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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag IBU - Beteiligungsverfahren ...

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<strong>IBU</strong><br />

Ingenieurbüro für Umweltplanung<br />

Stadt Butzbach, Kernstadt<br />

Bebauungsplan „Ehemaliges Trösterglände“<br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Planstand: 07.01.2009<br />

Ingenieurbüro für Umweltplanung<br />

Dr. Jochen Karl, Beratender Ingenieur IngKH<br />

Staufenberger Straße 27<br />

35460 Staufenberg<br />

Tel. (06406) 90 91 800 info@ibu-karl.de


Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />

2<br />

1 Rechtliche Grundlagen<br />

Nach § 13 Abs. 1 BauGB können die Gemeinden das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn durch<br />

die Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder<br />

durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen<br />

Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird<br />

und<br />

1. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (…) unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird sowie<br />

2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen.<br />

Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />

Gemäß § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die<br />

Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im sog. Beschleunigten Verfahren<br />

aufgestellt werden, sofern die zulässige Grundfläche im Sinne § 19 Abs. 2 BauNVO nicht mehr als<br />

20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan – bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000 bis<br />

70.000 m² - nach Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG voraussichtlich keine<br />

erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Auf Planungen, bei denen Anhaltspunkte für eine<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen, darf das Beschleunigte Verfahren<br />

nicht angewendet werden.<br />

Die vorliegenden Unterlagen dienen dem Nachweis der o. g. Voraussetzungen des vereinfachten<br />

Verfahrens. Eine Vorprüfung des Einzelfalls ist erforderlich, weil die zulässige Grundfläche im Sinne §<br />

19 Abs. 2 BauNVO mehr als 20.000 m² beträgt (vgl. Kap. 4).<br />

Titelbild (Abb. 1): Blick in den Innenhof<br />

<strong>IBU</strong>, 35460 Staufenberg (01/09)


Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />

3<br />

2 Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und<br />

Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden<br />

2.1 Planziel und übergeordnete Planungen<br />

Ziel des Planvorhabens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe (SO EH ), eines Mischgebietes (MI) und eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),<br />

um auf den brach gefallenen Flächen der ehemaligen Landmaschinenfabrik in einer behutsamen<br />

Abstufung das Baurecht für großflächigen Labensmiteleinzelhandel einschließlich der erforderlichen<br />

Stellplätze, ein Mischgebiet sowie Wohnbebauung zu schaffen. Es handelt sich hierbei um die<br />

Reaktivierung, Neuordnung und Durchgrünung einer integriert in das Siedlungsgefüge und<br />

unmittelbar am Bahnhof gelegenen Gewerbebrache durch ein variiert abgestuftes Konzept, das das<br />

Potenzial zum Treffpunkt für Bürger unterschiedlicher Generationen bieten soll.<br />

Der Regionalplan Südhessen 2001/2004 stellt für den räumlichen Geltungsbereich Bereich für Industrieund<br />

Gewerbe dar, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Butzbach im Wesentlichen<br />

Gewerbliche Baufläche. Der Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) des<br />

Planungsverbandes Frankfurt / Ballungsraum Rhein-Main übernimmt die Darstellung, jetzt als<br />

Gewerbliche Baufläche (Bestand) bezeichnet.<br />

Abb. 2: Auszug aus dem<br />

Flächennutzungsplan der Stadt Butzbach<br />

2.2 Standort, Art und Umfang des Vorhabens<br />

Das rd. 3,4 ha große Plangebiet liegt zwischen Taunusstraße, Hoch-Weiseler-Straße und<br />

Kaiserstraße gegenüber der Butzbacher Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof an der<br />

Main-Weser-Bahn. Das ehemalige Industriegelände schließt nördlich an ein bestehendes Gewerbeund<br />

Industriegebiet an. Die offene Bebauung im Norden, Osten und teilweise im Süden des<br />

Plangebiets dient abgesehen von einigen Läden vornehmlich Wohnzwecken.<br />

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Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />

4<br />

Die Erschließung von Sonder- und Mischgebiet erfolgt über das bestehende Straßennetz, die des<br />

Wohngebiets im Westen zusätzlich über eine neue Anbindung an die Hoch-Weiseler Straße.<br />

