Landschaftspflegerischer Fachbeitrag IBU - Beteiligungsverfahren ...
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<strong>IBU</strong><br />
Ingenieurbüro für Umweltplanung<br />
Stadt Butzbach, Kernstadt<br />
Bebauungsplan „Ehemaliges Trösterglände“<br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Planstand: 07.01.2009<br />
Ingenieurbüro für Umweltplanung<br />
Dr. Jochen Karl, Beratender Ingenieur IngKH<br />
Staufenberger Straße 27<br />
35460 Staufenberg<br />
Tel. (06406) 90 91 800 info@ibu-karl.de
Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />
2<br />
1 Rechtliche Grundlagen<br />
Nach § 13 Abs. 1 BauGB können die Gemeinden das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn durch<br />
die Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder<br />
durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen<br />
Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird<br />
und<br />
1. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (…) unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird sowie<br />
2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen.<br />
Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />
Gemäß § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die<br />
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im sog. Beschleunigten Verfahren<br />
aufgestellt werden, sofern die zulässige Grundfläche im Sinne § 19 Abs. 2 BauNVO nicht mehr als<br />
20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan – bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000 bis<br />
70.000 m² - nach Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG voraussichtlich keine<br />
erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Auf Planungen, bei denen Anhaltspunkte für eine<br />
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen, darf das Beschleunigte Verfahren<br />
nicht angewendet werden.<br />
Die vorliegenden Unterlagen dienen dem Nachweis der o. g. Voraussetzungen des vereinfachten<br />
Verfahrens. Eine Vorprüfung des Einzelfalls ist erforderlich, weil die zulässige Grundfläche im Sinne §<br />
19 Abs. 2 BauNVO mehr als 20.000 m² beträgt (vgl. Kap. 4).<br />
Titelbild (Abb. 1): Blick in den Innenhof<br />
<strong>IBU</strong>, 35460 Staufenberg (01/09)
Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />
3<br />
2 Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und<br />
Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden<br />
2.1 Planziel und übergeordnete Planungen<br />
Ziel des Planvorhabens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe (SO EH ), eines Mischgebietes (MI) und eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),<br />
um auf den brach gefallenen Flächen der ehemaligen Landmaschinenfabrik in einer behutsamen<br />
Abstufung das Baurecht für großflächigen Labensmiteleinzelhandel einschließlich der erforderlichen<br />
Stellplätze, ein Mischgebiet sowie Wohnbebauung zu schaffen. Es handelt sich hierbei um die<br />
Reaktivierung, Neuordnung und Durchgrünung einer integriert in das Siedlungsgefüge und<br />
unmittelbar am Bahnhof gelegenen Gewerbebrache durch ein variiert abgestuftes Konzept, das das<br />
Potenzial zum Treffpunkt für Bürger unterschiedlicher Generationen bieten soll.<br />
Der Regionalplan Südhessen 2001/2004 stellt für den räumlichen Geltungsbereich Bereich für Industrieund<br />
Gewerbe dar, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Butzbach im Wesentlichen<br />
Gewerbliche Baufläche. Der Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) des<br />
Planungsverbandes Frankfurt / Ballungsraum Rhein-Main übernimmt die Darstellung, jetzt als<br />
Gewerbliche Baufläche (Bestand) bezeichnet.<br />
Abb. 2: Auszug aus dem<br />
Flächennutzungsplan der Stadt Butzbach<br />
2.2 Standort, Art und Umfang des Vorhabens<br />
Das rd. 3,4 ha große Plangebiet liegt zwischen Taunusstraße, Hoch-Weiseler-Straße und<br />
