Bebauungsvorschriften - Gemeinde Rheinhausen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> Stand: 15.02.2012<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Satzung<br />
„Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“ gem. § 10 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG TEIL I Seite 11 von 13<br />
Karte 4 des Lärmschutzgutachtens: DIN 18005, Straßenneubau, Zeitraum nachts<br />
Entsprechend der Überschreitungen werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Dabei<br />
wird aus gestalterischen Gründen der Einsatz aktiver Lärmschutzmaßnahmen, z.B.<br />
einer Lärmschutzwand, entlang der Wislaer Straße ausgeschlossen. Diese müsste, um<br />
die Anforderung an neue geplante allgemeine Wohngebiete zu erfüllen, bis zu 7 m<br />
hoch sein und würde sich so erheblich auf das Landschaftsbild und die Wohnqualität<br />
auswirken. Der Konflikt muss daher durch den Einsatz von passiven Schallschutzmaßnahmen,<br />
z.B. in Form von Schallschutzfenstern, gelöst werden.<br />
Aus diesem Grund wird auf die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zurückgegriffen;<br />
diese weist Lärmpegelbereiche aus, für die bestimmte Schalldämmmaße gelten. Die<br />
folgende Karte zeigt die für den Bebauungsplan „Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“<br />
geltenden Lärmpegelbereiche.