Tab. 1: Flächenwidmungen im Bebauungsplan<br />

Sondergebiet<br />

überbaubare Grundstücksfläche*<br />

1,031 ha<br />

nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

0,114 ha<br />

1,145 ha<br />

Mischgebiet<br />

überbaubare Grundstücksfläche<br />

0,842 ha<br />

nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

0,210 ha<br />

1,052 ha<br />

Wohngebiet<br />

überbaubare Grundstücksfläche<br />

0,560 ha<br />

nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

0,374 ha<br />

0,934 ha<br />

Straßen<br />

0,152 ha<br />

Fußwege<br />

0,024 ha 0,206 ha<br />

Verkehrsflächen Privatweg 0,030 ha<br />

Grünflächen<br />

Verkehrsbegleitgrün<br />

0,028 ha<br />

Spielplatz<br />

0,043 ha<br />

0,071 ha<br />

Gesamtfläche<br />

3,408 ha<br />

*) einschl. PKW-Stellplätze<br />

Das Baugebiet wird in insgesamt vier Teilbaugebiete differenziert. Für das Sondergebiet großflächiger<br />

Einzelhandel gilt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, die durch Stellplätze aber bis auf 0,9<br />

überschritten werden kann. In den beiden Mischgebieten ist eine GRZ von 0,6 und für das<br />

Wohngebiet im Westen bei Beschränkung auf zwei Vollgeschosse eine GRZ von 0,4 zulässig. Die<br />

Gebäudehöhe wird im SO bei 2 Vollgeschossen auf rd. 14,0 m (Bezugspunkt ü. NN), im MI auf 13-17<br />

m und im WA auf rd. 12 m begrenzt.<br />

3 Beschreibung der Umwelt und der Umweltauswirkungen<br />

Die vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main zur Verfügung gestellten Daten aus<br />

der Strategischen Umweltprüfung zum regionalen Flächennutzungsplan (PlanUP) nennen als<br />

relevante Konfliktfelder mit Restriktionen das Vorhandensein von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen,<br />

als Konflikte ohne rechtliche Bindungen den Wohn/Arbeitsumfeldkonflikt mit<br />

bestehenden angrenzenden Nutzungen, den Schienenverkehrslärm (bezügl. Sondergebiet), eine<br />

hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers, eine hohe Wärmebelastung sowie Bau- und<br />

Bodendenkmäler innerhalb und außerhalb (Fernwirkung) des Plangebiets. Die voraussichtlichen<br />

Umweltauswirkungen werden in der Summe als erheblich eingestuft.<br />

3.1 Naturräumliche Einordnung, Geologie, Boden und Wasserhaushalt<br />

Das innerstädtische Gelände ist durch die seit Mitte des 19. Jahrhunderts praktizierte industrielle<br />

Nutzung und die Bombardierungen des 2. Weltkriegs stark überformt, natürliche Bodenhorizonte sind<br />

kaum mehr vorhanden. Auch die Bohrungen der HPC AG ergaben bis zu 2,5 m mächtige<br />

Auffüllungen, darunter überwiegend abstehenden Schluffe und Tone, im östliche Teil auch<br />

Basaltzersatz.<br />

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5<br />

Letzterer fungiert als oberer Grundwasserleiter, während der tieferen Grundwasserhorizonte in Tiefen<br />

von 30 m bzw. 19 m von Braunkohlen resp. Mergeln zu vermuten sind (HPC Consult 2008). Der<br />

Grundwasserstrom ist nach Südosten gerichtet.<br />

Die Planung stellt aufgrund der erforderlichen Bodensanierung (s. Kap. 3.2) und der erstmaligen<br />

Festsetzung einer Grundflächenzahl mit der Folge einer Teilentsiegelung für den Boden- und<br />

Gewässerschutz eine erhebliche Verbesserung dar.<br />

3.2 Altlasten und Umgang mit Abfällen<br />

Nach Angaben von HPC Harres Pickel Consult (2008) 1 sind auf dem Gelände der damaligen Fa.<br />

Tröster 21 Verdachtsbereiche (ehemalige Lagerstätten wassergefährdender Stoffe) und zusätzlich<br />

neun Standorte von Erdtanks für Heizöl, Benzin oder Diesel bekannt. Sie konzentrieren sich im<br />

südwestlichen und vor allem östlichen Randbereich des Areals. Das Gelände wird beim HLUG unter<br />

der ALTIS-Nr. 440.005.020-001.014 als altlastenverdächtige Fläche geführt.<br />

Zur Klärung möglicher Kontaminationen wurden in den Jahren 1989 bis 2001 Boden- und<br />