Kaiserstraße gegenüber der Butzbacher Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof an der<br />
Main-Weser-Bahn. Das ehemalige Industriegelände schließt nördlich an ein bestehendes Gewerbeund<br />
Industriegebiet an. Die offene Bebauung im Norden, Osten und teilweise im Süden des<br />
Plangebiets dient abgesehen von einigen Läden vornehmlich Wohnzwecken.<br />
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Die Erschließung von Sonder- und Mischgebiet erfolgt über das bestehende Straßennetz, die des<br />
Wohngebiets im Westen zusätzlich über eine neue Anbindung an die Hoch-Weiseler Straße.<br />
Tab. 1: Flächenwidmungen im Bebauungsplan<br />
Sondergebiet<br />
überbaubare Grundstücksfläche*<br />
1,031 ha<br />
nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
0,114 ha<br />
1,145 ha<br />
Mischgebiet<br />
überbaubare Grundstücksfläche<br />
0,842 ha<br />
nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
0,210 ha<br />
1,052 ha<br />
Wohngebiet<br />
überbaubare Grundstücksfläche<br />
0,560 ha<br />
nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
0,374 ha<br />
0,934 ha<br />
Straßen<br />
0,152 ha<br />
Fußwege<br />
0,024 ha 0,206 ha<br />
Verkehrsflächen Privatweg 0,030 ha<br />
Grünflächen<br />
Verkehrsbegleitgrün<br />
0,028 ha<br />
Spielplatz<br />
0,043 ha<br />
0,071 ha<br />
Gesamtfläche<br />
3,408 ha<br />
*) einschl. PKW-Stellplätze<br />
Das Baugebiet wird in insgesamt vier Teilbaugebiete differenziert. Für das Sondergebiet großflächiger<br />
Einzelhandel gilt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, die durch Stellplätze aber bis auf 0,9<br />
überschritten werden kann. In den beiden Mischgebieten ist eine GRZ von 0,6 und für das<br />
Wohngebiet im Westen bei Beschränkung auf zwei Vollgeschosse eine GRZ von 0,4 zulässig. Die<br />
Gebäudehöhe wird im SO bei 2 Vollgeschossen auf rd. 14,0 m (Bezugspunkt ü. NN), im MI auf 13-17<br />
m und im WA auf rd. 12 m begrenzt.<br />
3 Beschreibung der Umwelt und der Umweltauswirkungen<br />
Die vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main zur Verfügung gestellten Daten aus<br />
der Strategischen Umweltprüfung zum regionalen Flächennutzungsplan (PlanUP) nennen als<br />
relevante Konfliktfelder mit Restriktionen das Vorhandensein von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen,<br />
als Konflikte ohne rechtliche Bindungen den Wohn/Arbeitsumfeldkonflikt mit<br />
bestehenden angrenzenden Nutzungen, den Schienenverkehrslärm (bezügl. Sondergebiet), eine<br />
hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers, eine hohe Wärmebelastung sowie Bau- und<br />
Bodendenkmäler innerhalb und außerhalb (Fernwirkung) des Plangebiets. Die voraussichtlichen<br />
Umweltauswirkungen werden in der Summe als erheblich eingestuft.<br />
3.1 Naturräumliche Einordnung, Geologie, Boden und Wasserhaushalt<br />
Das innerstädtische Gelände ist durch die seit Mitte des 19. Jahrhunderts praktizierte industrielle<br />
Nutzung und die Bombardierungen des 2. Weltkriegs stark überformt, natürliche Bodenhorizonte sind<br />
kaum mehr vorhanden. Auch die Bohrungen der HPC AG ergaben bis zu 2,5 m mächtige<br />
Auffüllungen, darunter überwiegend abstehenden Schluffe und Tone, im östliche Teil auch<br />
Basaltzersatz.<br />
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Letzterer fungiert als oberer Grundwasserleiter, während der tieferen Grundwasserhorizonte in Tiefen<br />
von 30 m bzw. 19 m von Braunkohlen resp. Mergeln zu vermuten sind (HPC Consult 2008). Der<br />
Grundwasserstrom ist nach Südosten gerichtet.<br />
Die Planung stellt aufgrund der erforderlichen Bodensanierung (s. Kap. 3.2) und der erstmaligen<br />
Festsetzung einer Grundflächenzahl mit der Folge einer Teilentsiegelung für den Boden- und<br />
Gewässerschutz eine erhebliche Verbesserung dar.<br />
