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Bebauungsvorschriften - Gemeinde Rheinhausen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> Stand: 15.02.2012<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Satzung<br />

„Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“ gem. § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG TEIL I Seite 13 von 13<br />

Umlegung erforderlich. Die Grundstücksneubildungen werden über Veränderungsnachweise<br />

umgesetzt.<br />

7 STÄDTEBAULICHE DATEN<br />

Fläche des räumlichen Geltungsbereichs ca. 20.390 m²<br />

Allgemeines Wohngebiet ca. 8.067 m²<br />

Verkehrsfläche ca. 8.030 m²<br />

Öffentliche Grünfläche (inkl. Verkehrsgrün) ca. 4.018 m²<br />

Private Grünfläche ca. 285 m²<br />

8 KOSTEN<br />

Das Bebauungsplangebiet wird nach dem Grunderwerbsmodell von der badenova-<br />

KONZEPT entwickelt, sodass der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> keine Kosten entstehen.<br />

Die badenovaKONZEPT erwirbt die Grundstücke aus dem Besitz der <strong>Gemeinde</strong> und<br />

verpflichtet sich im Städtebaulichen Vertrag, die Entwicklungsziele der <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

verfolgen. Nach Aufstellung des Bebauungsplanes ist die badenovaKONZEPT zuständig<br />

für die Erschließungsplanung (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau, Beleuchtung<br />

etc.), deren Umsetzung und abschließend für die Grundstücksvermarktung<br />

und den Verkauf der Grundstücke.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong>, den<br />

Bürgermeister<br />

Dr. Louis Planverfasser

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