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Bebauungsvorschriften - Gemeinde Rheinhausen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rheinhausen</strong> Stand: 15.02.2012<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Satzung<br />

„Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“ gem. § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG TEIL II (UMWELTBERICHT) Seite 4 von 27<br />

2.3 Nutzungsbestand<br />

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von <strong>Rheinhausen</strong> und wird heute zum<br />

großen Teil landwirtschaftlich als Acker intensiv genutzt. Auf dem Flurstück 5240 hat<br />

sich eine etwa 8 m breite, gestufte Feldhecke entwickelt, die heute den bestehenden<br />

Ortsrand eingrünt. Im Osten des Plangebiets ist ein Teil der Landesstraße L 111 in die<br />

Planungen integriert. In diesem Bereich soll die neue verkehrliche Anbindung erfolgen.<br />

2.4 Vorschlag zum Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum bildet im Wesentlichen der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„Wislaer Straße / Rebbürgerfeld V“. Der weitere Untersuchungsraum bezieht<br />

sich auf mögliche umweltrelevante Auswirkungen wie das Landschaftsbild, welche<br />

über die direkten Eingriffe, d.h. über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausgehen.

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