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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 5<br />

che) überschritten werden darf. Im ungünstigsten Fall ist damit für die Grundstücksfläche <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

mit einer Überbauung von 60 % der Fläche zu rechnen.<br />

Die festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,8. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche<br />

je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne <strong>des</strong> § 19 (3) BauNVO zulässig sind. Die Zahl<br />

der zulässigen Vollgeschosse wird bei einer maximal zulässigen Traufhöhe 1 von 6,5 m bzw. 8 m bei Gebäuden<br />

mit Pultdach (unterer Pultdachabschluss (uPD)) und einer maximal zulässigen Firsthöhe 1 von 11<br />

m auf Z = II begrenzt.<br />

Um eine über die Bebauung hinausgehende weitere Versiegelung der Grundstücksflächen gering zu<br />

halten, sind Rad- und Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten Nebenanlagen<br />

gemäß § 9 (1) 20 BauGB mit Rasenkammersteinen, Schotterrasen oder wasserdurchlässigem Fugenpflaster<br />

zu befestigen.<br />

• Verkehrsflächen<br />

Das Plangebiet wird über die südlich angrenzende Kreisstraße 29 (Unter den Stockwiesen) sowie den<br />

davon abzweigenden Landwirtschaftlichen Weg erschlossen. Hierfür ist der Ausbau <strong>des</strong>sen auf 8 m erforderlich.<br />

Die innere Erschließung soll über eine nahezu mittig verlaufende t-förmige Stichstraße erfolgen<br />

von der weitere Stichstraßen abzweigen.<br />

• Ein- und Durchgrünung<br />

Das geplante Wohngebiet ist gemäß Plankarte <strong>zum</strong> Bebauungsplan im Norden, Süden und Westen<br />

durch eine Laubgehölzstruktur zu begrünen. Hierfür gilt: Die Flächen sind unter Verwendung von einheimischen,<br />

standortgerechten Laubsträuchern zu bepflanzen. Die Pflanzung ist in Form stufig aufgebauter<br />

Heckenstrukturen zu verwirklichen. Je Baumpflanzsymbol ist ein standortgerechter Laubbaum 2. Ordnung<br />

und / oder regional bewährter, hochstämmiger Obstbaum in die Pflanzfläche einzustreuen (Artenauswahl<br />

vgl. Pflanzliste in der Plankarte <strong>zum</strong> Bebauungsplan). Es sollte bevorzugt Wert auf den Einsatz<br />

von autochthonem Pflanzmaterial gelegt werden.<br />

Zudem sind min<strong>des</strong>tens 30 % der Grundstücksfreiflächen mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen<br />

zu bepflanzen.<br />

1.2.2 Bedarf an Grund und Boden<br />

Die Größe <strong>des</strong> Geltungsbereiches beträgt 25.208 qm. Davon entfallen anteilig<br />

• 22.110 qm auf die Fläche <strong>des</strong> Allgemeinen Wohngebiets (überbaubare Grundfläche und Grundstücksfreifläche)<br />

und<br />

• 3.098 qm auf die Verkehrsflächen (Straßenverkehrsfläche: 3.028 qm sowie Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung: Fußweg: 70 qm)<br />

1 Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Oberkante Erdgeschoss-Rohboden (OK EGRoh ).<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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