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Bebauungsvorschriften - Gemeinde Rheinhausen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> Stand: 15.02.2012<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Satzung<br />

„Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“ gem. § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG TEIL I Seite 11 von 13<br />

Karte 4 des Lärmschutzgutachtens: DIN 18005, Straßenneubau, Zeitraum nachts<br />

Entsprechend der Überschreitungen werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Dabei<br />

wird aus gestalterischen Gründen der Einsatz aktiver Lärmschutzmaßnahmen, z.B.<br />

einer Lärmschutzwand, entlang der Wislaer Straße ausgeschlossen. Diese müsste, um<br />

die Anforderung an neue geplante allgemeine Wohngebiete zu erfüllen, bis zu 7 m<br />

hoch sein und würde sich so erheblich auf das Landschaftsbild und die Wohnqualität<br />

auswirken. Der Konflikt muss daher durch den Einsatz von passiven Schallschutzmaßnahmen,<br />

z.B. in Form von Schallschutzfenstern, gelöst werden.<br />

Aus diesem Grund wird auf die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zurückgegriffen;<br />

diese weist Lärmpegelbereiche aus, für die bestimmte Schalldämmmaße gelten. Die<br />

folgende Karte zeigt die für den Bebauungsplan „Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“<br />

geltenden Lärmpegelbereiche.

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