3.2 Altlasten und Umgang mit Abfällen<br />
Nach Angaben von HPC Harres Pickel Consult (2008) 1 sind auf dem Gelände der damaligen Fa.<br />
Tröster 21 Verdachtsbereiche (ehemalige Lagerstätten wassergefährdender Stoffe) und zusätzlich<br />
neun Standorte von Erdtanks für Heizöl, Benzin oder Diesel bekannt. Sie konzentrieren sich im<br />
südwestlichen und vor allem östlichen Randbereich des Areals. Das Gelände wird beim HLUG unter<br />
der ALTIS-Nr. 440.005.020-001.014 als altlastenverdächtige Fläche geführt.<br />
Zur Klärung möglicher Kontaminationen wurden in den Jahren 1989 bis 2001 Boden- und<br />
Bodenluftuntersuchungen auf LHKW, BTEX und MKW durchgeführt, denen zufolge acht<br />
Kontaminationsbereiche festgelegt werden konnten. Sie umfassen neben Altölbehältern und Tanks<br />
auch ein Entlackungsbad, Tauchbecken und Farblager, einen Waschplatz sowie ehemalige<br />
Tankstellen und konzentrieren sich ebenfalls im östlichen und südöstlichen Teil des Plangebiets,<br />
kleinflächig im Westen (MKW, LHKW) und Norden (LHKW). Erhöhte PAK-Werte finden sich in den<br />
Bodenauffüllungen im östlichen Drittel des Geländes. 2<br />
Weiterer Untersuchungsbedarf besteht zur Ermittlung der aktuellen Lösemittelkontaminationen<br />
(LHKW, BTEX), zur flächenhaften Eingrenzung punktuell bekannter Verunreinigungen, zur<br />
Überprüfung weiterer, bislang nicht untersuchter Produktionsbereiche und zur Klärung der Möglichkeit<br />
des Wiedereinbaus von Bodenmaterial auf dem Gelände. Auch das Grundwasser sollte einer<br />
aktuellen Beprobung unterzogen werden. Im Ergebnis stellt HPC Consult fest, dass das<br />
Gefährdungspotenzial für den Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser zum<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden kann.<br />
Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt liegt das ehemalige Firmengelände in einem<br />
Bombenabwurfgebiet, wodurch sich das Erfordernis für eine systematische Überprüfung im Zuge der<br />
Bauarbeiten ergibt.<br />
1<br />
) HPC HARRES PICKEL CONSULT AG (2008): Zusammenfassung der Altlastensituation auf dem Gelände der ehemaligen<br />
Landmaschinenfabrik Tröster GmbH & Co. KG in Butzbach – „Status quo“ - Bericht. Gutachten im Auftrag von B. Kirchner,<br />
Bad Soden-Salmünster.<br />
2<br />
) LHKW: leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, BTEX: Aromatische Kohlenwasserstoffe, MKW:<br />
Mineralkohlenwasserstoffe, PAK: Polyzyklische Kohlewasserstoffe<br />
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3.3 Klima und Luft<br />
Das derzeit ungenutzte Plangebiet weist keine kleinklimatischen oder lufthygienischen<br />
Besonderheiten auf. Die beabsichtigte Umnutzung wird zwar wieder zu einer Erhöhung des Quellund<br />
Zielverkehrs führen, eine nennenswerte Beeinträchtigung der Luftqualität westlich des Bahnhofes<br />
ist wegen der relativen Kleinflächigkeit des Vorhabens aber nicht zu befürchten.<br />
3.4 Tiere und Pflanzen<br />
Der überwiegende Teil des Plangebiets wird von den leerstehenden und teilweise verfallenen und<br />
abgerissenen Gebäuden der ehemaligen Landmaschinenfabrik Tröster eingenommen und ist<br />
weitestgehend versiegelt. Allein zwischen den brüchig gewordenen Asphaltflächen des Innenhofs<br />
haben sich Arten trocken-warmer Ruderalfluren wie Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Wilde<br />
Möhre (Daucus carota), Rainfarn (Tanacetum vulgare) oder Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris)<br />
ansiedeln können.<br />
Am südlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine kleine Schotterfläche, auf der eine<br />
weitere Ruderalflur wächst, die von Landreitgras (Calamagrostis epigejos) und Holunderaufwuchs<br />
(Sambucus nigra) begleitet wird. Nur vereinzelt treten Arten des Grünlands wie Wiesenklee (Trifolium<br />
pratense) und Schafgarbe (Achillea millefolium) hinzu.<br />