Bodenluftuntersuchungen auf LHKW, BTEX und MKW durchgeführt, denen zufolge acht<br />

Kontaminationsbereiche festgelegt werden konnten. Sie umfassen neben Altölbehältern und Tanks<br />

auch ein Entlackungsbad, Tauchbecken und Farblager, einen Waschplatz sowie ehemalige<br />

Tankstellen und konzentrieren sich ebenfalls im östlichen und südöstlichen Teil des Plangebiets,<br />

kleinflächig im Westen (MKW, LHKW) und Norden (LHKW). Erhöhte PAK-Werte finden sich in den<br />

Bodenauffüllungen im östlichen Drittel des Geländes. 2<br />

Weiterer Untersuchungsbedarf besteht zur Ermittlung der aktuellen Lösemittelkontaminationen<br />

(LHKW, BTEX), zur flächenhaften Eingrenzung punktuell bekannter Verunreinigungen, zur<br />

Überprüfung weiterer, bislang nicht untersuchter Produktionsbereiche und zur Klärung der Möglichkeit<br />

des Wiedereinbaus von Bodenmaterial auf dem Gelände. Auch das Grundwasser sollte einer<br />

aktuellen Beprobung unterzogen werden. Im Ergebnis stellt HPC Consult fest, dass das<br />

Gefährdungspotenzial für den Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden kann.<br />

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt liegt das ehemalige Firmengelände in einem<br />

Bombenabwurfgebiet, wodurch sich das Erfordernis für eine systematische Überprüfung im Zuge der<br />

Bauarbeiten ergibt.<br />

1<br />

) HPC HARRES PICKEL CONSULT AG (2008): Zusammenfassung der Altlastensituation auf dem Gelände der ehemaligen<br />

Landmaschinenfabrik Tröster GmbH & Co. KG in Butzbach – „Status quo“ - Bericht. Gutachten im Auftrag von B. Kirchner,<br />

Bad Soden-Salmünster.<br />

2<br />

) LHKW: leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, BTEX: Aromatische Kohlenwasserstoffe, MKW:<br />

Mineralkohlenwasserstoffe, PAK: Polyzyklische Kohlewasserstoffe<br />

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6<br />

3.3 Klima und Luft<br />

Das derzeit ungenutzte Plangebiet weist keine kleinklimatischen oder lufthygienischen<br />

Besonderheiten auf. Die beabsichtigte Umnutzung wird zwar wieder zu einer Erhöhung des Quellund<br />

Zielverkehrs führen, eine nennenswerte Beeinträchtigung der Luftqualität westlich des Bahnhofes<br />

ist wegen der relativen Kleinflächigkeit des Vorhabens aber nicht zu befürchten.<br />

3.4 Tiere und Pflanzen<br />

Der überwiegende Teil des Plangebiets wird von den leerstehenden und teilweise verfallenen und<br />

abgerissenen Gebäuden der ehemaligen Landmaschinenfabrik Tröster eingenommen und ist<br />

weitestgehend versiegelt. Allein zwischen den brüchig gewordenen Asphaltflächen des Innenhofs<br />

haben sich Arten trocken-warmer Ruderalfluren wie Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Wilde<br />

Möhre (Daucus carota), Rainfarn (Tanacetum vulgare) oder Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris)<br />

ansiedeln können.<br />

Am südlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine kleine Schotterfläche, auf der eine<br />

weitere Ruderalflur wächst, die von Landreitgras (Calamagrostis epigejos) und Holunderaufwuchs<br />

(Sambucus nigra) begleitet wird. Nur vereinzelt treten Arten des Grünlands wie Wiesenklee (Trifolium<br />

pratense) und Schafgarbe (Achillea millefolium) hinzu.<br />

Abb. 2: Blick auf die Brachfläche im<br />

Westen des Plangebiets<br />

Im westlichen Teil des Plangebiets, das noch bis in die 80er Jahre hinein bebaut war, liegt heute eine<br />

kleine, mit Pioniergehölzen wie Birke, Holunder und Salweide bewachsene Brachfläche. Der<br />

