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Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Römerhof“

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Stadt Amöneburg, Stadtteil Amöneburg: Bebauungsplan <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong>, <strong>Umweltbericht</strong> 6<br />

1.3 Darstellung der für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Planaufstellung<br />

Der Regionalplan Mittelhessen 2001 stellt die Flächen <strong>des</strong> Geltungsbereiches als Siedlungsfläche – Zuwachs<br />

dar.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Amöneburg aus dem Jahre 1997 sind die Parzellen <strong>des</strong><br />

Plangebiets als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 (2)<br />

BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> liegt innerhalb der weiteren Schutzzone IIIB (GW IIIB) <strong>des</strong><br />

amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes der Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf <strong>des</strong><br />

ZMW vom 02.11.1987. Die in der weiteren Schutzzone geltenden Verbote stehen den Zielen <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

nicht grundsätzlich entgegen, sind jedoch bei der Planung zu beachten.<br />

Im Hinblick auf weitere allgemeine Grundsätze und Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

bei der Planung wird auf die Ausführungen der Kap. 1.3 bis 1.5 sowie 2.2 bis 3 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

verwiesen.<br />

1.4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Durch das Vorhaben sind <strong>zum</strong> derzeitigen Planungsstand keine spezifischen und erheblichen vorhabensbedingten<br />

Emissionen absehbar, so dass keine gesonderten Vorkehrungen zur Vermeidung von<br />

Emissionen getroffen werden.<br />

Über die üblichen zu erwartenden Abfälle innerhalb eines Wohngebietes hinausgehend sind derzeit keine<br />

aus der künftigen Nutzung entstehende Sonderabfallformen erkennbar. Sämtliche entstehenden Abfälle<br />

sind ordnungsgemäß durch beauftragte Dritte zu entsorgen.<br />

Das Neubaugebiet <strong>„Am</strong> <strong>Römerhof“</strong> wird im Trennsystem entwässert. Der Anschluss der Schmutzwasserleitung<br />

erfolgt an den Kanal im Stockwiesenweg. Die Planung wurde bereits im Rahmen der Erstellung<br />

der Planung zur Abwasserableitung Kernstadt „Siedlung“ berücksichtigt 2 . Dies betrifft auch die anfallenden<br />

Mengen. Die Flächen südlich der Planstraße bedürfen aufgrund <strong>des</strong> Geländegefälles der Abwasserentsorgung<br />

über Abwasserdruckleitungen. Bei der südlichen Bauzeile sind voraussichtlich Hebeanlagen<br />

in den Gebäuden erforderlich. Der Anschluss <strong>des</strong> Regenwassers erfolgt nach gegenwärtigem Planstand<br />

durch einen Sammelkanal in der Planstraße und Ableitung an die bestehenden Vorfluter der Ohm. Die<br />

Detailabstimmung erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Entwässerungsplanung. Weiter gehende Ausführungen<br />

sind dem Unterpunkt Abwasser <strong>des</strong> Kapitels 5 der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan zu entnehmen.<br />

1.5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Solar- und Fotovoltaikanlagen werden zugelassen. Darüber hinausgehende Festsetzungen zur sparsamen<br />

und effizienten Nutzung von Energie, bspw. in Verbindung mit der Verwendung bestimmter Baumaterialien<br />

sind im Bebauungsplan nicht getroffen worden.<br />

2 IBG Ingenieurbüro Grohmann GmbH, Allendorf (Lumda), Lageplan 1- Planung Stand 18.05.2001<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden <strong>Entwurf</strong> 10/2007

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