Abb. 2: Blick auf die Brachfläche im<br />
Westen des Plangebiets<br />
Im westlichen Teil des Plangebiets, das noch bis in die 80er Jahre hinein bebaut war, liegt heute eine<br />
kleine, mit Pioniergehölzen wie Birke, Holunder und Salweide bewachsene Brachfläche. Der<br />
Unterwuchs wird hier von wenigen schattenverträglichen Gräsern und Kräutern bestimmt.<br />
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Aufgrund der weitgehenden Versiegelung und des Fehlens von Sonderstandorten beschränkt sich der<br />
potenzielle Biotopwert des ehemaligen Firmengeländes vor allem auf gebäudebewohnende Tierarten<br />
wie Fledermäuse, Mauersegler oder Turmfalken. Zur Klärung artenschutzrelevanter Vorkommen von<br />
Vögeln und Fledermäusen wurden deshalb im April und Mai 2008 jeweils zwei Begehung des<br />
Geländes durchgeführt. Tabelle 1 gibt den Gesamtartenbestand der hierbei erfassten Vögel im<br />
Plangebiet wieder, der das für städtisch verdichtete Räume charakteristische Repertoire umfasst. Der<br />
Luftraum über dem Gelände wird zudem von Rauch- und Mehlschwalben als Nahrungsraum genutzt.<br />
Sie besitzen im Plangebiet jedoch keine Brutvorkommen.<br />
Tab. 2: Artenliste der Vögel<br />
Spezies<br />
Rote Liste Artenschutz<br />
RLD RLH St. §<br />
Hausrotschwanz Phoenicuros ochuros - - b V<br />
Bachstelze Motacilla alba - - b V<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis - - b V<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula - - b V<br />
Amsel Turdus merula - - b V<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - b V<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita - - b V<br />
Blaumeise Parus caeruleus - - b V<br />
Kohlmeise Parus major - - b V<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - b V<br />
Haussperling Passer domesticus V V b V<br />
Buchfink Fringilla coelebs - - b V<br />
Girlitz Serinus serinus - V b V<br />
Star Sturnus vulgaris - - b V<br />
RLD: Rote Liste Deutschland (2002)<br />
RLH: Rote Liste Hessen (2006)<br />
0: ausgestorben; 1: vom Aussterben bedroht;<br />
2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarnliste<br />
Vogel<br />
Brutnachweis oder<br />
Brutverdacht<br />
St.: Schutzstatus b: besonders geschützt; s: streng geschützt<br />
§: Rechtsgrundlage: B: Bundesartenschutzverordnung 2005<br />
V: Art. 1 Vogelschutzrichtlinie (VSchRL)<br />
A: EG VO 318/2008<br />
Aufnahme: Dipl.-Biol. Frank Henning (2008)<br />
Dies gilt auch für den Mauersegler, für den die alten Gebäude wegen ihrer Höhe im Grundsatz als<br />
Bruthabitat geeignet wären. Es ergaben sich bei den Erfassungen aber keinerlei Hinweise auf<br />
anfliegende oder fütternde Mauersegler, sodass ein Brutvorkommen der Art im Gebiet derzeit<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
Für den Nachweis von Fledermäusen wurden Erhebungen mit Hilfe eines Bat-Detektors durchgeführt.<br />
Dies geschah insbesondere im Umfeld der Gebäude entlang von Kaiserstraße und Taunusstraße, da<br />
diese aufgrund ihrer architektonischen Ausstattung am ehesten als Tagesquartier für Fledermäuse in<br />
Frage kommen. Während der Begehungen am 10. und 28. Mai 2008 wurden Rufe der im<br />
Siedlungsraum recht regelmäßig vorkommenden Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) entlang<br />
der Kaiserstraße erfasst. Die Verteilung der Detektor-Kontakte lässt dabei den Schluss zu, dass die<br />
Tiere sog. Transferflüge entlang der Bahnlinie durchführen, d.h. diese als Verbindung zwischen<br />
Tagesquartier und Jagdgebiet nutzen. Vermehrte Detektor-Kontakte, die als ein Hinweis auf<br />
Tagesquartiere innerhalb des Tröster-Geländes interpretiert werden könnten, wurden jedoch nicht<br />
aufgenommen, sodass Wochenstuben oder regelmäßig aufgesuchte Tagesquartiere im<br />
Gebäudekomplex weitgehend ausgeschlossen werden können.<br />
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8<br />
