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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 13<br />

2.6 Landschaft<br />

Das Plangebiet und <strong>des</strong>sen Umfeld mit seinem weitläufigen Offenland und den gewachsenen Gehölzstrukturen<br />

vermitteln einen weit gehend ursprünglichen Landschaftscharakter. Dieser wird lediglich durch<br />

die Kreisstraße 29 und die Gebäude <strong>des</strong> „Römerhofes“ leicht beeinträchtigt. Insbesondere die Weide<br />

prägt im Osten die Grünlandfläche <strong>des</strong> Plangebiets in markanter Weise.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> leicht geschwungenen Reliefs und der wirkungsvollen Eingrünung bindet sich der westlich<br />

<strong>des</strong> Geltungsbereichs bestehende Ortsrand harmonisch in die Landschaft ein und besitzt daher eine gewisse<br />

Konfliktträchtigkeit hinsichtlich der Überplanung (vgl. Foto 5). Um das neu entstehende Baugebiet<br />

ebenso wirkungsvoll in die Umgebung einzubinden, ist bei der Eingrünung auf die Verwendung von einheimischen<br />

Laubsträuchern und -bäumen sowie auf die Beimischung von Obstgehölzen unter Verzicht<br />

auf Zierformen und Nadelgehölze Wert zu legen. Der Bebauungsplan sieht daher entlang der westlichen<br />

Plangebietsgrenze eine 4 m breite, zweireihige Laubgehölzpflanzung – überstellt von Laub- oder Obstbäumen<br />

– vor. Das Plangebiet und die südlich angrenzenden Flächen fallen in südliche Richtung ab. Die<br />

Einsehbarkeit der Plangebietsflächen ist durch die im Osten vorhandenen Gehölzstrukturen derzeit eingeschränkt<br />

(Foto 6).<br />

Foto 5: Blick auf den Ortsrand von Amöneburg.<br />

Foto 6: Plangebiet Blickrichtung Nord.<br />

Die geplante Bebauung wird zu einer anthropogenen Überformung <strong>des</strong> Landschaftsausschnitts führen. In<br />

Anlehnung an die wirkungsvolle Begrünung im Süden und entlang <strong>des</strong> bestehenden Ortsran<strong>des</strong> enthält<br />

der Bebauungsplan folgende eingriffsminimierenden Festsetzungen zur Ein- und Durchgrünung <strong>des</strong> Gebietes:<br />

• Reglementierung der Trauf- und Firsthöhe auf 6,5 m und 11 m,<br />

• Pflanzung von standortgerechten, einheimischen Laubsträuchern überstellt von Laub- und Obstbäumen<br />

entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Baugebietsgrenze sowie<br />

• Bepflanzung von mind. 30 % der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen mit einheimischen<br />

Laubbäumen und -sträuchern.<br />

Nach Umsetzung der eingriffsminimierenden Maßnahmen werden für das Landschaftsbild Eingriffswirkungen<br />

mittlerer Intensität verbleiben.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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