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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 14<br />

2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Das Plangebiet ist nicht Teil eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung und / oder Europäischen Vogelschutzgebiets.<br />

Allerdings befinden sich mit den FFH-Gebieten Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg“ und Nr.<br />

5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ sowie dem Vogelschutzgebiet Nr. 5219-401 <strong>„Am</strong>öneburger Becken“<br />

drei Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung in räumlicher Nähe <strong>zum</strong> Plangebiet. Im Anhang sind in<br />

tabellarischer Form die jeweiligen Erhaltungsziele zu den NATURA 2000-Gebieten nachrichtlich aufgeführt<br />

(HMULV, 2007). Die Lage bzw. Distanz <strong>des</strong> geplanten Wohnbaugebiets zu den drei NATURA 2000-<br />

Gebieten kann nachfolgender Abbildung entnommen werden.<br />

~237 m<br />

~348 m<br />

~463 m<br />

Abb. 2: Darstellung der NATURA-2000-Gebiete 8 und der jeweiligen Distanzen <strong>zum</strong> Plangebiet.<br />

NATURA 2000-Prognose<br />

Gemäß FFH-Richtlinie (FFH-RL) darf ein Vorhaben zu keinen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong><br />

bzw. der Kohärenz <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 führen (Verschlechterungsverbot<br />

für natürliche Lebensräume <strong>des</strong> Anhangs I und der Arten <strong>des</strong> Anhangs II FFH-RL). Prinzipiell<br />

können dabei auch Vorhaben, die außerhalb <strong>des</strong> abgegrenzten Schutzgebietes lokalisiert sind, negative<br />

Einflüsse auf den Erhaltungszustand und die Entwicklungsziele <strong>des</strong> jeweiligen Gebietes haben. Daher<br />

wird eine nähere Betrachtung dieser Zusammenhänge erforderlich, im Zweifelsfall ist eine Verträglichkeitsvorprüfung<br />

(Prognose) bzw. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

8 FFH-Gebiete Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg“ und 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ sowie VSG Nr. 5219-401<br />

<strong>„Am</strong>öneburger Becken“ farbig hinterlegt (HMURV, 2007).<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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