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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 15<br />

FFH-Gebiet Nr. 5219-301 <strong>„Am</strong>öneburg<br />

Das FFH-Gebiet <strong>„Am</strong>öneburg“ bezieht seine Schutzwürdigkeit aus dem Vorkommen der Lebensraumtypen<br />

(LRT) 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, LRT 8230 Silikatfelsen<br />

mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion, LRT 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen sowie LRT<br />

9180* Schlucht- und Hangmischwälder. Ziele sind die Erhaltung <strong>des</strong> Offenlandcharakters, der exponierten<br />

unbeschatteten Standorte durch angepasste und die Nährstoffarmut begünstigende Bewirtschaftungsformen.<br />

Die Höhlen und ihre Lebensraumfunktion, Zugänglichkeit, geologischen Prozesse sowie<br />

das typische Klima und der typische Wasserhaushalt sollen erhalten werden. Als Ziel für die Schluchtund<br />

Hangmischwälder wird die Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und<br />

liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit verschiedenen Entwicklungsstufen<br />

und Altersphasen angeführt. 9 Gemäß Grunddatenerhebung <strong>zum</strong> FFH-Gebiet Nr. 5219-301<br />

“Amöneburg“ (NECKERMANN & ACHTERHOLD, 2001) kommen im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführte<br />

Arten nicht vor.<br />

Da sich die Meldung <strong>des</strong> Gebietes nicht im Vorkommen mobiler Tierarten begründet, ist es vom Planvorhaben<br />

nicht betroffen. Die vorhandenen LRT sowie deren angestrebten Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

erfahren durch das Planvorhaben keine Beeinträchtigungen. Die Notwendigkeit einer FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht gegeben.<br />

FFH-Gebiet Nr. 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“<br />

Die Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> FFH-Gebiets „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ wird mit dem Vorkommen der LRT<br />

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe und LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen sowie der<br />

FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) begründet 10 . Als Ziel<br />

für die FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous wird der Erhalt von nährstoffarmen bis mesotrophen<br />

Wiesen mit Beständen <strong>des</strong> Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise<br />

Myrmica rubra durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art<br />

förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur<br />

Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt, genannt. Für den LRT 6510 Magere<br />

Flachland-Mähwiesen wird der Erhalt eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes und der<br />

Erhalt einer bestandsprägenden Bewirtschaftung als Ziel formuliert. Für den LRT 3260 Flüsse der planaren<br />

bis montanen Stufe wird der Erhalt der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen<br />

Fließgewässerdynamik, der Erhalt der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen sowie der Erhalt eines<br />

funktionalen Zusammenhanges mit auetypischen Kontaktlebensräumen als Erhaltungsziel benannt. Auf<br />

den Erhalt oder die Entwicklung der beiden vorkommenden LRT nimmt die Planung keinen Einfluss.<br />

Gemäß Grunddatenerhebung (GDE) <strong>zum</strong> FFH-Gebiet Nr. 5219-303 „Ohmwiesen bei Rüdigheim“ (LANGE<br />

& WENZEL GBR, 2005a) umfasst die Gesamtfläche der aktuellen Maculinea nausithous Vermehrungshabitate<br />

11 etwa 12,54 ha. Dabei stellten LANGE & WENZEL GBR (2005) fest, dass Maculinea nausithous im<br />

Jahr 2005 vor allem wechselfeuchte bis feuchte, flächige Wiesenhabitate mit Beständen der Raupenfutterpflanze<br />

Sanguisorba officinalis besiedelte und diese Raupenfutterpflanze auf den besiedelten Grünlandflächen<br />

überwiegend häufig vorkommt. Der GDE sind <strong>des</strong> Weiteren folgende Eckdaten <strong>zum</strong> Vorkommen<br />

der FFH-Anhang II-Art Maculinea nausithous zu entnehmen:<br />

9 HMULV, 2007; http://natura2000-verordnung.hessen.de/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5219-301<br />

10 HMULV, 2007; http://natura2000-verordnung.hessen.de/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5219-303<br />

11 Als aktuelle Vermehrungshabitate wurden Grünlandareale mit Sanguisorba officinalis-Beständen bezeichnet, die im Jahr 2005<br />

von min<strong>des</strong>tens vier Maculinea nausithous-Individuen mit Reproduktionsverhalten (Kopulationen, Eiablagen) beflogen wurden.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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