Nach § 42 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 nicht vor,<br />
soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann. Lebensstätten<br />
spezialisierter, an den Gebäudebestand gebundener Arten sind nach den beschriebenen<br />
Untersuchungen nicht vorhanden; Im Übrigen wurden nur allgemein verbreitete Arten erfasst. Es kann<br />
deshalb davon ausgegangen werden, dass für die im Bereich des Tröster-Geländes lebenden Tiere,<br />
insbesondere die Vögel und andere nicht nur national geschützte Arten (insbes. Fledermäuse), die<br />
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann. Die artenschutzrechtlichen<br />
Verbote werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb nicht berührt.<br />
Bei Anwendung der an dieser Stelle nicht verbindlichen Bilanzierungsmethode der Hessischen<br />
Kompensationsverordnung (2005) ergibt sich ein Überschuss von rd. 150.000 Punkten. Die<br />
ökologische Verbesserung durch die Sanierung des alten Tröster-Geländes und die Erhöhung des<br />
Freiflächenanteils schlägt sich somit auch rechnerisch nieder.<br />
Tab. 2: Flächenbilanz des Eingriffs (nach KV vom 1. Sep. 2005)<br />
Bestand<br />
Nutzungstyp<br />
Pkt./q<br />
m<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
Biotoppunkte<br />
Planung<br />
Nutzungstyp<br />
Pkt./q<br />
m<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
Biotoppu<br />
nkte<br />
10.710 Dächer 3 16.981 50.943 10.710 Dachfläche 3 23.180 69.540<br />
10.510 versiegelte Flächen 3 13.039 39.117 11.223 Neuanlage Freiflächen 14 6.985 97.790<br />
10.530 Schotterflächen 6 798 4.788 Befestigte Stellplatzflächen 3 1.145 3.435<br />
09.120 Säume, Ruderalflächen 23 3.265 75.095 10.530 Wirtschaftsweg, Fußwege 6 544 3.264<br />
10.510 Straßen 3 1.523 4.569<br />
11.221 Spielplatz 14 429 6.006<br />
11.221 Verkehrsbegleitgrün 14 277 3.878<br />
Summe 34.083 169.943 Summe 34.083 188.482<br />
Biotopwertdifferenz (Gesamtpunktzahl Bestand – Gesamtpunktzahl Planung) 151.461<br />
3.5 Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Als einzige noch erhaltene historische Gebäude sind das ehemalige Wohnhaus der Familie Tröster<br />
sowie die aus dem Jahr 1927 stammende und 1934 erweiterte zweigeschossige Lagerhalle der<br />
ehemaligen Landmaschinenfabrik an der Taunusstraße erhalten, die sich trotz des mehrjährigen<br />
Leerstands und erkennbarer Vandalismusschäden noch in einem guten baulichen Zustand befindet.<br />
Da der Backsteinbau in die künftige Nutzung integriert werden soll, stehen dem Vorhaben aus Sicht<br />
des Denkmalschutzes grundsätzlich keine Bedenken entgegen. Einzelheiten bedürfen im Zuge der<br />
Architektenplanung einer Absprache mit der Baudenkmalpflege des Wetteraukreises.<br />
Zu beachten ist, dass nach Informationen des Landesamtes für Denkmalpflege im Plangebiet<br />
archäologische Fundstellen von Gräbern verschiedener Zeitstellung bekannt sind. Der Umgang mit<br />
diesen Bodendenkmälern ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit den Fachbehörden<br />
abzustimmen.<br />
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9<br />
3.6 Bevölkerung, Wohnen und Erholung<br />
Auch wenn die Planung gegenüber dem derzeitigen Zustand eine Wiederbelebung auch der<br />
Verkehrsströme in den umliegenden Straßen nach sich ziehen wird, ist die Reaktivierung der<br />
innerstädtischen Gewerbebrache in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof insgesamt ein Gewinn für die<br />
Wohnqualität in der Kernstadt von Butzbach. Nach Berechnungen des Ingenieurbüros IMB-Plan 3 ist<br />
das vorhandene Straßensystem zudem ausreichend dimensioniert, die bis 2020 zu erwartenden<br />
Verkehrszuwächse problemlos aufzunehmen.<br />
Zur Ermittlung der Verkehrslärmemissionen wurde bereits im Jahr 2001 das Betriebsprogramm der<br />
Main-Weser-Bahn ausgewertet. Demnach sind die Emissionspegel im Tag- und im Nachtzeitraum<br />