Unterwuchs wird hier von wenigen schattenverträglichen Gräsern und Kräutern bestimmt.<br />

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7<br />

Aufgrund der weitgehenden Versiegelung und des Fehlens von Sonderstandorten beschränkt sich der<br />

potenzielle Biotopwert des ehemaligen Firmengeländes vor allem auf gebäudebewohnende Tierarten<br />

wie Fledermäuse, Mauersegler oder Turmfalken. Zur Klärung artenschutzrelevanter Vorkommen von<br />

Vögeln und Fledermäusen wurden deshalb im April und Mai 2008 jeweils zwei Begehung des<br />

Geländes durchgeführt. Tabelle 1 gibt den Gesamtartenbestand der hierbei erfassten Vögel im<br />

Plangebiet wieder, der das für städtisch verdichtete Räume charakteristische Repertoire umfasst. Der<br />

Luftraum über dem Gelände wird zudem von Rauch- und Mehlschwalben als Nahrungsraum genutzt.<br />

Sie besitzen im Plangebiet jedoch keine Brutvorkommen.<br />

Tab. 2: Artenliste der Vögel<br />

Spezies<br />

Rote Liste Artenschutz<br />

RLD RLH St. §<br />

Hausrotschwanz Phoenicuros ochuros - - b V<br />

Bachstelze Motacilla alba - - b V<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis - - b V<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - b V<br />

Amsel Turdus merula - - b V<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - b V<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita - - b V<br />

Blaumeise Parus caeruleus - - b V<br />

Kohlmeise Parus major - - b V<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - b V<br />

Haussperling Passer domesticus V V b V<br />

Buchfink Fringilla coelebs - - b V<br />

Girlitz Serinus serinus - V b V<br />

Star Sturnus vulgaris - - b V<br />

RLD: Rote Liste Deutschland (2002)<br />

RLH: Rote Liste Hessen (2006)<br />

0: ausgestorben; 1: vom Aussterben bedroht;<br />

2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarnliste<br />

Vogel<br />

Brutnachweis oder<br />

Brutverdacht<br />

St.: Schutzstatus b: besonders geschützt; s: streng geschützt<br />

§: Rechtsgrundlage: B: Bundesartenschutzverordnung 2005<br />

V: Art. 1 Vogelschutzrichtlinie (VSchRL)<br />

A: EG VO 318/2008<br />

Aufnahme: Dipl.-Biol. Frank Henning (2008)<br />

Dies gilt auch für den Mauersegler, für den die alten Gebäude wegen ihrer Höhe im Grundsatz als<br />

Bruthabitat geeignet wären. Es ergaben sich bei den Erfassungen aber keinerlei Hinweise auf<br />

anfliegende oder fütternde Mauersegler, sodass ein Brutvorkommen der Art im Gebiet derzeit<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Für den Nachweis von Fledermäusen wurden Erhebungen mit Hilfe eines Bat-Detektors durchgeführt.<br />

Dies geschah insbesondere im Umfeld der Gebäude entlang von Kaiserstraße und Taunusstraße, da<br />

diese aufgrund ihrer architektonischen Ausstattung am ehesten als Tagesquartier für Fledermäuse in<br />

Frage kommen. Während der Begehungen am 10. und 28. Mai 2008 wurden Rufe der im<br />

Siedlungsraum recht regelmäßig vorkommenden Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) entlang<br />

der Kaiserstraße erfasst. Die Verteilung der Detektor-Kontakte lässt dabei den Schluss zu, dass die<br />

Tiere sog. Transferflüge entlang der Bahnlinie durchführen, d.h. diese als Verbindung zwischen<br />

Tagesquartier und Jagdgebiet nutzen. Vermehrte Detektor-Kontakte, die als ein Hinweis auf<br />

Tagesquartiere innerhalb des Tröster-Geländes interpretiert werden könnten, wurden jedoch nicht<br />

aufgenommen, sodass Wochenstuben oder regelmäßig aufgesuchte Tagesquartiere im<br />

Gebäudekomplex weitgehend ausgeschlossen werden können.<br />

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8<br />

Nach § 42 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 nicht vor,<br />

soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann. Lebensstätten<br />

spezialisierter, an den Gebäudebestand gebundener Arten sind nach den beschriebenen<br />

