebenanlagen mit Rasenkammersteinen, Schotterrasen oder wasserdurchlässigem Fugenpflaster<br />

(Versickerung, Förderung der Verdunstung). Das auf Terrassen anfallende Niederschlagswasser<br />

ist zu versickern.<br />

• Das anfallende Niederschlagswasser ist über ein getrenntes Leitungsnetz in eine (oder mehrere)<br />

auf dem Grundstück unterhalb der Geländeoberfläche befindliche Regenzisterne abzuleiten. Die<br />

Regenzisternen müssen je 100 m² Grundstücksfläche ein Rückhaltevolumen von 0,985 m³ bei<br />

einem gedrosselten Abfluss aus der Regenzisterne in den Kanal bzw. Wegseitengraben von<br />

0,150 l/s (je 100 m² Grundstücksfläche) aufweisen. Das Niederschlagswasser ist als Brauchwasser<br />

zu nutzen, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegen stehen.<br />

• Im Norden, Süden und Westen gilt es das Wohngebiet durch eine Laubgehölzstruktur einzugrünen.<br />

Je Baumpflanzsymbol ist ein standortgerechter Laubbaum 2. Ordnung und / oder regional<br />

bewährter, hochstämmiger Obstbäumen in die Pflanzfläche einzustreuen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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