aufgrund des nächtlichen Güterzugverkehrs sehr ähnlich, können durch eine geschlossene Bebauung<br />
entlang der Kaiserstraße aber hinreichend von der rückwärtig gelegenen Bebauung abgeschirmt<br />
werden. Diesem Umstand wird durch das hier vorliegende Konzept mit seiner Abstufung von Osten<br />
nach Westen von Sondergebiet, Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet Rechnung getragen,<br />
sodass die Wohnruhe als hier zu betrachtender Schutzgegenstand hergestellt werden kann. Was das<br />
im Süden angrenzende eingeschränkte Gewerbegebiet (GEe) bzw. Industriegebiet (GI) anbetrifft, so<br />
werden die geplanten Nutzungen auf dem Grundstück so zugeordnet, dass das Sondergebiet mit den<br />
dort geplanten durchgehenden Gebäudefronten geeignet sein müsste, die entstehenden<br />
Gewerbelärmemissionen angemessen abzuschirmen. Die vom Sondergebiet selbst ausgehenden<br />
Emissionen berühren einen Bereich, dem keine besondere Schutzbedürftigkeit beizumessen ist.<br />
Dennoch sollte für den Einzelhandelsbetrieb spätestens im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens<br />
eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden.<br />
3.7 Besonders geschützte Bereiche<br />
Besonders geschützte Bereiche sind mit Ausnahme der genannten Boden- und Kulturdenkmäler nicht<br />
betroffen.<br />
3<br />
) IMB-Plan GmbH - Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung 60388 Frankfurt a.M. (2008): Stadt Butzbach –<br />
Bebauungsplan “Ehemaliges Tröstergelände“ - Verkehrstechnisches Gutachten.<br />
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10<br />
4 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS NACH § 3C UVPG<br />
Wie eingangs dargelegt, kann gemäß § 13a BauGB ein Bebauungsplan im sog. Beschleunigten<br />
Verfahren aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche im Sinne § 19 Abs. 2 BauNVO nicht<br />
mehr als 20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan – bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000<br />
bis 70.000 m² - nach Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG voraussichtlich keine<br />
erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ehemaliges Tröstergelände“ umfasst insgesamt<br />
eine Fläche von rd. 34.083 m². Die zulässige überbaubare Grundfläche überschreitet den o.g.<br />
Schwellenwert geringfügig. Zur Anwendung gelangt insofern Falltyp 2 des § 13a BauGB. Eine<br />
Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zum BauGB ist erforderlich.<br />
Kriterien der Anlage 2 zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB<br />
Nr.<br />
Erfordernis<br />
1 Merkmale des Bebauungsplans<br />
insbesondere in Bezug auf:<br />
1.1 das Ausmaß, in dem der<br />
Bebauungsplan einen Rahmen im<br />
Sinne des § 14b Abs. 3 UVPG setzt 4<br />
1.2 das Ausmaß, in dem der<br />
Bebauungsplan andere Pläne und<br />
Programme beeinflusst<br />
1.3 die Bedeutung des Bebauungsplans<br />
für die Einbeziehung umweltbezogener,<br />
einschließlich gesundheitsbezogener<br />
Erwägungen, insbesondere<br />
im Hinblick auf die<br />
Förderung der nachhaltigen Entwicklung<br />
1.4 die für den Bebauungsplan<br />
relevanten umweltbezogenen, einschließlich<br />
gesundheitsbezogener<br />
Probleme<br />
2 Merkmale der möglichen Auswirkungen<br />
und der voraussichtlich<br />
betroffenen Gebiete<br />
insbesondere in Bezug auf:<br />
2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer,<br />
Häufigkeit und Umkehrbarkeit der<br />
Auswirkungen<br />
2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden<br />
Charakter der Auswirkungen<br />
2.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich<br />
der menschlichen<br />
Gesundheit<br />
2.4 den Umgang und die räumliche<br />
Ausdehnung der Auswirkungen<br />
Angaben bzw. Prüfergebnis<br />