Untersuchungen nicht vorhanden; Im Übrigen wurden nur allgemein verbreitete Arten erfasst. Es kann<br />

deshalb davon ausgegangen werden, dass für die im Bereich des Tröster-Geländes lebenden Tiere,<br />

insbesondere die Vögel und andere nicht nur national geschützte Arten (insbes. Fledermäuse), die<br />

ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann. Die artenschutzrechtlichen<br />

Verbote werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb nicht berührt.<br />

Bei Anwendung der an dieser Stelle nicht verbindlichen Bilanzierungsmethode der Hessischen<br />

Kompensationsverordnung (2005) ergibt sich ein Überschuss von rd. 150.000 Punkten. Die<br />

ökologische Verbesserung durch die Sanierung des alten Tröster-Geländes und die Erhöhung des<br />

Freiflächenanteils schlägt sich somit auch rechnerisch nieder.<br />

Tab. 2: Flächenbilanz des Eingriffs (nach KV vom 1. Sep. 2005)<br />

Bestand<br />

Nutzungstyp<br />

Pkt./q<br />

m<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

Biotoppunkte<br />

Planung<br />

Nutzungstyp<br />

Pkt./q<br />

m<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

Biotoppu<br />

nkte<br />

10.710 Dächer 3 16.981 50.943 10.710 Dachfläche 3 23.180 69.540<br />

10.510 versiegelte Flächen 3 13.039 39.117 11.223 Neuanlage Freiflächen 14 6.985 97.790<br />

10.530 Schotterflächen 6 798 4.788 Befestigte Stellplatzflächen 3 1.145 3.435<br />

09.120 Säume, Ruderalflächen 23 3.265 75.095 10.530 Wirtschaftsweg, Fußwege 6 544 3.264<br />

10.510 Straßen 3 1.523 4.569<br />

11.221 Spielplatz 14 429 6.006<br />

11.221 Verkehrsbegleitgrün 14 277 3.878<br />

Summe 34.083 169.943 Summe 34.083 188.482<br />

Biotopwertdifferenz (Gesamtpunktzahl Bestand – Gesamtpunktzahl Planung) 151.461<br />

3.5 Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Als einzige noch erhaltene historische Gebäude sind das ehemalige Wohnhaus der Familie Tröster<br />

sowie die aus dem Jahr 1927 stammende und 1934 erweiterte zweigeschossige Lagerhalle der<br />

ehemaligen Landmaschinenfabrik an der Taunusstraße erhalten, die sich trotz des mehrjährigen<br />

Leerstands und erkennbarer Vandalismusschäden noch in einem guten baulichen Zustand befindet.<br />

Da der Backsteinbau in die künftige Nutzung integriert werden soll, stehen dem Vorhaben aus Sicht<br />

des Denkmalschutzes grundsätzlich keine Bedenken entgegen. Einzelheiten bedürfen im Zuge der<br />

Architektenplanung einer Absprache mit der Baudenkmalpflege des Wetteraukreises.<br />

Zu beachten ist, dass nach Informationen des Landesamtes für Denkmalpflege im Plangebiet<br />

archäologische Fundstellen von Gräbern verschiedener Zeitstellung bekannt sind. Der Umgang mit<br />

diesen Bodendenkmälern ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit den Fachbehörden<br />

abzustimmen.<br />

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9<br />

3.6 Bevölkerung, Wohnen und Erholung<br />

Auch wenn die Planung gegenüber dem derzeitigen Zustand eine Wiederbelebung auch der<br />

Verkehrsströme in den umliegenden Straßen nach sich ziehen wird, ist die Reaktivierung der<br />

innerstädtischen Gewerbebrache in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof insgesamt ein Gewinn für die<br />

Wohnqualität in der Kernstadt von Butzbach. Nach Berechnungen des Ingenieurbüros IMB-Plan 3 ist<br />

das vorhandene Straßensystem zudem ausreichend dimensioniert, die bis 2020 zu erwartenden<br />

Verkehrszuwächse problemlos aufzunehmen.<br />

Zur Ermittlung der Verkehrslärmemissionen wurde bereits im Jahr 2001 das Betriebsprogramm der<br />

