Bebauungsvorschriften - Gemeinde Rheinhausen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> Stand: 15.02.2012<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Satzung<br />
„Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“ gem. § 10 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG TEIL I Seite 13 von 13<br />
Umlegung erforderlich. Die Grundstücksneubildungen werden über Veränderungsnachweise<br />
umgesetzt.<br />
7 STÄDTEBAULICHE DATEN<br />
Fläche des räumlichen Geltungsbereichs ca. 20.390 m²<br />
Allgemeines Wohngebiet ca. 8.067 m²<br />
Verkehrsfläche ca. 8.030 m²<br />
Öffentliche Grünfläche (inkl. Verkehrsgrün) ca. 4.018 m²<br />
Private Grünfläche ca. 285 m²<br />
8 KOSTEN<br />
Das Bebauungsplangebiet wird nach dem Grunderwerbsmodell von der badenova-<br />
KONZEPT entwickelt, sodass der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> keine Kosten entstehen.<br />
Die badenovaKONZEPT erwirbt die Grundstücke aus dem Besitz der <strong>Gemeinde</strong> und<br />
verpflichtet sich im Städtebaulichen Vertrag, die Entwicklungsziele der <strong>Gemeinde</strong> zu<br />
verfolgen. Nach Aufstellung des Bebauungsplanes ist die badenovaKONZEPT zuständig<br />
für die Erschließungsplanung (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau, Beleuchtung<br />
etc.), deren Umsetzung und abschließend für die Grundstücksvermarktung<br />
und den Verkauf der Grundstücke.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong>, den<br />
Bürgermeister<br />
Dr. Louis Planverfasser