Sondergebiet auf 1,14 ha, Misch- und Wohngebiete auf 1,98 ha<br />
keine Beeinflussung anderer Pläne oder Programme<br />
Berücksichtigung der Umweltbelange im üblichen Umfang<br />
erforderlich. Beachtlich im Hinblick auf Flächengröße, Umgang<br />
mit Altlasten sowie Schutz der Wohnqualität angrenzender<br />
Gebiete.<br />
Altlastenverdachtsflächen mit Sanierungsbedarf<br />
Auswirkungen im ermittelten Umfang betreffen vor allem die<br />
Zunahme von Verkehrsbewegungen, sie sind sehr<br />
wahrscheinlich, dauerhaft und kaum reversibel.<br />
nicht erkennbar<br />
bei sachgerechter Sanierung der Altlasten geringe Risiken, da<br />
für Ortslagen „übliche“ Nutzung.<br />
begrenzt auf benachbarte Straßen und Wohnquartiere<br />
4<br />
) § 14b (3) UVPG: „Pläne und Programme setzen einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben,<br />
wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum<br />
Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen, enthalten.<br />
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11<br />
2.5 die Bedeutung und die Sensibilität<br />
des voraussichtlich betroffenen<br />
Gebiets auf Grund der besonderen<br />
natürlichen Merkmale, des kulturellen<br />
Erbes, der Intensität der Bodennutzung<br />
des Gebiets jeweils unter<br />
Berücksichtigung der Überschreitung<br />
von Umweltqualitätsnormen und<br />
Grenzwerten<br />
2.6 folgende Gebiete:<br />
2.6.1 im Bundesanzeiger gemäß § 10 Abs.<br />
6 Nr. 1 BNatSchG bekannt gemachte<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete<br />
2.6.2 Naturschutzgebiete gemäß § 23<br />
BNatSchG, soweit nicht bereits von<br />
2.3.1 erfasst<br />
2.6.3 Nationalparke gemäß § 24<br />
BNatSchG, soweit nicht bereits von<br />
2.3.1 erfasst<br />
2.6.4 Biosphärenreservate und<br />
Landschaftsschutzgebiete gemäß §§<br />
25 und 26 BNatSchG<br />
2.6.5 gesetzlich geschützte Biotope gemäß<br />
§ 30 BNatSchG<br />
2.6.6 Wasserschutzgebiete gemäß § 19<br />
WHG oder nach Landeswasserrecht<br />
festgesetzte Heilquellenschutzgebiete<br />
sowie Überschwemmungsgebiete<br />
gemäß § 31b WHG<br />
2.6.7 Gebiete, in denen die in den<br />
Gemeinschaftsvorschriften<br />
festgelegten Umweltqualitätsnormen<br />
bereits überschritten sind<br />
2.6.8 Gebiete mit hoher<br />
Bevölkerungsdichte, insbesondere<br />
Zentrale Orte und<br />
Siedlungsschwerpunkte<br />
in<br />
verdichteten Räumen im Sinne des §<br />
2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des<br />
Raumordnungsgesetzes<br />
2.6.9 in amtlichen Listen oder Karten<br />
verzeichnete<br />
Denkmale,<br />
Denkmalensembles, Bodendenkmale<br />
oder Gebiete, die von der durch die<br />
Länder<br />
bestimmten<br />
Denkmalschutzbehörde<br />
als<br />
archäologisch<br />
bedeutende<br />
Landschaften eingestuft worden sind<br />
aufgrund Strukturarmut und Vorbelastung (weitestgehende<br />
Überbauung) vergleichweise geringe Erheblichkeit, keine<br />
Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten.<br />
Planung bewirkt keine Zunahmen der Eingriffswirkungen auf<br />
den Naturhaushalt und entfaltet keine artenschutzrechtliche<br />
Relevanz.<br />
Beachtlich ist, dass teile des Baubestandes als Einzeldenkmal<br />
dem Denkmalschutz unterliegen und im Plangebiet Gräber<br />
unterschiedlicher Zeitstellung (Bodendenkmäler) bekannt sind.<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
Wohngebäude und Lagerhalle an der Taunusstraße unterliegt<br />
dem Denkmalschutz; Lagerhalle wird erhalten und in<br />
Neuplanung integriert.<br />
Der Umgang mit möglichen Bodendenkmälern (Gräbern) ist zu<br />
prüfen.<br />
Bewertung und Ergebnis der Prüfung:<br />
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne UVPG sind durch die Planänderung insgesamt<br />
nicht zu erwarten, ein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht<br />
gegeben.<br />
<strong>IBU</strong>, 35460 Staufenberg (01/09)