Main-Weser-Bahn ausgewertet. Demnach sind die Emissionspegel im Tag- und im Nachtzeitraum<br />

aufgrund des nächtlichen Güterzugverkehrs sehr ähnlich, können durch eine geschlossene Bebauung<br />

entlang der Kaiserstraße aber hinreichend von der rückwärtig gelegenen Bebauung abgeschirmt<br />

werden. Diesem Umstand wird durch das hier vorliegende Konzept mit seiner Abstufung von Osten<br />

nach Westen von Sondergebiet, Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet Rechnung getragen,<br />

sodass die Wohnruhe als hier zu betrachtender Schutzgegenstand hergestellt werden kann. Was das<br />

im Süden angrenzende eingeschränkte Gewerbegebiet (GEe) bzw. Industriegebiet (GI) anbetrifft, so<br />

werden die geplanten Nutzungen auf dem Grundstück so zugeordnet, dass das Sondergebiet mit den<br />

dort geplanten durchgehenden Gebäudefronten geeignet sein müsste, die entstehenden<br />

Gewerbelärmemissionen angemessen abzuschirmen. Die vom Sondergebiet selbst ausgehenden<br />

Emissionen berühren einen Bereich, dem keine besondere Schutzbedürftigkeit beizumessen ist.<br />

Dennoch sollte für den Einzelhandelsbetrieb spätestens im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens<br />

eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden.<br />

3.7 Besonders geschützte Bereiche<br />

Besonders geschützte Bereiche sind mit Ausnahme der genannten Boden- und Kulturdenkmäler nicht<br />

betroffen.<br />

3<br />

) IMB-Plan GmbH - Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung 60388 Frankfurt a.M. (2008): Stadt Butzbach –<br />

Bebauungsplan “Ehemaliges Tröstergelände“ - Verkehrstechnisches Gutachten.<br />

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10<br />

4 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS NACH § 3C UVPG<br />

Wie eingangs dargelegt, kann gemäß § 13a BauGB ein Bebauungsplan im sog. Beschleunigten<br />

Verfahren aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche im Sinne § 19 Abs. 2 BauNVO nicht<br />

mehr als 20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan – bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000<br />

bis 70.000 m² - nach Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG voraussichtlich keine<br />

erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ehemaliges Tröstergelände“ umfasst insgesamt<br />

eine Fläche von rd. 34.083 m². Die zulässige überbaubare Grundfläche überschreitet den o.g.<br />

Schwellenwert geringfügig. Zur Anwendung gelangt insofern Falltyp 2 des § 13a BauGB. Eine<br />

Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zum BauGB ist erforderlich.<br />

Kriterien der Anlage 2 zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Erfordernis<br />

