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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 4<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

Die Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans werden in Kap. 1.1 (Veranlassung der Planaufstellung und Planziel) der Begründung<br />

beschrieben, so dass an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet wird.<br />

1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Das Plangebiet befindet sich südwestlich <strong>des</strong> basaltischen Bergkegels der Amöneburg und westlich leicht<br />

abgesetzt von der jüngeren Siedlungsentwicklung Amöneburgs. Im Südosten grenzt der Geltungsbereich<br />

jedoch unmittelbar an den wohnbaulich genutzten „<strong>Römerhof“</strong> an. Der Gesamtgeltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

<strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong> umfasst eine Fläche von rund 2,52 ha, in dem ein Allgemeines Wohngebiet<br />

zur Ausweisung gelangt. Die betroffenen Flächen werden derzeit neben vereinzelten Gehölzstrukturen<br />

von einer Mähweide eingenommen.<br />

Abb. 1: Topografische Lage <strong>des</strong> Plangebiets (Auszug aus der topografischen Karte von Hessen, unmaßstäblich).<br />

1.2.1 Beschreibung der Festsetzungen <strong>des</strong> Plans<br />

• Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes mit einer Gesamtfläche von 3,94 ha ist die Ausweisung eines 3,57 ha umfassenden<br />

Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Die zulässige Grundfläche beträgt 0,4. Die GRZ gibt<br />

den maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der gemäß § 19 (4) Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) um bis zu 50 % bis zu einer maximalen GRZ von 0,8 (= 80 % der Grundstücksflä-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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