1 Merkmale des Bebauungsplans<br />

insbesondere in Bezug auf:<br />

1.1 das Ausmaß, in dem der<br />

Bebauungsplan einen Rahmen im<br />

Sinne des § 14b Abs. 3 UVPG setzt 4<br />

1.2 das Ausmaß, in dem der<br />

Bebauungsplan andere Pläne und<br />

Programme beeinflusst<br />

1.3 die Bedeutung des Bebauungsplans<br />

für die Einbeziehung umweltbezogener,<br />

einschließlich gesundheitsbezogener<br />

Erwägungen, insbesondere<br />

im Hinblick auf die<br />

Förderung der nachhaltigen Entwicklung<br />

1.4 die für den Bebauungsplan<br />

relevanten umweltbezogenen, einschließlich<br />

gesundheitsbezogener<br />

Probleme<br />

2 Merkmale der möglichen Auswirkungen<br />

und der voraussichtlich<br />

betroffenen Gebiete<br />

insbesondere in Bezug auf:<br />

2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer,<br />

Häufigkeit und Umkehrbarkeit der<br />

Auswirkungen<br />

2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden<br />

Charakter der Auswirkungen<br />

2.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich<br />

der menschlichen<br />

Gesundheit<br />

2.4 den Umgang und die räumliche<br />

Ausdehnung der Auswirkungen<br />

Angaben bzw. Prüfergebnis<br />

Sondergebiet auf 1,14 ha, Misch- und Wohngebiete auf 1,98 ha<br />

keine Beeinflussung anderer Pläne oder Programme<br />

Berücksichtigung der Umweltbelange im üblichen Umfang<br />

erforderlich. Beachtlich im Hinblick auf Flächengröße, Umgang<br />

mit Altlasten sowie Schutz der Wohnqualität angrenzender<br />

Gebiete.<br />

Altlastenverdachtsflächen mit Sanierungsbedarf<br />

Auswirkungen im ermittelten Umfang betreffen vor allem die<br />

Zunahme von Verkehrsbewegungen, sie sind sehr<br />

wahrscheinlich, dauerhaft und kaum reversibel.<br />

nicht erkennbar<br />

bei sachgerechter Sanierung der Altlasten geringe Risiken, da<br />

für Ortslagen „übliche“ Nutzung.<br />

begrenzt auf benachbarte Straßen und Wohnquartiere<br />

4<br />

) § 14b (3) UVPG: „Pläne und Programme setzen einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben,<br />

wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum<br />

Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen, enthalten.<br />

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Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />

11<br />

2.5 die Bedeutung und die Sensibilität<br />

des voraussichtlich betroffenen<br />

Gebiets auf Grund der besonderen<br />

natürlichen Merkmale, des kulturellen<br />

Erbes, der Intensität der Bodennutzung<br />

des Gebiets jeweils unter<br />

Berücksichtigung der Überschreitung<br />

von Umweltqualitätsnormen und<br />

Grenzwerten<br />

2.6 folgende Gebiete:<br />

2.6.1 im Bundesanzeiger gemäß § 10 Abs.<br />

6 Nr. 1 BNatSchG bekannt gemachte<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete<br />

2.6.2 Naturschutzgebiete gemäß § 23<br />

BNatSchG, soweit nicht bereits von<br />

2.3.1 erfasst<br />

2.6.3 Nationalparke gemäß § 24<br />

BNatSchG, soweit nicht bereits von<br />

2.3.1 erfasst<br />

2.6.4 Biosphärenreservate und<br />

Landschaftsschutzgebiete gemäß §§<br />

25 und 26 BNatSchG<br />

2.6.5 gesetzlich geschützte Biotope gemäß<br />

§ 30 BNatSchG<br />

2.6.6 Wasserschutzgebiete gemäß § 19<br />

WHG oder nach Landeswasserrecht<br />

festgesetzte Heilquellenschutzgebiete<br />

sowie Überschwemmungsgebiete<br />

gemäß § 31b WHG<br />

2.6.7 Gebiete, in denen die in den<br />

Gemeinschaftsvorschriften<br />

festgelegten Umweltqualitätsnormen<br />

bereits überschritten sind<br />

2.6.8 Gebiete mit hoher<br />

Bevölkerungsdichte, insbesondere<br />

Zentrale Orte und<br />

Siedlungsschwerpunkte<br />

in<br />

verdichteten Räumen im Sinne des §<br />

2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des<br />

Raumordnungsgesetzes<br />

2.6.9 in amtlichen Listen oder Karten<br />

verzeichnete<br />

Denkmale,<br />

Denkmalensembles, Bodendenkmale<br />

oder Gebiete, die von der durch die<br />

Länder<br />

bestimmten<br />

Denkmalschutzbehörde<br />

als<br />

archäologisch<br />

bedeutende<br />

Landschaften eingestuft worden sind<br />

aufgrund Strukturarmut und Vorbelastung (weitestgehende<br />

Überbauung) vergleichweise geringe Erheblichkeit, keine<br />

Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten.<br />

Planung bewirkt keine Zunahmen der Eingriffswirkungen auf<br />

den Naturhaushalt und entfaltet keine artenschutzrechtliche<br />

Relevanz.<br />

Beachtlich ist, dass teile des Baubestandes als Einzeldenkmal<br />

dem Denkmalschutz unterliegen und im Plangebiet Gräber<br />

unterschiedlicher Zeitstellung (Bodendenkmäler) bekannt sind.<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Wohngebäude und Lagerhalle an der Taunusstraße unterliegt<br />

dem Denkmalschutz; Lagerhalle wird erhalten und in<br />

Neuplanung integriert.<br />

Der Umgang mit möglichen Bodendenkmälern (Gräbern) ist zu<br />

prüfen.<br />

Bewertung und Ergebnis der Prüfung:<br />

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne UVPG sind durch die Planänderung insgesamt<br />

nicht zu erwarten, ein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht<br />

gegeben.<br />

<strong>IBU</strong>, 35460 Staufenberg (01/09)

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